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Umstrittene Aufstockung weiter ungeklärt

Streit um 30.000 Euro für Sea-Eye Regensburg: Rechtsaufsicht entscheidet, nicht zu entscheiden

Die Regierung der Oberpfalz erklärt den Regensburger Spendenbeschluss für Sea-Eye zwar für rechtswidrig – hebt ihn aber nicht auf. Damit liefert man Kritikern einerseits Munition, lässt andererseits die Möglichkeit zur Auszahlung der 30.000 Euro offen und verhindert eine gerichtliche Klärung der Streitfrage.

Nächtliche Rettung auf dem Mittelmeer. Seit 2015 gibt es die in Regensburg ansässige Organisation Sea-Eye. Foto: Archiv

Mehr als drei Monate hat die Regierung der Oberpfalz gebraucht, um zu überprüfen, ob die Unterstützung des Vereins Sea-Eye durch die Stadt Regensburg rechtens ist. Nun hat die Bezirksregierung entschieden, nichts zu entscheiden.

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Zur Erinnerung: Laut einem Beschluss, den der Stadtrat Ende Juli gegen die Stimmen von CSU und AfD fasste, soll eine Spendenaktion der Seenotretter um maximal 30.000 Euro aufgestockt werden. Unabhängig von der später eingereichten Beschwerde einer Einzelperson startete die Bezirksregierung bereits im August eine rechtsaufsichtliche Prüfung. Ein eher seltener Vorgang.

Rechtsaufsicht übt Kritik, handelt aber nicht

Nun liegt deren Ergebnis vor, doch die Stadt Regensburg hält es noch unter Verschluss. Zunächst soll der Stadtrat informiert werden. Dem Vernehmen nach aber lässt die Antwort der Regierung die Verantwortlichen bei der Stadtverwaltung teils verärgert, teils fassungslos zurück.

Demnach moniert die Rechtsaufsicht den Beschluss zwar als nicht rechtens, verzichtet aber darauf, Maßnahmen zu ergreifen, sprich: den Beschluss aufzuheben. Angesichts dieser Entscheidung, den Beschluss einerseits zu kritisieren, aber andererseits nicht zu handeln, bieten sich zwei Lesarten an.

Wahlkampfhilfe für die CSU und Verhindern einer gerichtlichen Klärung

Zum einen parteipolitische Motive. Als ausführendes Organ der CSU-geführten bayerischen Staatsregierung in der Oberpfalz liefert die Bezirksregierung damit der Regensburger CSU, aber auch der AfD Wahlkampfmunition, sollte die Spende ausgezahlt werden. Diese Auszahlung ist möglich, eigentlich zwingend. Denn der entsprechende Beschluss bleibt durch das Nichtentscheiden weiter in Kraft und gültig.

Zum anderen schneidet dieses Vorgehen – kritisieren, aber nichts unternehmen – der Stadt Regensburg die Möglichkeit ab, rechtlich dagegen vorzugehen. Hätte die Regierung der Oberpfalz den Beschluss aufgehoben, könnte die Stadt dagegen vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und im Zweifel bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof klagen.

Rechtliche Klärung dringend nötig

Eine obergerichtliche Entscheidung wäre auch über Regensburg hinaus von Bedeutung. Es gibt in Bayern auch andere Kommunen, die Seenotretter finanziell unterstützt haben (zum Beispiel München) oder aktuell unterstützen (Altdorf bei Nürnberg). Dagegen gibt es zwar Kritik und rechtliche Bedenken – vor allem von CSU und AfD. Vereinzelt wurden Beschlüsse wegen solcher Bedenken auch schon zurückgezogen.

Eine juristische Entscheidung darüber, ob eine Kommune nun die Seenotrettung im Mittelmeer unterstützen darf, gibt es bislang nicht. Eine Gerichtsentscheidung wäre mehr als wünschenswert angesichts der rechtlichen Unklarheiten und vor dem Hintergrund der Debatte, die die geplante Spende einerseits und die Kritik daran andererseits ausgelöst haben.

Ums Geld geht es nur vordergründig

Bei dieser Kritik geht es nur vordergründig um die im Raum stehende Summe. 30.000 Euro sind gerade einmal 0,2 Prozent der freiwilligen Leistungen von 14,5 Millionen Euro, die Regensburg im aktuellen Haushalt beschlossen hat. Es geht um gerade einmal 28 Cent pro Wahlberechtigten. Und es ist ein Betrag, der angesichts eines Gesamthaushalts von 1,2 Milliarden Euro schlicht bedeutungslos ist.

