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Das hässliche Gesicht eines Großvermieters

Schwerbehinderter Rentner mit „Faustrecht“ auf die Straße gesetzt

Einen schwerbehinderten Mieter einfach so in die Obdachlosigkeit setzen: Ein gewerblicher Großvermieter hat es getan – und ist an Rechtsanwalt Spirk und Justitia gescheitert.

“Zuhause, ein Ort, an dem man sich wohl fühlt.” Die Homepage von Karlheinz Dorfner. Screenshot: www.dorfner-grundbesitz.de

Den 24. Februar 2018 wird Gustav L. so schnell nicht mehr vergessen. An diesem Tag wird der 64jährige Rentner von der Hausverwaltung zum Eigentümer seiner Mietwohnung, Karlheinz Dorfner, zitiert. „Er sagte zu mir, ich müsse hier sofort raus, da zu viel Müll in meinem Apartment herum liege“, erzählt L.. Dann habe Dorfner ihm den Zimmerschlüssel abgeknöpft und ihm mit dem Worten „Die werden Sie noch brauchen“ 60 Euro in die Hand gedrückt. Unter Aufsicht darf der Mieter dann noch sein Handy aus dem „Apartment“ holen – und steht nun draußen in der Kälte, praktisch ohne alles.

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Stadt hat den Vermieter bereits im Visier

regensburg-digital hat bereits mehrfach über Dorfners überteuerte Wohnungen in einem Ex-Puff in Burgweinting und die Bedingungen, die dort herrschen, berichtet. L.s „Apartment“ macht dabei keine Ausnahme. Das Zimmer ist weniger als 15 Quadratmeter groß und liegt im Dachgeschoss von Dorfners Mietskaserne in der Obertraublinger Straße. Inklusiv-Festmiete: 445 Euro. Erst kürzlich hatte die Stadt Regensburg das Gebäude nach unseren Berichten in Augenschein genommen und angesichts der Zustände eine Nutzungsuntersagung angedroht.

Das ehemalige “Moulin Rouge” in Burgweinting ist heute Dorfners “Apartment-Wohnheim” mit Spitzenpreisen…

Gustav L. wohnt seit 2011 bei Dorfner. Er ist nicht nur ein alleinstehender alter Mensch, er ist auch anerkannter Schwerbehinderter. Ein Venenleiden an beiden Beinen macht L. am meisten zu schaffen. Am Montag nach dem Rauswurf wendet L. sich zunächst hilfesuchend an das Sozialamt. Dort sei ihm Unterstützung verweigert worden erzählt er. Wir werden darüber zu einem späteren Zeitpunkt noch berichten.

Vom Kälteschutzhaus über Bankvorräume ins Krankenhaus

Gustav L. übernachtet nun zunächst im sogenannten „Kälteschutzhaus“, das die Stadt diesen Winter in der Wöhrdstraße eingerichtet hat. Doch dort hält er es nur eine Nacht lang aus. Einige Männer hätten sich heftig gestritten. „Das hat mir Angst gemacht“, erzählt L.. Daher habe er stattdessen in den Vorhallen von Banken übernachtet, dort, wo die Automaten stehen. Nach zwei Wochen Obdachlosigkeit ist Gustav L. schließlich am Ende. Er kann sich vor Schmerzen in den Beinen kaum mehr fortbewegen und wird mit Geschwüren ins Krankenhaus eingeliefert. An einem Bein muss er wenig später operiert werden.

Nun wendet sich Gustav L. hilfesuchend an die Betreuungsstelle der Stadt. Hier wird ihm schnell geholfen: Rechtsanwalt Otmar Spirk springt ein und ist inzwischen auch im Schnellverfahren vom Amtsgericht zu seinem Betreuer bestellt worden. Der Anwalt kontaktiert sofort den Vermieter und fordert diesen auf, Gustav L. wieder in sein Zimmer zu lassen.

