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Kein Mietenstopp in Bayern

Bayerischer Verfassungsgerichtshof stoppt Volksbegehren für Mietendeckel

Mit viel Euphorie und Tatendrang startete am 9. Oktober 2019 das bayerische Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“. Am vergangenen Donnerstag schob der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München diesem nun vorerst einen Riegel vor. Laut den Richtern habe der Freistaat bei diesem Thema keine Gesetzgebungskompetenz.

Verfassungsgerichtshof stoppt vorerst Volksbegehren für einen bayerischen Mietendeckel. Quelle: mietenstopp.de

Es ist ein Urteil das Klarheit in eine strittige juristische Debatte bringt und gleichzeitig ein wichtiger Schritt für die Befürworter einer umfassenden Mietpreisbremse ist. Am Donnerstag urteilte der Bayerische Verfassungsgerichtshof darüber, ob das Volksbegehren „#6 Jahre Mietenstopp“ zulässig ist. Laut den Münchner Richtern habe der Freistaat jedoch keine Gesetzgebungskompetenzen für die Schaffung eines Mietendeckels. Die Entscheidung entspricht damit der Einschätzung des bayerischen Innenministeriums, das den Antrag des Volksbegehrens zuvor für ungültig erklärt hatte.

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Schon im März hatte das Bündnis „Mietenstopp“ aus SPD, Grüne, Linke und ÖDP, mehreren Sozialverbänden, dem Mieterbund und Gewerkschaften rund 52.000 Unterschriften an die Staatsregierung überreicht. Die erforderlichen 25.000 Unterschriften wurden damit deutlich übertroffen.

Nun soll es die Bundesregierung richten

Das Urteil sehen die Initiatoren aber nicht als Ende ihrer Bemühungen an. Für Christian Dietl, DGB-Regionsgeschäftsführer der Oberpfalz und DGB-Kreisvorsitzender in Regensburg, steht das Thema Mietendeckel weiter auf der Tagesordnung:

„Wir werden weiter machen, denn das Thema bleibt. Gerade in der aktuellen Situation ist eine Atempause für Mieterinnen und Mieter wichtig. In der Corona-Krise müssen viele Beschäftigte Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit schultern oder haben Angst um ihren Arbeitsplatz. In diesen unsicheren Zeiten ist die Sicherheit, dass die eigenen vier Wände nicht durch ständige Mieterhöhungen unbezahlbar werden, noch wichtiger.“

Matthias Weinzierl, Kampagnenleiter des Volksbegehrens in München erklärte zudem: „Wenn es Bayern offenbar nicht kann, dann muss der Bund einen Mietenstopp einführen.“ Man habe sich deshalb mit einer Vielzahl von weiteren Initiativen aus der ganzen Bundesrepublik vernetzt. Weiterhin gelte es, den Wohnungsmarkt in Städten wie Regensburg zu beruhigen, betonen die Initiatoren.

Entscheidung könnte auch auf Berlin Auswirkungen haben

Aktuelle Zahlen des Immobilienunternehmens immowelt belegen: Auch während der Corona-Krise sind vielerorts die Mieten weiter angestiegen. In Regensburg stagnierte das durchschnittliche Preisniveau zwar bei 10,90 Euro pro Quadratmeter. Von einer Beruhigung sei aber auch hier nicht zu sprechen. Schon im August 2019 hatte die bayerische Staatsregierung 162 Gemeinden und Städte zu Notstandsgemeinden erklärt. Gerade dort hat sich die Lage seitdem kaum verbessert.

Einfluss dürfte die Entscheidung vom Donnerstag auch auf die Stadt Berlin haben. Dort gilt seit mittlerweile einem Jahr ein Mietendeckel, gegen den derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht läuft. Dieses wird voraussichtlich im Herbst verhandelt werden. So sprach der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak, ein entschiedener Gegner eines Mietendeckels, im Tagesspiegel von „Rückenwind“ durch das Urteil aus Bayern. Er forderte die Rot-Rot-Grüne Landesregierung Berlins auf, dem Urteil zuvorzukommen und den Mietendeckel wieder auszusetzen.