Andere Beträge wären eher einer Diskussion wert – beispielsweise sechs Millionen Euro für ein Biotop am Keilberg, fast eine Million Euro für ein Klohäuschen, 150.000 Euro für einen Spielbrunnen am Neupfarrplatz oder 125.000 Euro, um fünf Jahre lang ein Gebäude leerstehen zu lassen.

Bei der Debatte um 30.000 Euro für Sea-Eye geht es ums Grundsätzliche: Dazu wie man zu Migration und Fluchtbewegungen insgesamt steht, zu dem tausendfachen Sterben im Mittelmeer und zu den ehrenamtlichen Seenotrettern von Sea-Eye, die sich oft genug als „Schlepper“ diffamieren lassen müssen. Diese Debatte lässt die Bezirksregierung durch ihr Nichthandeln weiterlaufen und liefert CSU und AfD gleichzeitig Munition.

Nicht immer klar abgrenzbar: Was gehört zum Wirkungskreis einer Kommune?

Juristisch wäre es eine durchaus spannende Frage, ob eine Kommune die Spendenaktion eines solchen Vereins unterstützen darf, zumal dann, wenn er seinen Sitz wie im Fall von Sea-Eye auch direkt in Regensburg hat.

Was zum eigenen Wirkungskreis einer Kommune gehört, ist nicht immer klar abzugrenzen. Etwa wenn es in Regensburg freiwillige Zuschüsse für Einrichtungen diverser Sportvereine gibt, die ihren Sitz zwar in Regensburg haben, denen man aber Geld für Vorhaben im Landkreis Regensburg oder Schwandorf gewährt.

Beispiel Ukraine-Hilfe: Innenministerium rät zu großzügiger Auslegung

Auch könnte man die Unterstützung für Sea-Eye so bewerten wie die Ukraine-Hilfe, an der sich zahlreiche Kommunen bayern- und deutschlandweit beteiligen. Also die humanitäre Unterstützung der Ukraine mit Geld, Lebensmitteln und ausrangierten Fahrzeugen oder technischem Gerät.

Das bayerische Innenministerium hat in der Vergangenheit mehrere klarstellende Schreiben zu finanziellen Engagement bei humanitären Notlagen verschickt, die unserer Redaktion vorliegen.

Demnach kann die Unterstützung von Hilfsorganisationen in Krisengebieten zu den kommunalen Aufgaben gerechnet werden, „wenn sie von einem in der jeweiligen Gemeinschaft wurzelnden Engagement getragen und damit ein gemeinsamer Wille zur solidarischen Hilfeleistung zum Ausdruck gebracht wird“, heißt es beispielsweise in einem ministeriellen Schreiben vom 3. Juli 2015.

Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine und finanzielle und materielle Unterstützung der dortigen Bevölkerung durch Städte und Gemeinden hält das bayerische Innenministerium im März 2022 „eine großzügige Auslegung der kommunalrechtlichen Vorschriften für gut vertretbar“. Es sei lediglich auf ein „angemessenes Verhältnis der Spende zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde (…) zu achten“.

Interne Prüfung und Information für den Stadtrat

Trifft dieser Maßstab bei den 30.000 Euro für Sea-Eye nicht zu? Hier wird eine Spendenaktion um diesen Maximalbetrag aufgestockt, bei der bislang schon fast 60.000 Euro zusammengekommen sind – das vom Innenministerium erwähnte Engagement der Gemeinschaft könnte man darin zumindest sehen. Wie sähe das die Verwaltungsgerichtsbarkeit?

Gegenüber dem Stadtrat und damit auch der Öffentlichkeit wird die Oberbürgermeisterin wohl noch diese Woche Details offenlegen. Ob und wie die Regierung solchen Punkten in ihrem Schreiben begegnet, dürfte dabei mindestens ebenso interessant sein, wie die Frage, wie die Stadt darauf reagiert. Trotzdem die Spenden aufstocken, Kritik von CSU und AfD zum Trotz, den Beschluss aufheben oder abändern? Man prüft noch intern, heißt es offiziell.

Die Regierung der Oberpfalz hat zur Klärung all dieser Fragen nichts beigetragen, sondern Öl ins Feuer einer spalterischen Debatte gegossen. Diese Debatte ist nun weder erledigt, noch ist die Frage, ob die Spendenaufstockung rechtens ist oder nicht, juristisch überprüfbar. Weder für Befürworter noch für Kritiker der Spendenaufstockung ist diese Entscheidung befriedigend. Die Rechtsaufsicht hat ihre Aufgabe verfehlt.

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Kommentare (40)

  • Paul

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    Servus

    Frage an die Profis hier:

    wäre eine Rechtsaufsichtbeschwerde gegen die Regierung der Oberpfalz möglich?

