27 Feb.201318:19
Wieder Fehler im Strafbefehl
Zweiter Holocaustleugner-Prozess in Regensburg geplatzt
Zuerst Richard Williamson und jetzt der notorische Judenhasser Gerd Walther: Zum zweiten Mal in kurzer Zeit wurde ein Strafbefehl der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen einen Holocaustleugner wegen formaler Fehler aufgehoben. Wie uns Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl bestätigt, hat das Landgericht Regensburg das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen den 65jährigen Gerd Walther eingestellt. Begründung: In der Anklage werde der Tatvorwurf nicht ausreichend beschrieben. Derzeit laufe dagegen eine Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Nürnberg.
Beim ersten Verfahren gegen den holocaustleugnenden Piusbruder Richard Williamson 2010 hatte der bereits gerichtsbekannte Berliner Gerd Walther (Foto links bei der Verhandlung in Regensburg 2011) sich vor die laufenden Fernsehkameras gedrängt und unter anderem behauptet:
„Die Gerichte haben doch bei den Auschwitzprozessen Beweisnotstand. Es gibt keinen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des Holocaust.“
Es folgte eine Strafanzeige und ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung. Vom Amtsgericht Regensburg war der Mann deshalb im Mai 2011 zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Angesichts von Walthers Vorstrafenregister – unter anderem Volksverhetzung, Betrug, Vortäuschen einer Straftat – ein eher mildes Urteil.

Beim ersten Verfahren gegen den holocaustleugnenden Piusbruder Richard Williamson 2010 hatte der bereits gerichtsbekannte Berliner Gerd Walther (Foto links bei der Verhandlung in Regensburg 2011) sich vor die laufenden Fernsehkameras gedrängt und unter anderem behauptet:
„Die Gerichte haben doch bei den Auschwitzprozessen Beweisnotstand. Es gibt keinen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des Holocaust.“
Es folgte eine Strafanzeige und ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung. Vom Amtsgericht Regensburg war der Mann deshalb im Mai 2011 zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Angesichts von Walthers Vorstrafenregister – unter anderem Volksverhetzung, Betrug, Vortäuschen einer Straftat – ein eher mildes Urteil.
Veronika
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Bayern??? Bayern!!! Scheint als wolle man die Staatsanwaltschaften dazu zu bewegen, lieber gleich gar nichts mehr zu tun!
Mathilde Vietze
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Lieber Stefan Aigner, ein großes Lob, das Du Dich auf diese
Weise so stark gegen Rechts engagierst.
iustitia fiat
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Wozu die Hyperventilationen im KommentarInnen-Bereich? Einfach mal abwarten, was das noch funktionierende Formalrecht in dieser gesinnungsmateriellen Rechtssache machen wird. Oder soll dem Landgericht “Rechts”-Blindheit unterstellt werden?