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Mietangebote von "vorderster Front"

Wohnung nur für Volksdeutsche

Mieter „mit deutscher Abstammung“ verlangt ein Maklerbüro für eine Wohnung im Stadtosten. Auf eine Anfrage hin verteidigt ein Sachbearbeiter die Formulierung – und ändert sie dann.3 Zimmer Wohnung in Regensburg Ost zu vermieten

Die Wünsche des Vermieters der 65-Quadratmeter-Wohnung im Stadtosten Regensburgs sind deutlich formuliert. 650 Euro Kaltmiete plus 200 Euro Nebenkosten, die übliche Kaution sowie die Übernahme der Maklercourtage von fast 1.700 Euro. Außerdem hat er folgende Wünsche zum Mieter:

„Kein Harz IV (sic!), kein Wohnberechtigungsschein, Bürger deutscher Abstammung mit einwandfreien Kenntnissen der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Vermietungsart: ausdrücklich nach dem Bestellerprinzip, keine Tiere, keine Raucher, festes Arbeitsverhältnis.“

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Erfahrungen von “vorderster Front”

Der zuständige Sachbearbeiter des Neutraublinger Maklerbüros „KS IMMOBILIEN“, das dieses Wohnungsangebot auf Immoscout24 veröffentlicht hat, gibt sich selbstbewusst. Dass man nur an „Bürger mit deutscher Abstammung“ vermiete, habe einerseits damit zu tun, dass man sich nach den Wünschen der Eigentümer zu richten habe, schreibt uns Herr K.. „Wir können uns also insoweit solchen Vorgaben nicht widersetzen.“

Auch seien Deutschkenntnisse wichtig und es gebe sogar gerichtliche Auseinandersetzungen, bei denen Vermieter von Richtern darauf hingewiesen würden, wieso man „’so dumm war und naiv war’, einen solchen Mieter vertraglich zu binden, wenn er sich doch denken konnte, dass der Mieter oder Vertragspartner weder in Schrift oder Sprache die vertraglichen Bedingungen kannte oder erkennen konnte“. Daneben liefert uns der Sachbearbeiter Ausführungen zur Praxis von Jobcenter und Arbeitsagentur, die mit der Sache nichts zu tun haben – man vermietet schließlich nicht nur nicht an Nichtdeutsche, sondern auch nicht an Hartz IV-Empfänger oder Arbeitslose.

Gegen Ende klärt uns Herr K. aber auch darüber auf, dass sein Unternehmen den Standpunkt des Vermieters auch ohne dessen Vorgaben durchaus zu teilen scheint. Denn offenbar herrschen schlimme Zustände auf dem deutschen Mietmarkt, die man erst mal an „vorderster Front“ erleben müsse, ehe man über solche Angebote verwundert sei:

„Abschließend sollten Sie mal erleben, wie Wohnungen von anderen Kulturen und Traditionen gesetzlos ohne Wenn und Aber verlassen werden. Sie werden hier natürlich einwenden, dass man nicht alle Personenkreise ‘über einen Kamm scheren sollte’. Wir würden es Ihnen aber gönnen, hier mal an vorderster Front Erfahrungen – egal in welche Richtung – zu sammeln. Sie würden erstaunt sein und Ihre Meinung gründlich überdenken, egal auf welcher humanistischen, religiösen oder patriotischen Basis Sie stehen.“

Doch trotz dieser deutlichen Ausführungen „von der Front“ scheint man im Neutraublinger Maklerbüro dann doch nicht vollends davon überzeugt zu sein, dass das Angebot mit Recht und Gesetz in Einklang zu bringen ist. Schon Minuten, nachdem wir unsere Anfrage gestellt haben, wird die Forderung nach der deutschen Abstammung des Mieters gelöscht. Auch ein flankierendes PDF wird geändert. Offenbar darf jetzt auch der nicht deutschstämmige Mieter ran…

Vom Diskrimnierungsverbot und dem Bestellerprinzip

Kurt Schindler vom Mieterbund Regensburg wundert das nicht. „Mit dieser Forderung verstößt der Vermieter und damit auch das Maklerbüro klar gegen das Diskriminierungsverbot.“ Wer Mieter wegen ihrer Herkunft – „Rasse“ und „ethnische Herkunft“ wie es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt – ablehnt, für den kann es richtig teuer werden. Es drohen Schadenersatz und Schmerzensgeld, sofern ein Mietinteressent nachweisen kann, dass er die Wohnung wegen seiner Herkunft nicht bekommen hat – bei dem obigen Angebot wäre es ein Leichtes gewesen.

