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Millionenklage

„Haben keine unerschöpflichen Mittel“: Bistum Regensburg lehnt Güteverfahren mit Gewalt- und Missbrauchsopfer ab

Im aktuellsten Geschäftsbericht weist das Bistum Regensburg einen zweistelligen Millionengewinn aus und ein Vermögen am Rande zur Milliarde. Zu wenig, um sich mit einem früheren Domspatzen zu einigen, der Opfer von Gewalt und Missbrauch wurde, meint das Bistum.

Im Bistum Regensburg will man das Geld zusammenhalten. Foto: Archiv/Staudinger

Auch wenn das Geschäftsjahr 2023 für die Diözese Regensburg aufgrund leicht gesunkener Kirchensteuereinnahmen etwas schlechter ausfiel als 2022: Die finanzielle Situation des Bistums im entsprechenden Jahresabschluss nur als „solide“ zu bezeichnen, erscheint untertrieben, wenn man die konkreten Zahlen betrachtet. Ein Jahresplus von fast 11,5 Millionen Euro, ein Nettovermögen von rund 135 Millionen und Eigenkapital, das mit rund 963 Millionen Euro, Tendenz steigend, bald an der Milliardengrenze kratzt.

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Der „Konzern“ Diözese Regensburg weist in dem von ihr veröffentlichten Abschluss eine Bilanzsumme von 1,7 Milliarden Euro aus und verfügte im Geschäftsjahr 2023 über 84,5 Millionen Euro liquide Mittel. Das sollte man wissen, ehe man erfährt, dass das Bistum ein Güteverfahren mit einem Opfer von Gewalt und Missbrauch ablehnt, weil man „über keine unerschöpflichen Mittel“ verfüge.

So schreibt es eine Nürnberger Fachanwältin für Versicherungsrecht im Auftrag des Bistums an den früheren Domspatzen Matthias Podszus. Wir haben mehrfach über seinen Fall berichtet und über die Schadenersatzklage, die er gegen die katholische Kirche anstrengt.

Hunderte Kinder litten unter dem Meier-Regime

Der heute 42-Jährige war von September 1991 bis Juli 1993 als kleiner Junge in der Domspatzen-Vorschule in Pielenhofen untergebracht und war dort dem Regime von Johann Meier ausgesetzt, das andere Betroffene rückblickend als „Hölle“ bezeichnen.

Spätestens seit dem 2017 veröffentlichten Abschlussbericht von „Domspatzen-Aufklärer“ Rechtsanwalt Ulrich Weber steht die Schule mit Internat für vielfältige Formen von Gewalt, Demütigung und sexuellen Missbrauch. Hunderte Kinder waren nachweislich davon betroffen.

Der Geistliche Johann Meier, der dort fast vier Jahrzehnte das Regiment führte, gilt als sadistischer Exzesstäter. Er fungierte nicht nur als Schul, sondern auch als Internatsleiter. Er war Erzieher und Beichtvater der Kinder, leitete Gottesdienste an der Schule.

Matthias Podszus dürfte eines der letzten Opfer von Meier gewesen sein, der im Januar 1992 mit viel Lob seitens der Kirche und dem Ehrentitel Monsignore in den Ruhestand verabschiedet wurde.

Schadenersatz könnte über einer Million Euro liegen

Während der drei Monate, die er und der damals achtjährige Matthias in Pielenhofen aufeinandertrafen, vergewaltigte Meier ihn mehrfach. So steht es in der umfangreichen Klage, die Podszus’ Rechtsanwalt Sven Markuske vergangenen Oktober beim Landgericht Regensburg eingereicht hat.

Podszus fordert darin Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Das Bistum hatte Meier trotz mehrfacher Hinweise, die seit Jahrzehnten im bischöflichen Ordinariat vorlagen, nichts unternommen. Seine Verletzung der Garantenpflicht sei das gewesen, heißt es in der Klage. Sollte das Gericht dieser in vollem Umfang stattgeben, könnte eine Bruttoforderung von deutlich über einer Million Euro auf das Bistum Regensburg zukommen.

Verjährung unwahrscheinlich

Zuletzt hatte das Landgericht Regensburg im Rahmen einer vorläufigen rechtlichen Würdigung verneint, dass insbesondere die Vorwürfe der Sexualstraftaten Meiers bereits verjährt seien. Das Bistum hatte sich darauf berufen. Das Gericht hatte hingegen einen Güterichtertermin angeregt – eine Möglichkeit, sich unter professioneller Mediation durch einen Güterichter ohne öffentlichen Prozess zu einigen.

Matthias Podszus hätte dem zugestimmt. Insbesondere wegen der psychischen Belastung, die das laufende Verfahren für ihn mit sich bringt. „Die letzten zwei Jahre waren wirklich heftig“, sagt er. Flashbacks, massive Stimmungsschwankungen, Depressionen. „Manchmal will ich einfach nur, dass es endlich vorbei ist.“

Bistum argumentiert mit zu wenig Geld und vielen Bedürftigen

Man hat den Eindruck, dass das Bistum genau darauf zu setzen scheint, dass das Verfahren Podszus zermürbt. Denn den Gütetermin hat man, wie erwähnt, rundweg abgelehnt. Mit Verweis auf die begrenzten Mittel, die der Diözese Regensburg, die zu den reicheren in Deutschland zählt, zur Verfügung stünden. „Demgegenüber steht jedoch eine nahezu unerschöpfliche Anzahl Bedürftiger, welche auf die Unterstützung der Beklagten (das Bistum Regensburg, Anm. d. Red.) angewiesen ist“, schreibt deren Rechtsanwältin weiter.

