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Spärlich fließen die Informationen im Regensburger Stadtrat an dessen Mitglieder, vor allem jene, die nicht der regierenden CSU und SPD angehören. Den Stadträtinnen und Stadträten wird vom Oberbürgermeister – Chef der Verwaltung – regelmäßig Auskunft, Einsicht in Gutachten oder Akteneinsicht verweigert. Nur das Stadtratsplenum könne mit Mehrheitsbeschluss derartige Auskünfte verlangen, so die Argumentation von Hans Schaidinger. Der Bürger bleibt ohnehin außen vor, auch die Presse erhält vielfach nur sporadische Auskünfte. Das von der Europäischen Union geforderte Informationsfreiheitsgesetz, dem der Bund – mit den üblichen Geheimhaltungsvorbehalten – immerhin gefolgt ist, hat in Regensburg keine Gültigkeit. Zwei Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit: Stadträte erhielten keine Einsicht in artenschutzrechtliche Gutachten zu den Ersatztrassen, der millionenschwere Verkauf eines Grundstücks am Unteren Wöhrd erfolgte zu einem fragwürdigen Preis und ebensolchen Bedingungen in nichtöffentlicher Sitzung. Demokratie und Transparenz – ein Störfaktor im Regensburger Stadtrat? Ein Interview mit Hermann Striedl, Richter a.D. und Mitglied im Bundesvorstand der ödp. Herr Striedl, wie ist es um die Demokratie in der Regensburger Kommunalpolitik bestellt? Von Demokratie ist dort kaum etwas zu merken. Fangen wir mal ganz von vorne an. In der bayerischen Gemeindeordnung, die auf Artikel 28 Grundgesetz beruht, heißt es: „Die Gemeinde wird durch den Stadtrat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet.“ Und weiter: „Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger. (…) Er überwacht die gesamte Gemeindeverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.“ Der Oberbürgermeister hätte demnach die Aufgabe, die Beschlüsse des Stadtrats zu vollziehen. So weit die Theorie. Die Praxis sieht anders aus. Nicht der Stadtrat verwaltet Regensburg, sondern der Oberbürgermeister mit der Verwaltung und mit Unterstützung der von seiner Partei dominierten Koalition. Im Regensburger Stadtrat hat die CSU und die SPD die Mehrheit. Was ist daran auszusetzen, dass diese Mehrheit das alleinige Sagen hat? Dies ist gängige Praxis, vor allem auch in Regensburg. Ihre Frage beinhaltet, dass Parteien mit Parteizwang bzw. Fraktionszwang abstimmen. Dies ist ein unglaublicher Verstoß gegen Artikel 38 Grundgesetz: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“, heißt es dort. Unbestritten gilt das auch für Stadträte. Doch obwohl der Gemeinderat als Verwaltungsorgan, als Honoratiorengremium gedacht ist, wird er von der politischen Klasse wie ein Parlament mit Regierung und Opposition behandelt. Obwohl ein Einfluss der Parteien überhaupt nicht vorgesehen ist, wird hier der Fraktionszwang in aller Brutalität durchgeführt. Die regierende Mehrheit legt zu allem Überfluss auch noch die Geschäftsordnung fest, aus der etwa die Praxis resultiert, dem einzelnen Stadtratsmitglied weder einen durchsetzbaren Auskunftsanspruch gegenüber der Verwaltung, respektive gegenüber dem Oberbürgermeister noch ein Recht auf Akteneinsicht einzuräumen. Ihre ständige Forderung ist Transparenz des Verwaltungshandelns, insbesondere in den Kommunen. Inwieweit ist in Regensburg diese Transparenz nicht gegeben? Ich zitiere einfach mal das Bundesverfassungsgericht: „Die parlamentarische Demokratie beruht auf dem Vertrauen des Volkes: Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich“. In Regensburg ist Transparenz des Verwaltungshandelns ein Fremdwort. Erschütternd ist, dass der Oberbürgermeister einem Mitglied des Stadtrats wichtige Auskünfte verweigert. Obwohl Stadtratsmitglieder das verpflichtet sind, die Geschicke der Stadt mitzubestimmen. Obwohl sie sich verpflichtet haben, die Stadtverwaltung auf ihr gesetzestreues Verhalten zu überwachen. Obwohl sie für ihre Entscheidungen gegebenfalls persönlich haftbar gemacht werden können. Wenn man zudem berücksichtigt, dass ein Stadtratsmitglied verpflichtet ist, über Angelegenheiten, selbst über Straftaten wie vermutete Untreue, Korruption usw., zu schweigen, wenn er davon in einer nichtöffentlichen Stadtratssitzung oder als Aufsichtsrat einer städtischen Tochtergesellschaft erfahren hat, dann wird ganze Ausmaß des Skandals deutlich. Eine Abwägung zwischen der aus dem Demokratiegebot folgenden Transparenz und den persönlichen bzw. Geschäftsinteressen Einzelner findet nicht statt. Dabei wird in der Literatur der Vorrang des Öffentlichkeitsprinzips beim Verwaltungshandeln betont. Nur äußerst gewichtige Privat- oder Geschäftsinteressen rechtfertigen den Ausschluss der Öffentlichkeit. Gerade in Regensburg, wo sich der Oberbürgermeister als Manager eines staatlichen Wirtschaftsbetriebs geriert, wird aber immer wieder sichtbar, wie sehr die Staatsaufgaben hinter kaufmännische Interessen zurücktreten. Warum engagieren Sie als in der Bundes- und der Europapolitik Tätiger sich für Demokratie in der Kommunalpolitik? Ich bin nach meiner Pensionierung in die Politik gegangen, weil ich den Demokratieabbau in Deutschland so nicht hinnehmen will. Kritische Verfassungsrechtler wie von Arnim und Schachtschneider bezeichnen die Situation als die Herrschaft der „politischen Klasse”. Ich sehe das Problem wie Schachtschneider im Zusammenwirken bezahlter Parteifunktionäre mit dem Großkapital und einer Gruppe, die vom Großkapital als „führende Wirtschaftswissenschaftler” auserkoren wurden. Eine mit allen Mitteln, insbesondere auch mit Kapital ausgestattete Schicht, die politische Klasse, schaltet Gewaltenteilung einschließlich der Unabhängigkeit der Presse einfach aus. Dieser Demokratieabbau findet genau so in der Keimzelle des demokratischen Staates – den Gemeinden – statt. Wenn es nicht gelingt, in den Kommunen das Grundgesetz, insbesondere die Grundlagen für einen demokratischen sozialen Rechtsstaat zurückzugewinnen, hat unsere demokratische Gesellschaft keine Zukunftschance.

Presseerklärung zu Diehl
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