„Reformen statt DDR 2.0“

Die bayerischen Jungen Liberalen (Julis) begrüßen die Entscheidung ebenfalls und sehen sich in ihrer Einschätzung „Reformen statt DDR 2.0“ bestätigt. Maximilian Funke-Kaiser, Landesvorsitzender der Julis, erklärte am Donnerstag: „Das Vorhaben ging von Anfang an am eigentlichen Ziel vorbei. Mit planwirtschaftlichen Mietendeckeln lösen wir nicht die Frage nach mehr bezahlbarem Wohnraum. Es ist gut, dass ein funktionierender Rechtsstaat diesen sozialistischen Tendenzen kraftvoll gegenübersteht.“

Tatsächlich stellte das Gericht lediglich klar, dass es die Kompetenzen zur Festlegung eines Mietendeckels nicht auf Landes- sondern auf Bundeseben sieht. Wie Peter Küspert, Präsident des Verfassungsgerichtshofs, in der Begründung erklärte, sehe das Gericht sehr wohl, dass „die Preisentwicklung auf dem Mietmarkt für viele Menschen eine wichtige Frage von existenzieller Bedeutung ist“. Das Engagement der Initiatoren verdiene Respekt, betonte Küspert zudem. Allerdings habe das Gericht nicht politische, sondern alleine die rechtlichen Aspekte zu prüfen.

Noch lange nichts entschieden

Der Mietrechtsexperte Professor Markus Artz und der Verfassungsexperte Professor Franz Mayer können den Entscheid hingegen nicht nachvollziehen: „Für mich ist verwunderlich, dass die Argumentationsstruktur so überhaupt nicht überzeugt“, lässt Mayer in einer Pressemitteilung des Mieterverein München wissen.

Sollte das Bundesverfassungsgericht im Herbst bezüglich des Berliner Mietendeckels doch eine Gesetzgebungskompetenz der Länder in Sachen Mietpreisbegrenzung sehen, fordert das Bündnis „Mietenstopp“ „Fairness von der bayerischen Staatsregierung. In diesem Fall erwarten wir, dass unsere bereits gesammelten Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens weiter gelten und wir Bayerns Bürger sehr schnell zum Gang in die Rathäuser für eine Unterschrift für den Mietenstopp aufrufen dürfen“, so Matthias Weinzierl.

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Kommentare (14)

  • Vermieter

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    Viele Vermieter sind keine Immobilienhaie, sondern Leute mit vielleicht nur einer Wohnungen, die dringend auf die Miete angewiesen sind um selbst zu überleben.

  • kb

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    Die Entscheidung ist mit 6 zu 3 Stimmen ergangen. Es fehlt die Berichterstattung über die Meinung dieser Richter und ihre Gründe hierfür.

  • Roche-Dirac

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    Die bayerischen Jungen Liberalen (Julis) haben insofern Recht, als dass ein planwirtschaftlicher Mietendeckel zu Verhältnissen wie in der alten DDR führen könnte, mit ihren über Jahrzehnte festgeschriebenen Mieten.
    Und damals wurde in diese DDR-Häuser auch jahrzehntelang nix mehr investiert. Salopp und pauschal gesagt waren das Bruchbuden.

    Und so wird es auch bei uns möglicherweise kommen, mit oder ohne Mietenstopp. Denn eins ist klar, die Immobilieninvestoren werden natürlich nur in Objekte investieren, die eine entsprechend hohe Rendite abwerfen. Der Anteil der Leute, die sich solche Häuser leisten können, kaufen oder mieten können, wird immer kleiner werden von Jahr zu Jahr, aber noch funktioniert das Spiel.

    Machen wir uns nichts vor, kein Investor, kein Immobilienbesitzer wird auch nur einen Cent in ein Haus investieren bei dem die Miete gedeckelt ist. Er hat ja keine Chance seinen Invest per Miete hereinholen zu können, muss aber selbst die entsprechenden verzinslichen Kredite bedienen.
    Der Altbestand der Mietwohnungen bliebe also folglich auf dem baulichen Level, so wie er damals vor 10, 20 oder 50 Jahren gebaut wurde. Da gibt es dann eben keine neuen Böden, keinen neuen Fassadenanstrich oder eine Erneuerung der Sanitäranlagen.

    Was wäre denn der Ausweg? Meines Erachtens eine ganz klassische Geschichte von Angebot und Nachfrage. Wenn das Angebot, also die hohen Miet- und Wohnungspreise nicht zur Kaufkraft der Nachfrage passt, also zum Einkommen der Mieter und potentiellen Käufer, dann muss eben deren Einkommen steigen … Passiert dies nicht, wird der Teil der Leute, die wenig Geld haben in unsanierten Bruchbuden leben, leben müssen, Bruchbuden nach modernen Wohnungsbaustandards, und die die genügend Geld haben, wohnen eben in modernen und gut ausgestatteten Wohnungen. Die Schere wird sich dann mehr und mehr öffnen, tut sie ja jetzt schon, wenn hier nichts passiert.

