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Archiv für 21. Mai 2014

Schlägerei vor Diskothek

Gutes Karma, schlechtes Karma

Im Februar 2013 kam es vor der Karma Lounge zu einer wilden Schlägerei, an der Gäste und Türsteher beteiligt waren. Am Mittwoch mussten sich deshalb fünf junge Männer vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten.

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Anwalt, Beschuldigter, Anwältin, Beschuldigter,…: Am Mittwoch wurde es auf der Anklagebank im Amtsgericht unübersichtlich. Foto: ld

Ein bisschen unübersichtlich ist die Situation im Gerichtssaal. Dankenswerterweise wurden Platzkärtchen mit den Namen der Angeklagten an deren Plätzen aufgestellt, um die Sitzordnung zu strukturieren. „Wie in der Schule“, scherzt einer von ihnen.

Noch viel unübersichtlicher muss es in jener Nacht im Februar 2013 vor der Karma Lounge zugegangen sein, die am Mittwoch Gegenstand der Verhandlung ist. Dort kam es nach einem Schlag mit einer Flasche auf den Kopf eines bis heute unbekannten Gastes zu einer Prügelei. An der waren nicht nur die fünf Angeklagten, die als Besucher im Club feierten, sondern auch drei Türsteher von der Karma Lounge und der benachbarten Diskothek Suzie Wong beteiligt.

Wer hat hier wem „eine betoniert“?

Aus der Anklageschrift heraus ist es schwer, das Geschehen genau zu rekonstruieren: Es geht um vorsätzliche, gefährliche und versuchte Körperverletzungen. In verschiedenen Scharmützeln prügelten sich Gäste mit Gästen, während Türsteher versuchten, dazwischen zu gehen und besonders aggressive Schläger an einem Bauzaun oder am Boden zu „fixieren“, was diese wiederum als Aggression interpretierten. Eigentlich Unbeteiligte, die schlichten oder nachschauen wollten, „was los war“, bekamen ebenso „eine betoniert“, wie es einer der Verteidiger formuliert.

Wer auf wen wann (und mit was) eingeschlagen hat, das gilt es am Mittwoch vor dem Amtsgericht zu rekonstruieren. Um dem Gedächtnis der fünf Angeklagten etwas auf die Sprünge zu helfen und die Beweisaufnahme durch Geständnisse zu erleichtern, bittet Richter Christian Ehrl gleich zu Beginn der Sitzung Staatsanwalt Markus Herbst und die Verteidiger zum Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen.

Aufregung um den eigenen Anwalt

Die Pause nutzen die Angeklagten indes, um sich angeregt auszutauschen. Einer beschwert sich über seinen Rechtsanwalt, der nicht einmal wisse, wie lange seine aktuelle Bewährung schon laufe. Ein anderer – aktuell in der JVA Bayreuth inhaftiert – unterhält sich mit Zuschauern, die er offensichtlich kennt und schon lange nicht mehr gesehen hat. Später macht er mit ihnen, bewacht von zwei Polizeibeamten, Erinnerungsfotos vor dem Gerichtsgebäude.

Richter Ehrl präsentiert schließlich das Ergebnis des Rechtsgesprächs, sogenannte „Absprachen“. Die sehen vor, welche Strafen die Angeklagten maximal zu erwarten haben, wenn sie sich vollumfänglich geständig zeigen. Das tun dann auch alle: Sie bedauern, mal hier, mal da auf jemanden eingeschlagen zu haben – stark alkoholisiert und zumeist in vornehmlich guter Absicht („Ich wollte dem helfen.“) Nur einer will nicht zugeben, handgreiflich gegenüber einem Türsteher geworden zu sein. In Wahrheit sei er von ihm „brutal zu Boden gebracht“ und dort „misshandelt“ worden, so lässt er über seinen Anwalt mitteilen, mit dem er bis vor wenigen Minuten noch so unzufrieden war.

„Da ist ein Asiate auf dem Video, der wird das schon gewesen sein?“

Als die Beweisaufnahme endlich eröffnet wird – die Sitzung läuft zu diesem Zeitpunkt schon eine gute Stunde – wird als erster Zeuge der Polizist vernommen, der den Vorfall bearbeitet hat. Die Ermittlungen verliefen weitestgehend unspektakulär, was vor allem dem Hauptbeweisstück zu verdanken ist: dem Band der Kamera, die den Eingangsbereich der Karma Lounge überwacht. Fotos aus diesen Aufnahmen hatte der Beamte den einzelnen Zeugen vorgehalten, die darüber die mutmaßlichen Täter identifizierten.

Bei einer Verteidigerin sorgt das für besondere Aufregung. Ihr Mandant sei hauptsächlich aufgrund seines asiatischen Aussehens identifiziert worden. „Da haben Sie einfach unterstellt, da ist ein Asiate auf dem Video, der wird das schon gewesen sein?“, fragt sie. Der Polizist bejaht das. „Ich habe allein auf dem Video aber schon zwei asiatisch aussehende Männer gesehen“, gibt die Anwältin zu bedenken. Daran kann sich der Polizist nicht erinnern.

