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„Da fehlt es wahrscheinlich am Bewusstsein.“

Jobcenter ließ sich Zeit: Mutter zweier Kleinkinder drohte Obdachlosigkeit

Das Jobcenter kürzte die Leistungen einer jungen Mutter so stark, dass es nicht einmal mehr für die Miete reichte. Mit der Prüfung von Widersprüchen und Darlehensantrag ließ man sich so lange Zeit, bis die Kündigung drohte.

Jobcenter

Kinder sind besonders schutzwürdig. Das ist – eigentlich – eine Selbstverständlichkeit in unserer Gesellschaft und wird auch in der Rechtsprechung regelmäßig betont. Vor diesem Hintergrund muss man nicht gesondert erwähnen, dass dieser Schutz auch für die vierjährige Stefanie und den sechsjährigen Martin (alle Namen geändert) gilt. Doch nun wären die beiden und ihre Mutter fast auf der Straße gelandet. Der Grund: Das Jobcenter kürzte die Leistungen für die Familie so stark, dass das Geld nicht mehr für die Miete reichte. Über den Anspruch auf ein Darlehen wegen der Mietschulden wurde die Familie von der Behörde nicht informiert. Bis heute ist die Sache noch nicht ausgestanden.

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400 Euro pro Monat zu Unrecht abgezogen

Katrin R. ist noch nicht lange auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Erst als sie nach einer Trennung mit den beiden kleinen Kindern allein da stand, beantragte sie Anfang 2015 beim Jobcenter Regensburg Hartz IV.

Doch recht rasch begann die Behörde, der kleinen Familie das Leben schwer zu machen. Wegen eines Darlehens, dass das Jobcenter Katrin R. für die Mietkaution gewährt hatte, zog man der 35jährigen zunächst allmonatlich rund 90 Euro als Rückzahlung von den Leistungen ab. Einige Monate später folgte der nächste Tiefschlag. Wegen Unterhaltszahlungen des Vaters begann das Jobcenter, die Leistungen erneut zu kürzen. Dabei wurden Katrin R. etwa 400 Euro mehr pro Monat abgezogen, als sie tatsächlich an Unterhalt bekam, so dass es kaum noch zum Leben reichte.

Im Dezember und Januar konnte die junge Mutter schließlich die Miete nicht mehr bezahlen. Der Vermieter drohte ihr die Kündigung an und war dabei sogar noch kulant. Tatsächlich würden zwei aufeinanderfolgend ausbleibende Mieten bereits eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Katrin R. hatte bereits Mitte Dezember wegen falscher Berechnung Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt, aber über Wochen keine Antwort, geschweige denn eine Nachzahlung erhalten. Laut Gesetz darf sich das Jobcenter mit der Bearbeitung von Widersprüchen drei Monate Zeit lassen. Und diese Frist wurde bei Katrin R. am Ende auch zu zwei Drittel ausgereizt.

Dringliches Fax eilt nicht

In dieser ausweglosen Situation wendet sich Katrin R. an die Diakonie, die Kontakt zu dem Rechtsanwalt Otmar Spirk herstellt. Der ist verärgert: „Im Juni 2015 hat das Bundessozialgericht in einem vorläufigen Beschluss entschieden, dass es in der Regel rechtswidrig ist, Darlehen für Mietkaution mit den ALG II-Leistungen zu verrechnen. Das Existenzminimum darf man nicht noch weiter kürzen.“

Der weitere Umgang des Jobcenters mit der existenzbedrohenden Situation der kleinen Familie macht Spirk fassungslos:

„Als ich erfahren habe, dass der Frau die Kündigung wegen zweier ausstehender Mieten droht, habe ich mich sofort mit einem dringlichen Fax an das Jobcenter gewandt und ein Darlehen für die Übernahme der Mietschulden beantragt.“ Das Jobcenter habe dabei „keinerlei Ermessensspielraum“, so Spirk, da von der drohenden Kündigung und Wohnungslosigkeit auch zwei kleine Kinder betroffen seien. Und diese sind, wie erwähnt, „besonders schutzwürdig“. Doch die Behörde lässt sich Zeit.

Als Spirk mehr als eine Woche später bei der Sachbearbeiterin anruft, teilt diese ihm mit, dass die Sache immer noch geprüft werde, sie ihm nicht sagen könne, wie lang das noch dauere und sie ohne Sachgebietsleiter, ohnehin nichts entscheiden könne. Spirk legt entnervt auf.

Die Miete wird zusammengeliehen

Weitere zehn Tage passiert nichts. Katrin R. leiht sich derweil das Geld für eine Monatsmiete bei Freunden und Bekannten zusammen, Rechtsanwalt Spirk leiht ihr Geld für die zweite Miete, um eine Kündigung abzuwenden. Gleichzeitig wendet er sich an unsere Redaktion.

Wir haken am 11. Februar bei der Leiterin des Jobcenters, Birgitt Ehrl, nach. Sie brauche etwa eine Woche, um uns zu antworten, teilt Ehrl uns tags darauf mit. Und siehe da: Zwei Tage später erhält Rechtsanwalt Spirk ein Fax, in dem ihm mitgeteilt wird, dass die angefochtenen Bescheide „aufgrund der Dringlichkeit vorab geprüft“ worden seien.