Für bemerkenswert hält Schindler aber auch, dass die Maklercourtage bei dem Angebot auf den Mieter umgelegt werden soll. „Wenn die Wohnung im Internet von einem Makler angeboten wird, dann muss den ja der Vermieter bestellt haben und dann auch selber bezahlen“, so der Mieterbund-Vorsitzende. Da helfe es auch nichts, vom Bestellerprinzip zu schreiben und die Kosten dann dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Diese Regelung hat das Maklerbüro allerdings nicht geändert und – das zeigt ein Blick auf deren Internetseite – es scheint zum Prinzip des Unternehmens zu gehören, Wohnungen anzubieten, auf das Bestellerprinzip hinzuweisen und die Courtage dann dem Mieter in Rechnung zu stellen – ob nun deutschstämmig oder nicht.

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Kommentare (29)

  • Bürni

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    Hm, gar nicht so leicht, eine deutsche Abstammung nachzuweisen. Hier würde vielleicht ein Ariernachweis weiterhelfen können. Ach Moment, sind Arier nicht diese Volksgruppen, die indoiranisch sprechen? Da soll man sich als deutscher Vermieter noch auskennen….

  • Mr. T.

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    Ich hoffe ,es findet sich jemand, der dieses Pack durch Sonne und Mond klagt! So offen illegal agieren ist mehr als eine Sauerei!

  • stadtosten

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    Hinter der Anzeige könnte das Amberger Siedlungswerk stecken, das einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse als Voraussetzung für einen Mietvertrag fordert.

  • Stefan Aigner

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    @stadtosten

    Nein. Das steckt nicht dahinter. Einfach mal auf die Links klicken. Ein Sprachnachweis ist auch etwas anderes als ein Abstammungsnachweis.

  • joey

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    @Bürni
    Abstammung kann durch den Staatsbürgerschaftsnachweis nachgewiesen werden. Der ist nicht nur bei Reichsbürgern beliebt, sondern z.B. bei Einbürgerungen von Ehepartnern oder bestimmten Staatslaufbahnen erforderlich. Der deutsche Reisepaß oder Personalausweis ist kein Nachweis, sondern nur eine begründete Vermutung.

    Ich kann die “deutsche Abstammung” übrigens nicht nachweisen.-)

  • Mieterin

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    Habe sehr gelacht über die Forderung nach perfekten Deutschkenntnissen, denn es muss nicht heißen Harz IV, sondern Hartz IV.
    Der Harz ist ein Mittelgebirge.

  • Thomas

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    Interessante Geschäftsgebaren, die diese “Frontmakler” dort an den Tag legen. Sie scheinen sich, der Sprache nach zu urteilen, in einem Krieg gegen wen auch immer zu befinden. Ich kann den Wunsch nach integren Mietern mit gutem Leumund verstehen – dieses Maklerbüro allerdings sucht solche Mieter nicht. Denn auch ein vermeintlich “abstammungdeutscher” Angestellter kann eine Wohnung verwahrlosen lassen. Ohne Wenn und Aber muss man feststellen: Das Maklergewerbe hat ein fundamentales Problem mit unseriösen “Angeboten” und schwarzen Schafen.

  • Mr. T

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    Was ich nicht verstehe ist, dass ein Makler so offen sowohl gegen das Diskriminierungsverbot als auch gegen die gesetzeskonforme Umlage der Provision verstoßen kann. Das ist ja wie wenn ein Handwerker inseriert, dass er auch ohne Rechnung arbeitet. Gibt’s bei Maklern eigentlich eine Art von Lizenz oder Konzession, die in so einem krassen Fall entzogen werden kann?
    Eigentlich ein gefundenes Fressen für einen Nichtdeutschstämmigen, der sich da in die Wohnung reinklagen könnte. Einfacher ist ja eine Nichtberücksichtigung wegen ethnischer Diskriminierung nicht nachzuweisen.
    Irgendwie macht mir auch die ganze Webseite des Maklerbüros alles andere als einen seriösen Eindruck.

  • Kneipenschreck

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    @Dorin Popa :

    made my day… vor allem : gibts den in Starnberg überhaupt noch Einheimische ??!