Gericht: Rauswurf war illegal…

Bis vor kurzem noch zugänglich: Dorfners “Apartments” direkt unterm Dach. Foto: Archiv

Dorfners Hausverwaltung bestreitet den Rauswurf nicht, rechtfertigt sich aber damit, dass Gustav L. zwar „ein lieber Mensch“ sei, sein Weiterwohnen aber aufgrund der Vermüllung der Wohnung und seiner Raucherei eine Gefährdung für die übrigen Bewohner sei. Er „gehört in ein Heim“, heißt es. Das Angebot von Anwalt Spirk, L.s Zimmer vor einem Wiedereinzug zu entmüllen, schlägt Dorfner aus. Ohnehin scheint dies nur ein Vorwand gewesen zu sein. „Herr Dorfner hat deswegen nie etwas gesagt oder es moniert“, erzählt L..

Otmar Spirk stellt nun im Schnellverfahren einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Regensburg gegen Dorfner. Er soll Gustav L. wieder in sein Zimmer lassen. Noch am selben Tag gibt das Gericht dem Antrag statt. Dem Vermieter schreibt der Richter mit deutlichen Worten die Rechtslage ins Stammbuch. Dorfner habe Gustav L. mit „verbotener Eigenmacht“ vor die Tür gesetzt. Ein Vermieter habe nicht das Recht, seine Mieter eigenhändig aus der Wohnung zu werfen. Dorfner hätte gegebenenfalls mit Begründung kündigen und sich im Streitfall ans Gericht wenden müssen, um einen Räumungstitel zu erwirken. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Wohnung tatsächlich vermüllt gewesen sei und ob Dorfner tatsächlich ein Kündigungsrecht gehabt hätte. Kurz ausgedrückt: Ein Rauswurf nach der Methode Dorfner ist illegal.

Die Entscheidung ergehe wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, so das Gericht. Die Dringlichkeit ergebe sich daraus, dass Gustav L. angesichts Winterwetters und seiner gesundheitlichen Situation auf die von ihm angemietete Unterkunft angewiesen sei.

…doch das interessiert Dorfner nicht.

Der Zugang zu L.s Zimmer wurde kurzerhand dichtgemacht.

Nun sollte man meinen, damit sei die Sache geklärt. Doch weit gefehlt. Auch nach der Zustellung des Gerichtsbeschlusses weigert sich Karlheinz Dorfner, den Schlüssel herauszugeben. Über seinen Anwalt beantragt er, die Zwangsvollstreckung – den Wiedereinzug von Gustav L. – einzustellen. Das Gericht weist den Antrag als unbegründet zurück. Anschließend lässt Dorfner über seinen Anwalt behaupten, Gustav L. sei mit einer fristlosen Kündigung ausdrücklich einverstanden gewesen, habe freiwillig die Schlüssel herausgegeben, seine Sachen mitgenommen und sei gegangen. Und außerdem nutze er, Dorfner, das Zimmer nun anders.

Schließlich muss die Gerichtsvollzieherin bei Dorfner anrücken, um den Beschluss durchzusetzen. Und nun wird es bizarr. Als sie die Zimmertür öffnen lassen will, kann die Gerichtsvollzieherin das Apartment von Gustav L. nicht finden. Das Ziffernschild für das Zimmer ist verschwunden, L.s Name vom Briefkasten beseitigt. Auch bei der Durchsuchung des ganzen Hauses findet sich kein Apartment mit L.s Nummer. Des Rätsels Lösung findet sich erst, als Anwalt Spirk Gustav L. aus dem Krankenhaus ins Dorfner-Haus bringt: Der Vermieter hat schlichtweg die Treppe, die zu L.s Zimmer führt, mit einer Holzwand versperren lassen. Spielt hier die angedrohte Nutzungsuntersagung durch die Stadt Regensburg eine Rolle? Das Zimmer liegt direkt unterm Dachstuhl.

Die Gerichtsvollzieherin muss anrücken

Das Gericht erweitert nun auf Spirks Antrag hin die Befugnis der Gerichtsvollzieherin: Sie darf die Trennwand, die Dorfner eingezogen hat, beseitigen. Als diese und Anwalt Spirk erneut zur Zwangsvollstreckung anrücken, kapituliert Dorfner. Er bietet Gustav L. ein anderes, um einige Quadratmeter größeres, teilmöbliertes Zimmer an. Spirk nimmt das Angebot an, und Dorfner händigt ihm den Zimmerschlüssel aus. Haustürschlüssel gibt es nicht. Die Tür sei immer offen, so Dorfner.

