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Zoll gewährt unbürokratische Hilfe im Katastrophenfall

Infolge der starken Niederschläge ist es in vielen Teilen der Bundesrepublik Deutschland zu beträchtlichen Schäden durch die Folgen des Hochwassers gekommen. Neben den damit einhergehenden finanziellen Belastungen für die Betroffen sind möglicherweise auch steuerrechtlich relevante Unterlagen zerstört worden oder nicht mehr auffindbar. Zur Vermeidung unbilliger Härten werden die Hauptzollämter den Geschädigten in den betroffenen Regionen entgegenkommen und geeignete steuerliche Hilfsmaßnahmen zusichern. Diese können beispielsweise sein: Stundung von fälligen oder fällig werdenden Steuern bis 30. September 2013 Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Fristverletzungen Absehen von der Festsetzung von Steuern bzw. Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher Existenzgefährdung Verzicht auf Verspätungszuschläge Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 30. September 2013 Keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von Buchführungsunterlagen Der Zoll weist darauf hin, dass die Betroffenen über die angeführten Hilfsmaßnahmen und deren Anwendbarkeit im Einzelfall mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt (siehe www.zoll.de) in Verbindung treten sollen.
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