„Das ist Täterschutz.“ Anonyme Spurensicherung nach Vergewaltigung fehlt in der Oberpfalz und Regensburg
Als einziger Regierungsbezirk in Bayern bietet die Oberpfalz keine anonyme Spurensicherung für Betroffene von Vergewaltigungen an. Dabei gibt es dafür einen Rechtsanspruch – und die Hemmschwelle, die Täter anzuzeigen sinkt dadurch deutlich. Podiumsgespräch im Ostentorkino.

Auf dem Podium „Abbruch nach sexualisierter Gewalt“: Helen Oppermann, Claudia Alkofer und Judith Greiff (v.l.).
Fünf Jahre hat es gedauert. Seit März 2020 haben Betroffene sexualisierter oder körperlicher Gewalt einen gesetzlichen Anspruch auf eine wohnortnahe, vertrauliche Spurensicherung. Gerichtsfeste Beweise werden dokumentiert – ohne dass sofort eine Strafanzeige nötig ist.
Weil das Bundesgesetz über Verträge der Länder ausgestaltet werden musste, vergingen weitere Jahre, bis alle rechtlichen und finanziellen Lücken geschlossen waren. In Bayern steht die vertrauliche Spurensicherung in Krankenhäusern und Arztpraxen seit dem 1. November 2025 zur Verfügung. Doch in der Oberpfalz und der Bezirkshauptstadt Regensburg gibt es diese Möglichkeit bis heute nicht.
Wer auf der Seite des bayerischen Gesundheitsministeriums nach Anlaufstellen sucht, findet die Oberpfalz nicht in der Liste der Regierungsbezirke. Die nächste Anlaufstelle liegt in Landshut.
München: Zahl der Strafanzeigen hat sich verzehnfacht
Diese Versorgungslücke sei nichts anderes als „Täterschutz“, sagt Dr. Katharina Asen-Molz bei einer Podiumsveranstaltung von pro familia und Doctors for Choice am Freitag im Ostentorkino.
Harte Worte – und nackte Zahlen stützen sie. In München wurde die vertrauliche Spurensicherung bereits 2022 an den städtischen Krankenhäusern und Uniklinika als standardisiertes Angebot eingeführt. Die Stadt finanziert es mit einem hohen einstelligen Millionenbetrag und bewirbt es regelmäßig – etwa rund um das Oktoberfest.
Seit es die vertrauliche Spurensicherung gibt, habe sich die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen verzehnfacht, sagt Judith Greiff, Stadträtin in München und Vorsitzende von pro familia Bayern.
Vertrauliche Spurensicherung senkt die Hemmschwelle
Die Gründe liegen auf der Hand. Ohne vertrauliche Spurensicherung müssen Betroffene von sexualisierter Gewalt sofort Strafanzeige erstatten, damit Beweise zeitnah gesichert werden – vor allem durch Blutabnahmen und gynäkologische Untersuchungen.
Das Trauma nach einer Vergewaltigung, falsche Scham, die Angst vor sozialen Folgen von Anzeige und Gerichtsverfahren – die Mehrzahl der Täter stammt aus dem unmittelbaren persönlichen Umfeld – halten viele davon ab. Mit anonymer Spurensicherung und der Option, erst später zu entscheiden, sinkt diese Hürde.
„Wir verstehen auch nicht, woran genau es hakt.“
Das Thema bewegt auch Regensburg. Trotz Freitagabend ist das Ostentorkino gut gefüllt: über 80 Menschen, darunter Stadträtinnen und Stadträte und Bürgermeisterin Helene Sigloch.
Warum gibt es hier – trotz Maximalversorgern wie Universitätsklinikum und Barmherzige Brüder – bislang kein Angebot wie in München? Beim von der Stadt organisierten Runden Tisch gegen häusliche Gewalt gebe es „viele Kräfte, die das fordern“, sagt Claudia Alkofer (pro familia Regensburg). „Wir verstehen auch nicht, woran genau es hakt.“
Ein Punkt liegt nahe: Seit der Schließung des Evangelischen Krankenhauses vor 15 Jahren gibt es keine Klinik mehr in kommunaler Trägerschaft, in der die Stadt schnell und eigenständig handeln könnte. Das allein erklärt das Fehlen der vertraulichen Spurensicherung jedoch nicht. Denn möglich wäre sie auch an den Gynäkologien der durchweg katholischen Krankenhäuser.
Regensburg: nur eine Praxis führt Abbrüche durch
Bekannt ist in Regensburg zudem eine andere Versorgungslücke, die am Freitag ebenfalls zur Sprache kommt und deren Grund die katholische Dominanz ist: Es gibt nur noch eine Arztpraxis, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Auch nach einer Vergewaltigung.
Hier besteht ein weiteres Problem und das reicht weit über Regensburg hinaus, wie die Münchner Ärztin Dr. Helen Oppermann erläutert.
Kriminologische Indikation: Jeder Arzt könnte das bescheinigen
Bei einer Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung wäre der Abbruch im Rahmen der sogenannten kriminologischen Indikation nicht nur straffrei – ohne die sonst verpflichtende Beratung und ohne drei Tage „Bedenkzeit“. Die Krankenkasse müsste auch die Kosten zwischen 400 und 600 Euro übernehmen, anders als bei anderen Abbrüchen.
Für die kriminologische Indikation braucht es weder eine Strafanzeige noch einen strafrechtlichen Beweis. Es reicht, wenn ein Arzt es als plausibel erachtet, dass dringende Gründe für den Zusammenhang einer Sexualstraftat mit der Schwangerschaft sprechen. „Diesen Dreizeiler darf jeder Arzt ausstellen“, so Oppermann.
Fast 14.000 angezeigte Vergewaltigungen 2024 – aber kaum kriminologische Indikation
Dennoch gab es im Jahr 2024 lediglich 40 Schwangerschaftsabbrüche nach kriminologischer Indikation – keinen davon in Bayern. Angesichts fast 14.000 angezeigter Vergewaltigungen sei das nicht nachvollziehbar.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass eine von 16 Vergewaltigungen zu einer Schwangerschaft führt – fünf Prozent. Das wären bis zu 700 Schwangerschaften. „Anscheinend müssen viele einen anderen Weg wählen – und bezahlen den Abbruch selbst“, sagt Claudia Alkofer. Das sei bezeichnend dafür, „wie wir mit den Betroffenen von sexualisierter Gewalt umgehen“.
„Wir brauchen einen Diskurs über Vergewaltigungen.“
Helen Oppermann, die an einem Leitfaden zur kriminologischen Indikation mitgearbeitet hat, hat den bayerischen Spitzenverband für Gynäkologie kontaktiert, um Ärztinnen und Ärzte für das Thema zu sensibilisieren. „Aber dort sieht man dafür keine Notwendigkeit.“ Stattdessen habe man ihr erklärt, man müsse eher darauf achten, dass Frauen einen Mann nicht zu Unrecht eines Delikts bezichtigen.
Für Claudia Alkofer ist eine solche Haltung – den Betroffenen nicht zu glauben – Teil einer „Rape Culture“, die Vergewaltigungen ermöglicht und erleichtert. Sie fordert: „Wir brauchen einen Diskurs über Vergewaltigungen.“ Es reiche nicht, solche Taten zu verurteilen und dann zur Tagesordnung überzugehen.
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