“Rasche Prüfung” dauerte zwei Monate

Nun kommt das Jobcenter zu dem Ergebnis, dass Katrin R. „nach vorläufiger Berechnung“ fast 1.900 Euro zu Unrecht abgezogen wurden. Entsprechendes teilt Birgitt Ehrl sechs Tage später auch unserer Redaktion mit. Tatsächlich stammt der ursprüngliche Widerspruch vom 14. Dezember – von einer raschen Prüfung wegen Dringlichkeit kann also keine Rede sein. Das Jobcenter brauchte – trotz Druck durch einen Rechtsanwalt – zwei Monate. Und erledigt ist die Sache nach wie vor nicht.

Seitdem ist nämlich erneut fast eine Woche vergangen. Bis heute gibt es vom Jobcenter keinen abschließenden Bescheid. Bis heute wurde das Geld nicht auf das Konto von Katrin R. überwiesen. Bis heute gibt es keinen Bescheid darüber, welche Leistungen sie und ihre beiden Kinder künftig erhalten werden. Dafür muss in wenigen Tagen erneut die Miete bezahlt werden. Und nach wie vor fehlt das Geld.

“Da fehlt jedweder Notfallmechanismus”

Sollte er binnen drei Tagen nicht zumindest für die Zukunft einen Änderungsbescheid erhalten, beantrage er beim Sozialgericht eine einstweilige Verfügung, kündigte Rechtsanwalt Spirk dem Jobcenter angesichts dessen an. Es sei sowieso schon schlimm genug, dass seiner Mandantin die Leistungen zunächst derart gekürzt worden seien, dass sie die Miete nicht mehr zahlen konnte, und dass ihr Widerspruch dann über Wochen beim Jobcenter gelegen sei, ohne dass man ihr wenigstens den Hinweise gegeben hätte, dass sie ein Darlehen beantragen könne, bevor sie obdachlos werde. „Hier fehlt beim Jobcenter jedweder Notfallmechanismus, um zu verhindern, dass Menschen in die Obdachlosigkeit abstürzen. Und wahrscheinlich fehlt auch das entsprechende Bewusstsein.“

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Kommentare (37)

  • Gondrino

    |

    Langsam glaube ich nicht mehr, dass das alles Einzelfälle sind. Hier wird auf dem Rücken der Schwächsten rechtswidrig gespart. Ich wundere mich nur, dass sich nicht mehr wehren.

  • HutzelWutzel

    |

    @Gondrino: Geht mir genauso! So etwas ist nicht mehr mit “Einzelfällen” zu erklären. Vielleicht möchte man auf diese Weise die Stammbevölkerung noch ein wenig mehr gegen Migranten und Flüchtlinge aufbringen?
    Es scheint im Freien Staat Bayern noch nicht zu reichen.
    Wenn dies mal nicht gewaltig den hier Verantwortlichen auf die Füsse fällt.
    Wie wäre es mit einem von Regensburg-Digital.de aus gestartetem KommentatorInnen-Brief an Herrn Alt oder Herrn Weise?

  • erich

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    das ist die Aufgabe der manipulierten und schön gerechneten Arbeitslosenstatistik, nämlich ein Eindruck zu erwecken, der oder die Arbeitslose oder prekär Beschäftigte sei an seiner Situation
    selber Schuld. Wer sich die Mühe mach die Situation zu analysieren der kann erkennen, das die Hauptursache für die Arbeitslosigkeit nach der Wendezeit dem fast völligen Zusammenbrechen und Ausschlachten der Wirtschaft in der ehemaligen DDR (von Kohls blühenden Landschaften war, außer schön gemachten Fassaden, nichts zu sehen), dem massiven Abbau von Arbeitsplätzen (z.B. am Beispiel an der Metropolregion Nürnberg, bei AEG, Grundig, Zündapp, Quelle, Electrolux ua. sind durch Schließung oder Verlagerung massiv Arbeitsplätze weggefallen) und der massiven Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland geschuldet ist. Das bedeutet, das Arbeitsvolumen in der Bundesrepublik Deutschland sinkt in seiner Tendenz seit 1960. Lediglich in den Phasen der Hochkonjunktur stieg es jeweils vorübergehend an. Das Arbeitsvolumen sinkt, wenn die gesamte Wirtschaftsleistung eines Landes (BIP) langsamer wächst als die Arbeitsproduktivität (AP = Wirtschaftsleistung der Beschäftigten pro Stunde). Dies war in Deutschland langfristig seit 1960 immer der Fall, obwohl die Zahl der Arbeitskräfte um die Einwohner der DDR, Übersiedlern aus dem ehemaligen Ostblock und Zuwanderer um mehrere Millionen erhöht hat. Von Arbeitskräftemangel kann keine Rede sein, es besteht ein massives Überangebot von Arbeitskräften, die man ohne weiteres wenn man wollte und finanzielle Mittel bereitstellen wollen würde, qualifizieren könnte. Die Politik ist den einfacheren und billigeren Weg gegangen, nämlich das automatische verschwinden lassen und das Rausekeln der Arbeitslosen aus der Statistik und das Vollstopfen der Geldschatulle der Politiker und ihrer Günstlinge, nützlicher Nebeneffekt für die Politiker ist, das sie Posten aufgrund ihrer geschönten Arbeitslosenzahlen leichter mit ihrer Bagage besetzen können ohne sich groß rechtfertigen zu müssen, da andere Bewerber nicht zur Verfügung stehen und standen.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsvolumen#Die_Situation_in_der_Bundesrepublik_Deutschland

  • Student

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    Es entsteht zum wiederholten Mal der Eindruck, dass Frau Ehrl ihre Behörde nicht im Griff hat und von ihren Pflichten überfordert scheint.

