Aus einem vergleichsweise nichtigen Grund gefährdete das Jobcenter der Stadt Regensburg fünf Monate lang mit einem totalen Leistungsentzug die Gesundheit einer schwerkranken Frau. Am Schluss hatte die Betroffene nicht einmal mehr eine Heizung. Dahinter steckt ein grundsätzliches Problem.
Frau Müller (Name geändert) ist von klein auf viel Schlimmes zugestoßen. Infolge dessen leidet sie neben anderen schweren Erkrankungen an chronischer Depression. Sie ist langzeitarbeitslos, lebt von Sozialleistungen des Jobcenters und ist in der städtischen Notwohnanlage in der Aussiger Straße untergebracht. Ihr Halt ist die Beziehung zu ihrem Kind, das in einem Heim lebt, und das sie aufwachsen sehen möchte.
Wie passt das zusammen? Einerseits gründet der Landkreis einen „Landkreis mit Herz e.V.“, um einigen ausgewählten „unverschuldet“ Bedürftigen zu helfen. Andererseits kürzte er 2018 knapp 40 Prozent seiner Hartz 4-Empfänger den Mietzuschuss. Und wie groß ist das Herz des “Landkreis mit Herz e.V.” tatsächlich
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Staat darf Hartz 4-Bezieher zwar sanktionieren, bei der Höhe und Dauer aber hat man es bisher gewaltig übertrieben.
Der Landkreis Regensburg verfügt bis heute über kein schlüssiges Konzept, auf dessen Basis die angemessenen Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger festgelegt werden. Und es gibt weitere Anhaltspunkte dafür, dass der hohe Prozentsatz nicht anerkannter Mietkosten darauf zurückzuführen ist, dass hier bewusst Geld gespart werden soll. Die zumindest politische Verantwortung dafür trägt die Landrätin.
Knapp 40 Prozent der Leistungsbezieher wurden vom Jobcenter des Landkreises Regensburg die Mietzuschüsse gekürzt. Gleichzeitig sammelt Landrätin Tanja Schweiger über ihren gemeinnützigen Verein „Landkreis mit Herz“ mit großem medialen Rummel Almosen – für „unverschuldet“ Bedürftige.
Bei der Jahrespressekonferenz des Jobcenters Regensburg kann Geschäftsführerin Birgitt Ehrl mit einigen positiven Entwicklungen aufwarten. Auf Nachfragen zu möglichen Wuchermieten bei Wohnungen für Hartz IV-Bezieher zeigen sich sowohl sie als auch Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer ratlos. Man könne da nichts tun. Ist das tatsächlich so?
Die Verwaltungskosten der Jobcenter Regensburg Stadt und Landkreis steigen erneut stark an, obwohl die Arbeitslosenzahlen deutlich gefallen sind. Wofür wird dieses Geld verbraten?
Wieder einmal berichtet der Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk über seine Erfahrungen mit Behörden. Heute gibt es ein Lob fürs Jobcenter der Stadt Regensburg, eine Lehrstunde in Sachen Datenschutz und die Erkenntnis, dass es in mancher Behörde Hellseher gibt.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Hartz IV-Regelwerk. Nun haben Jobcenter und Bundesagenturen für Arbeit in der Oberpfalz einen Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirk Oberpfalz und dem Bezirkskrankenhaus Regensburg geschlossen: Der hilfreiche Umgang mit psychisch Kranken soll gelernt werden.
Nach einem rechtswidrigen Bescheid der AOK erhielt der 29jährige Emanuel Berlinger über Monate kein Krankengeld, verlor seine Wohnung und ist mittlerweile obdachlos. Dabei war stets klar: Er hat eine gebrochene Hand und kann nicht arbeiten. Das Sozialgericht Regensburg hat diesen Bescheid als rechtswidrig eingestuft. Die AOK hat das nach einem zähen Rückzugsgefecht schließlich anerkannt – und nun erneut Argumente gefunden, um Berlinger einen Großteil des Geldes zu verweigern.
„Eigentlich“ war auch das Bayerische Landespflegegeld, ähnlich wie das Familiengeld, ein vergiftetes Wahlgeschenk der CSU. Aber nun hat die SPD kapiert: Wer selber nichts anzubieten hat, der kann bei den Wählern nur verlieren.
Ein 29jähriger, den die AOK Regensburg mit fadenscheiniger Begründung aus der Kasse geworfen und ihm die Zahlung von Krankengeld verweigert hatte, bekam heute vor dem Sozialgericht in vollem Umfang recht. Dennoch haben er und seine Frau dank des Verhaltens der Krankenkasse ihre Wohnung verloren und leben derzeit auf dem Campingplatz.
Der Landkreis Regensburg gehört zu den Top Ten-Jobcentern in Bayern – wenn es darum geht, Hartz 4-Empfängern die Kosten für die Unterkunft nicht zu bezahlen. Und zwar aus rechtswidrigen Gründen. Das geht aus dem Abgleich der Auskunft des Jobcenters gegenüber regensburg-digital mit einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor.
„Immer für Sie da“, lautet ein Werbeslogan der AOK. Emanuel Berlinger ließ sie allerdings komplett allein. Die AOK Regensburg warf den 29jährigen aus der Kasse und verweigert die Zahlung von Krankengeld. Die Folgen des dreisten Verhaltens ohne jede Kulanz und mit zweifelhafter rechtlicher Grundlage: Berlingers gebrochene Hand konnte monatelang nicht operiert werden und weil keinerlei Geld floss, sind er und seine Frau mittlerweile obdachlos und leben auf dem Campingplatz.
Dass Menschen monatelang hungern müssen – das gibt es doch nur in der sogenannten Dritten Welt, oder? Aber dass Bürger dieser unserer reichen Stadt keinerlei öffentliche Unterstützung bekommen – undenkbar, oder? Falsch: Es gibt sie, die sogenannte „Lücke im Sozialsystem“, die bisher weder die Politik noch die Ämter schließen wollen. Einen solchen „Fall“ – richtiger: ein tragisches Schicksal – erlebe ich gerade mit.
Der Mietwucher des Freistaats in Flüchtlingsheimen ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem deutlichen Urteil entschieden. Betroffene können nun Geld zurückfordern. Behörden, die klaglos zahlten, wie zum Beispiel das Jobcenter der Stadt Regensburg, bleiben auf den Kosten sitzen.
In regelmäßigen Abständen berichtet Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle über Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern. Heute etwas Jobcenter-Recht und Nachrichten aus dem Vogel-Strauß-Amt.
Jahr für Jahr sind die Ausgaben für die Grundsicherung beim Sozialamt und beim Jobcenter der Stadt Regensburg stark gestiegen. Profitiert haben davon allerdings im wesentlichen nicht die Grundsicherungsempfänger, sondern Vermieter, die sogar über das rechtlich zulässige hinaus den Steuerzahler abkassieren. Der Stadt ist dies offenbar gleichgültig.