  • Johanna

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    Da ist einmal jemand ehrlich und wird dafür vorgeführt und öffentlich abgewatscht … Die anderen Makler/Vermieter lassen die unerwünschten Personengruppen Zeit und Geld investieren, um dann mit einer neutralen Formulierung (“Vermieter hat sich für einen anderen Mieter entschieden”, “schon weg” etc. usw.) abzusagen. Aber hauptsache jetzt fühlen sich alle toll und meinen für Gerechtigkeit gesorgt zu haben …

  • Tim

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    Schon dreist, aber irgenwie auch “Ehrlichkeit zahlt sich nicht aus”. Das ist doch Praxis. Ohne diese Kriterien zu erfüllen, bekommt man in Berlin nie eine Wohnung. Da ist aber noch Raum für Erweiterungen. In Berlin und anderen Städten kommt noch hinzu, dass als Einkommen das 3-fache der Monatsmiete gefordert wird. Also: 3000 Brutto sollten es bei 650 Kaltmiete dann mindestens sein.

  • kukuk

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    Wieso gilt das Anti-Diskriminierungsgesetz eigentlich nur für Ausländer und Schwule ? Wenn die AFD irgendwo eine Räumlichkeit für eine Veranstaltung mieten will wird sie ja auch in schöner Regelmässigkeit abgelehn. Wegen ihrer politischen Weltanschauung. Ganz klarer Verstoss gegen das Gelichbehandlungsprinzip

  • Mr. T.

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    Wenn Ehrlichkeit so Werte wie Anstand oder Legalität sticht, habt Ihr recht. Ich sehe das allerdings nicht so. Wie ist das, wenn sich einer vor Euch hinstellt und ankündigt, dass es gleich aufs Maul gibt, und dann seine Ankündigung auch wahr macht. Schätzt Ihr dann auch seine Ehrlichkeit und dass er zu seinem Wort steht?

  • Joachim Datko

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    Zu Johanna 10:38 – Das befürchte ich auch. Wenn der erwünschte Bewerberkreis durch die Anzeige nicht wirkungsvoll eingegrenzt wird, steigt der Aufwand für alle.

  • auch_ein_regensburger

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    @ kukuk
    Wieso müssen sich AfD-ler eigentlich bei jeder Gelegenheit, und sei sie noch so unpassend, als Opfer stilisieren?

  • Lukas

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    Streng genommen ist die (etwas reisserische) Überschrift sachlich falsch:
    Der Begriff “Volksdeutsche” bezeichnet (auch heutzutage) keine gebürtigen Deutschen, sondern Spätaussiedler mit Anrecht auf einen deutschen Pass.
    Der Nazibegriff bezog sich auf die sich Deutschland zugehörig fühlenden Menschen ohne deutschen Pass, die außerhalb des Deutschen Reiches (Grenzen von 1937) und Österreichs lebten, auch “Auslandsdeutsche” genannt. https://de.wikipedia.org/wiki/Volksdeutsche

  • Tobias

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    @Mr.T
    Ui, was ist denn das für ein an den Haaren herbeigezogener Unsinn.
    Aber, Ja, das würde man wohl. Es gibt ja viele Videos auf Youtube, bei denen solche Szenen dann wohl mit “Well, he has been warned!” oder “This guy wasn’t joking” komentiert wird. Im Umkehrschluss würde man sagen, er hätte gelogen, obwohl er es ja angekündigt hat, und das wiederum wäre ja in sich selbst bereits eine Lüge. Und lügen wollen wir nicht.

    Die Formulierungen sind definitiv nicht rechtens. Ich habe zwar gerade keine exakten Gesetzestexte vorliegen (und auch keine Lust das zu tun), aber es gibt genug Gerichtsurteile, die mit weitaus schwächeren Argumentationen des Maklers/Vermieters entsprechend für den Diskriminierten geurteilt haben.