  • Menschenbegleiterin

    |

    Leider passiert es immer wieder. Ich begleite oft Menschen in diese und andere soziale Behörde: es fehlen noch Unterlagen, kein Antrag wurde abgegeben, Sie haben noch keine Haushaltsbescheinigung nachgereicht. Nicht mal meine Zustimmung und Aussage, dass alles abgegeben worden sei , reicht aus. Die Familie selbst hat keine Beweise und deren wird noch nicht geglaubt. Oft sagt dann Sachbearbeiterin: Ja, Sie wissen doch wie diese Menschen sind!”.
    Und das ist kein Zufall und kein Einzelfall! Neulich musste ein Mann zum dritten!!!! mal die Kündigung seiner Ehefrau nachreichen, da es zum dritten mal!!! nicht mehr vorhandenes Einkommen angerechnet wurde.
    Diese Menschen können sich nicht wehren, es fehlt an der Zeit, am Geld und zum Teil an eigenem Selbstbewusst. Man fühlt sich so klein und hilflos gegenüber Behörden.
    Und man hat keine Kraft mehr…

  • JP

    |

    Mir fehlen Die Worte
    Schlimm Traurig Wenn man auf irgendeine Hilfe angewiesen ist.
    Mir geht’s grad ähnlich aber in einer anderen Sache

  • da_Moartl

    |

    Dieser Fisch stinkt vom Kopf her – und der Kopf hat einen Namen: Birgitt Ehrl. Fragt sich nur, wann die “Faulgase” endlich so explosiv werden, dass mal von ganz oben eingegriffen wird.

  • alfred hala

    |

    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.

  • anonym

    |

    Es geht also nicht nur uns so……
    Ich versuche mich mal kurz zu fassen:
    Im August letzten Jahres lief mein ALGI aus und wir mussten ALGII beantragen. Und so begann das Spiel, das uns vom Drama des Sozialstaates berichtet.
    Die Hauptdarsteller: Meine im 6. Monat schwangere Frau, Ihre Tochter (Schulkind) und Ich.
    Es vergingen fast sechs Wochen (zu einem früheren Zeitpunkt DURFTEN wir den ALGII Antrag nicht stellen), ohne jegliche Rückmeldung und mit fast täglichen Anrufen unsererseits bei der “Service”-Hotline.
    “Man könne noch keine Bearbeitung sehen” hieß es immer wieder.
    Da selbst der letzte Cent ausgegeben und gerade noch genug Sprit im Tank war, das Jobcenter aufzusuchen, machte ich mich auf den Weg.
    Nach SIEBENstündiger Wartezeit und vielen Gesprächen und ominösen Telefonaten mit angeblichen Sachbearbeitern der Leistungsabteilung, bekam ich tatsächlich 150,-€ in bar ausgezahlt.
    Der Antrag wurde jedoch immer noch nicht bearbeitet.
    Drei Wochen später sind meine Frau und ich dann gemeinsam dort aufgetaucht und bekamen ca. 350,-€ in bar.
    Einige Wochen später kam dann der lang ersehnte Bescheid und damit auch der lang befürchtete Schock.
    Ca. 180,-€ Monatlich sollten uns gezahlt werden. Und mehr war es auch nicht.
    Unsere Unterlagen wurden (und werden is heute) vom Jobcenter immer wieder angefordert und immer wieder müssen wir denen die gleichen Unterlagen zukommen lassen. Mittlerweile dürfte alles in sechsfacher Ausführung vorliegen!
    Da zum 31.01.2016 auch der, immer noch VORLÄUFIGE, Bescheid endete, reichten wir sobald es uns “erlaubt” wurde, den Folgeantrag ein.
    Bis heute haben wir keine Antwort.
    Jegliche Widersprüche wurden abgelehnt. Der letzte Brief kam heute an.
    Eine vierköpfige Familie lebt nun also seit fast ACHT Monaten ohne Gewissheit und vor allem ohne Geld.
    Die Forderungen häufen sich und wir sind dabei, unser Haus nicht mehr halten zu können.
    Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet, jedoch tut sich hier auch erst seit kurzem etwas (Androhung einer einstweiligen Verfügung).
    Jetzt wurde zumindest der Widerspruch endgültig bearbeitet (ABGELEHNT).

    Wir sind gespannt, wo die Reise hin geht und hoffen, dass die Verantwortlichen für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden.

    Ja, das war die Kurzfassung!
    Freundliche Grüße und vor allem viel Kraft an alle, die in solch eine Situation geraten!