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  • Gotthold Streitberger

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    sollte die Stadt ihre ursprüngliche “Doppelungszusage” vom Juli und die Oberbürgermeisterin ihr Versprechen, dies trotz des später zurück genommenenn Beschlusses , ein zu halten nicht realisieren , waer dies ein Kotau vor der CSU und AFD

    Gotthold Streitberger

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  • Rufus

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    Also das gibts doch nicht! Die staatszersetzende Intention der AFD ist ja sowieso klar. Aber dass die CSU ( warum auch immer!) gegen diese Aufstockung ist, verstehe ich auf gar keinen Fall. In der CSU sitzen doch auch Menschen, die das Leid auf dem Meer kennen. Man kann als Konservativer natürlich Zahlungen kritisch beobachten, aber humanitäre Hilfen zu verweigern, was ist denn das??? Noch dazu sind es nur Aufstockungen von bereits getätigten Spenden hilfreicher Bürger!
    Lieber CSU-Stadtrat, gib zu, du bedauerst doch jetzt schon deine Abstimmung, stimmts?
    Und dann:…………………….. Du reißt dabei auch noch unnötig aktiv die “Brandmauer” ein! Ich glaubs nicht.

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  • Paul

    |

    Servus

    wieder mal so eine Sache mit der Entscheidungsfreude .

    Status: Die “SEA-EYE 4” ist seit Mai 2025 außer Dienst gestellt. 

    Mediterranea Saving Humans soll es jetzt nutzen?

    egal was kommt, Wichtig ist es Menschenleben zu retten , nicht nur auf See.

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  • Mr. T.

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    Wären es 30.000 Euro für die Jugend vom Trachtenverein wäre es der CSU egal – außer der Vorschlag wäre von den Grünen oder der SPD gekommen.

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  • Gusta

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    Kommentar gelöscht. Strafrechtlich relevante Falschbehauptung.

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  • Judith

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    @Paul,
    nur kurze Info: Das Schiff `Sea Eye 4` wurde durch die kleinere `Sea Eye 5` ersetzt.
    Die `Sea Eye 4` heisst jetzt `Mediterranea` und wird von der gleichnamigen NGO gefahren. Sie hat nichts mehr mit den Spenden oder generell mit dem Verein `Sea Eye` zu tun.

    Die `Sea Eye 5` ist seit über einem Jahr im Einsatz.

    Mehr Infos dazu gibt es auf folgender Seite: https://sea-eye.org/unsere-rettungsschiffe/

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  • Gerhard Hain

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    Manchmal ist keine Aussage, keine Entscheidung durchaus und hier auf jeden Fall eine klares Statement. Die Regierung der Oberpfalz gibt der CSU und jenen rechts daneben Schützenhilfe, in deren Bemühen, eine weltoffene, verantwortungsbewusste und über die Grenzen hinaus hilfsbereite Stadtgesellschaft, wie wir sie in Regensburg haben, zu diskreditieren.

    Danke an dieser Stelle, an die Menschen, die sich engagieren, die Gesicht zeigen und Empathie zur Grundlage ihres Handelns machen. Für mich ist das mit ein Grund, warum Regensburg so lebenswert ist.

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  • Paul

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    Guten Tag

    @Judith
    19. November 2025 um 21:56 | #
    Danke

    #Mr. T.
    19. November 2025 um 20:47 | #

    Vielen Dank für ihr Statement

    Der Mittelweg oder ein Kompromiss ist der Weg

    Aber wie bemerkte schon Konrad Adenauer

    „Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“

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  • Der sich den Wolf schreibt

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    Die finanzielle Unterstützung der Seenotrettungsorganisation Sea-Eye durch mehrere deutschen Städte, als humanitäre Hilfe, um bei drohenden Katastrophen durch Havarien von Flüchtlingsbooten auf dem Mittelmeer, helfend einzugreifen, ist zu begrüßen.
    Noch besser ist die Unterstützung der internationalen Hilfsorganisation Oxfam, die vor Ort in Ländern mit prekären Bedingungen um Verbesserung bemüht ist und sich die Bevölkerung dadurch nicht mehr auf den Weg der ausbeuterischen Fluchtrouten machen. Dieser gefährliche Weg endet oft in prekärer Illegalität und nicht im Paradies, wegen der Überforderung der europäischen Aufnahmeländer.
    Oxfam setzt sich für (17) Ziele für nachhaltige Entwicklung vor Ort, in prekären Ländern ein.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Oxfam
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ziele_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung#/media/Datei:Sustainable_Development_Goals_de.svg

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  • Günther Herzig

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    Paul
    19. November 2025 um 12:53 | #
    Im Repetitorium als Vorbereitung auf das erste juristische Examen hat ein Referent einmal gesagt. eine Rechtsbeschwerde sei fristlos, nutzlos, sinnlos und erfolglos. Also legen sie ruhig einmal Beschwerde ein. Auch, keine Antwort wäre eine Antwort. Die Regierung der Oberpfalz hat nach Behauptung des Herrn Dr. Eckl im Artikel der MZ vom 20.11.2025 sehr wohl eine Prüfung vorgenommen. Man werde das Ergebnis am Donnerstag, also heute. kommunizieren. Die Beschwerde bezog sich auf die kommunalen Aufgaben, die in der Gemeindeordnung (Artikel 57) geregelt seien und die ausschließen kommunale Mittel über den Wirkungskreis der Kommune hinaus einzusetzen.