    In dem Ort nahe Regensburg, in den meine Eltern leben, werden ebenfalls keine Araber/Muslime in die dortigen Mietswohnungen gelassen. Der soziale Frieden und das Eigentum der ganzen Gemeinschaft im Ort ist ihnen wichtig, sowie das Zusammensein. Wenn man ein Maibaumfest macht, sollen alle dabei sein und Bier trinken können, ohne dass der Islam wieder seine zwangsneurotischen Seiten (kein Alkohol) zum Vorschein bringt, wir wollen” Grillwürstchl” essen (Schwein, und dann auch nicht Halal, also gegen das Tierschutzgesetz verstoßend) und nachts sollen beim Ramadan nicht 9 Leute um 22 Uhr krach machen, weil sie dann endlich essen dürfen (Zwangsneurose Nummer 2). Einfach nur eine normale, deutschen Dorfidylle. Selbst in Barbing war es nicht mehr schön, dass die Vietnamesen gegrillt haben, wenn Wäsche draußen hing und die Polen im Treppenhaus geraucht haben; die Russen ließen das Spielzeug der Kinder in der gemeinsamen Einfahrt liegen, sodass Beschädigungen am Fahrzeug billigend in Kauf genommen wurden. Hier, als ich bei mir kurz nach 12:00 noch einen Nagel in die Wand gehauen habe, hat man sofort gegen die Wand geklopft – Mittagsruhe. Fand ich super! Das ist eben auch ein Teil – Keiner, egal ob Gutmensch oder gar Mr. T, kann behaupten, er lebe gerne mit diesen Szeniarien (alle tatsächlich passiert und erlebt) Tür an Tür.

  • blauäugig

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    @Tobias: Was Sie umschreiben mit “Einfach nur eine normale, deutschen Dorfidylle.” wäre nix für mich, das klingt eher nach einem Reservat für Bierdimpfl, die sich auch sonst um Gesundheit keine Gedanken machen.
    Ich mag kein Bier, für mich gehört Alkohol nicht zu Geselligkeit, und ich trinke ihn nur zum Genuss. Schweinefleisch esse ich nur in Ausnahmefällen, schon nur wegen der erhöhten Darmkrebsgefahr.
    Sie diskriminieren nebenbei auch alle Vegetarier.

  • Mark M

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.

  • rassisten sind verfassungsfeinde

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    Hallo liebe rassisten alle, sie stehen nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.artkel 1 GG lautet: die würde des Menschen ist unantastbar. Nicht etwa, deutsche saufende schweinebratenfresser haben das Recht, unter sich zu bleiben.
    Wenn sie meinen, das grundgesetz gelte nur für Deutsche dann sollten sie die brd verlassen. Gute Reise in irgendeinen rassistischen Staat.oh, da wären dann Sie die Ausländer, so ein Pech auch !

  • joey

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    nicht immer “Rassismus” oder “Nazis” nennen.
    Die historischen Nazis werden dadurch niedlich, wenn sie nur die Dorfidylle geplant hätten…

    Das Bedürfnis, in einer deutsch sprechenden und nach mitteleuropäischen Gesellschaftslinien (z.B. ohne “Herrschaft des Vaters”) zu leben, ist nicht rassistisch, sondern verhaltenspsychologisch begründbar. Es geht um das Bedürfnis nach Heimat.
    Nicht (nur) die im Landkreis Regensburg meist verbindliche 45° Dachneigung und rote Farbe der Dachziegel als baukünstlerische “Oberpfalz”, sondern grundlegende politisch gesellschaftlicher Konsens, der eben nicht “ständig neu verhandelt” (Özoguz) werden will.
    Es gibt Cocooning in muslimischen Einwanderergruppen, was mit den Generationen nicht ab-, sondern zugenommen hat. Diese leben nämlich auch gern in ihrer “Heimat” möglichst ungestört von anderen Lebensentwürfen.

    Diese Heimat kann man nicht dummen Immo Anzeigen wie dieser retten. Aber auch das beste Antidiskriminierungsgesetz hilft z.B. einem Türkischstämmigen nicht weiter, wenn er dann eben die Gründe der Ablehnung nicht mehr erfährt, sondern nur noch mutmaßen kann. Und jeder Mißerfolg nun auf “Rassismus” geschoben werden kann, ohne sich selbst hinterfragen zu müssen.

    Die Lösung meiner Vorfahren war übrigens, nicht deutschstämmig oder andersstämmig – also “ethnisch rein” zu sein, sondern sich mit der jeweiligen Bevölkerung vor Ort zu vermischen und anzupassen. In diesem Sinne waren sie mal “gute Osmanen” und bin ich heute “guter Deutscher”.
    Es wäre aus anderen Gründen richtig, wenn es nach den 3 Generationen keine Türkischstämmigen mehr geben würde, sondern eine gute Mischung wie sonst hier auch aus ehem. Kelten, Germanen und Slawen – die als Abstammungslinien wohl keine Rolle mehr spielen.

  • semmeldieb

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    @joey: bitte nicht erröten oder falsch verstehen.

    das ist ein brillanter beitrag.

    in wenigen zeilen das ganze dilemma zu erfasst!

