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Schutz der stillen Tage soll gewahrt bleiben

Stadt wartet auf Neuregelung Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat angekündigt, demnächst einen Gesetzesentwurf zur Lockerung des bayerischen Feiertagsgesetzes dem Ministerrat vorzulegen. Anschließend soll eine Verbandsanhörung erfolgen und danach ein möglicher Beschluss im Bayerischen Landtag gefasst werden. Aufgrund dieser Ankündigung ist eine gewisse Hektik in die Frage gekommen, ob die bayerischen Kommunen bereits jetzt, im Vorfeld der angekündigten Gesetzesänderungen, deren Zustandekommen nicht gewiss ist, beispielsweise Halloweenpartys genehmigen können, die bis in die ersten Stunden des Allerheiligentages gehen. Die Stadt Regensburg hält sich wie viele andere bayerische Kommunen an die bestehende Gesetzeslage. „Wir sind überzeugt davon, dass es viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die kein Verständnis dafür hätten, wenn am Allerheiligentag ein reges Partytreiben in der Altstadt herrschen würde“, so Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Die Stadt Regensburg hat sich in der Vergangenheit mit der Gründung des Aktionsbündnisses „Fair feiern“, dem Bündnis „Projekt Sichere Altstadt“ sowie der Einführung eines freiwilligen kommunalen Ordnungsservices nachhaltig dafür eingesetzt, ein sozialverträgliches Miteinander zwischen feierfreudigen Nachtschwärmern und Altstadtbewohnern zu schaffen. „Es wäre gegen den Sinn unserer bisherigen Bestrebungen, vor stillen Tagen weitere Partymöglichkeiten zu schaffen. Denn leider zeigen die Erfahrungen, dass nach Betriebsschluss der Discotheken Halloweenpartys auf den Straßen und Plätzen der Stadt weitergehen. Der Schutz der Bevölkerung hat hier Priorität und lässt aus unserer Sicht keine andere Ermessensentscheidung zu“, betont Rechts- und Umweltreferent Dr. Wolfgang Schörnig.
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Kommentare (2)

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