  • Rentnerin

    |

    Wenn es der Staat schon nicht schafft, richtiges Personal fürt Leitungsfunktionen einzusetzen, sollte es seitens der Stadt Regensburg einen Rechtsanwalt geben, bei dem sich die Bürger schnellstmögliche Hilfe holen können und der Anwalt diese Leitungen sofort zu einer richtigen Entscheidung heranziehen darf.
    Bei mehreren Fehlvergehen sollten Leitungen abgesetzt werden und zwar in allen Fachbereichen.
    Schliesslich sitzen viele unbelastete gute Mitarbeiter dafür oft chancenlos in den Startlöchern, die durch unfählige Vorgesetzte nicht weiterkommen und gemobbt werden.
    So stelle ich mir die 3 Bürgermeister vor, die immer und überall, egal wo sie auftreten, die Bürger der Stadt und Mitarbeiter der Stadtverwaltung schönloben.
    Die 3 OB’s sollten mehr hinschauen und handeln und sich öfters mit Mitarbeitern in untergeordneten Positionen unterhalten.

  • hf

    |

    Moment mal… Zahlt der Vater jetzt Unterhalt oder nicht? Laut Tabelle sind das mindestens 550 Euro nur für die Kinder, vermutlich steht ihr auch Ehegattenunterhalt zu. Bis das ganze durchgestritten ist, gibts Unterhaltsvorschuss. Natürlich schrumpft dann Hartz ziemlich zusammen.
    Eigentlich könnte man erwarten, dass sich eine zweifache Mutter selbst informiert. Schließlich bringt eine Trennung auch zusätzliche Verantwortung mit sich. Und so kompliziert ist das alles nicht. Mit dem Versprechen, dass man das Hirn an der Tür zum Sozialamt angeben darf, kann so ein Anwalt natürlich trefflich Werbung machen. Vollversorgermentalität auch für die, die es sich gar nicht leisten können…

  • Stefan Aigner

    |

    @hf Der Vater zahlt weniger Unterhalt, als das Jobcenter angerechnet hatte. Wie die Behörde zu diesen Berechnungen kam, ist aus den Bescheiden nicht ersichtlich. Auf die Widersprüche wurde erst reagiert, nachdem ein Rechtsanwalt aktiv wurde.

  • hf

    |

    Das entbindet die Mutter nicht von ihrer (moralischen) Vorsorgepflicht. Die Arge ist natürlich ein guter Sündenbock, aber das alles abzuklären, auch mit dem Familiengericht und einem eventuellen Scheidungsanwalt, sowas dauert eben. Deswegen hätte die Frau eine Trennungsberatung besuchen können, nein müssen, bei zwei Kindern – das kostet nichts und hätte allen viel Ärger erspart.

  • Stefan Aigner

    |

    @hf Das sind Spekulationen, die sich durch nichts belegen lassen. Durch den vorläufigen Bescheid des Jobcenters steht mittlerweile fest, dass der Frau zu Unrecht 400 Euro abgezogen wurden, obwohl der Vater das zahlt, was er muss. Was hätte also eine Trennungsberatung bringen sollen? Das Jobcenter ist die zuständige Behörde, wenn das sonstige Einkommen das Existenzminimum nicht deckt. Wenn man sich erst einen Rechtsanwalt nehmen muss, damit Anträge und Widersprüche vernünftig bearbeitet werden, liegt der Fehler dort.

  • hf

    |

    Und auch die angedrohte Kündigung der Wohnung könnte unwirksam sein, weil ein Härtefall vorliegt:

    “Der Mieter kann der Kündigung grundsätzlich widersprechen, sofern ein Härtefall vorliegt. Der Vermieter muss das Mietverhältnis eine angemessene Zeit fortsetzen. Ist dem Vermieter die Fortsetzung zu unveränderten Bedingungen nicht zumutbar, so kann der Mieter nur eine Fortsetzung zu angemessenen Bedingungen verlangen, der Vertrag wird also geändert (§ 574 BGB und § 574 a BGB) . Im Rahmen der Prüfung, ob eine Fortsetzung erfolgen muss, sind die beiderseitigen Interessen von Vermieter und Mieter gegeneinander abzuwägen. Die Anforderungen der Rechtsprechung für die Anerkennung eines Härtefalles sind hoch – siehe >>>Fallsammlung zu Härtefällen Eine Härte liegt für die Mieter auch dann vor, wenn zumutbarer Ersatzwohnraum vom Mieter nicht beschafft werden kann (§ 574 Abs. 2 BGB). Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und eine Begründung enthalten. Enthält er keine Begründung, so ist dem Vermieter auf Anforderung unverzüglich Auskunft zu erteilen. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter zugehen, ansonsten kann der Vermieter den Widerspruch ablehen (§ 574 b BGB). Das bedeutet, dass sich der Mieter später auch vor Gericht nicht mehr aus die Härtefallklausel berufen kann. Hat der Vermieter in seiner Kündigung den Mieter nicht auf die Möglichkeit des Widerspruches hingewiesen, so gilt diese 2-Monatsfrist nicht. Der Mieter kann dann den Widerspruch selbst noch in einem Räumungsrechtsstreit vor Gericht vorbringen, und ist damit nicht verspätet (§ 574 b Abs 2 BGB).”
    Mietrecht 9 – 2012 Mietrechtslexikon

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_form.htm

  • Stefan Aigner

    |

    @hf Den ganzen Ärger hätte es nicht gegeben, wenn das Jobcenter vernünftig gearbeitet hätte.