Über mehrere Anläufe hat Podszus in der Vergangenheit insgesamt 50.000 Euro an sogenannten „Anerkennungsleistungen“ von einer dafür eingerichteten Kommission erhalten. Geld, dass ausdrücklich nicht als Schmerzensgeld oder Schadenersatz definiert ist, sondern schlicht als Anerkennung des erlittenen Leids. Im Vorfeld von Zahlungen wird dabei die Plausibilität der Vorwürfe geprüft.

50.000 Euro „durchaus ausreichend“

Die Bistumsanwältin hatte dies zuletzt als „Vergleichsangebot“ der Kirche bezeichnet. Nun spricht sie von einer „Entschädigung“, die ein „christliches Entgegenkommen“ gegenüber den Gewalt- und Missbrauchsopfern darstelle.

Schließlich werde auf einen gerichtsfesten Nachweis der Vorwürfe verzichtet, schreibt sie weiter – und: „Im Gegenzug führt dies natürlich dazu, dass auch Zahlungen geleistet werden, die dem Anspruchssteller tatsächlich nicht zustehen.“ Es handle sich „letztlich um eine Abwägung zwischen dem vertretbaren Einsatz von Geldern und dem Opferschutz“, so die Sichtweise der Bistumsanwältin. Die 50.000 Euro, die Matthias Podszus erhalten habe, seien „durchaus ausreichend“.

Öffentlicher Prozess wohl unausweichlich

Wenn Matthias Podszus nun mehr wolle als die Anerkennungsleistung, dann müsse das Bistum Regensburg aus „Verantwortung der katholischen Gemeinde gegenüber, diese Ansprüche einer genauen Prüfung unterziehen“. Sprich: Man lässt es auf ein öffentliches Gerichtsverfahren ankommen im Trachten, das kirchliche Millionenvermögen zusammenzuhalten.

Matthias Podszus will diese Auseinandersetzung allen Belastungen zum Trotz nun auch weiterführen. „Das bin ich nicht nur mir selber schuldig, sondern auch allen anderen Betroffenen, die die Kraft dafür nicht mehr aufbringen können.“

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Kommentare (3)

  • Haimo Herrmann

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    Meine Hochachtung Stephan. Gerade aus dem Urlaub gekommen und schon einen Volltreffer mit Deinem Bericht gelandet. Dieser Artikel stellt ja nun die kriminelle Organisation RKK wirklich blos und entbättert deren Absichten genau. Das der Güterichtertermin nicht angenommen wurde belegt den Mangel an christlichen Werten wie zB. Demut. Des weiteren belegt die Taktik des gewollten Zermübens des Klägers den Mangel an Reue bzw. Schuldgefühlen , die dieser Organisation offenbar fehlen obwohl sie sich als christlich bezeichnet. Die Argumentation über fehlende finanzielle Mittel bedarf bei der Kassenlage des Bistums wirklich keiner Erwähnung. Ich kann mich gut erinnern wie wir noch unter dem GV Fuchs eine Verlängerung der Selbsthilfegruppe MIM um 2 Jahre erkämpften. Natürlich haben die jetzt Angst vor einer Reihe von Folgeprozessen , aber wer waren die Verursacher? Was die Verantwortung der katholischen Gemeinde gegenüber betrifft , so kann ich nur sagen das sogar der Kläger Matthias Podszus noch dazugehört. Sich aber wie viele andere auch schwer überlegt ob er das weiterhin bleibt. Aktuell steht die Tafel in Regensburg still obwohl es genug Menschen gibt die darauf angewiesen sind was macht da die Kirche? Ich bin jetzt schon dabei meine Kontakte weiter zu informieren und diesen Link unter Betroffenen zu verbreiten. Mein Netzwerk funktioniert nach wie vor wie seinerzeit vom Bundespräsidialamt empfohlen.
    Haimo Herrmann Etterzhausen 1962 – 1964
    Anerkanntes Missbrauchsopfer des Bistum Regensburg

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  • AB

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    Ja gut, wenn man sich 10 Jahre lang einen (unfähigen) Pressesprecher gönnen muss, der soviel wie der Bischof selbst bzw mehr ( konnte Jan öffentlich nachlesen)+ dessen Spesen,weil der damalige Generalvikar das so wollte, dann wundert es nich nicht, dass der Diözese die Kohle für wichtige Dinge ausgeht

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  • Mr. T.

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    Wenigstens haben sie nicht gelogen – unendlich sind ihre Mittel wirklich nicht. Bei knapp einer Milliarde ist Schluß.
    Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass möglichst viele Opfer die Kraft und die Mittel haben, um ihren Schadensersatz einzuklagen. Hoffentlich werden dabei auch die Schäden durch so eine Behandlung genauso angerechnet, wie die Schäden durch die Täter selbst. Den Opfern alles Gute dabei!

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