Zweifelhafter Grund, diverse Formfehler: Spitzenmedizinerin am Universitätsklinikum Regensburg wehrt sich gegen Kündigung
Arbeitszeitbetrug wirft das Universitätsklinikum Regensburg einer Leitenden Oberärztin vor. Es geht um 80 Minuten. Das Verfahren reiht sich ein in eine Reihe an Problemen im Umgang mit dem ärztlichen Personal – nicht nur in Regensburg. Verantwortlich dafür ist insbesondere auch der Freistaat Bayern.
Es ist ein Verfahren, das nicht nur für das Universitätsklinikum Regensburg, sondern auch für den Freistaat Bayern peinlich werden könnte. Am Dienstag wehrt sich eine Leitende Oberärztin vor dem Arbeitsgericht Regensburg gegen ihre Kündigung.
Folgt man den Ausführungen von Richter Felix Arnold, Vorsitzender der 6. Kammer, gab es dabei wohl mehrere formale Fehler. Auch der Grund der zunächst fristlosen und später nachgeschobenen ordentlichen Kündigung der Gefäßchirurgin wirkt zweifelhaft.
Rechtsstreit wegen 80 Minuten
Am 8. Oktober vergangenen Jahres nahm die Medizinerin zwischen 10.00 und 11.45 Uhr an einer Personalversammlung am Universitätsklinikum teil. Obwohl sie an diesem Tag laut Schichtplan nicht eingeteilt war – Freizeitausgleich –, ist unstrittig: Diese Teilnahme gilt als Arbeitszeit und ist zu vergüten.
Die Frage lautet: Was geschah in den weiteren rund 80 Minuten, in denen die Leitende Oberärztin im Zeiterfassungssystem des Universitätsklinikums bis 13.11 Uhr eingebucht war?
Der Freistaat Bayern, über den ihr Arbeitsvertrag läuft, wirft ihr Arbeitszeitbetrug vor. Anders gesagt: Die Gefäßchirurgin soll sich zu Unrecht zusätzliche bezahlte Zeit erschlichen haben. Geschieht das vorsätzlich, wäre das ein klassischer Grund für eine fristlose Kündigung.
„Das hätte man im Gespräch lösen können.“
„Die Klägerin hat minutengenau vorgetragen, mit wem sie während dieser Zeit gesprochen hat“, sagt Richter Arnold. Genannt werden ärztliche Kollegen, Patienten, eine Krankenschwester – und Zeit, in der sich die Medizinerin mit Unterlagen im Büro beschäftigt habe, ehe sie wieder nach Hause ging. Vertreter des Freistaats behaupten, einige der Gesprächspartner könnten sich daran nicht erinnern.
Es sei erstaunlich, dass man einen solchen Vorwurf gegen eine Leitende Oberärztin nicht anderweitig geklärt, sondern zur fristlosen Kündigung gegriffen habe, so der Kammervorsitzende. „Das hätte man im Gespräch lösen können.“
Nun, vor Gericht, liegt die Beweislast dafür, dass sie tatsächlich betrogen hat, beim Freistaat. Eine später nachgeschobene Erklärung, die Frau habe während ihres Freizeitausgleichs gar nicht arbeiten dürfen, reiche allenfalls für eine Abmahnung, nicht für eine Kündigung. „Das ist kein vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug.“
„Meiner Mandantin geht es um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes.“
Sichtlich unangenehm ist es den Vertretern des Freistaats, dass die Medizinerin sich nicht auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung einlassen will. „Wir hätten ernsthaft über ein solches Angebot nachgedacht“, sagt deren Prozessbevollmächtigter, Rechtsanwalt Andreas Heigl. Doch bereits bei einem Gütetermin im Dezember hatte die Frau entsprechende Angebote abgelehnt.
„Meiner Mandantin geht es um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes“, sagt Johannes Falch, Rechtsanwalt der Klägerin. Das sei nachvollziehbar, so Richter Felix Arnold. Das Angebot an führenden Positionen im universitären Bereich mit entsprechender Vergütung und mit Aufstiegsmöglichkeiten sei limitiert. Abseits davon geht es nicht nur um Geld und Karrierechancen, sondern auch um den Ruf der Spitzenmedizinerin.
