Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit

„Einschüchterungsversuch“ gescheitert

Muss kritische Äußerungen weiter hinnehmen: Klemens Unger. Foto: Staudinger

Mit seinem Versuch, einem Kritiker per Gerichtsbeschluss den Mund verbieten zu lassen, ist Kulturreferent Klemens Unger vor dem Amtsgericht Regensburg abgeblitzt. Am heutigen Dienstag wurde Ungers Klage gegen den 49jährigen Robert Werner in allen Punkten abgewiesen. Unger habe keinen Versuch unternommen, sich mit Werner in einem außergerichtlichem Schlichtungsverfahren zu einigen, so Richterin Christine Maier-Schröder. Damit sei die Klage unzulässig. Vor knapp einem Jahr hatte Werner bei der Stadt Regensburg eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Unger eingereicht. Darin monierte er unter anderem die von Unger verantwortete Napoleon-Inschrift in Stadtamhof, stellte Fragen zur Urheberschaft einer fragwürdige städtische Publikation mit dem Titel „Regensburger Hochfinanz“ und wollte eine eventuelle Verquickung von Privatinteressen und Dienstaufgaben Ungers bei der Aufstellung des König-Ludwig-Denkmals am Domplatz überprüfen lassen. Noch vor einer Antwort der Stadt bekam Werner Post von Ungers Rechtsanwalt Jürgen Reich, der ihn namens des Kulturreferenten aufforderte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Kulturreferent sah sich durch mehrere Äußerungen Werners in seiner persönlichen Ehre verletzt. Werner unterschrieb die Erklärung nicht, sprach von einem „Einschüchterungsversuch“ und einem „Fall fürs königlich-bayerische Amtsgericht“. Bei ehrverletzenden Äußerungen, die außerhalb der Medien getätigt werden, ist ein vorheriges, außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Doch Unger hatte sofort geklagt und scheiterte dementsprechend am Dienstag. „Die Einhaltung von Formalia wird vom Bürger tagtäglich verlangt“, sagt dazu Werners Rechtsanwalt Nils Pütz. „Es ist wichtig, dass das Gericht nun festgestellt hat, dass dies auch für den Kulturreferenten von Regensburg gilt.“ Unabhängig davon wäre ohnehin zu klären gewesen, ob die geforderte Unterlassung inhaltlich überhaupt gerechtfertigt gewesen sei. In einer ersten Reaktion zeigte sich Werner erleichtert. „Ich bin froh, dass die Sache vom Tisch ist.“ Er sei aber enttäuscht, dass die Stadt Regensburg seine Dienstaufsichtsbeschwerde nach wie vor nicht befriedigend beantwortet habe. Zwar hatten Oberbürgermeister Hans Schaidinger und Bürgermeister Gerhard Weber Werners Beschwerde Anfang Juli für erledigt erklärt; auf mehrere Nachfragen dazu hat Werner allerdings bislang keine Antwort erhalten. Ob der Regensburger Kulturreferent die Sache nun auf sich beruhen lassen oder Berufung einlegen wird, war am Dienstag nicht zu erfahren. Ohnehin muss zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abgewartet werden.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (2)

  • ExRA

    |

    Na hoffentlich hat sich der “liebe” Kollege Jürgen die Klageerhebung ohne vorheriges Schlichtungsverfahren von seinem Mandanten schriftlich absegnen lassen, sonst kann er die Sache ohne Umwege gleich seiner Haftpflichtversicherung vorlegen.

  • Neuromancerr

    |

    Ha Ha!

Kommentare sind deaktiviert

drin