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Archiv für 22. Juni 2017

Hartz 4ler, wollt ihr ewig leben?

Warum das Existenzminimum immer noch zu viel ist

RD-Bild_Hartz

Wer sich gegen Fehlentscheidungen des Jobcenters wehren will, braucht einen langen Atem und gute Nerven.

Ein Gastkommentar von Rechtsanwalt Otmar Spirk

Eigentlich ist es eine klare Sache: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil 2010 festgeschrieben, dass der Regelunterhalt für Hartz 4-Empfänger das Existenzminimum ist, das auch ausbezahlt werden muss. Allenfalls „vorübergehend“ dürfen die Leistungen geringer sein, so das Gericht. Die Hartz 4 tragenden Parteien juckt das nicht: Sie finden, dass es viele gute Gründe gibt, weniger als das Existenzminimum auszubezahlen.

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