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„Destruktive Politik“

Jobcenter kehrt zu rechtswidriger Praxis zurück

Mehrere Urteile von Sozialgericht und Landessozialgericht interessieren das Jobcenter Regensburg ebenso wenig wie eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts: Trotz eindeutiger Rechtslage wird Forensik-Insassen die Wiedereingliederung und Resozialisierung erschwert, indem die Behörde ihnen grundsätzlich Leistungen verweigert. Vor Gericht unterliegt man regelmäßig – auf Kosten der Steuerzahler.

Gerät häufiger wegen fragwürdiger Entscheidungen in die Kritik: das Jobcenter Regensburg.

Gerät häufiger wegen fragwürdiger Entscheidungen in die Kritik: das Jobcenter Regensburg.

Es ist keine zwei Jahre her, als regensburg-digital erstmals über die fragwürdige Praxis des Jobcenters Regensburg gegenüber Forensik-Insassen berichtete, die sich in der letzten Lockerungsstufe, also kurz vor ihrer Entlassung befinden. Nach einer ersten Lösung ist man nun wieder zur strikten Verweigerung zurückgekehrt. Das belegen Unterlagen, die unserer Redaktion vorliegen.

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Grundsatzurteil interessierte nicht

Zu den einzelnen Stufen der Wiedereingliederung heißt es auf den Seiten des Bezirksklinikums Regensburg:

„Diese reichen von begleiteten ‚Ausführungen‘ bis zu vorbereitenden Maßnahmen der Resozialisierung: Bezug einer eigenen Wohnung, Arbeitsaufnahme ‚draußen‘ und stark reduzierte Kontrollen durch die Kliniken.“

Wohnen außerhalb der Forensik und Arbeitsaufnahme – das ist die letzte Stufe der Resozialisierung und Wiedereingliederung vor der offiziellen Entlassung. In diesem Stadium haben die erwerbsfähigen Betroffenen nach einer Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts vom Juni 2014 ein Anrecht auf Arbeitslosengeld II.

2015 lagen unserer Redaktion fünf Fälle vor, in denen das Jobcenter Regensburg Stadt sich weigerte, den Betroffenen Leistungen zu gewähren, trotz regelmäßiger Niederlagen vor dem hiesigen Sozialgericht, trotz einer Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts und trotz der Tatsache, dass das Jobcenter im Landkreis in solchen Fällen problemlos zahlte. Man berief sich auf eine Jahre alte und spätestens mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts hinfällige Weisung der Bundesagentur für Arbeit.

2015: Jobcenter spricht von “Klärung”

Schob die Verantwortung in der Vergangenheit auf die Agentur für Arbeit: Birgitt Ehrl. Foto: Archiv/ as

Schob die Verantwortung in der Vergangenheit auf die Agentur für Arbeit: Birgitt Ehrl. Foto: Archiv/ as

Erst nachdem Rechtsanwalt Otmar Spirk dieses Vorgehen gegenüber regensburg-digital öffentlich gemacht hatte, ruderte Geschäftsführerin Birgitt Ehrl zurück. Man habe in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit eine „Klärung“ herbeigeführt und sei zur Einzelfallprüfung übergegangen. In der Vergangenheit habe man solche Fälle wegen der (veralteten) Weisung der Bundesagentur für Arbeit „generell“ ablehnen „müssen“, so Ehrl damals. Eine fragwürdige Auskunft, angesichts der Tatsache, dass das Jobcenter im Landkreis problemlos bezahlt hatte zwar, aber immerhin.

Doch nun scheint das Jobcenter einer der reichsten Städte in Deutschland zu seiner Verweigerungshaltung zurückgekehrt zu sein. Wieder liegen unserer Redaktion mehrere Fälle vor, in denen den Betroffenen die Leistung verweigert wurden. Auch die Widersprüche wurden abgelehnt – Unterzeichner: der Stellvertreter von Jobcenter-Chefin Birgitt Ehrl. Es gebe eine Anordnung „von oben“, solche Anträge generell abzulehnen, erfuhren Betroffene bei der Antragsstellung. Eine Sachbearbeiterin hat sich demnach mit dieser Begründung geweigert, Unterlagen entgegenzunehmen.