Bei der mündlichen Gerichtsverhandlung am heutigen Mittwoch stand die eidesstattliche Versicherung von Gustav L. – er sei hinausgeworfen worden – gegen die eidesstattliche Versicherung von Dorfner – L. sei freiwillig gegangen. Das Gericht drängt auf einen Vergleich – und man einigt sich: Das Mietverhältnis wird – im neuen Zimmer – fortgesetzt. Die Miete wird auf 400 Euro abgesenkt. Der Betreuer kümmert sich um eine Haushaltshilfe, die für Ordnung im Zimmer von Gustav L. sorgt. Sollte der irgendwann eine vergleichbare Wohnung in Regensburg finden, wird er ausziehen. Ansonsten: Schwamm drüber über das, was war…

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Kommentare (29)

  • R.G.

    |

    Wann werden die Menschen begreifen, dass ihnen morgen passieren kann oder wird, was heute anderen geschieht!

    Ich war schon gespannt, wie der genannte Vermieter die Mieter jener Räume, die mir nach Bildaugenschein nicht behördlich genehmigbar schienen, im Ernstfall rausbekommen könnte.

    Ein großes Danke an Rechtsanwalt Spirk für seine Bereitschaft, dem an den Venen kranken Mann zu seinem RECHT zu verhelfen!

    Die Angst, wieder auf der Straße zu landen, wird aber wahrscheinlich bei dem Menschen ab jetzt ständig mitwohnen.
    Ich schäme mich für unsere Kultur!

  • Simplicissimus2018

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    @R.G. : Das ist NICHT unsere Kultur!
    Wir sollten uns nicht für solche Vorfälle schämen, sondern aktiv dagegen angehen.

    Ich denke an eine Initiative für eine Art Volksanwalt wie in Österreich: https://de.wikipedia.org/wiki/Volksanwaltschaft

    Ich poste hier Näheres, wenn ich konkrete Vorschläge präsentieren kann.

    Grüße
    Simplicissimus 2018

  • R.G.

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    @Simplicissimus2018

    Bezüglich Initiative Volksanwalt wüde ich mich gerne mit ihnen kurzschließen.

  • uwe

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    Ich kann glauben, was ich da lese! Ich schäme mich wirklich sehr für diesen Herrn Dorfner. Freut mich auch sehr, dass er diesen einen Fall “verloren” hat!

  • Tobias

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    Die Webseite vom Dorfner ist dermaßen schlecht, billig und voller orthographischer Fehler. “Anfart”, wer lässt sich gerne anpupsen?
    “Seit ca. 1970”, das sollte man schon genau wissen. Kommafehler, die Sätze enstellen und Deppenleerzeichen überall.

    Da kann man schon in etwa wissen, was einen erwartet, wenn man mit dem Geschäfte abschließt.

  • mkv

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    Die Verpflichtung des Eigentums aus Artikel 14 Abs. 2 GG gilt auch für den “Faustrecht-ler”. Zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums mehr unter http://deacademic.com/dic.nsf/dewiki/1307173

    Was soziale Gerechtigkeit konkret bedeutet, kann man gut nachlesen in einer “Charta für ein soziales Wiesbaden”, siehe unter https://www.wisozial2030.de/

    Die Arbeit der Wiesbadener kann beispielgebend sein für einen notwendigen Aufbruch in Regensburg, die Kommunalwahl 2020 läßt grüßen.

  • R.G.

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    Als ich schrieb, ich schäme mich für meine Kultur, da meinte ich tatsählich meine jetzige Kutur, und nicht bloß einen Vermieter.
    Wie wir alle wissen, braucht es viele Schritte des Ausgestoßenwerdens, um am Ende in einem Haus zu landen, wo einem von jetzt auf gleich der Hinauswurf auf die Straße blühen kann.

