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Wieder Fehler im Strafbefehl

Zweiter Holocaustleugner-Prozess in Regensburg geplatzt

Zuerst Richard Williamson und jetzt der notorische Judenhasser Gerd Walther: Zum zweiten Mal in kurzer Zeit wurde ein Strafbefehl der Regensburger Staatsanwaltschaft gegen einen Holocaustleugner wegen formaler Fehler aufgehoben. Wie uns Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl bestätigt, hat das Landgericht Regensburg das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen den 65jährigen Gerd Walther eingestellt. Begründung: In der Anklage werde der Tatvorwurf nicht ausreichend beschrieben. Derzeit laufe dagegen eine Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Nürnberg. Gert-WaltherBeim ersten Verfahren gegen den holocaustleugnenden Piusbruder Richard Williamson 2010 hatte der bereits gerichtsbekannte Berliner Gerd Walther (Foto links bei der Verhandlung in Regensburg 2011) sich vor die laufenden Fernsehkameras gedrängt und unter anderem behauptet: „Die Gerichte haben doch bei den Auschwitzprozessen Beweisnotstand. Es gibt keinen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des Holocaust.“ Es folgte eine Strafanzeige und ein Strafbefehl wegen Volksverhetzung. Vom Amtsgericht Regensburg war der Mann deshalb im Mai 2011 zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Angesichts von Walthers Vorstrafenregister – unter anderem Volksverhetzung, Betrug, Vortäuschen einer Straftat – ein eher mildes Urteil.

Der Gerichtssaal als Bühne

An den zwei Verhandlungstagen nutzte Walther die Gerichtsverhandlung in Regensburg, um im Rahmen eines stundenlangen Monologs den Holocaust zu relativieren, zu leugnen und seinem pathologischem Judenhass freien Lauf zu lassen. Der Berliner gilt als Sprachrohr des Rechtsterroristen Horst Mahler und dessen Lebensgefährtin Sylvia Stolz, die beim Prozess auch anwesend war. Gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht ging Walther in Berufung. Nachdem der Prozess mehrfach verschoben wurde, stellte das Landgericht das Verfahren am 13. Februar schließlich ein. Die Anklageschrift habe die Tat nicht ausreichend beschrieben, heißt es auf Nachfrage beim Gericht zur Begründung.

Schon bei Williamson: Formfehler im Strafbefehl

Bereits beim von großem Medienrummel begleitetem Verfahren gegen Bischof Richard Williamson musste sich die Regensburger Staatsanwaltschaft vom Oberlandesgericht Nürnberg ins Stammbuch schreiben lassen, dass ihr Strafbefehl und die daraus resultierende Anklageschrift fehlerhaft sei. Nachdem Williamson zunächst von Amts- und Landgericht zu Geldstrafen verurteilt worden war, hob das Oberlandesgericht diese Beschlüsse entsprechend auf und stellte das Verfahren ein. Die Staatsanwaltschaft stellte einen neuen Strafbefehl aus, erhob im vergangenen Jahr erneut Anklage und erreichte beim Amtsgericht erneut eine Verurteilung. Ob diese in den kommenden Instanzen Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Williamsons Rechtsanwälte wollen notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Holocaustleugnung für Spezialisten

Inwiefern der Tatvorwurf gegen Gerd Walther in der Anklage der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend beschrieben worden sein soll, war am Mittwoch nicht zu erfahren. Sämtliche Akten befänden sich derzeit beim Oberlandesgericht, so Sprecher Wolfhard Meindl. Insofern könne man zu Details keine Auskunft geben. Es ist aber wahrscheinlich, dass Walthers Formulierung damit zu tun haben dürfte: „Es gibt keinen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des Holocaust.“ Bereits seit Jahren versuchen Walther und seine Schwestern und Brüder im Geiste, die Holocaust-Leugnung über diese Hintertür zu legalisieren: Man leugnet einfach nicht mehr den Massenmord an den Juden, sondern das Wissen um die eindeutigen und lange bekannten Beweise für diesen Massenmord.

Verurteilung „trotz aller Wortspiele“

Das Amtsgericht Regensburg ließ sich davon seinerzeit nicht beeindrucken. „Trotz aller Wortspiele“ bleibe sowohl objektiv wie subjektiv die Behauptung, dass der Massenmord an den Juden nicht stattgefunden habe, begründete Richterin Ursula Schimke-Kinskofer damals Walthers Verurteilung. Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg zur Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft wird nicht vor drei Monaten gerechnet. Walther selbst feiert die Einstellung als Erfolg und ruft zum „2. Deutschen Befreiungskrieg“ auf.  
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Kommentare (3)

  • Veronika

    |

    Bayern??? Bayern!!! Scheint als wolle man die Staatsanwaltschaften dazu zu bewegen, lieber gleich gar nichts mehr zu tun!

  • Mathilde Vietze

    |

    Lieber Stefan Aigner, ein großes Lob, das Du Dich auf diese
    Weise so stark gegen Rechts engagierst.

  • iustitia fiat

    |

    Wozu die Hyperventilationen im KommentarInnen-Bereich? Einfach mal abwarten, was das noch funktionierende Formalrecht in dieser gesinnungsmateriellen Rechtssache machen wird. Oder soll dem Landgericht “Rechts”-Blindheit unterstellt werden?

Kommentare sind deaktiviert

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