„Das Ganze ist völlig eskaliert“

Ähnlich sieht die Verteidigungsstrategie beim zweiten geladenen Zeugen aus – einer der beiden Karma-Türsteher, die in die Prügelei verwickelt waren und selbst einige Schläge abbekommen haben. Auch er meint, er habe „den Asiaten“ nur anhand des Überwachungsvideos identifiziert, das ihm die Polizei gezeigt habe. In der Nacht selbst sei das nicht möglich gewesen. „Das Ganze ist völlig eskaliert“, sagt er, „da war nur Tumult.“

Jetzt wird die Anwältin deutlicher. „Wenn jetzt hier irgendein anderer Asiate sitzen würde, würden Sie den auch als Täter wiedererkennen?“ Staatsanwalt Herbst hakt ein. „Das müsste er ja mutmaßen“, gibt er zu bedenken. Die Verteidigerin zieht ihre Frage zurück, will „diesen Gedanken aber mal so im Raum stehen lassen.“

Rudelbildung am Computermonitor

Gemeinsam mit dem zweiten geladenen Türsteher wird schließlich das Überwachungsvideo angeschaut. Die fünf Angeklagten, ihre Verteidiger, der Staatsanwalt und zuletzt sogar ein Dolmetscher sowie die Bewährungshelferin des Beschuldigten, der nicht nur über seinen Anwalt meckert, sondern auch ansonsten zu Unmutsäußerungen neigt, drängen sich im Pulk um den viel zu kleinen Computermonitor. Jeder fragt, wer da jetzt gerade zu erkennen sei. „Das bin ich“, sagt der Türsteher und zeigt auf den Bildschirm.

„Nö, das bin ich“, entgegnet ein Angeklagter, das sei ja seine Mütze. „Zurück, zurück!“, ruft ein Verteidiger. „Und wo genau wird da jetzt geschlagen?“, will ein anderer wissen. Immer wieder wechselt man Positionen, stellt sich auf Zehenspitzen, schiebt sich nach vorne. Dass es bei dieser Rudelbildung nicht zu einer erneuten Rangelei kommt, ist letztlich nur dem ordnenden Eingreifen des Richters zu verdanken.

Richter: „Wir sind hier nicht im Wirtshaus!”

So ähnlich spielt sich das Ganze dann noch einmal bei der Vernehmung des Türstehers von der Suzie Wong ab, der in der fraglichen Nacht „Nachbarschaftshilfe“ leisten wollte und in die Schlägerei eingriff. Dabei wurde ihm unter anderem die Kieferhöhle gebrochen, wie Richter Ehrl mit Mühe aus einem handschriftlichen Attest des HNO-Arztes entziffert.

Der mittlerweile mehrfach ermahnte Angeklagte, der von ebenjenem Türsteher zu Boden gerissen und „misshandelt“ worden sein will, regt sich sichtlich über dessen Aussage auf. Immer wieder braust er auf, will Dinge „richtigstellen“, verdreht die Augen. Sein Anwalt kann ihn nicht beruhigen. „Wir sind hier nicht im Wirtshaus, ,jetzt red i’ gibt’s hier nicht“, stellt Richter Ehrl schließlich klar.

Das Ende der „Absprache”

„Puh, wo soll ich anfangen?“, beginnt Staatsanwalt Herbst sein Plädoyer. Mann für Mann arbeitet er sich von einem Angeklagten zum nächsten, wägt ab, betont die „Absprachen“, die im gemeinsamen Rechtsgespräch getroffen wurden, und hält sich daran. Nur in einem Fall nicht: Bei dem gerade erst vom Richter zurechtgewiesenen Beschuldigten sieht er „sich nicht mehr an die Absprache gebunden.“ Der Angeklagte sei nämlich nicht voll geständig gewesen. Das regt diesen schon wieder so auf, dass er beinahe laut wird.

Der Verteidiger gibt sich Mühe, ein positives Bild von seinem Mandanten zu zeichnen – er sei freiwillig wegen seines Alkoholproblems in einer Suchtberatung, bekomme sein Leben gerade wieder auf die Reihe. „Bewährung ist hier alles für mich“, gibt der Mann selbst zu bedenken. Kein Wunder: Er hat bereits zwei Bewährungen laufen, eine weitere Strafe wäre für ihn mehr als kritisch.

Gutes Karma, schlechtes Karma

Doch Richter Ehrl bleibt hart. Bei drei der Angeklagten bleibt es bei Strafzumessungen, die sich im Rahmen der „Absprache“ bewegen – ein Jahr zur Bewährung, sechs Monate auf Bewährung, sechs Monate ohne Bewährung. Der Mann mit „asiatischem Aussehen“ wird freigesprochen – ihm könne man keine Körperverletzung nachweisen, er habe sich sogar deeskalierend verhalten. Unabhängig von der Beweislage könnte man das vielleicht „gutes Karma“ nennen: Auch während der Gerichtsverhandlung fällt der Mann schließlich durch sein ruhiges, unaufgeregtes, wenn auch leicht reserviertes Verhalten auf.

Ganz anders der Mitbeschuldigte, der zu seiner Rechten sitzt. Ihn verdonnert der Richter zu acht Monaten Gefängnis, ohne Bewährung – die Strafaussetzungen seiner bisherigen Verurteilungen dürften damit obendrein auch hinfällig sein. Zusätzlich schenkt ihm Ehrl einige deftige Worte ein: „Ihr ganzes Verhalten in dieser Nacht war nur auf Konfrontation aus.“ Dieselbe aggressive Art habe er auch heute zur Schau getragen. Jetzt sei er immerhin eine zeitlang „vor der Menschheit weggesperrt“.

Wieder will der nun Verurteilte dazwischenreden. „Mir ist klar, dass Sie mit dem Urteil nicht zufrieden sind, aber jetzt sind Sie ruhig!“ Dass der Angeklagte für die weiteren Worte des Richters nur noch ironisches Grinsen übrighat, quittiert Ehrl mit einem ebenso ironischen Kommentar: „Freut mich, dass Sie jetzt mit mir zufrieden sind.“ Schlechtes Karma, sozusagen.

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