    An meinem ersten Arbeitsplatz im Ausland (ich bringe extra ein Beispiel von weiter weg, von einer heute nicht mehr bestehenden Branche), gewöhnte man Jungen an ständiges Trinken von Alkohol, unter anderem zur Enthemmung, um sich an den gefährlichen, lauten, hitzenden, stinkenden, dröhnenden und polternden Maschinen arbeiten zu trauen, bei Überstunden bis zum Umfallen.
    Die Mädels aus den Büros wurden menschlich hässlich behandelt. Bei Firmenfeiern und nach Dienstschluss animierte man sie möglichst zum Trinken, und dann waren sie Freiwild. Heute stünden diese Praktiken unter Strafbarkeit.
    Lediglich eine Handvoll Angestellter entzog sich dem Gruppenzwang = wir wurden dafür rausgeekelt.
    Beinahe alle Feierer von damals sind entweder nur Alkoholiker oder Polytoxikomane, und viele seit der Lehrzeit zusätzlich mit wenigstens einer sexuell übertragbaren Krankheit infiziert.
    In Grundzügen sehe ich ähnlichen Umgang in vielen Berufen. Am Anfang steht die Gewöhnung an Alkohol und andere Drogen.

    Wir züchten in unserem Kulturkreis außerdem immer noch Kinder Jugendliche zu später stofflich abhängigen Erwachsenen, durch Missbrauch, Entwertung, Ausnutzung.
    Sind sie dann krank, verlieren sie dadurch ihre Arbeit und Wohnung, tun wir so, als wären sie aus ihren Genen heraus Auschuss, und nur eines Lebens am äußersten Rand der Gesellschaft wert gewesen.

    MIr fehlt die Erkenntnis der Mitverantwortung.

  • Lothgaßler

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    Hier liegt wohl der tote Hund begraben: “Der Vermieter hat schlichtweg die Treppe, die zu L.s Zimmer führt, mit einer Holzwand versperren lassen. Spielt hier die angedrohte Nutzungsuntersagung durch die Stadt Regensburg eine Rolle? Das Zimmer liegt direkt unterm Dachstuhl.”
    Die unglaubliche Geschichte hat halbwegs ein gutes Ende gefunden, auch wenn vom Hr. Dorfner noch ein Schmerzensgeld fällig gewesen wäre, wegen der ruppigen, ja gewalttägigen Art und Weise der “Kündigung”.
    Die Geschichten aus dem rauen Leben der Mandanten des RA Hr. Spirk sind lesenswert und verleiten zum Nachdenken.

  • Jürgen Böhm

    |

    Wer die Bilder gesehen hat, der kann Dorfner unmöglich in Verantwortung bringen. Es ist erbärmlich, dass seitens des Sozialamtes dem Mieter nicht rechtzeitig eine Haushaltshilfe beigestellt würde, und dies nun dem Vermieter überlassen wird. Das Problem ist also ein ganz anderes und nicht einfach mit “Groß Vermieter” zu beantworten. Regensburg digital könnte das besser recherchieren!

  • Stefan Aigner

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    @Jürgen Böhm

    Der illegale Rauswurf- und darum geht es hier – ist ausschließlich dem Vermieter anzulasten. Und das Thema Sozialamt wird – wie im Text angekündigt- noch folgen.

  • Jürgen Böhm

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    Der Artikel trägt den beisatz “das hässliche Gesicht..,” und der Prozess wurde mit einem Vergleich beendet, die Illegalität ist demnach nicht gerichtlich festgestellt. Wie auch immer, ich bin der Meinung, dass das Thema sehr viel vielschichtiger ist! Der Bericht selber erwähnt das Bauordnungsamt , eine weitere Dimension die sich aufgetan hat. Hinzu kommt, dass die Stadt selber offensichtlich nicht über genügend Wohnraum verfügt, wenn sie die Wohnungen so üppig bezahlt. Stefan, haben Sie Bilder der fraglichen Wohnung? Wem würden Sie einen Mieter wie den Rentner empfehlen?

  • R.G.

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    Wie mag es dem Mieter vom Zimmer mit der abgeschrägten Tür inzwischen ergangen sein?
    Ist es inklusive seiner Tür noch vorhanden?

