Das Jobcenter darf die Mietpreisbremse nicht gegen Wohnungssuchende verwenden. Das hat das Sozialministerium nun (nochmal) klargestellt und rät Behörde und Stadt darüber hinaus: Geht stattdessen gegen Mietwucher vor.
Jobcenter-Chefin Birgitt Ehrl und Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer: Das Sozialministerium schreibt beiden ins Stammbuch: Unterstützt Betroffene gegen Mietwucher statt sie zu gängeln. Foto: Archiv
Diese Schikane gegen Hartz IV-Bezieher war einmalig in Deutschland: Das Jobcenter Regensburg Stadt verweigerte per Standardformular die Genehmigung für den Umzug, denn „die Miethöhe verstößt gegen die seit 1.8.2015 geltende Mietpreisbremse“. Weitere Begründung: keine. Ein Gesetz, das die Mieter vor überhöhten Mieten schützen sollte, wurde also für Leistungsverweigerung gegen Wohnungssuchende missbraucht. Vor dem Sozialgericht Regensburg war deshalb seit längerem eine Klage anhängig. regensburg-digital hatte mehrfach darüber berichtet.
Das Jobcenter Stadt Regensburg verzeichnet einen Negativ-Rekord, was die Förderung seiner „Kunden“ angeht: Fast ein Drittel des Etats für die Eingliederung in Arbeit wurde für Verwaltungskosten verbraten.
In regelmäßigen Abständen berichtet Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle über Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern. Heute geht es um zwei Fälle aus dem Jobcenter der Stadt Regensburg. Außerdem gibt es nach der ersten Kolumne einen kleinen Erfolg zu vermelden.
Was tut die Stadt gegen überhöhte Mieten bis hin zum Mietwucher? Welche Rechte und Pflichten hat sie? Eine kritische Erläuterung von Rechtsanwalt Otmar Spirk.
Wegen der Anwendung der Mietpreisbremse gegen Hartz IV-Empfänger durch das Jobcenter Regensburg läuft nun eine Klage vor dem Sozialgericht. Die Behörde begründet ihr Handeln damit, dass man Mietwucher verhindern wolle. Hier gäbe es durchaus andere und vor allem effektive Möglichkeiten – doch diese werden offenbar nicht genutzt.
Nettomieten von bis zu 25 Euro pro Quadratmeter verlangt ein Regensburger Vermieter für schäbige Zimmerchen im ehemaligen Bordell „Moulin Rouge“. Bezahlt wird das vom Steuerzahler. Der Kniff für diese Geschäftemacherei steht im Mietvertrag: Mietpreisbremse gilt wegen Möblierung nicht.
Die als Schutz der Mieter vor Abzocke angepriesene sogenannte „Mietpreisbremse“ hat sich als Luftnummer entpuppt. Sie wurde vor zwei Tagen für nichtig erklärt. Wer sich auf dieser Basis mit seinem Vermieter angelegt hat, wird verlieren. Die Stadt Regensburg will davon aber nicht nur nichts wissen, bizarrer Weise wird die zum Mieterschutz gedachte Regelung vom Jobcenter weiter gegen Wohnungssuchende eingesetzt.
Als Mittel, um die Mieten in Zaum zu halten, erweist sich die Mietpreisbremse zunehmend als wirkungslos. Dafür wird sie nun zur Schikane für wohnungssuchende Hartz IV-Empfänger – auf Weisung der Stadt Regensburg.
Nach mehreren Klagen und Widersprüchen verzichtet das Jobcenter im Landkreis Regensburg darauf, Darlehen für die Mietkaution vom Existenzminimum abzuziehen. Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile, die diese Praxis als rechtswidrig ansehen. In der Kritik steht insbesondere auch der Gesetzgeber.
Die Mietpreisbremse war dazu gedacht, Gering- und Durchschnittsverdiener vor rasant steigenden Mieten zu schützen. Während diese Wirkung des Gesetzes zunehmend bezweifelt wird, zeitigt es an anderer Stelle kafkaeske Auswüchse. Das Jobcenter verweigert unter Berufung auf die Mietpreisbremse die Übernahme marktüblicher Mieten. Das zeigt ein aktueller Fall in Regensburg.
Ein kleiner, höchst subjektiver Aus- und Rückblick zu aktuellen Themen und Ereignissen. Es geht um das Jobcenter, Albrecht Dürer, Erwachsenenbildung und die SPD.
Mehrere Urteile von Sozialgericht und Landessozialgericht interessieren das Jobcenter Regensburg ebenso wenig wie eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts: Trotz eindeutiger Rechtslage wird Forensik-Insassen die Wiedereingliederung und Resozialisierung erschwert, indem die Behörde ihnen Leistungen verweigert. Vor Gericht unterliegt man regelmäßig – auf Kosten der Steuerzahler.
Durchweg positive Worte findet der Oberbürgermeister anlässlich von zehn Jahren Hartz IV und zehn Jahren Jobcenter Regensburg. Darüber, dass in der Behörde erheblicher Personalmangel zu Lasten aller Beteiligten zu bestehen scheint, will bei der Jahrespressekonferenz niemand reden. Auch spätere Nachfragen werden nur ausweichend beantwortet.
Das Jobcenter kürzte die Leistungen einer jungen Mutter so stark, dass es nicht einmal mehr für die Miete reichte. Mit der Prüfung von Widersprüchen und Darlehensantrag ließ man sich so lange Zeit, bis die Kündigung drohte.
Auch arme Menschen sollen eine Wohnungseinrichtung haben. So sieht es das Gesetz vor. Das Sozialamt im Landkreis Regensburg und ein Richter am Sozialgericht sehen das offenbar anders. Und es wird verzögert, wo es nur geht. Kein Einzelfall.
Nach jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen mit einem schwerkranken Mann hat das Jobcenter Regensburg nun nachgegeben. Regensburg Digital hatte mehrfach über den Fall berichtet.
Zum sechsten Mal in Folge verweigert das Jobcenter der Stadt Regensburg dem schwerkranken Adriano M. Arbeitslosengeld II. Wieder muss das Sozialgericht entscheiden. Dort hat die Behörde bislang jedes Mal verloren. Doch das scheint egal zu sein. In einer Stellungnahme argumentiert Jobcenter-Geschäftsführerin Birgitt Ehrl mit „Befehlsnotstand“. Verantwortlich sei die Bundesagentur für Arbeit. Bericht und anschließender Kommentar.