Sollte der Freistaat auf der Kündigung beharren, müssten Zeugen geladen werden, um den Vorwurf des vorsätzlichen Arbeitszeitbetrugs zu belegen. „Nur das kann zu einer fristlosen Kündigung führen“, so Richter Arnold. „Die Beweislast dafür liegt beim Freistaat.“
Diverse Formfehler
Ob man überhaupt so tief in die Materie einsteigt, ist aber zweifelhaft. Freistaat und Universitätsklinikum unterliefen diverse Formfehler. So wurde etwa die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten, binnen derer eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Für den in Rede stehenden Verstoß am 8. Oktober erhielt die Medizinerin ihre fristlose Kündigung am 14. November – über einen Monat später.
Unklar ist zudem, ob die Kündigung durch den Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums Regensburg (UKR) überhaupt wirksam ist. Ihren Arbeitsvertrag hat die Ärztin mit dem Freistaat abgeschlossen. Eine klare Regelung, ob der Ärztliche Direktor kündigungsberechtigt ist, gibt es am UKR nicht, wie Rechtsanwalt Heigl kleinlaut einräumt.
Das Gericht gibt dem Freistaat nun Zeit bis zum 17. April, um zu möglichen Formfehlern bei der Kündigung Stellung zu nehmen.
Kein Einzelfall
Dass man es wegen eines Streits um 80 Minuten so weit hat kommen lassen, sorgt für Kopfschütteln bei den zahlreich erschienenen Zuhörern. Die mehrfach geäußerte Vermutung: Der Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs ist vorgeschoben.
Der Rechtsstreit am Universitätsklinikum Regensburg ist kein Einzelfall. Erst im September hat sich an der TU München eine Leitende Oberärztin in erster Instanz erfolgreich gegen ihre Kündigung gewehrt.
Auch dort unterliefen dem Freistaat diverse Formfehler. Ebenso wie in Regensburg erscheint der offizielle Kündigungsgrund vorgeschoben. Und auch in München ließ sich die Betroffene nicht mit einer Abfindung ködern, um die Angelegenheit geräuschlos vom Tisch zu bekommen. Welche tatsächlichen Hintergründe das kompromisslose Vorgehen in Regensburg hat, blieb am Dienstag unklar.
Schlechte Stimmung am UKR
Der Rechtsstreit mit der Leitenden Oberärztin reiht sich ein in die zunehmend vernehmbare Kritik an der Personalpolitik des Universitätsklinikums Regensburg. Letzten November hatte sich ein Reihe von Ärztinnen und Ärzten an unsere Redaktion gewandt und sich über die mangelhafte Kommunikation des Vorstands beklagt.
Demnach sollen 40 Arztstellen am UKR abgebaut werden. Eine klare Aussage gegenüber den Beschäftigten und unserer Redaktion blieb sowohl der UKR-Vorstand wie auch das zuständige bayerische Wissenschaftsministerium schuldig.
Trackback von deiner Website.




frank woelky
| #
“Eine später nachgeschobene Erklärung, die Frau habe während ihres Freizeitausgleichs gar nicht arbeiten dürfen, reiche allenfalls für eine Abmahnung, nicht für eine Kündigung.” MUHAHAHAHA…Ich habe mit Ärzten des UKR zusammengewohnt. Ich kenne einige persönlich. Würde nicht praktisch jeder massiv gegen Arbeitszeitregeln verstossen (das wird erwartet!!! und geduldet, solnge es nutzt) dann wäre das UKR schon seit leicht 10-15 Jahren am Ende.
Samson
| #
Es geht natürlich auch ohne eine leitende Oberärztin in der Gefäßchirurgie.
Dann gibt es halt nur einen Chef und lauter Assistenten.
Wenn man Erbsenzähler ans Ruder lässt, dann leidet halt die Qualität.
Aber so eine miese Tour ist wirklich außerordentlich unappetitlich.
Gut, dass darüber berichtet wird.
Viszeralchirurgen sind übrigens die, die bei schweren Unfällen hinzugezogen werden, wenn die normalen Chirurgen die Blutungen nicht mehr in den Griff bekommen.
Braucht kein Mensch finanziell besser, man rechnet die OP ab und der Patient verstirbt dabei.
Das bringt das das gleiche Geld und ein Bett bleibt frei.