  • eingeborener

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    @ Böhm: Frage: Sind Sie Angestellter von Dorfner, da Sie anscheinend die Bilder von dem Loch kennen, in dem der Rentner wohnte ? hauste ?
    Sind Sie ein Anhänger von Faustrecht statt Mietrecht ? Dorfner hätte den Mann ja jederzeit gut möglich berechtigt kündigen können, und bei akuter Gefahr für Leib und Leben gibt’s das Gesundheitsamt, das Wohnungen sperren darf.
    Glauben Sie wirklich an Märchen, zB. dass ein schwerbehinderter Mieter( im Winter !) sich selber in die Obdachlosigkeit verabschiedet , und jetzt ist Dorfner plötzlich so human, und lässt ihn wieder dort wohnen? Dorfner wird zu Recht vermutet haben, dass der Richter im Falle eines Urteils endgültig gegen ihn entscheidet, denn das Wesentliche – der Mieter wohnt wieder dort und sogar besser als vorher – hat er verloren.
    Das freut den Anhänger von Rechtsstaat statt Faustrecht.

  • R.G.

    |

    @Jürgen Böhm
    Meinen Sie wirklich, wenn das Sozialamt dem Mieter früher eine Bedienerin bezahlt hätte, wäre das später durch Errichtung eines Zwischenplafonds nicht mehr erreichbare Zimmer immer noch vermietbar und vermietet?

    Glauben sie ernsthaft, ein Hauseigner und Vermieter trennt einfach aus Jux und T(r)ollerei ein Stockwerk, das vorher nur durch eine steile und gewendelte Treppe erreichbar war, plötzlich ab? Weil ihm nach Schmälerung des Profits sei?

    Überlegen Sie mal in Ruhe, was der ursprüngliche Grund für die Zubauung des Dachstockwerks gewesen sein, und wer das weshalb gefordert haben könnte…!

  • Jürgen Böhm

    |

    Der Mann wohnte da nicht bloß ein paar Tage… Ich denke nicht, dass es schön ist in einem solchen Haus leben zu müssen. Allerdings sind mir auch Unterkünfte bekannt, die im Keller sind mit einem Lichtschacht z.b. alles vermietet.,? Aber Faustrecht wird kein Handgeld von 60 Eur geben, und es gibt auch keinen rationellen Grund für das vermullen wie hier geschehen. Ich sagte schon, das Problem ist vielschichtig und nicht mit dem ” hässlichen gedicht’ abgetan ich bin übrigens nicht angestellt oder verheiratet , um mich gegen solche Vereinfachungen wehren zu müssen

  • Mr. T

    |

    Der Vermieter kann bei Problemen mit dem Mieter auch legale Wege beschreiten, um das Mitverhältnis zu lösen. Der gewählte Weg war auf jeden Fall illegal – deswegen der Audruck “Faustrecht”.
    Allerdings ist es für Vermieter manchmal sicherlich langwierig, mühsam und teuer.

  • eingeborener

    |

    @ Böhm:
    als Multi.Millionär jemandem, den man gerade per faustrecht in die Obdachlosigkeit schickt, 60 Euro in die Hand zu drücken, werte ich als gescheiterten Versuch , sich als mensch auszugeben, obwohl man als unmensch unterwegs ist.
    Insofern ist Dorfner symptomatisch für den zynisch-jovialen Umgang der Reichen mit den armen dieser welt.

  • Regensburgerin

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    Ich habe viele Fragen:
    – Trägt Dörfner dabei irgendwelche strafrechtliche Konsequenzen?
    – Woher auf einmal ist ein größeres Zimmer frei geworden? Ist da ein anderer Behinderter rausgeschmießen worden?
    – Wie kommen die Klienten zu Herrn Spirk?
    – Ist Herr Spirk der einzige Anwalt dieser Art in Regensburg?
    Ich glaube, wir brauchen nicht nur einen Volksanwalt, sondern eine Reihe von Kanzleien. Die Fälle, bei denen benachteiligte Menschen (Behinderte, Alleinerziehende, Migranten) menschenunwürdig und gesetzwidrig behandelt werden, werden immer krasser. Die Täter haben keine Angst mehr, dass sie dafür bestraft werden. Und wenn sie bestraft werden, dann lohnt es sich trotzdem.
    P.S. Das hat nichts mit deutscher Kultur zu tun, sondern ist ein Verbrechen!