  • semmeldieb

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    … “das ganze dilemma erfasst”

  • Lothgaßler

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    Makler ist ein “ungelernter” Beruf, angeboten werden 14-tägige “Intensivkurse” zur Qualifizierung. Um es mit den Worten einer einschlägigen Website (https://ratgeber.immowelt.de/a/wie-man-immobilienmakler-wird.html) zu erklären:
    …”Wer als Immobilienmakler arbeiten möchte, braucht zunächst eine behördliche Erlaubnis nach §34c der Gewerbeverordnung. Für angehende Makler bedeutet das, dass sie eine gewisse Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Heißt: Der Makleranwärter wurde in den vergangenen fünf Jahren nicht „wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat“ rechtlich belangt. Wird oder wurde über das Vermögen des Antragstellers kein Insolvenzverfahren durchgeführt, steht seinem Traum vom Immobilienmakler nichts mehr im Wege. Zumindest aus formeller Sicht.”…
    => Nachdem dieses Maklerbüro offenkundig rechtswidrig vorgeht und rechtswidriges Verhalten “makeln” will, sollten obige Schandtaten mit Bezug auf §34c der Gewerbeordnung beim zuständigen Gewerbeamt vorgelegt werden. Die “Zuverlässigkeit” ist in Frage gestellt! Obs was bringt? Ich fürchte nein! Der Markt macht sich die Regeln selbst, d.h. bei Wohnungsknappheit setzen sich Geldgier, Rosinenpickerei und Diskriminierung durch.
    Vermieter: Es gibt die gesamte Bandbreite der Gesellschaft, also auch jene mit versteckter bis offener Ablehnung von Nichteinheimischen. Wobei ich ermahne: Menschenrassen gibt es nicht (sagen die Gene), weshalb von Fremdenangst/-hass/-Diskriminierung gesprochen werden muss.

  • Mr. T

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    Lothgaßler, vielleicht muss man den Begrif “Rassismus” so verstehen, dass er Verhaltensweisen von Personen beschreibt, deren willkürliche Diskrminierung von Menschen auf der falschen Vorstellung unterschiedlicher Rassen besteht. Dann passt er wieder, auch wenn seine Verwendung bei weniger unterrichteten Menschen das Vorhandensein solcher Rassen suggeriert.
    Ich finde es auch nicht unbedingt so schlimm, wenn man auch schon von Nazis und Rassisten spricht, wenn bereits stark fremdenfeindliche Verhaltensweisen ohne größere Gewalttaten vorhanden sind. Es gab auch schon Nazis vor dem großen Schlachten, die auch nur durch stark fremdenfeindliches Verhalten (oft durch falsche Ängste und andere Uninformiertheiten verursacht) aufgefallen sind – und dann den Weg für die Schlächter geebnet haben, indem dass sie solche Verhaltensweisen gesellschaftsfähig gemacht haben. Und genau an dem Punkt sind wir wieder. Rechtsextreme Parteien, Politiker und Personen werden wieder mehr und mehr in der Gesellschaft akzeptiert. Freilich fordert die NSAfD noch keine Konzentrationslager für Zuflucht Suchende und auch Höcke, Gauland und Co beißen sich noch auf die Zunge, aber wollen wir wieder so lang warten, bis sie sich wieder legitimiert fühlen? Man sollte langsam anfangen und dazwischenhauen! Ich möchte nicht denselben Fehler wie die Generation meiner Großelten und Urgroßeltern begehen.

  • dugout

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    “Menschenrassen gibt es nicht (sagen die Gene), weshalb von Fremdenangst/-hass/-Diskriminierung gesprochen werden muss.”

    Wie sie auf die Idee kommen, es gäbe keinen Rassismus weil es keine Rassen gibt ist interessant^^
    In den gängigen Definitionen spielt es aben keine Rolle ob es Rassen gibt, oder ob der Rassist nur glaubt das es Rassen gibt.
    Niemals werde ich Rassismus Fremdenangst nennen und damit Täter zu Opfern machen!

  • Aus dem Redaktionstagebuch 5/17 » Regensburg Digital

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    […] Bericht zu der rassistischen Wohnungsanzeige eines Neutraublinger Maklerbüros („nur mit deuts… greifen Münchner Merkur, tz und taz auf (Hier geht es zu unserem Pressespiegel.). Die Tageszeitung […]

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