  • hf

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    die städtische Trennungsberatung ist genau dazu da, Streit unnötig zu machen. Die kennen die Arge und deren Pflichten, können also die Beratung leisten, beziehungsweise feststellen, ob die Frau eventuell Hilfe beim Lesen von Vorschriften braucht.
    Es gibt genug Fälle, wo die Arge-Kunden drin sitzen und gar nicht richtig aufpassen, weil sie den Kopf voll mit anderen Sorgen haben. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, muss man sich da professionelle Hilfe holen. Streit (vor Gericht) ist meistens auf ein Versäumnis beider Seiten zurückzuführen und verzögert alles unnötig.

  • Stefan Aigner

    |

    @hf Im Text geht vielleicht etwas unter, dass die Frau zuvor schon zur Beratung bei der Diakonie war. Von dort hat man sie schließlich zum Rechtsanwalt geschickt.

  • hf

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    Und wann war sie da? Als die Kacke schon dampfte oder als sie absehen können musste, dass ihre Kinder wegen der Trennung zu Sozialfällen würden?

  • Stefan Aigner

    |

    @hf Sie war dort, als der zunächst nicht absehbare Ärger losging. Wollen Sie die Trennungsgründe auch noch wissen?

  • hf

    |

    Die sind doch egal. Klar ist, dass keine Obdachlosigkeit drohte, und wenn, dann nicht wegen des Sozialamtes.

  • Grips

    |

    @ hf: Sind Sie am Schluss der Jobcenter-Mitarbeiter, der der kleinen Familie den ganzen Scheiss eingebrockt hat, und jetzt nach Rechtfertigungen sucht, oder einfach nur ein Besserwisser ohne wirkliche Ahnung ? Sie zitieren zum Beispiel pauschal einen Mietrechts-Paragraphen und haben keine Ahnung davon, dass es Mietrechts-Urteile gibt, in denen festgestellt wurde, dass selbst bei verspäteter Zahlung des Mietzuschusses durch das Jobcenter eine Kündigung als gerechtfertigt geurteilt wurde, weil es nicht das Poblem des Vermieters sei, wenn das Jobcenter zu spät die Miete zahlt.
    Die Krux des Hartz 4-Rechts ist unter anderem , dass die Risiken auf die Erwerbslosen einschl. ihrer Kinder abgewälzt werden, ohne dass die Jobcenter bei Härtefällen die Pflicht haben, von sich aus auf die verschiedenen Milderungsmöglichkeiten wie Darlehen in Notsituationen hinzuweisen.

  • hf

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    nöe, ich bin nur ein scheidungsvater, dem von der Arge schonmal zuvorkommend und großzügig geholfen wurde.

    der ton macht die musik; ich kenne genug “schicksale”, in denen diese grundhaltung “die vom amt müssen mir am besten auch noch die tür aufhalten” dazu geführt hat, dass die kommunikation zwischen hilfesuchendem und amt für die sachbearbeiter ein höllentrip geworden ist.
    und: solche berichte sind nur zusätzliches wasser auf die mühlen staatsfeindlicher aluhüte, die nicht warhaben wollen, dass fehler nunmal passieren, während die große mehrheit von arge-kunden bestens versorgt wird.

  • Stefan Aigner

    |

    @hf Nur weil es “staatsfeindliche Aluhüte” gibt, ist das kein Grund, nicht über solche offensichtlichen Fehlleistungen zu berichten. Es ist auch nicht der erste Fall beim Jobcenter Regensburg. Ich erinnere an den schwerkranken Mann, den man regelrecht in die Obdachlosigkeit getrieben hatte und bei dem man dann – nachdem wirklich alle Schikanen ausgereizt waren – zurückrudern musste. Dann gab es noch die durchweg rechtswidrige Praxis bei der Wiedereingliederung von Forensik-Insassen, die unmittelbar nach Veröffentlichung geändert wurde.

    Sie ergehen sich in dem aktuellen Fall ausschließlich in Spekulationen – der Ton der Frau soll schuld gewesen sein (wofür eines keine Anhaltspunkte gibt), sie habe sich nicht beraten lassen (was falsch ist), sie habe sich nicht um den Unterhalt gekümmert (was falsch ist), es habe keine Gefahr für sie bestanden, obdachlos zu werden (was, siehe @Grips ebenfalls falsch ist). Tatsache ist: Erst nachdem ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde und evtl. auch deshalb, weil es eine Nachfrage von unserer Redaktion gab – zumindest sind die zeitlichen Zusammenhänge auffällig – wurde der Widerspruch bearbeitet und der Frau recht gegeben.

    Fehler sind sicher nicht der Regelfall, aber bei den oben erwähnten Fehlern geht es für die Betroffenen um etwas mehr als einen überhöhten Strafzettel.