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  • Sepp

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    Kommentar gelöscht. Ihre Behauptung ist eine strafrechtlich relevante Beleidigung.

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  • Stefan Aigner

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    Niemand hat bestritten, dass eine Prüfung vorgenommen wurde. Das steht im Text – tatsächlich ist das dessen Thema.

    Die Rechtsaufsicht ist zu einem Ergebnis gekommen, ergreift aber keine Maßnahmen. Der Beschluss wird als rechtswidrig angesehen, allerdings wird keine Aufhebung durch die Regierung gefordert bzw. veranlasst. Damit ist der Beschluss nach wie vor in Kraft. Das wird dem Stadtrat heute mitgeteilt. Steht im Text, aus dem Herr Eckl offensichtlich abgeschrieben hat (“dem Vernehmen nach”).

    Mittlerweile kenne ich etwas mehr Details zu dem Schreiben der Regierung. Es ist abseits des Briefkopfes gerade mal eine Seite lang und liefert so gut wie keine Begründung für die Entscheidung.

    Die Regierung ist nicht aufgrund einer Beschwerde tätig geworden, sondern hat von sich aus eine Prüfung veranlasst – was bei einem Betrag von 30.000 Euro zumindest im Hinblick auf die Stadt Regensburg ein einmaliger Vorgang sein dürfte.
    Meine Gesprächspartner, die vom Fach sind, können sich an keinen solchen Fall erinnern.

    Die Rechtsaufsicht in Mittelfranken hat im Fall Altdorf – dort sependet man ebenfalls – keine solche Prüfung vorgenommen. Das nährt zumindest den Verdacht, dass hier parteipolitische Motive eine Rolle spielen – der anstehende Wahlkampf. Dass Regensburg wieder ein CSU-Stadtoberhaupt bekommt ist auch Ziel der CSU-Führung in München und damit der bayerischen Staatsregierung, deren ausführendes Organ die Bezirksregierung letztlich ist.

    So oder so ist das Vorgehen der Rechtsaufsicht nicht nachvollziehbar. Wenn ein Beschluss rechtswidrig sein sollte, veranlasst man dessen Aufhebung. Es sei denn, man will keine gerichtliche Klärung. Den Weg dazu hat man der Stadt nämlich abgeschnitten.

    Was in den Wirkungskreis einer Kommune fällt und was nicht ist ein Graubereich – das belegen auch die zwei Schreiben des Innenministeriums, die mir vorliegen und aus denen ich zitiert habe.

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  • xy

    |

    So zu entscheiden, ist grundsätzlich nicht unbedingt neu. Juristen kennen das, denn auch das BVerfG kann ein Gesetz für verfassungswidrig (rechtswidrig) erklären ohne es aufzuheben (§ 31 BVerfGG). Das sagt dem Gesetzgeber, was richtig ist, verbunden mit der Aufforderung, sich gefälligst daran zu halten und selbst rechtmäßige Zustände herzustellen.

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  • Roman Serlitzky

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    Es sollte möglich sein, dass Mitglieder im Stadtrat diese Aufstockung in Frage stellen, auch wenn es sich dabei um CSUler handelt. Der von Stefan Aigner erwähnte Graubereich, was den Wirkungskreis der Kommunen angeht, macht das nur umso notwendiger, dass man diese Aufstockung hinterfragt, indem man ihn erstmal auszubremsen versucht. Und das Argument der Wahlkampftaktik seitens CSU ist schon ziemlich erbärmlich, weil man in dieser Aufstockung genauso Wahlkampftaktik der SPD u.a. vermuten kann.