  • semmeldieb

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    dem mangel an wohnraum kommt man nicht mit mietendeckelung bei, sondern nur und ausschliesslich mit dem bau vieler, vieler wohnungen.

    allenfalls kurzfristig könnte man auf ein bis zwei jahre eine deckelung der preise für bestandsbau erwägen. besser wären erhöhte wohnkostenzuschüsse, bis der mangel behoben ist und der markt sich einpendelt.

    regulierung führt zu mehr maroden bruchbuden.

  • erik

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    der Mietspiegel ist kein Naturgesetz, sondern ein von der Politik, Verbänden und verschiedenen Interessensgruppen geschaffenes künstliches Konstrukt! Hohe Mieten sind nicht immer und unbedingt ein Folge von Angebot und Nachfrage, sondern oft künstlich herbeigeführt, z.B. durch gezielten Leerstand u.a., um andere Ziele zu erreichen! Z.B. die Bevölkerungsstruktur einer Stadt zu steuern und umzuwälzen, alteingesessene Bewohner mit beschränkten finanziellen Mitteln zu deplazieren um Platz für Neue zu schaffen, die z.B. die Sozial- und Einkommensstruktur aufwerten, indirekt zukünftige Wahlergebnisse durch Konzentration und Deplazierung von Gesellschaftsmilieus beeinflussen, potentienlles Protestpotential vertreiben. Denn merke, Mietspiegel wurde ursprünglich eingeführt um Mietwucher zu unterbinden. Mittlerweile dient er Immobilienbesitzern als Garant für stetige Mietzuwächse.

    kürzlich war zu lesen:
    Mieterbund: Zwei Millionen Sozialwohnungen fehlen, jedes Jahr gehen zwischen 60.000 und 80.000 Sozialwohnungen verloren. Aus den Antworten des Bundesbauministeriums auf parlamentarische Anfragen geht hervor.
    In Deutschland fehlen nach Berechnungen des Deutschen Mieterbunds (DMB) mindestens zwei Millionen Sozialwohnungen. „Um genug Wohnraum für einkommensschwache Haushalte, aber auch für Durchschnittsverdiener zu haben, brauchen wir 3,5 bis vier Millionen Wohnungen“, sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Derzeit gebe es aber nur 1,5 Millionen Wohnungen, Tendenz sinkend. „Jedes Jahr gehen zwischen 60.000 und 80.000 Wohnungen verloren“, kritisierte Ropertz. Schuld seien die Länder, die nicht genügend in den Neubau investierten. Tatsächlich ist trotz des Mangels an bezahlbaren Wohnungen besonders in den Ballungszentren die Zahl der öffentlich geförderten Sozialwohnungen in Deutschland auf einen Tiefststand gesunken – im Jahr 2013 um 63.500 Wohnungen auf 1,48 Millionen, das ist ein Rückgang um vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Verglichen mit dem Jahr 2011 sind es sogar 11,2 Prozent weniger.
    Und wer dafür sorgt, das immer mehr Menschen auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, aber gleichzeitig dafür sorgt, dass immer weniger günstiger Wohnraum zur Verfügung steht, der schafft absichtlich und gewollt Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Somit nur ein weiterer Baustein im Projekt der Prekarisierung von Teilen der Bevölkerung.

  • Mr. B.

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    Zu Roche-Dirac
    19. Juli 2020 um 00:12 | #

    Genau so, wie es ist, haben Sie die Situation geschildert!

    Der Staat subventioniert mit den Steuergeldern alles mögliche, vom Wohnungsmarkt hat er sich fast gänzlich zurückgezogen und das große Geld den Immo-Haien mit einer starken Vormachtstellung überlassen! Man verkauft Ihnen auch aus dem Allgemeingut noch billige Grundstücke, so dass diese noch reicher werden können!
    …und das Ganze natürlich auch in Bayern, weil ja soooooo global!!!!!!
    Da weiß man eben, was christlich und sozial ist!!!!

    Keiner weiß allerdings, man kann es nur erahnen, wie sich diese Form des “neo-liberalen Wirtschaftens” für die Zukunft auswirken wird, zumal vorher keiner mit Corona gerechnet hat oder rechnen konnte.

