Urlaubsabgeltung, Überstunden, Auslagenersatz – Immobilienunternehmer Christian Janele wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Regensburg gegen Forderungen eines früheren Angestellten.
Merklich verstimmt angesichts der Forderungen seines früheren Hausmeisters: Christian Janele. Foto: Archiv/Staudinger
7.500 Euro pauschal – zwar hat Richter Thomas Krottenthaler die beiden Klageparteien mit Müh und Not zu dieser vorläufigen Einigung bewegen können. Allerdings wirkt der Vorsitzende der 5. Kammer am Arbeitsgericht Regensburg wenig hoffnungsvoll, dass dieser Vergleich die vereinbarte Widerrufsfrist von drei Wochen überstehen wird. Vor allem Immobilienunternehmer und Stadtrat Christian Janele ist hörbar unzufrieden mit dieser „Pauschallösung“ des Gerichts, ruft etwas von „Betrug“ und „Stalking“.
Aber auch Kläger Jürgen B., ein ehemaliger Hausmeister bei Janeles Immobilien GmbH, lässt im Nachhinein durchblicken, dass man die Sache „dann eben durchziehen“ werde. Für Überstunden, nicht genommenen Urlaub und Auslagenersatz fordert der Mann rund 12.500 Euro. Auf seine Papiere musste der 57-Jährige, der von September 2021 bis einschließlich August 2023 bei Janele gearbeitet hat, bis zur Gerichtsverhandlung warten.
Am Montag hatten wir darüber berichtet, dass dutzende Wohngemeinschaften in der Otto-Hahn-Straße derzeit um ihre Existenz bangen. Mittlerweile hat sich auch die Vermieterin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, geäußert und beschwichtigt. Gleichzeitig offenbart der Fall jahrelange Probleme zweier Dienstleister für Immobilienverwaltung.
Direkt gegenüber der Universität hat das Immobilien Zentrum Dutzende neue Wohnungen fertiggestellt. Dahinter liegen aber noch mehrere ältere Wohnblöcke. Und darin viele Studenten-WGs. Bezahlbarer Wohnraum direkt neben der Uni. Nun sorgen Ankündigungen der Vermieterin für Unruhe. Die BImA, bundeseigene Anstalt für Immobilien, hat in Telefonaten angekündigt, die naturgemäße Fluktuation in den Wohngemeinschaften in dieser Form nicht mehr zuzulassen.
Mit viel Euphorie und Tatendrang startete am 9. Oktober 2019 das bayerische Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“. Am vergangenen Donnerstag schob der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München diesem nun vorerst einen Riegel vor. Laut den Richtern habe der Freistaat bei diesem Thema keine Gesetzgebungskompetenz.
Der Landkreis Regensburg verfügt bis heute über kein schlüssiges Konzept, auf dessen Basis die angemessenen Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger festgelegt werden. Und es gibt weitere Anhaltspunkte dafür, dass der hohe Prozentsatz nicht anerkannter Mietkosten darauf zurückzuführen ist, dass hier bewusst Geld gespart werden soll. Die zumindest politische Verantwortung dafür trägt die Landrätin.
Eine Presseerklärung der SPD, ein Wutausbruch des persönlichen Referenten von Landrätin Tanja Schweiger und eine teils irreführende Stellungnahme des Landratsamtes – unser Bericht über die Kürzung der Mietzuschüsse für Hartz IV-Empfänger im Landkreis Regensburg sorgt für Reaktionen. Am Ende bleibt aber doch: Das Jobcenter des Landkreises sticht mit seinen Zahlen auch bundesweit deutlich heraus.
Kontrovers wurde es bei der Diskussion über “Wohnen in Regensburg” am vergangenen Donnerstag selten. Allfällig betont wurde, dass bezahlbarer Wohnraum dringend nötig sei. Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer will aber zumindest die städtische Wohnbaugesellschaft “total verstärken”.
Knapp 40 Prozent der Leistungsbezieher wurden vom Jobcenter des Landkreises Regensburg die Mietzuschüsse gekürzt. Gleichzeitig sammelt Landrätin Tanja Schweiger über ihren gemeinnützigen Verein „Landkreis mit Herz“ mit großem medialen Rummel Almosen – für „unverschuldet“ Bedürftige.
Bei der Jahrespressekonferenz des Jobcenters Regensburg kann Geschäftsführerin Birgitt Ehrl mit einigen positiven Entwicklungen aufwarten. Auf Nachfragen zu möglichen Wuchermieten bei Wohnungen für Hartz IV-Bezieher zeigen sich sowohl sie als auch Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer ratlos. Man könne da nichts tun. Ist das tatsächlich so?
Der Vergleich eines Vortrags der Städteplanerin Christiane Thalgott mit den Zuständen in Regensburg offenbart, was vor allem die Politik von Hans Schaidinger in Sachen bezahlbarer Wohnraum angerichtet hat. Mit der Mentalität, die der frühere Oberbürgermeister in Teilen der Stadtverwaltung etabliert hat, hat der Stadtrat bis heute zu kämpfen.
Der Landkreis Regensburg gehört zu den Top Ten-Jobcentern in Bayern – wenn es darum geht, Hartz 4-Empfängern die Kosten für die Unterkunft nicht zu bezahlen. Und zwar aus rechtswidrigen Gründen. Das geht aus dem Abgleich der Auskunft des Jobcenters gegenüber regensburg-digital mit einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor.
Der Mietwucher des Freistaats in Flüchtlingsheimen ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem deutlichen Urteil entschieden. Betroffene können nun Geld zurückfordern. Behörden, die klaglos zahlten, wie zum Beispiel das Jobcenter der Stadt Regensburg, bleiben auf den Kosten sitzen.
In regelmäßigen Abständen berichtet Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle über Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern. Heute etwas Jobcenter-Recht und Nachrichten aus dem Vogel-Strauß-Amt.
Jahr für Jahr sind die Ausgaben für die Grundsicherung beim Sozialamt und beim Jobcenter der Stadt Regensburg stark gestiegen. Profitiert haben davon allerdings im wesentlichen nicht die Grundsicherungsempfänger, sondern Vermieter, die sogar über das rechtlich zulässige hinaus den Steuerzahler abkassieren. Der Stadt ist dies offenbar gleichgültig.
Einen schwerbehinderten Mieter einfach so in die Obdachlosigkeit setzen: Ein gewerblicher Großvermieter hat es getan – und ist an Rechtsanwalt Spirk und Justitia gescheitert.
Mieter „mit deutscher Abstammung“ verlangt ein Maklerbüro für eine Wohnung im Stadtosten. Auf eine Anfrage hin verteidigt ein Sachbearbeiter die Formulierung – und ändert sie dann.
Die als Schutz der Mieter vor Abzocke angepriesene sogenannte „Mietpreisbremse“ hat sich als Luftnummer entpuppt. Sie wurde vor zwei Tagen für nichtig erklärt. Wer sich auf dieser Basis mit seinem Vermieter angelegt hat, wird verlieren. Die Stadt Regensburg will davon aber nicht nur nichts wissen, bizarrer Weise wird die zum Mieterschutz gedachte Regelung vom Jobcenter weiter gegen Wohnungssuchende eingesetzt.
Eine Mieterbefragung der Stadtbau stellt der städtischen Tochter in einigen Bereichen ein recht gutes oder zumindest akzeptables Zeugnis aus. Ein genauerer Blick aber zeigt eine deutlich überdurchschnittliche Belastung des Haushaltseinkommens durch die Miete. Der Geschäftsführer hingegen warnt davor, das Ergebnis „überzuinterpretieren“.