  • Regensburgerin

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    Und noch zwei Fragen: was hat es alles gekostet?
    Kann Deutscher Staat die Kosten von Dörfner nicht verlangen?
    Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt, Operation (weitere Folgen für die Gesundheit), die Kosten für Gericht, Richter, Rechtsanwalt – warum sollen wir es zahlen und nicht Dörfner?

  • mkv

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    John Wayne und der Rechtsstaat

    Niemand darf seinen Anspruch auf eigene Faust verwirklichen, sondern muss den Rechtsweg einschlagen.
    §§ 858, 859 BGB

    Der Mieter war Besitzer der fraglichen Wohnung. In seinem Besitzrecht wurde er durch “verbotene Eigenmacht” des Vermieters vorsätzlich gestört.
    http://www.rechtslexikon.net/d/verbotene-eigenmacht/verbotene-eigenmacht.htm

    Auf der Grundlage der oben mitgeteilten Rechtsansicht des zuständigen Amtsrichters haben die Parteien einen Vergleich geschlossen; dieser regelt wie ein Urteil als sog. Titel das nunmehrige Rechtsverhältnis der beiden Parteien. In der Vergleichsurkunde ist auch bestimmt, wer von den Kosten des Gerichtsverfahrens welchen Anteil trägt.

    Das ist des “Pudels Kern”.

    Weitere Fakten, Umstände etc. werden nach obiger Ankündigung durch andere Verfahren und Zuständigkeiten festgestellt und einer Regelung zugeführt werden.

    Wenn man das eine vom anderen auseinander hält, dann lichten sich die Dinge und werden verständlich.

  • Jürgen Böhm

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    Wenn ein Vermieter den vorgeschriebenen Rechtsweg geht, dann passiert es durchwegs, dass er scheitert oder dazu einige Jahre benötigt. Das kann an reinen Förmlichkeiten liegen. Mir sind einige Fälle bekannt, wo am Ende dem Vermieter ein erheblicher Schaden in deutlicher 5-stelliger Höhe blieb. Im vorliegenden Fall deutet der Vergleich darauf hin, dass die Dinge keineswegs so einfach waren, wie hier dargestellt. Das Thema ist schwierig, ich sehe durchaus keine Böswilligkeit des Mieters, so wie etwa das bekannt ist bei Mietnomaden. Jedoch ist es wohl nicht Pflicht des Vermieters, ihm eine Haushaltshilfe zur Verfügung zu stellen? Ist es nicht vielmehr Aufgabe des Sozialamts, wenn ihm die Behinderung bekannt ist, dem Mann zu helfen? Insgesamt denke ich, dass die Situation verzwickt war und auf allen Seiten “Rechte” und “Pflichten” sich gegenüberstanden. Wenn das jemand mit 60 EUR versucht aus der Welt zu schaffen, und der andere dem zustimmt, dann sehe ich zumindest große Zweifel, ob es ein “Faustrecht” war! Das jedenfalls scheint es nicht gewesen zu sein. Lassen wir mal das Klassendenken weg, Dorfner kann seinen Reichtum auch nicht mitnehmen, eines Tages. Dann erkennt man leicht, dass – aus welchen Gründen auch immer – das Sozialamt hier zu wenig aktiv war.

  • Mr. T

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    Wenn man die 60 Euro als eine Art “Ablöse” für die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses ansehen würde, ist das mehr als zynisch. Das sichert gerade einmal 2 Tage vor Obdachlosigkeit. 6 Monatsmieten wären hier vielleicht angemessen gewesen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Das Verhalten eines Vermieters wie Dorfner muß auf
    jeden Fall öffentlich gemacht werden. Ich teile allerdings
    die Meinung von Jürgen Böhm, daß man bei jedem Fall
    a l l e z w e i S e i t e n betrachten muß. Das bedeutet
    kein Schönreden von Dorfners Taten.

