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Uni Regensburg: Barrierefreiheit ist möglich!

Pressemitteilung des studentischen Sprecherinnen- und Sprecherrates der Universität Regensburg Regensburg, 18. Dezember 2011 SprecherInnenrat zur Situation chronisch kranker und behinderter Studierender: Barrierefreiheit ist möglich! Chancengleichheit und Barrierefreiheit – spätestens seit Deutschlands Unterzeichnung der UN-Konvention im Jahr 2009, die eine Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderung in allen Lebenslagen fordert, sollten diese Ideale auch Gang und Gäbe im Alltag der Universität Regensburg sein. Obwohl die Universität in Bayern als einzige Hochschule gilt, die behindertengerecht gebaut ist, ist durch ihre vorhandenen Strukturen ein problemloses Leben für Menschen mit Behinderung nur bedingt gewährleistet. Zwar erklärte die damalige Universitätsleitung 2003 in ihrem Memorandum zur Förderung von Arbeitsbedingungen von Studierenden mit Handicap und Behinderungen, dass sie “bemüht ist, auch durch bauliche Maßnahmen den Belangen behinderter und chronisch kranker Studierender Rechnung zu tragen”; Nachholbedarf besteht aber auch 8 Jahre danach noch an vielen Stellen der Hochschule. Neben fehlenden Wegweisern für RollstuhlfahrerInnen, die deshalb oft komplizierte Umwege in Kauf nehmen müssen, fehlen Hilfen und das Bewusstsein für Personen mit Einschränkungen anderer Art fast völlig. Viele Studierende kämpfen mit einer für andere nicht sichtbaren chronischen Krankheit, deren Auswirkungen einer Behinderung gleich kommen. Chronische Krankheiten können beispielsweise dazu führen, dass die Betroffenen zeitlich begrenzt belastbar sind und dass sie aufgrund ihrer Krankheit bestimmte organisatorische Möglichkeiten – wie beispielsweise einen Ruheraum – benötigen. Diese gibt es bislang nur in den Gebäuden der Fachhochschule, nicht aber an der Universität. Da eine erfolgreiche Realisierung des Studiums für Studierende mit gesundheitlichen Schädigungen aber – gerade seit der Bologna-Reform, die zu einer deutlichen Verknappung der Studienzeit geführt hat – in besonderer Weise auch mit der Bewältigung zeitlichen Herausforderungen verbunden ist, ist dies ein untragbarer Zustand. Darüber hinaus werden nur in zwei Wohnheimen behinderte und chronisch kranke Studierende vorrangig aufgenommen, in denen auch die Wohndauer über die übliche Begrenzung der Regelstudienzeit hinaus verlängert werden kann. “Es gibt allerdings durchaus positive Ansätze.”, so Anja Ebert, Referentin für Soziales. “So existieren beispielsweise spezielle Arbeitsplätze für blinde beziehungsweise sehbehinderte oder taube Studierende.”
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