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Archiv für 13. März 2012

Koalitionsvorschlag in der Kritik

Gnadenfrist für sozialen Wohnungsbau

Die Vorschläge der großen Koalition zur Schaffung von günstigem Wohnraum stoßen bei Studierenden auf Kritik. Es geht um einen derzeit zurückgestellten Antrag von CSU und SPD vom Dezember, mit dem die erst vor zwei Jahren festgeschriebene Sozialwohnungsquote aufgeweicht werden würde. Wie mittlerweile bekannt wurde, stößt dieser Antrag auch innerhalb der SPD auf Widerstand. Der „Arbeitskreis Sozialpolitik“ befürchtet: Das Ziel einer Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsschichten soll aufgegeben werden.

Ernten Kritik für ihren Vorschlag zur Schaffung von günstigem Wohnraum: Fraktionschefs Hartl und Schlegl.

Günstigen Wohnraum schaffen – das war das vorgebliche Ziel eines Antrags, mit dem die CSU-SPD-Koalition Ende 2011 an die Öffentlichkeit ging. Doch bereits bei der geplanten Abstimmung darüber im Stadtrat gab es heftige Kritik an den schwammigen Formulierungen. Der Vorstoß der Koalition diene weniger den Interessen von Mietern, sondern denen von Investoren, lautete eine Befürchtung. Der Antrag wurde nach längerer Debatte zurückgestellt. Die Verwaltung sollte daraus Vorschläge erarbeiten.

„Einseitig für Investorenrechte“

CSU-Fraktionschef Christian Schlegl hat nun just diesen Antrag an den studentischen SprecherInnenrat der Uni Regensburg geschickt, um den Kampf der Koalition für günstigen Wohnraum zu belegen und damit die Debatte neu entfacht. In einem offenen Brief (komplett als PDF) fordern die Studierenden nun von der SPD-Fraktion, sich nicht „einseitig für Investorenrechte zu engagieren“. Was steht nun in besagtem Antrag? Im Mai 2010 wurden Investoren per Stadtratsbeschluss verpflichtet, ab einer bestimmten Grundstücksgröße, 15 Prozent der errichteten Wohnungen als Sozialwohnungen zu bauen. Laut Untersuchungen der Stadtverwaltung fehlen davon in Regensburg etwa 1.400 (mehr darüber).

Quote wird Verhandlungsmasse

Der neue Antrag von CSU und SPD sähe eine Änderung dieses Beschlusses vor: Sollte die 15-Prozent-Quote aus bestimmten Gründen „nicht zielführend“ sein oder sollten Wartezeiten auf Fördergelder dem Investor „nicht zugemutet“ werden können, könne der Bauherr „alternativ bzw. ergänzend“ auch 20 Prozent Wohnungen bauen, deren Mieten mindestens 15 Prozent unter der „ortsüblichen Durchschnittsmiete“ liegen. Klarer ausgedrückt bedeuten diese schwammigen und unklar definierten Formulierungen: Die einst als „wegweisend“ bezeichnete, fest vorgeschriebene Quotenregelung wird zur Verhandlungsmasse mit dem Investor degradiert. Und allen Fördermöglichkeiten zum Trotz ist klar: Frei finanzierte Wohnungen, auch mit Preisen 15 Prozent unter der „ortsüblichen Durchschnittsmiete“, bringen höhere Renditen als öffentlich geförderter Wohnraum.

SPD-Arbeitskreis: „Aufweichung“ der Sozialwohnungsquote

Mittlerweile wurde bekannt: Der „Arbeitskreis Sozialpolitik“, in dem Sozialpolitiker aus der Regensburger SPD, unter anderem auch Stadträtin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, zusammengeschlossen sind, hat den Antrag in einer internen Stellungnahme gegenüber Fraktionschef Norbert Hartl bereits vor geraumer Zeit abgelehnt. Von einer „Aufweichung“ der Sozialwohnungsquote ist in dem Schreiben die Rede. Der Antrag erwecke „den Anschein, als wolle man den Wünschen des Planungsbegünstigten nachgeben“ und das von der Stadt ausgegebene Ziel, „eine angemessene Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsschichten zu gewährleisten, schlichtweg aufgeben“. Die Studierenden stoßen mit ihrem offenem Brief ins selbe Horn. Sie fordern eine „feste Quotenregelung, ohne Schlupflöcher für Investoren“ und eine „Erhöhung der bisher öffentlich geförderten Wohnungsbauten“.

Sozialwohnungen: Fördermittel sind da!

Nach Auskunft der Obersten Baubehörde des bayerischen Innenministeriums erhielt Regensburg in den letzten beiden Jahren jeweils rund 6,5 Millionen Euro an Fördermitteln für Mietwohnungsbau. Deren Bewilligung sei vom „aktuellen Bedarf aufgrund der Nachfrage“ abhängig, anders ausgedrückt: davon, wie viele Förderanträge gestellt werden. Zwar könnten „Mittel nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verteilt werden“, schreibt die Oberste Baubehörde, stellt aber auch klar: Eine feste Obergrenze gibt es nicht. „Die vorhandenen Fördergelder wurden und werden in vollem Umfang abgerufen und bewilligt.“ Von einem Investitionsstau oder nicht bewilligten Mitteln für Regensburg ist nichts bekannt.

Norbert Hartl: „Beschluss ergänzen“

SPD-Fraktionschef Norbert Hartl hat den Studenten bereits geantwortet. „Wir stehen weiterhin zu diesem Beschluss von 2010, möchten ihn aber noch ergänzen durch den Bau von preisgünstigen nicht geförderten Wohnungen. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, hierzu Vorschläge zu erarbeiten. Sobald diese Vorschläge vorliegen, werden wir weiter diskutieren.“ Also nichts Neues.

München: Quote bei 30 Prozent

Ob die Sozialwohnungsquote auf Dauer nun „alternativ ergänzt“ oder „aufgeweicht“ wird, weil es für einen Investor „nicht zumutbar“ oder „nicht zielführend“ sein könnte, solche Wohnungen zu bauen, und ob der Stadtrat die Entscheidung darüber tatsächlich aus der Hand geben will, bleibt noch abzuwarten. Eines scheint bislang sicher: Von einer Erhöhung dieser Quote war bislang noch nicht die Rede. Zum Vergleich: In München liegt die von Bauherren eingeforderte Quote bei 30 Prozent.
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