  • hf

    |

    Dazu nur zwei anmerkungen:

    erstens gibt es keine Obdachosigkeit; bevor es soweit kommt, greifen in dieser Stadt so viele Notmechanismen, dass man tatsächlich selbst schuld ist, wenn man auf der straße landet. Laut Gesetz ist die Kommune für die Unterbringung zuständig und wenn man nicht gerade in schweres drogenproblem hat, bekommt man diese formalien hin.
    das ist etwa auch in der asylfrage immer wieder ein thema; da machen nazis stimmung damit, dass asylanten wohnungen bekommen, während deutsche auf der straße sitzen, was ja… nunja, stimmts oder nicht?

    Eine andere Frage ist die, ob die bisherige Wohnung (für 4 personen, die in einen haushalt einzahlen) überhaupt vernünftigerweise haltbar ist, wo doch auch der mann eine wohnung braucht, in der er sich um seine kinder kümmern kann; aber darüber wie die frau grundsätzlich aufgestellt ist, wollen wir hier wirklich nicht spekulieren.

    zweitens: ich verweise nur ganz kurz auf die ersten drei kommentare; wie da vom einzelfall auf allgemeine geschlossen wird, da wird mir nur übel.

  • brückner

    |

    mir geht es auch so.mein mann bekam von der arbeit eine abfindung und die muss ich jetzt zurück zahlen
    .

  • Carom

    |

    Trolle und Kleinbuchstaben nicht füttern, Damen und Herren.

    Die hier und in den Kommentaren geschilderten Fälle sind nicht nur für die von Existenznot und -ängsten Betroffenen und deren Beistände eine Zumutung – ich frage mich auch, wie es den Mitarbeitern der Behörde eigentlich damit geht. In einem System, das bei helfendem Auftrag solche eklatanten Fehlleistungen produziert und nicht auszubügeln fähig oder bereit ist, leiden ganz sicher auch Mitarbeiter – eventuell nicht alle, vermutlich allerdings viele, schließlich ist den meisten Menschen immer noch Empathie mitgegeben.

    Womöglich gibt es ja Mitarbeiter, die unter dem journalistischen Schutzmantel des Schweigens bereit wären, die Sache mal von innen zu beleuchten und zu reden über Leistungsdruck, Quotenvorgaben, Mobbing, Bossing, Kündigungsdrohungen, etc., das könnte die Sache besser erklären. Oft genug stinkt der Fisch wirklich vom Kopf her, und dieser spezielle Geruch dreht allen Beteiligten den Magen um, jeden Tag, und das ist in einer zivilen Gesellschaft als Dauerzustand nicht tragbar.

    *Disclaimer: Ich habe hin und wieder mit Menschen auf beiden Seiten des Schreibtisches der Agentur zu tun, und von beiden Seiten höre ich mitunter sehr bedrückende Klagen. Regensburg, auch das sei ausdrücklich erwähnt, liegt nicht in meinem Sprengel.

  • König Erich

    |

    Ich vermisse Mitgefühl, Menschlichkeit bei den Behörden. Ich sehe nur ein feiges Befolgen von Befehlen vion oben. Vielleicht auch Angst den eigenen Arbeitsplatz zu verlieren wenn man nicht spurt, wie von oben befohlen wird. Und dabei verlieren wir das Kostbarste überhaupt – den Kontakt zu uns selbst, zu unserem Herzen. Wir spüren uns nicht mehr, wir spüren nicht mehr, wenn unser Herz mit dem anderem Menschen mitfühlt und uns an der Ausführung von unangemessenen, menschenfeindlichen Anweisungen von oben abhalten will. Wir haben uns ein Gesetzes-Netz geschaffen, die das System in erster Linie schützen. Alles andere ist sekundär, menschliche Würde, Leid, vielleicht auch mehr, dass ich gar nicht in Worte fassen will.

    Wir sind bereits mitten drin in den Sci-fi’s der 80er Jahre. In Behörden sitzen herzlose, mitgefühlsbefreite Befehlsempfänger. Das System hat die Macht. Das System, das tote, herzlose System, der Mensch ist dem System untertan, sein Sklave.

    Ich bin beeindruckt mit welcher Klarheit dieses Blatt geschschrieben wird. Ich sehr erfreut, über Menschen wie den RA Spirk, der geradezu ein ritterhaftes ehrenhaftes Verhalten zeigt, das in dieser Welt die Liste der vom Austerben bedrohten Arten mittlerweile viellecht sogar anführt.

    Den Wandel zum Besseren wird kein neues System bringen. Es kann nur von innen kommen. Es beginnt in der kleinsten Einheit – Dir selbst…Deiner Beziehung mit Dir selbst, mit deinem Partner, der Familie, der Region..

    Es ist auch die Frage unserer Werte. Sind es Menschlichkeit und Ehre oder Sicherheit Wohlstand und damit letzendlich Geld?

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “hf” – Auch wenn die Behörden Scheiß gebaut
    haben, ein bißchen Eigeninitiative und Eigenver-
    antwortung gehören halt auch dazu.
    In Ihren Kommentaren steckt ein Körnchen Wahr-
    heit. Das soll aber keine Behördenfehler ent-
    schuldigen.

