„Wegen grundsätzlicher Bedeutung“: Streit um Stieleiche in Regensburg könnte Rechtsgeschichte schreiben
Welche Bedeutung hat der Baumschutz? Der Rechtsstreit um die Fällung einer imposanten Stieleiche im Stadtwesten könnte zum Musterfall werden. Das Umweltamt hatte die Fällung genehmigt, das Amtsgericht schob dem einen Riegel vor. Nun folgt die Berufung vor dem Landgericht Regensburg. Und dann die Revision vor dem Bundesgerichtshof?

Mindestens 60 Jahre alt, über zwei Meter Stammumfang, geschützt – jetzt soll die Stieleiche am Rennweg weg. Foto: as
„Der mustergültig begründeten Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen.“ So lautet das Fazit des bekannten Münchner Rechtsanwalts Martin Klimesch auf der Plattform ibr-online zum Urteil des Amtsgerichts Regensburg. Es geht um die geforderte Fällung einer mindestens 60 Jahre alten Stieleiche im Stadtwesten.
Wie berichtet, hat das Amtsgericht die Klage eines Hauseigentümers am 22. Juli abgewiesen. Er wollte seine Nachbarn, eine Eigentümergemeinschaft, gerichtlich zwingen, der Fällung zuzustimmen. Der Baum steht auf der Grenze zwischen beiden Grundstücken. Das Umweltamt der Stadt Regensburg hatte zuvor eine Fällgenehmigung erteilt.
Abwägung des Amtsgerichts fiel gegen Fällung aus
Der Kläger kaufte das Haus 2017. Er berief sich auf Schäden an seiner Terrasse, Einschränkungen bei der Gartengestaltung und gesundheitliche Gründe. Das Umweltamt wertete dies als „unzumutbare Beeinträchtigung“ und stimmte der Fällung des imposanten Baumes zu – Stammumfang zwei Meter.
Das Amtsgericht sah das anders. Kern der Entscheidung: Der im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1896 festgelegte Rechtsanspruch eines Nachbarn zur Fällung eines Grenzbaums (§ 923 Abs. 2 S. 1 BGB: „Jeder Nachbar kann die Beseitigung des Baumes verlangen.“) sei überholt. Der Gesetzgeber habe damals die Bedeutung von Bäumen für Lebensqualität, Gesundheit, Stadtklima und Naturschutz nicht im Blick gehabt.
Diese Lücke müsse eine Güterabwägung zwischen den widerstreitenden Interessen schließen. Sie fällt zugunsten der Eigentümergemeinschaft aus.
Amtsgericht räumt Klimaschutz hohen Stellenwert ein
Die Entscheidung in Kürze: Der Umweltschutz genieße einen hohen Stellenwert und sei im Grundgesetz verankert. Ausfluss dessen ist die Baumschutzverordnung der Stadt Regensburg. Im Fall der (mehrfach geschützten) Stieleiche sei es „evident (…), dass der Baum für die kleinklimatischen Verhältnisse der Grundstücke von elementarer Bedeutung ist“, so das Gericht. Das Kleinklima sei auch ausdrücklich in der Baumschutzverordnung der Stadt Regensburg erwähnt.
Es sei „offenkundig (…), dass sich die Wohnungen an der Südseite der Anwesen bei weitem nicht so aufheizen wie sie es täten, wenn lediglich kleine Zierbäumchen gepflanzt wären“. Und Hitzeschutz sei „relevanter Gesundheitsschutz“.
Fällgenehmigung des Umweltamts „unverständlich“
Der Nachbar habe umgekehrt keinerlei Beweis für seine gesundheitlichen Probleme angeboten. Bei den Schäden am Gebäude sei unklar, ob sie überhaupt vom Baum stammen. Eine völlig freie Gartengestaltung sei nicht der Maßstab, wenn ein großer, geschützter Baum in diesem Garten steht.
Die Fällgenehmigung des Umweltamts hält das Amtsgericht für nicht nachvollziehbar. Die Behörde habe den kleinklimatischen Effekt der Eiche nicht in die Abwägung einbezogen. Es sei auch „unverständlich“, weshalb das Amt mit Blick auf die Eiche von einer „unzumutbaren Beeinträchtigung“ ausgehe.
Kläger geht in Berufung und beklagt Rechtsfehler im Urteil
Der Kläger will das nicht hinnehmen und hat bereits Berufung vor dem Landgericht Regensburg eingelegt. Das Urteil des Amtsgerichts enthalte mehrere Rechtsfehler und beruhe auf unvollständigen und teilweise unzutreffenden Tatsachenfeststellungen, so sein Rechtsanwalt Jürgen Klaus Maier.
Für die vom Amtsgericht vorgenommene Abwägung fehle die gesetzliche Grundlage. „Soweit der Gesetzgeber aufgrund der heutigen Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes einen weitergehenden Schutz von Grenzbäumen für erforderlich hält, ist es seine Aufgabe, entsprechende Regelungen zu schaffen“, heißt es in Maiers Berufungsbegründung.
„Musterfall für die Zulassung einer Revision“
Der Regensburger Fall könnte Rechtsgeschichte schreiben. Zumindest wenn man dem Münchner Juristen Martin Klimesch folgt. Er ist unter anderem Experte für Grundstücksrecht und hat 2024 einen vielbeachteten Aufsatz für die Bayerischen Verwaltungsblätter verfasst – Titel: „Baumrecht vor Baurecht“. Klimesch nennt die Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg einen „Musterfall für die Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (…) und wegen Fortbildung des Rechts“.
Dreh- und Angelpunkt ist Artikel 20a Grundgesetz: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Rechtslage komplett gedreht
Jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz und des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükenschreddern hätten die Rechtslage komplett gedreht, argumentiert Klimesch. Es gebe „einen echten Rechtsanwendungs- und -auslegungsbefehl“. Anders ausgedrückt: Gerichte sind angehalten, augenscheinliche Regelungslücken im Gesetz – so wie sie das Amtsgericht Regensburg festgestellt hat – durch ihre Entscheidungen zu schließen, um Artikel 20a Grundgesetz Rechnung zu tragen.
Der Anwalt des klagenden Nachbarn, Jürgen Klaus Maier, argumentiert hingegen genau umgekehrt. In seiner Berufungsbegründung heißt es: Zivilgerichte seien „nicht berufen, bestehendes Recht einzuschränken bzw. entgegen gesetzlicher Bestimmungen zu entscheiden“.
Betrachtet man diesen Widerstreit, könnte nach der noch ausstehenden Entscheidung des Landgerichts über die Regensburg Stieleiche die Revision beim BGH folgen. Die Aussichten auf Zulassung stünden wegen der gerwähnten grundsätzlichen Bedeutung des Falls gar nicht so schlecht.
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PeterPan
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Sehr interessanter Fall. Speziell wenn es um den Rennweg und den Erhalt von gesunden Bäumen geht. Nur eine Frage bleibt offen: Zeigen sich im Frühling “Stilblüten” and der “Stieleiche”?