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Archiv für 16. Januar 2013

1.800 Euro Geldtrafe für Williamson

Holocaustleugner-Idol verurteilt

Darf ein britischer Staatsbürger gegenüber einem schwedischen Fernsehsender auf deutschem Boden straflos den Holocaust leugnen? Nein, sagt das Regensburger Amtsgericht. Beim zweiten Anlauf im Verfahren gegen Richard Williamson hat es den Bischof erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Williamsons Rechtsanwälte wollen notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Zentral ist die Frage: Konnte der Bischof wissen, dass seine Aussagen in Deutschland öffentlich werden würden?

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„Nein.“ Er habe mit keinem anderen Urteil gerechnet, sagt Edgar Weiler, als er nach einem fast achtstündigem Verhandlungstag lächelnd den Gerichtssaal verlässt. Der Holocaustleugner Richard Williamson wurde eben vom Regensburger Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Dabei haben Weiler und sein Kollege Andreas Geipel so engagiert für ihren Mandanten gekämpft.

Amtsgericht: Neun Monate für zweifelhafte Annäherungsversuche

Vom Frauenschreck zum Klosterbruder

Es ist nicht leicht für die Männerwelt, sich dem anderen Geschlecht auf eine Weise anzunähern, ohne dass man sich blamiert, lächerlich macht oder – und das ist manchmal der beste Fall – ignoriert wird. Flirtratgeber, Single-Börsen, Anbandel-Partys und Pick-up-Maschen versprechen unfehlbare Erfolgsstrategien für jedermann. Über deren Sinnhaftigkeit lässt sich streiten, aber immerhin dürfte man(n) mit diesen Tipps straffrei ausgehen. Ganz im Gegensatz zu einem 32-jährigen Regensburger, der wegen fehlgeleiteter Annäherungsversuche neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat – und damit noch glimpflich davon gekommen ist.

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