Als einziger Regierungsbezirk in Bayern bietet die Oberpfalz keine anonyme Spurensicherung für Betroffene von Vergewaltigungen an. Dabei gibt es dafür einen Rechtsanspruch – und die Hemmschwelle, die Täter anzuzeigen sinkt dadurch deutlich. Podiumsgespräch im Ostentorkino.

Auf dem Podium „Abbruch nach sexualisierter Gewalt“: Helen Oppermann, Claudia Alkofer und Judith Greiff (v.l.).
Fünf Jahre hat es gedauert. Seit März 2020 haben Betroffene sexualisierter oder körperlicher Gewalt einen gesetzlichen Anspruch auf eine wohnortnahe, vertrauliche Spurensicherung. Gerichtsfeste Beweise werden dokumentiert – ohne dass sofort eine Strafanzeige nötig ist.
Weil das Bundesgesetz über Verträge der Länder ausgestaltet werden musste, vergingen weitere Jahre, bis alle rechtlichen und finanziellen Lücken geschlossen waren. In Bayern steht die vertrauliche Spurensicherung in Krankenhäusern und Arztpraxen seit dem 1. November 2025 zur Verfügung. Doch in der Oberpfalz und der Bezirkshauptstadt Regensburg gibt es diese Möglichkeit bis heute nicht.