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Archiv für 13. Juni 2012

Einen Leitantrag zum Thema Extremismus haben die bayerischen Julis bei ihrem Landeskongress in Regensburg verabschiedet. Für Schlagzeilen sorgte die Forderung nach einer Abschaffung der Landesämter für Verfassungsschutz. Dabei sind es andere Punkte, die für mehr Diskussionsstoff sorgen könnten. Besonders liberal wollten sich offenbar die bayerischen Jungliberalen bei ihrem Landeskongress in Regensburg am vergangenen Wochenende geben: In einem Leitantrag zum Thema „Extremismus“, der dort mehrheitlich verabschiedet wurde, ist viel von Meinungsfreiheit und der Ablehnung von Verboten die Rede. Irgendwie scheint für jeden etwas dabei zu sein.

Verfassungsschutz zentralisieren

Für Schlagzeilen sorgte allein die darin enthaltene Forderung nach einer Auflösung der Landesämter für Verfassungsschutz. Dabei ist diese Forderung nicht sonderlich brisant. Nicht etwa, das die Julis nach dem Öffentlichwerden der NSU-Mordserie ein grundsätzliches Misstrauen gegen den innerdeutschen Geheimdienst hegen würden. Nein. Ganz im Gegenteil. Sie wollen lediglich dem „Kompetenzwirrwarr“ zu vieler Ämter ein Ende zu setzen. Die entsprechenden Aufgaben sollten an das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Polizei übergeben werden, fordern die bayerischen Julis. Das fällt dann wohl unter das Thema Entbürokratisierung. Was bei allem Verfassungsschutz-Bohei ein wenig unter ging: Unter dem Motto „Argumente statt Verbote“ sprechen sich die Julis in dem Leitantrag gegen ein NPD-Verbot aus und wollen Holocaustleugnung straffrei stellen. Nicht, dass man NPD oder Holocaustleugnung gut finden würde – nein. Aber: Im Zuge eines Verbotsverfahrens müssten die V-Leute innerhalb der NPD abgeschaltet werden und dies würde, glauben die Julis in erneutem Vertrauen auf den Verfassungsschutz, „den wertvollen Informationsfluss über die Interna der Partei“ abschneiden, so dass „radikale Strömungen innerhalb der NPD“ unentdeckt agieren könnten. Deshalb: kein NPD-Verbot. „Eine Partei, die eine gewisse Anzahl an Anhängern hat“, müsse „auf dem politischen Parkett entlarvt und übertrumpft werden“, heißt es abschließend.

„Gesinnungsstrafrecht“

Mit Blick auf Holocaustleugnung und Volksverhetzung sprechen die Julis recht sorglos von „Gesinnungsstrafrecht“. Zwar seien Leugnung, Billigung und Verharmlosung des Holocaust „verwerflich“, aber: Das Strafrecht dürfe „nicht einzelne Meinungen, so menschenverachtend diese auch sind“ unter Strafe stellen. Dies sei auch „nicht durch die geschichtliche Relevanz (vermutlich des Holocaust, d. Red.) für Deutschland“ gerechtfertigt. Begegnen wollen die Julis der Gefahr durch „Extremisten“ mit etwas, das sich freilich gut anhört: Bildung. Mehr Sozialkunde- und Geschichtsunterricht sollen es richten. Ein über das politische System der Bundesrepublik umfassend informierter Schüler sei „ein Wähler weniger, der auf´Köder der demokratiefeindlichen Parteien hereinfällt“.

Linke und religiöse Extremisten im Fokus

Wer diese demokratiefeindlichen Parteien sind, darüber schweigen sich die Julis in ihrem Leitantrag aus. Einzig die NDP findet Erwähnung. Ansonsten wird zwischen radikalen, aber noch demokratischen und extremistischen und verfassungsfeindlichen Meinungen unterschieden. Und Extremismus bedeutet nach Lesart der Jungliberalen: „Die Überwindung des Systems ist das Ziel, zu dessen Erreichung auch Gewaltanwendung nicht ausgeschlossen wird, der demokratische Verfassungsstaat wird abgelehnt.“ Das hätten rechter, linker und religiöser Extremismus gemein. Und weil Extremisten alle gleich sind, sich die meisten Initiativen aber „um Aussteiger aus der Neonaziszene kümmern“ würden, wollen die Julis der Bekämpfung von linkem und religiösem Extremismus in Bayern „mehr Priorität einräumen“. Speziell solche Verein und Initiativen müssten verstärkt gefördert werden, heißt es unter dem Punkt „Ehrenamtliche Arbeit“.

Extremismusklausel abschaffen

Hier bekommt übrigens auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ihr Fett weg. Die unter Schröders Federführung eingeführte sogenannte „Extremismusklausel“, die Vereinen und Initiativen vorschreibt, ihre Kooperationspartner auf eventuelle Verfassungsfeindlichkeit durchleuchten zu lassen, um staatliche Förderung zu erhalten, müsse abgeschafft werden. Sie setze ein „fatales Zeichen für die Zivilcourage“ und stelle Initiativen und Ehrenamtliche unter Generalverdacht.
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