  • Mr. T

    |

    Kein Artikel über die Benachteiligten unserer Gesellschaft hier, in dem eine bestimmte Kommentatorin nicht noch mindestens einen Fußtritt für die Opfer übrig hat.
    Auch wenn die andere Seite zeigt, dass der Herr seine Wohnung vermüllt oder was auch immer hat, muss der Vermieter den gesetzlichen Weg gehen und darf nicht Selbstjustiz üben mit der Konsequenz, dass jemand obdachlos wird.
    Das Geschäftskonzept des Vermieters beruht darauf, dass er Menschen am unteren Rand der Gesellschaft, die sich schwer tun, überhaupt eine Wohnung zu finden, prekären Wohnraum zu Wuchermieten zu vermieten. Da darf er sich nicht wundern, wenn dann mal Mieten ausbleiben oder was kaputt geht. Das ist ja offensichtlich in der überhöhten Miete längst eingepreist.

  • R.G.

    |

    @Mathilde Vietze

    Allerdings hat die Geschichte d r e i Seiten/Mitspieler. Das dürften sein:
    der Vermieter
    die für bestimmte Räume mutmaßlich die Nutzung untersagende Behörde
    der in einem möglicherweise nicht (mehr) zur Mietwohnnutzung gestatteten Raum gelebt habende, bisher gern geduldet gewesene Bewohner!

  • eingeborener

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    Auch die huffington post deutschland hat die rd-Berichterstattung aufgegriffen:
    ttps://www.huffingtonpost.de/entry/vermieter-wirft-schwerbehinderten-rentner-aus-wohnung_de_5ac7549ae4b0337ad1e6db98

  • eingeborener

    |

    @ Regensburgerin
    Lauter spannende Fragen, die Sie da stellen
    Strafrecht : In Frage kämen Körperverletzung, Hausfriedensbruch , Sachbeschädigung und Mietwucher durch Dorfner.
    Wenn ich so lese, welcher Furz oft von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird, ist tatsächlich die Frage : Wo bleibt hier der Staat ? Wo Dorfner ,dran’ ist, ist der Brandschutz, nachdem rd das an die Stadt gebracht hat. Wie ich das lese, hat der seit x Jahren ,Appartements’ vermietet, ohne die Brandschutz-Bestimmungen dort einzuhalten und wird hier wohl zu Änderungen gezwungen.
    Man kann also nur von Glück reden, dass es im Dorfner-Haus keine Brand-Katastrophe gegeben hat.

  • R.G.

    |

    Der ältere Herr wohnt wieder im Hause, er soll Raucher sein.
    Das nächste Problem ist damit bereits dezent angedeutet.

    Vorausschauend möchte ich darauf hinweisen, in kleinen Räumen, wo ev.Kochen, Essen, Schlafen, Rauchen, Fernsehen etc stattfindet, ist mit starken Geruchsimmission aber auch Feuchtigkeitsbildung bzw. Schimmel zu rechnen, da nie quergelüftet werden kann.

    Vermieter solcher Häuser bestehen daher meist darauf, dass mindestens während der Putzzeiten von den Zimmern zum Hausflur hin die Tür geöffnet fixiert werden darf, um einen ausreichenden Luftaustausch zu garantieren. Danach wird im ganzen Flur stoßgelüftet.

  • Markus Frowein

    |

    @ Böhm & Vietze

    Als ich noch in Regensburg lebte, habe ich auch Menschen kennengelernt, die, sei
    es aus psychischen Gründen oder wegen einer körperlichen Behinderung, es nicht
    mehr geschafft haben, ihren Müll herunter zu bringen oder die sogar “Sammler”
    waren und ihre Wohnung mit unnötigen Dingen bis unter die Decke vollstopften.
    Natürlich kann man diesen Menschen Schuld an irgendetwas geben, denn Schuld
    geben ist einfach, bequem und man muss sich ansonsten nicht damit beschäftigen.
    Mann kann natürlich auch, wenn man eine gewisse Empathie an den Tag legt, fragen,
    ob man irgendwie helfen kann, sei es, indem man regelmäßig vorbeikommt, um den
    Abwasch, die Wäsche, den Müllservice oder sonstwas zu erledigen oder den Leuten
    gar helfen, die oft komplizierten Anträge für’s Sozialamt oder Jobcenter auszufüllen.
    Ich finde Ihre Art und Weise, mit dem Thema sowie mit den Opfern umzugehen, mit
    Verlaub, asozial und bin froh, dass ich hin und wieder jemandem so helfen kann …

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