Heute: Jobcenter geht regelmäßig vor Gericht – und gibt dort nach

Rechtsanwalt Otmar Spirk, der mehrere Betroffene vertritt, legt uns aktuelle Urteile des Sozialgerichts Regensburg zu diesem Thema vor. Stets bekam Spirk für seine Mandanten recht, stets lautet die Begründung:

„Das Gericht weist auf die Rechtsprechung hin, wonach in der Lockerungsstufe D ein Anspruch auf SGB II-Leistungen dem Grunde nach besteht (…).“

Eine grundsätzliche Rechtslage also, auf die das Gericht verweist. Und stets erkennt das Jobcenter dann – sobald man vor dem Richter steht und wieder einmal diese grundsätzliche Rechtslage erklärt bekommt – den Anspruch an. Warum braucht es dazu erst Widersprüche, deren Ablehnung und Gerichte – alles auf Kosten der Steuerzahler? Ist sich das Jobcenter bewusst, dass es dadurch sehenden Auges die Resozialisierung der Betroffenen verhindert? Wir haben Birgitt Ehrl dazu um Stellungnahme gebeten und warten auf Antwort.

Rechtsanwalt Spirk bezeichnet das Verhalten das Jobcenters Regensburg gegenüber regensburg-digital als einen „fortgesetzten schwerwiegenden Rechtsbruch“. „Erst werden psychisch kranke Straftäter mit viel Einsatz in der Forensik resozialisert, dann wird ihnen unter anderem der Lebensunterhalt verweigert. Das ist eine destruktive Politik.“

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Kommentare (6)

  • Markus Frowein

    |

    Man nimmt sich die, die sich sowieso nicht wehren können und dreht ihnen den Hahn ab.
    Die paar Hanseln, die dann vor Gericht gehen, machen die schöne Statistik nicht kaputt.
    Ich danke Otmar Spirk für seinen unermüdlichen Einsatz für die Rechte der Betroffenen.
    Und Dir, lieber Stefan, für Deine Berichterstattung, die heutzutage nicht ganz alltäglich ist.
    Man dreht so lange an einer Schraube, bis sie abbricht. Das muss ja nicht so bleiben. ;-)

    MfG Markus Frowein

  • El

    |

    Die wahren A – Sozialen sind nicht die, die gemeinhin so genannt werden, sondern ausführende Organe, anordnende Organe, (in diesem Fall wohl eher die Hirne als die Herzen).
    Auf dem Bild von Birgitt Ehrl sieht man_frau ganz deutlich, dass sich sogar das Bruckmanderl ans Hirn glangt !!

  • Bernd

    |

    Auch ich hatte Spaß mit dieser Institution………
    Die Agentur für Arbeit schickt einen zur Arge, die Arge wieder retour auf los. Hunger hatte ich zwischen drin und es war der 10te des Monats und ich konnte immer noch keine Miete zahlen.
    Angeblich gab es Klärungsbedarf ob eines Anspruchs auf ALG2 oder 1 .Half mir halt nichts da auch irgendwann das Geld für den Bus ausgeht und man nciht den ganzen Tag durch die Stadt, zu ehemaligen Arbeitgebern etc fahren kann.
    Irgendwann wurde ich sauer und habe schwarz arbeiten müssen um wenigstend etwas zu haben. Ich habe fast mein ganzes Leben seit dem 15ten Lebensjahjr gearbeitet und stehe da wie ein Bettler…
    Zum Glück konnte ich durch Schwarzgeld Bewerbungen anleiern und bin mittlerweile nicht mehr Abhängig von dieser Behörde, obwohl, ich hab ja nie was bekommen! Sollte natürlich auch ein Bewerbungstraining für teuer Geld machen.
    So kann man auch verhindern das Leute die arbeiten wollen und kurzfristig Hilfe brauchen, wieder in Arbeit kommen!
    Ich wäre beinahe verwahrlost, aus der Wohnung verwiesen worden und dann wärs das gewesen….
    Aber es steckt System dahinter: Unnütze Nachweise verlangen, dutzende Unterlagen anlegen und denjenigen weghalten vom Leistungsanspruch.

  • Lothgaßler

    |

    Demach steckt Vorsatz hinter rechtswidrigem Handeln. Ein Vorgesetzter oder auch ein Sachbearbeiter, der in Kenntnis der Rechtslage gegen diese verstößt und damit Hilfsberechtigten bewusst schadet, das muss Konsequenzen haben. Dergleichen laufen zu lassen heißt Willkür zu tolerieren.

  • Mathilde Vietze

    |

    Kein Berechtigter muß vor den Behörden untertänig
    antreten. Aus langjähriger beruflicher Erfahrung weiß
    ich allerdings, w i e sich manche gebärden. Das frei-
    lich wird in den Kommentaren tunlichst ausgeblendet.
    Mir geht es nur darum, daß nicht mit konstruierten
    Geschichten dem Pegida-Gesockse eine Steilvorlage
    frei Haus geliefert wird.

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