  • xy

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    @kb, das Sondervotum finden Sie hier im Anschluss an das Urteil auf Rdnrn. 87 ff.:
    https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/32-ix-20-entscheidung.pdf

    Es heißt: “Bei dem hier nur eingeschränkten Prüfungsumfang des Verfassungsgerichtshofs kann jedenfalls nicht von vorneherein ohne jeden ernsthaften Zweifel davon ausgegangen werden, dass der Gesetzentwurf des Volksbegehrens gegen Bundesrecht bzw. das Rechtsstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung verstößt” (Rdnr. 98).

  • Roche-Dirac

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    Zu Vermieter
    18. Juli 2020 um 18:55 | #

    Selbstverständlich sind nicht alle Immobilienbesitzer Immobilienhaie. Keine Frage.
    Aber im Grundsatz gilt die gleiche Marktmechanik, die ich schon in meinem vorherigen Kommentar geschildert habe, egal ob man eine oder hundert Wohnungen besitzt.

    Wenn tatsächlich der Mietenstopp käme, kann auch der Kleinimmobilienbesitzer, dem nur eine Wohnung gehört, aufhören werterhaltend in seine vermietete Wohnung zu investieren. Und somit spart er sich dieses Geld und kann es anderweitig verwenden. Die Bilanz bliebe dann sozusagen auch ausgeglichen.

    Mir ist natürlich klar, dass bei vielen Leuten, die sich eine Wohnung als Geldanlage gekauft haben, eine andere Denkweise vorherrscht. Da wurde und wird, nicht selten von Banken befeuert, davon ausgegangen, dass die Mieteinnahmen über die Jahre selbstverständlich permanent steigen werden und das Ganze somit ein guter Invest ist.

    Dabei muss man aber bedenken, dass steigende Mieteinnahmen aus zwei weitgehend unabhängigen Komponenten bestehen. Einmal aus der rein spekulativen Steigerung durch den allgemeinen Anstieg der Boden- und Immobilienpreise, also ohne echte Investition des Immobilienbesitzers und zum zweiten aus werterhaltenden oder besser wertsteigernden Investionen in die Wohnung.
    Dieser zweite Teil wird oft von den Wohnungsbesitzern ausgeblendet, nicht beachtet und von Immobilienmaklern und Bankberatern höchstens in einem Nebensatz erwähnt.

    Der angedachte Mietenstopp, zielt, zumindest nach der grundsätzlichen Konzeption, auf die erste Komponente, auf die durch Bodenspekulation steigenden Mieteinnahmen und auch Kaufpreise von Häusern. Dies soll gedämpft werden.
    Wenn aber jemand glaubt, er braucht die zweite Komponente nicht beachten, so täuscht er sich.
    Ein beispielsweise 40 Jahre altes Reihenhaus ist eben kaufkraftbereinigt und ohne jede werterhaltende Massnahme, nicht mehr das wert was es vor 40 Jahren mal wert war und dementsprechend darf man dann eben auch nicht mehr mit gleichbleibenden oder gar gesteigerten Mieteinnahmen rechnen.

  • Julian86

    |

    @ xy – Danke für den Link. Sowas hilft der – konkreten – Aufklärung. Etwa wenn man mit der Randnummer 87 des Sondervotums zu lesen beginnt, wo der bestehende Zweifel sich anfänglich niederschlägt.

    Anders die Mehrheit des Gerichts, dessen Vorsitzender Küspert ein langes Berufsleben beständig zwischen Exekutive und Justiz hin und her wechselt(e). Bestehen Zweifel, dass er im Herzen ein überzeugter SCHWARZER ist? Und freilich hat er auch als primus inter pares einen Einfluss.

    Die CSU regiert seit 1957. Ununterbrochen. Dank Niederbayern, Oberpfalz u.a. – kubanische Verhältnisse halt. Wer plagt sich insoweit noch mit Zweifeln herum?

    Vita des Präsidenten Küspert
    https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_K%C3%BCspert

  • Tröster

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    Helfen könnte die flächendeckende Einführung einer Sozialgerechten Bodennutzung (SoBon) wie sie auch im Baugesetzbuch vorgesehen ist.
    Dann müssten die privaten Bauträger bei allen Vorhaben ab einer bestimmten Größe verpflichtend bezahlbaren Wohnraum schaffen.
    Bisher läuft es doch zumeist so, dass kommunale Wohnungsbauunternehmen für möglichst günstigen Wohnraum zu sorgen haben, während private Bauträger in erster Linie auf Gewinnmaximierung aus sind und den Rahm abschöpfen.
    Bei den derzeitigen Zinsen wäre dies im Übrigen durchaus zu schaffen, auch für private Investoren.