    Um an einen Kommentar eines anderen Beitrags anzuknüpfen: Für das neue Frauenhaus hier in Regensburg muß um Spenden gebeten werden. Die Aufstockung an Seaeye hingegen sollte am liebsten durchgewunken werden. Um aber einem mr.t vorzugreifen: Es geht mir nicht darum, zwei soziale Vereine gegeneinander auszuspielen. Die Realität zeigt leider, dass beide Vereine absolut notwendig sind. Aber bei Seaeye sehe ich, wie einige andere auch, den Bund in der Pflicht, und nicht die Stadt Regensburg. Beim Frauenhaus hingegen die Stadt Regensburg

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  • Bert

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    Selbstverständlich sollte die Stadt das Frauenhaus noch mehr unterstützen. Aber auch der Freistaat. Es handelt sich um eine Einrichtung, in der zwangsläufig auch Frauen von weiter weg aufgenommen werden, um sie vor Nachstellungen zu schützen. Hier mal ein Jahresbericht. Was zur Finanzierung steht auf Seite 6 und 7. https://frauenhaus-regensburg.de/images/Frauenhaus/Aktuelles/jahresbericht-2023.pdf

    Ein Wahlkampfmanöver der SPD ist die Spendenaufstockung sicher nicht. Der Antrag kam von den Grünen, außer CSU und AfD stimmten alle zu. Um über den Graubereich zu entscheiden, gibt es die Rechtsaufsicht. Die hat aber nicht entschieden. Es ist, wie Herr Aigner schon schrieb, auch sehr verwunderlich, dass die Bezirksregierung einen Betrag von 30.000 Euro von sich aus prüft, bei einem Gesamthaushalt der Stadt von 1,2 mrd. Wenn das Schule macht, kann man die kommunale Selbstverwaltung vergessen.

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  • Christian Huber

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    @Bert: Es ist nicht Aufgabe des Bezirks, Oppositionspolitik für eine Kommune zu betreiben. Dies ist innerhalb der Kommune zu tun. Graubereiche sollte vor Ort diskutiert werden, da geb ich dem Vorkommentierer recht.

    Im übrigen wird wohl auch der Wähler im Frühjahr entscheiden, was er von der Stadt finanziert haben will. Und 33000 EUR hat man halt nur einmal. Und ich kann mir vorstellen, dass dieses notwendige Frauenhaus hier in Regensburg eine Frau Freudenstein zum Wahlkampf macht und dabei auch die Aufstockung für Seaeye populistisch anspricht

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  • Volker Artmann

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    Es ist grundsätzlich wichtig, bei der Entscheidung, an wen gespendet werden soll, sowohl die aktuellen Bedürfnisse als auch die langfristige Wirkung der Spende zu berücksichtigen. Ein Frauenhaus stellt eine essentielle Einrichtung zur Unterstützung von Frauen in akuten Krisensituationen dar, insbesondere bei häuslicher Gewalt. In vielen Fällen sind die Angebote von Frauenhäusern unterfinanziert und benötigen dringend Unterstützung, um eine qualitativ hochwertige Betreuung und Schutz bieten zu können.

    Auf der anderen Seite hat auch eine Organisation wie Seaeye, die sich um Seenotrettung kümmert, eine sehr wichtige Rolle im Bereich humanitärer Hilfe, insbesondere im Kontext der globalen Migration. Angesichts der aktuell diskutierten Themen rund um Migration und die humanitäre Verantwortung Europas ist es auch hier notwendig, Solidarität zu zeigen.

    Populistische Anfragen bezüglich des Anteils von Migrantinnen in Frauenhäusern könnten dazu führen, dass diese Themen in einem negativen Licht dargestellt werden. Statt zu pauschalisieren und eine gegenwärtige gesellschaftliche Gruppe zu stigmatisieren, sollte der Fokus auf den dringenden Bedürfnissen von Frauen in Not gerichtet bleiben – unabhängig von ihrer Herkunft. Die Unterstützung für Frauenhäuser sollte nicht durch politische Diskussionen über Herkunft und Migration getrübt werden. Letztlich geht es darum, Frauen vor Gewalt zu schützen und ihnen die nötige Hilfe und Sicherheit zu bieten.

    Insgesamt ist jede Spende eine wertvolle Geste, die jedoch immer unter Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs der jeweiligen Organisation getroffen werden sollte. Vielleicht ist auch eine ausgewogene Unterstützung beider Initiativen eine sinnvolle Lösung, um sowohl den Bedürfnissen von Frauen in Krisen zu begegnen als auch zur globalen humanitären Verantwortung beizutragen.

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  • Gotthold Streitberger

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    zutiefst menschenfeindlich und noch mehr Ertrinkende in Kauf nehmend hat die Bundesregierung beschlossen, Gelder für zivile Seenotrettung zu streichen.Angesichts dessen ist der “Doppelungsbeschluss ” der Stadt umso löblicher, wenn auch.mit Blick auf die Streichung der Gelder.durch die Bundesregierung nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

    Hoffentlich bleibt die OBin bei ihrem Versprechen und knickt nicht ein vor CSU und AFD..Die Entscheidung der Regierung hindert sie jedenfalls nicht.

    Gotthold Streitberger (Mitglied BI Asyl)
    p.s .siehe auch mein Kommentar vom 19.11.

