Aus Langeweile: Rentner (68) landet wegen Hakenkreuz-Posting vor dem Amtsgericht Regensburg
Einsam, gelangweilt und in Verschwörungserzählungen verstrickt: ein Rentner postete Ursula von der Leyen mit Hakenkreuz-Armbinde und hatte vor Gericht zunächst gar kein Einsehen.
„Ich habe Langeweile. Und ich kann ja nicht einbrechen oder andere Leute abstechen.“ So begründet Rentner Ludwig B. (Name geändert), warum er unter wechselndem Pseudonym mittlerweile 15.000 Beiträge auf Facebook veröffentlicht hat.
Über die „Todesspritzen“, an denen 1,5 Milliarden Menschen gestorben seien. „Wir wissen, was da passiert ist. Trump hat es gesagt.“ Oder über Bill Gates. „Der steht jetzt endlich vor Gericht.“ Doch um diesen „absoluten Schmarrn“, wie es Staatsanwalt Thomas Schug zusammenfasst, geht es am Dienstag vor dem Amtsgericht Regensburg nicht, sondern um eine klare Sache.
„Ich wusste nicht, dass das verboten ist.“
Vor etwas mehr als zwei Jahren veröffentlichte der 68-Jährige folgenden Beitrag: „Sie hat die Verträge mit den Todesspritzen ausgehandelt. Und sich dabei die Taschen gefüllt.“ Darunter ein Bild von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Hakenkreuz-Armbinde und einem weiteren Hakenkreuz im Hintergrund.
Um dieses Hakenkreuz, nicht um den Schmarrn darüber, geht es. Wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen – der NSDAP – erhielt Ludwig B. einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu 60 Euro – 3.000 Euro.
„Ich wusste nicht, dass das verboten ist“, sagt er. Schließlich habe er das Bild bei Google gefunden und alles, was es dort gebe, sei doch „genehmigt“, gibt der frühere Schlosser zu Protokoll. Es sei interessant gewesen und habe gut zu dem gepasst, was er schreiben wollte. Deshalb habe er es verwendet – bis der Strafbefehl kam.
„Ich sehe nicht ein, dass ich mir einen Maulkorb verpassen lasse.“
„Ich hab das dann gelöscht und damit war die Sache für mich erledigt.“ Den Strafbefehl wolle er nicht akzeptieren. Er stamme aus der DDR. Er kenne das. Deshalb: „Ich sehe nicht ein, dass ich mir einen Maulkorb verpassen lasse. Schließlich leben wir in einem freien Land – noch.“
Gericht und Staatsanwaltschaft sind merklich gefordert von dem Angeklagten, der sich bei seinen Ausführungen immer tiefer in wilde Verschwörungserzählungen verstrickt. Warum er das tue, fragt Staatsanwalt Schug. Es sei doch nicht das erste Mal, dass er durch seine Postings aufgefallen wäre. „Sie müssen sich von so etwas fernhalten. Machen Sie doch was anderes.“
Ja, was er denn tun solle als Rentner, dem langweilig sei. „Mal ein gutes Buch lesen oder zumindest was Vernünftiges“, schlägt Schug vor. Er sei fast blind, habe schon drei Herzinfarkte gehabt. Ihm werde nach einer halben Stunde schwindlig, gibt Ludwig B. zurück.
„Das ist nicht mehr mein Land.“
Resigniert lässt es der Staatsanwalt sein. „Was wollen Sie denn eigentlich?“ Er sei sich keiner Schuld bewusst, erklärt der Angeklagte. Die Verbreitung des Hakenkreuzes sei aber nun mal strafbar, erklären ihm Richterin und Staatsanwalt.
Schließlich baut Thomas Schug dem 68-Jährigen eine Brücke. Wie viel Rente er denn habe? Etwas mehr als 900 Euro, sagt der Angeklagte. Nach Abzug aller Kosten blieben ihm 300 Euro zum Leben. „Das ist nicht mehr mein Land“, seufzt er.
„Jammern bringt nix. Dann zahl ich das eben in Raten.“
Na, dann solle er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränken, schlägt der Staatsanwalt vor. Dann könne man die Geldstrafe halbieren. Nach weiterem Lamentieren, der Frage, ob er jetzt alle seine 15.000 Postings durchschauen müsse, um nicht noch eine Geldstrafe zu kassieren und dem Rat der Richterin, es jetzt dann mal gut sein zu lassen, um nicht alles noch schlimmer zu machen, gibt der Mann schließlich nach.
„Jammern bringt nix. Dann zahl ich das eben in Raten.“ Mit dem Posten will er nicht aufhören. Schließlich ist ihm langweilig.
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