  • Julian86

    |

    So richtig und wichtig die Klärung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern auch ist. Tatsache ist, dass in mehreren Ländern “von unten” Initiativen zum Wohnungsschutz aktiv sind. Am Ende wird wohl das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben.

    Vor dem Hintergrund der Regelung in der Bayerischen Verfassung

    Art. 106
    (1) Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.
    (2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.
    (3) Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich.

    muss an das Versagen der staatlichen Instanzen erinnert werden.

    Es war Finanzminister Söder, der unter fragwürdigen und nie wirklich aufgeklärten Umständen die Wohnungsbaugesellschaft GBW an einen privaten Investor verkaufte
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/soeder-gbw-verkauf-1.4054880

    und die Misere noch verstärkte.

    Die mit der C-Pandemie einhergehenden Ängste der Millionen um Verlust der Arbeitspätze, Sicherung der Lebensverhältisse …. hat Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, in

    “Transformation als Bewährungsprobe
    Warum eine sozial-ökologische Reformallianz eine unverzichtbare, aber schwierige Angelegenheit bleibt”
    im FORUM GEWERKSCHAFTEN – sozialismus.de – ausführlich beschrieben. Dort im Kapitel “1. Leben in getrennten Welten”.

    Betrachtet man die Dinge in der Gesamtheit, so wird leicht erkennbar, das der Bay. Verfassungsgerichtshof “zu kurz gesprungen” ist: Die rein formal-juristische Sicht der Dinge konnte das Volksbegehren nur landesweit stoppen. Die Gemengelage bleibt, die Ängste der Menschen auch. Bundesweit. Zwar erhoffen sich die Deutschen regelmäßig Sicherheit von der Union (Umfragen/Zuspruch bei 40 %). Ignorieren aber, dass mit den Regierungen Merkel seit 2005 der Neoliberalismus im Anschluss an das “Basta” von Schröder fortgeschrieben wurde, auch was den Abbau der Sozialwohnungen anging.

    Gefragt ist der Bundesgesetzgeber, der das Sozialsstaatsgebot des Grundgesetzes reformieren muss, ganz im Sinne der Bay. Verfassung.

  • Julian86

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    Was meinen Sie mit “richtiger Richter”?, xy?

    Nennen Sie mir einen anderen Karriere-Richter, der, wie Peter Küspert, derart auffällig die “Seiten” wechselte, von der Exekutive zur Justiz! Welchen Einfluss hat ein Leiter der Personalabteilung des Justizministeriums? Die Unabhängigkeit von Richtern, steht sie nicht nur auf dem Papier? Aber das ist ein anderes Thema.

    Einen Überblick liefert der BR:

    Funktionen und Ämter von Peter Küspert:

    Aktuelle Funktion
    Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
    Ämter/berufliche Stationen
    Seit 1983 Richter an den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen
    Verschiedene Verwendungen als Richter und Staatsanwalt
    1989-1992 Tätigkeit im Bundesjustizministerium in Bonn
    1992-1998 verschiedene Tätigkeiten im Bayerischen Staatsministerium für Justiz
    1998-1999 Richter am Oberlandesgericht Nürnberg
    1999-2003 erneut Tätigkeit im bayerischen Justizministerium
    2003-2010 Präsident des Landgerichts Regensburg
    2010-2011 Leiter der Personalabteilung des Justizministeriums
    2011-2015 Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg
    Seit 2015 Präsident des Oberlandesgerichts München und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

  • Julian86

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    Blick von Bayern nach Berlin (Gesetz zum Mietendeckel). Auch in Berlin wird das bayerische Urteil diskutiert.

    Ausgangspunkt:
    Artikel 70 GG vom Bay VerfGH erwähnt (Zuständigkeit der Länder) und wegen fehlendem öffentlich-rechtlichen Gesamtkonzept abgelehnt. In Berlin glaubt man, ein solches zu haben.

    Zitat:
    “Nichts ist fataler, als auf die juristischen Entscheidungen zu starren, als wären sie ein göttliches Schicksal. Nein, die Justiz ist ein Teil der repressiven Staatsapparate und ihre Entscheidungen sind in der Regel kapitalfreundlich. Die Justiz steht nicht außerhalb von Kritik, sondern muss als Teil der ideologischen Staatsapparate immer wieder Gegenstand von Protest sein.”

    https://www.heise.de/tp/features/Klassenkampf-um-den-Mietendeckel-4847573.html?seite=all

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