  • Powerfrau

    |

    Eigentlich hatte ich nicht vor mich in so ein Internet-Portal einzuklinken…..aber nachdem was ich hier alles lese, habe ich so das Gefühl, dass Sie Herr Aigner entweder ein persönliches Problem mit dem Jobcenter oder Frau Ehrl haben…….und/oder vielleicht auch Herr Rechtsanwalt Spirk.
    Anders kann ich es mir nicht erklären. Ich selbst bin seit ca. 3 Jahren auf das Jobcenter angewiesen, weil ich nach der Trennung von meinem Mann von einem Tag auf den anderen mit nichts dastand. Glauben Sie allen Ernstes, dass Katrin die einzige Frau im Jobcenter ist, die finanzielle Probleme hat????? Dann sollten Sie mal ein paar Tage dort ein- und ausgehen. Ich war anfangs fast wöchentlich im Jobcenter um meine Angelegenheiten zu erledigen……und wurde immer freundlich behandelt, obwohl dort teilweise die Hölle los war……ist natürlich mein subjektives Empfinden. Auch ich hatte Probleme mit den Unterhaltszahlungen meines Mannes und Vaters meiner Kinder. Er zahlte mal gar nichts, mal am Ende des Monats…….mal pünktlich…..
    Ich habe mir dann einen Termin bei meinem Sachbearbeiter geben lassen und dort die Angelegenheit besprochen. Warum hat das eigentlich Katrin nicht gemacht. Es wird zwar nichts geschrieben in dem Artikel, ob sie arbeiten geht, aber das Jobcenter hat ja auch Donnerstagnachmittag geöffnet. Also ich kann diesen ganzen Zirkus, den Sie hier machen irgendwie nicht verstehen…….und auch die Mitarbeiter in den Jobcentern sind nur Menschen……oder sind Sie vielleicht fehlerlos???? Wie man es in den Wald schreit, so kommt es zurück……..manchmal hat das Sprichwort schon was……und außerdem……….in der Zeit in der das Jobcenter wahrscheinlich vom Sachbearbeiter bis zur Geschäftsführerin mit der Erstellung der Stellungnahme beschäftigt war, hätte sie viele andere Fälle von hilfebedürftigen Menschen bearbeiten können………haben Sie das schon mal bedacht???…….naja, jetzt werden wahrscheinlich alle über mich herfallen, wie bei hf………aber mir egal……..das musste ich einfach mal loswerden………

  • Grips

    |

    @powerfrau :
    Sie schreiben, auch die Mitarbeiter im Jobcenter sind nur Menschen und machen Fehler. Stimmt. Aber was ist der Unterschied, wenn eine Sozialleistungsbehörde Fehler macht, und wenn Sie einen Fehler machen ? Die Behörde kratzt es nicht, wenn sie Fehler macht. Der Grundsicherungsabhängige aber wird bei schweren Fehlern wie hier in seiner Existenz bedroht bis ruiniert.
    Sie schreiben, wie man in den Wald schreit, so kommt es zurück. Was unterstellen Sie hier der betroffenen Frau ? Ein selber-schuld offensichtlich. Waren Sie dabei ? Nein.Das ist genauso anmaßend, als wenn ich Ihnen unterstellen würde, dass Sie selber schuld daran waren, dass Sie vor 3 Jahren plötzlich allein mit Ihren Kindern dastanden, der Kindsvater den Unterhalt nicht/unpünktlich gezahlt hat, usw..
    Sie schreiben, ob der Artikelautor Aigner etwas persönlich gegen die Jobcenter-Geschäftsführerin hat, und dass rd hier so einen unnötigen Zirkus mache.
    Offenbar wissen Sie nicht, wie Behörden funktionieren: Behörden sind streng hierarchisch von oben nach unten gegliedert und angewiesen, egal , wie nett der einzelne Mitarbeiter ist oder gerne wäre. RD hat hier nur im letzten halben Jahr drei mal massiv rechtswidriges und existenzbedrohendes Verhalten aufgedeckt, wovon zum Teile eine ganze Latte Menschen betroffen war. Und das alles nur auf Grund der Informationen eines einzigen Anwalts. Was glauben Sie, würde hier an Existenzbedrohungen und Vernichtungen bekannt, wenn mehr Sozialrechts-Anwälte auspacken würden ? Und wer trägt dafür die Verantwortung, bzw. kann das ändern , wenn nicht die Geschäftsführung ? Wenn es etwas träges gibt, dann sind es Behörden-Bürokratien. Und wenn etwas sie zwingt, ihr Angebot für alle zu verbessern, dann ist es in Regensburg wohl weitgehend nur rd, dass Misstände in die Öffentlichkeit bringt.