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  • Irena Kuczynski

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    @Gotthold trotzdem ist das Geld, das dann für andere soziale Projekte hier in Regensburg fehlt.

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  • Berthold Kutzer

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    Ich befürchte auch, dass diese “30000EUR” zum Wahlkampfthema werden. Während SPD und Co. diese Aufstockung dann immer noch gegenüber dem Wähler verteidigen müssen, gehen CSU (&Co) mit zahlreichen lokalen Projektideen in den Wahlkampf, was man mit “30000EUR” innerhalb Regensburgs unterstützen oder verbessern könnte. Und da gibts halt doch leider einiges

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  • Dominik Müller_alt

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    @Der sich den Wolf schreibt
    Oxfam hat wie jede größere Organisation eben auch einige Skandale, sei es sexuelle Ausbeutung durch Mitarbeiter oder gar Hilfe gegen Sex.
    Daher halte ich es schon für besser, kleinere Organisationen, bei denen sich jeder von der Integrität vor Ort überzeugen kann, zu unterstützen.
    Wer Sea Eye nicht mag, dem lege ich das Kinderzentrum Elonwabeni ans Herz, https://www.kinderaidshilfe-suedafrika.de/arbeitskreis-kinderaidshilfe-suedafrika/kontakt/

    @Gotthold Streitberger
    Die Stadt weiß jetzt, dass ihre Rechtsaufsicht den Beschluss für rechtswidrig hält. Sie hat aber auch eigene Juristen. Ich denke, die OBin macht sich die Entscheidung nicht leicht, ein öffentlicher Druck wäre aus meiner Sicht eher gegen die CSU als gegen die OBin angebracht.

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  • Ulrich Mors

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    Wie die Erinnerung an die politische Ebene des Bundes aufzeigen kann, handelt es sich bei Sea-Eye um eines der heftigst und sehr kontrovers diskutierten Themen im Spannungsfeld von Humanität und realer Betroffenheit durch Migration. Eine spalterische Wirkung auf die Gesellschaft war deutlich zu erkennen, doch zwischenzeitlich ist Beruhigung eingetreten und Lösungsansätze sind erkennbar. Vor diesem Hintergrund erscheint es bedauerlich, dass wieder Konflikte geschaffen werden, vor allem auf einer Ebene wo Menschen konkret zusammenleben und ihre Angelegenheiten unmittelbar gestalten können. Initiatoren für eine solche Aktion kann man als verantwortungslos einschätzen bei Gewissheit von fehlender Grundlage und vollständiger Übereinstimmung.

    Dennoch könnte es gewichtige und tragende Fürsprache aus der Bürgerschaft gegeben haben, einen solchen Antrag zu stellen. Wie hier wenig betonend erwähnt wird, handelt es sich beim Stadtratbeschluss um die AUFSTOCkUNG einer BÜRGERSPENDE. Über Ursprung, Höhe, Spender, Zahl und Bewerbung derselben haben wir bisher nicht das geringste erfahren, ebenso wenig ob der Stadtrat im Bewusstsein ihrer Fakten entschieden hat. Stattdessen wenig sachlich begründende Verweise auf Wahlkampfverhalten. Mit den fehlenden Informationen lässt sich leicht aufzeigen, wie Regensburger real zu Sea-Eye stehen und wie sehr der Stadtrat in Übereinstimmung mit Bürgern entschieden hat. Dabei kann auch deutlicher werden, wie die Entscheidung der Regierung einzuordnen ist.

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  • Günther Herzig

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    @Gotthold Streitberger
    20. November 2025 um 15:57 |
    Selbstverständlich ist zu helfen und zwar durch Geld. Aber ist es nicht vorzuziehen Entwicklungshilfegelder in Projekte zu stecken, durch die, -natürlich nicht mit sofortiger Wirkung-, die Lebensbedingungen in den Heimatstaaten der Flüchtlinge geändert werden (Brunnenbau, Schulen, Vermeidung von Exporten unserer landwirtschaftlichen Überproduktion zu Dumpingpreise, mit der Schädigung der im Land verbliebenden Bevölkerung)? Deutschland ist nicht allein verantwortlich für das Leid der Welt. Seenotrettung findet sogar statt durch Organisationen, die daran verdienen. Ich bezweifle auch, ob es die Schutzwürdigsten sind, die sich durchschlagen, bis nach Europa, Italien (Lampedusa), Spanien (Kanaren) Deutschland und Großbritannien. Ist z.B. Dänemark für seine völlig andere Asyl-und Flüchtlingspolitik zu kritisieren? Ganz sicher nicht!
    Und, es ist nicht Sache der Stadt Regensburg sich von Aktivisten unter Druck setzen zu lassen Gelder, die hier einzusetzen sind, für fragwürdige Aktionen auszugeben.