  • powerfrau

    |

    @grips:
    Konnen Sie mir den Unterschied zwischen einem Menschen (Mitarbeiter im Jobcenter) und einem Menschen (Hartz4-Bezieher) erklären? Meines Erachtens sind alle gleich….
    Sie haben natürlich recht, wenn ein Kunde des Jobcenters kein oder wenig Geld bekommt, ist das existentiell…. aber was mich hier noch interessieren würde:
    Die Frau hat doch bestimmt einen Bescheid bekommen, in dem die Leistungen neu berechnet wurden. Und da hätte sie doch spätestens da einfach mal beim Jobcenter anrufen können und erklären können, dass sie keinen so hohen Unterhalt erhält, als in dem Bescheid steht. Hat sie das gemacht? Und ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Behörde einfach so einen “vielleicht”Unterhalt ansetzt, wenn es keine Unterlagen gibt….bei mir war es zumindest so….mein damaliger Rechtsanwalt hat den Unterhaltsbetrag dem Jobcenter mitgeteilt…..und die konnten ja nicht schmecken, dass mein lieber Ex nicht zahlen wollte…also hab ich angerufen, musste nur die aktuellen Kontoauszüge vorlegen und gut wars.
    Sie schreiben was von Bürokratie und Hierarchie…..sie glauben doch nicht selber, dass ein Geschäftsführer im Jobcenter die Macht hat, so viele Mitarbeiter einzustellen, wie wahrscheinlich nötig wären um alles zeitnah zu bearbeiten….dort ist doch jeder finanziell am Limit, der von dort Leistungen bekommt….ich denke mal, dass es wie überall, auch in der freien Wirtschaft ist, dass ein Säckchen Geld für Personal zur Verfügung steht und da kann das Jobcenter draus schöpfen….wenn es wo krankt, dann wohl ganz oben in der Poltik….aber nicht bei einer kleinen gehobenen Beamtin oder einem Sachbearbeiter…..finden Sie nicht auch?
    Keine Ahnung, ob so eine Berichterstattung etwas ändert…ich glaube Nein…..was erreicht man damit…..also ich möchte nirgends arbeiten, wo ich immer wieder aufs Neue so Hetztiraden ausgesetzt bin….möchten Sie das? Ich habe jahrelang gearbeitet in der freien Wirtschaft allerdings. Und auch in meinem Job war es so, dass von Jahr zu Jahr mehr gespart wurde…und wo….am Personal….die Arbeit, die anfangs 6 Mitarbeiter machten, waren am Schluss (als ich in Mutterschutz ging) noch 4…..die Arbeit aber die gleiche….wahrscheinlich ist es ja in Behörden nicht anders…..

  • NannyOgg07

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    @Powerfrau: Ich finde es ziemlich vermessen, nur daraus, dass bei Ihnen alle so verständnisvoll reagiert haben, zu schließen, dass das die Regel ist und dass Katrin R. sich nur nicht ausreichend oder “im richtigen Umgangston” um ihre Rechte gekümmert habe. Da die Behörde bereits eingeräumt hat, 1900 Euro fehlerhaft zurück behalten zu haben, ist erst einmal grundsätzlich davon auszugehen, dass die Beschwerde von Frau R. rechtens war. 1900 Euro vom Existenzminimum abzuziehen ist schon ein starkes Stück. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wie sie da immer noch eine Schuld bei der Betroffenen sehen können. Ausserdem war es eben nicht so wie bei Ihnen, dass der Kindsvater nicht oder unregelmäßig gezahlt hat, sondern dass ein höherer Betrag angenommen wurde, als eigentlich zu zahlen ist. Woher die Zahlen kommen ist unklar.

    Zum Thema Fehler: Natürlich sind wir alle Menschen, eine gerne benutzte Phrase, Berichterstattung als unwesentlich zu brandmarken. Aber Fehler und Fehler sind zwei paar Sachen. Ein Tippfehler in den Kommentaren hier ist für niemanden lebensgefährlich, eine falsch gesetzte Naht bei einer Bauch- OP kann lebensbedrohlich sein, eine Kürzung des Existenzminimums bei einem Menschen, dem per Gesetz die Bildung von Ersparnissen untersagt ist kann logischerweise existenzbedrohend sein.
    Der Fehler lag offensichtlich auf der Seite der Behörde und wurde von dieser – auch wenn es keinen abschließenden Bescheid gibt- ja bereits eingeräumt. In Anbetracht der Lage (zwei kleine Kinder, Vermieter hat bereits Kündigung der Wohnung angekündigt) hätte das wesentlich zügiger geklärt werden können.
    Als medizinische Mitarbeiterin käme ich (und auch niemand sonst) auf die Idee, einen Patienten, der mit einem Holzspahn im Finger in die Notaufnahme kommt, vor einem Patienten mit Schmerzen im Thorax und der Verdachtsdiagnose Herzinfarkt zuerst zu behandeln. Dann müssen die anderen eben mal ein bisschen länger warten.

    Zitat: Und da hätte sie doch spätestens da einfach mal beim Jobcenter anrufen können und erklären können, dass sie keinen so hohen Unterhalt erhält, als in dem Bescheid steht. Hat sie das gemacht?

    Aus dem Original- Text: Katrin R. hatte bereits Mitte Dezember wegen falscher Berechnung Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt, aber über Wochen keine Antwort, geschweige denn eine Nachzahlung erhalten.

    Jetzt ist Ende Februar. Ich war in einer ähnlichen Situation, allerdings war sie nicht existenzbedrohend. Es hat 5 Schreiben und eine persönliche Konsultation gebraucht, ein Unrecht zu beseitigen. Andere haben solche Probleme nie im Umgang mit Behörden. Bin ich nun an dem Geschehen selbst schuld?

  • Ein Freibrief für Ausgrenzung » Regensburg Digital

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    […] Manchmal liegt es aber schlicht auch am Fehlverhalten von Behörden, wenn es Probleme gibt – wie beispielsweise in jenem Fall einer alleinerziehenden Mutter, die wegen der falschen Berechnung i… […]

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