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  • Wintermute

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    Berthold Kutzer 20. November 2025 um 17:50: Ich befürchte auch, dass diese “30000EUR” zum Wahlkampfthema werden.

    Für diesen Betrag bekommt man immerhin 30 cm (von 1,1 km) Ausbau in der Nordgaustraße für die Sallerner Regenbrücke. Nur um mal irgendwas zu sagen.

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  • tom lehner

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    Wie schön es doch ist alles und jedes mit einem Satz zu kommentieren um direkt danach mit Behauptungen, Vermutungen und Verdächtigungen das Übliche Gefasel zu verbreiten.

    Hier ging es konkret um eine Entscheidung der Stadt Regensburg und ihrer Bürger. Weder die Asylpolitik Dänemarks noch um die Frage wer die Schutzwürdigsten sind. Eines ist jedoch sicher: Man muß ziemlich verzweifelt sein um in ein abgewracktes, halb gesunkenes Boot zu steigen um über den Wasserweg in das Land seiner “Träume” zu gelangen.
    Aber das wissen die hier Mitkommentierenden bestimmt besser. Ich mache mich jedenfalls auf um mir ein Schiff zu chartern, das Flüchtlinge aus dem Meer holt. Weil ich habe weder was zu erben, noch habe ich einen gen Null tendierenden Steuersatz um meine Schäfchen “Aufs Trockene zu holen”.

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  • Aus Zucker

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    @ Herzig, 20.11., 19:18: Mich überrascht Ihr Kommentar, da er so weit weg vom demokratischen Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist.
    Ab wie viel „Schutzwürdigkeit“ fänden Sie es geboten, jemanden vor dem Ertrinken zu retten? Reicht Ihnen Ihre Schätzung, die zu einer niedrigen Schutzbedürftigkeit kommt, um die Leute Ihrem Schicksal zu überlassen? Wir sieht es aus mit Hobbyseglern?
    Wer Eindrücke über die Umstände auf dem Mittelmeer gewinnen möchte, sollte sich den Film „Kein Land für Niemand“, welcher die Arbeit von seaeye dokumentiert, ansehen.

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  • Günther Herzig

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    Ich bin es gewohnt von der Seite her Kritik zu erhalten. Wenn ich allein erkläre gegen die finanzielle Unterstützung der Seerettung von Menschen zu sein, wird sich bestimmt jemand finden, der mich mangelnder Empathie, unsozialer Einstellung, mangelnder Menschlichkeit, dafür aber mit einem Übermaß von Rassismus ausgestattet sieht. Hier darf einer sogar darüber klagen, dass Deutschland einen wie mich hervorgebracht hat. Das ist hier eben so. Erkläre ich zur Vermeidung vorschneller Urteile mehr, z.B. die weiteren Probleme von Fluchtbewegungen betreffend, passt ihm und anderen das auch nicht. Der Kontinent meiner Träume ist Europa, mit seinen vielen Ländern. Ich habe durchaus etwas dagegen, dass sich weltweit Menschen aufmachen, meinen Kontinent der Träume so zu verändern, dass der Traum stirbt. Falls aber Tom Lehner ankündigte ein Schiff zu chartern, um viele illegale Invasoren zurück zu bringen, fände ich das generös. Er sollte zu Spenden aufrufen, um das so schnell, wie möglich umzusetzen.

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  • Bert

    |

    Eine Runde Mitleid für Herrn Herzig. Das Wort „Invasoren“ durfte bei all dem Rumgeopfere natürlich nicht fehlen. Austeilen kann er – ich erinnere an den Vergleich der Grünen mit den Roten Khmer – aber Kritik verträgt er nicht.

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  • Günther Herzig

    |

    Kommentar gelöscht. Wir sind hier nicht im Kindergarten.

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  • Volker Artmann

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    Der werte Herr Rechtsanwalt sei an Art. 1 des Grundgesetzes erinnnert. Desweiteren bleibt zu hoffen, dass seine Schutzwürdigkeit nicht in Zweifel gezogen wird, wenn er selbst mal in eine lebensbedrohlichen Notlage gerät.

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  • Mario

    |

    Viele deutsche Steuerzahler sehen solche Spenden zurecht kritisch. Auch ist Steuergeld nicht für solche Zwecke da. Gut das es Parteien gibt die sich da gegen setzen und diesen Wahnsinn versuchen Einhalt zu gebieten.

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  • Max Kreitmair

    |

    Ich hätte jetzt nicht gedacht, hier Kommentare zu lesen, die sogar rechts von der AfD zu verorten sind und dieser Anwalt sogar noch an Artikel 1 unseres Grundgesetzes erinnert werden muss.

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  • tom lehner

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    So schnell geht es…

    Aus Schiffbrüchigen und Ertrinkenden werden “Illegale Invasoren”. Die sich “Aus der ganzen Welt aufmachen”, sein “Land der Träume zu zerstören”.

    Gehts noch größer?

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  • Debatte um 30.000 Euro für Sea-Eye: Die Stadt Regensburg wird spenden » Regensburg Digital

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    […] Wie berichtet, hält die Regierung die Spendenaufstockung zugunsten der in Regensburg ansässigen Organisation für rechtswidrig, verzichtet jedoch auf eine förmliche Beanstandung. Nun zeigt sich: Die Rechtsaufsicht selbst sieht einen Weg, wie die Stadt Sea-Eye dennoch unterstützen kann. Entscheidend ist demnach der Spendenzweck. […]

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  • Burgweintinger

    |

    Man sagt doch im Alter wird man weise und milde, Herr Herzig…
    … Man sagt aber auch im Alter kommt wieder der wahre Charakter zum Vorschein…

    Putin und seine Soldaten sind Invasoren.
    Wer bei Flüchtlingen von Invasoren spricht, der ist wahrscheinlich auch dafür, “dass eine SA gegründet wird und aufräumt“

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  • Günther Herzig

    |

    @ Burgweintinger
    21. November 2025 um 15:24 | #
    Sie haben etwas missverstanden. Putin ist ein Kriegsverbrecher. Er lässt Ukrainer, Kinder, Frauen und Männer bis zum Tod terrorisieren, Sie wissen, dass ich Flüchtlinge aus der Ukraine nicht meine. Hier ist von Menschen die Rede, die aus Afrika stammen und ihrer Not alles unternehmen, um nach Europa zu gelangen. Die Rede war mehrfach und unmissverständlich von illegal hier angelangten Personen.
    Ukrainer haben alle eine Aufenthaltsberechtigung. Was sie hier behaupten ist unrichtig.

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  • Der sich den Wolf schreibt

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    @Günther Herzig 21. November 2025 um 08:52
    Wer kennt sie nicht, ihre (zahlreichen) Beiträge im RD-Forum vom exotischen, tendenzi-ell stark rechts gefärbtem „Rächer der Enterbten“. Vermutlich dienen die ständigen Pro-vokationen und konstruierten Beweisführungen, dem Erhalt der geistigen Frische, ge-speist durch das ehemalige Berufsethos, als Hobby. Oder ist es durch masochistische Selbstgeißelung erzeugte Daueraufmerksamkeit? Aufmerksamkeit um jeden Preis! Man weiß es nicht. Die verwendete Wortwahl „Invasoren“ für Flüchtlinge entlarvt ihre grenz-wertige Gesinnung. In einer Demokratie muss man aber die gesamte Palette der Mei-nungsfreiheit ertragen. „Der liebe Gott hat einen großen Tiergarten.“

    Ich wünsche weiterhin fröhliches „Suhlen“, im Selbstmitleid.

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  • Burgweintinger

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    Herr Herzig, ich denke schon, dass ich Sie richtig verstanden habe, aber anscheinend Sie mich nicht.
    Wer zu ertrinken drohende Flüchtlinge “illegale Invasoren” nennt (mein Vergleich mit Putin sollte nur klar machen in welchem Zusammenhang man den Begriff Invasor verwendet), der ist meiner Meinung nach kein Demokrat und missachtet das Grundgesetz.
    Und noch eins zu Ihren Träumen. Wir sind nur Gast auf Erden und sie gehört niemandem bzw. jedem…

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  • Günther Herzig

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    Burgweintinger
    22. November 2025 um 08:03 | #
    So stelle ich mir den Austausch von Meinungen vor. Dafür bedanke ich mich. Das mit dem Grundgesetz ist aus meiner Sicht ein Füllsatz. Dem Grundgesetz bin ich verpflichtet, eigentlich jeder. Die gedanklichen Lücken, die das Grundgesetz offen hält, schließt im Bedarfsfall das Bundesverfassungsgericht, das anderenfalls keine Funktion hätte. Da sich die Welt ändert, gemeint sind die Lebensbedingungen, kann sich sogar auch die Haltung des Verfassungsgerichts zu bestimmten Fragen ändern. Dass es das gibt, ist von Bedeutung. Ich will ein hoffentlich nicht realistisches Beispiel machen: Wären es plötzlich 10 Millionen Bootsflüchtlinge im Jahr und kämen alle bei uns an, so erwartete ich doch, dass die daraus entstehenden Probleme von einer Mehrheit im Lande anders, als vielleicht heute, gesehen würden. Meinen Sie nicht?

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