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Kolumne

So nicht, liebe Behörde! (2)

In regelmäßigen Abständen berichtet Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle über Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern. Heute geht es um zwei Fälle aus dem Jobcenter der Stadt Regensburg. Außerdem gibt es nach der ersten Kolumne einen kleinen Erfolg zu vermelden.

Von Rechtsanwalt Otmar Spirk

Der Jagdhund, der nicht jagen will

Dem Jobcenter Stadt Regensburg ist es ja ein ganz besonderes Anliegen, überhöhte Mieten zu bekämpfen – sagt dessen Geschäftsführerin Birgitt Ehrl. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung hatte sie so auch gerechtfertigt, warum man dem Umzug eines Hartz V-Empfängers bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse nicht zustimme, „Schließlich wollen wir ja Mietwucher bekämpfen.“ regensburg-digital hat mehrfach über den Fall berichtet.

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Meinen Verdacht, dass es in Regensburg eine große Anzahl überhöhter Mieten bei einem bestimmten Vermieter gibt, habe ich über regensburg-digital deshalb an das Jobcenter Stadt weiter gegeben. Doch Frau Ehrl antwortet darauf: „Die Überprüfung der Mietverhältnisse in dem von Ihnen genannten Anwesen (die das Jobcenter betreffen) hat ergeben, dass in keinem der Fälle die angemessene Miete um mehr als 50 % überschritten wird.“ Es liege also kein Mietwucher vor.

Aha. Ist dem Jobcenter unbekannt, dass eine Miete bereits bei mehr als zwanzig Prozent über dem Mietspiegel rechtswidrig überhöht ist? Bereits dann liegt nämlich eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 5 Wirtschaftsstrafrecht – Mietpreisüberhöhung – vor, so dass die überschießende Miete nicht gezahlt werden muss und Überzahlungen zurückgefordert werden können. Wenn Frau Ehrl dagegen gegenüber der SZ in Zusammenhang mit verstößen gegen die Mietpreisbremse erklärt, dass man ja schließlich „Mietwucher bekämpfen“ wolle, um dann gegen den Mieter vorzugehen, dann passt das mit ihrer obigen Antwort nicht ganz zusammen.

Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse liegt bereits dann vor, wenn die geforderte Miete zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt – das ist also von Mietwucher noch weit entfernt. Da ich der Geschäftsführerin nicht unterstellen möchte, dass ihr der rechnerische Unterschied zwischen mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel (Mietpreisbremse), mehr als zwanzig Prozent (Mietpreisüberhöhung ) und mehr als fünfzig Prozent (eventuell Mietwucher gem. § 291 StGB) unbekannt ist, kann ich nur vermuten: Das Jobcenter tut nur so, als ob es gegen habgierige Vermieter vorgehen möchte.

Oder wie soll ich mir sonst erklären, dass bei der Stadt in den letzten drei Jahren laut eigener Aussage keine einzige Mietpreisüberhöhung angezeigt worden sein soll? Immerhin ist das Jobcenter ein Gemeinschaftsunternehmen von Stadt und Bundesagentur für Arbeit und dürfte regelmäßigen Einblick in entsprechende Mietverhältnisse haben, bei denen – das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen – die Miete zumindest zwanzig Prozent über dem Mietspiegel liegt und man dagegen über das städtische Ordnungsamt durchaus etwas unternehmen könnte. Die Antwort ist, dass offenbar weder die Stadt noch das Jobcenter rechtswidrige Mietpreisüberhöhung ernsthaft bekämpfen.

Übrigens betrug 2017 die Zahl der Hartz IV-Haushalte, die mehr Miete zahlen mussten, als ihnen das Jobcenter bewilligt hat, 590.000 von 3,1 Millionen Haushalten (Auskunft der Bundesagentur für Arbeit) – laut Schätzung waren das 594 Millionen Euro Miete, die Jobcenter-„Kunden“ selbst – von ihrem Lebensunterhalt – zahlen mussten.

Daher frage ich erneut: Wann geht das Jobcenter endlich gegen Miethaie vor, statt seine „Kunden“ zu drangsalieren?

***

Nichts besseres zu tun, als Sanktionen zu verhängen?

Bereits im Hauptantrag auf Hartz V-Leistungen kreuze ich an, dass mein Betreuter weniger als drei Stunden am Tag erwerbsfähig ist, sowie dass er im Krankenhaus ist. Ich füge auch gleich ein ausführliches Schreiben des Stationsarztes der Psychiatrie bei, der bestätigt, dass mein Betreuter psychisch schwer krank ist und wohl dauerhaft dort bleiben muss.

Die Antwort des Jobcenters: Eine Terminladung nach der anderen. Mein Betreuter soll persönlich erscheinen, heißt es immer wieder auf dem bekannten Standardvordruck, verbunden mit der Androhung: Wenn Sie unentschuldigt nicht erscheinen, dann sanktionieren wir das mit einem Abzug von zehn Prozent vom Regelunterhalts für drei Monate. Und relativ schnell wird von der zuständigen Sachbearbeiterin auch gleich die erste Sanktion angekündigt. Er sei schließlich nicht persönlich zu einem Termin erschienen. Bitte, dann eben her mit diesem Sanktionsbescheid.

Ich frage mich: Liest da niemand, was ich und der Arzt schreiben? Der Mensch ist in der Psychiatrie, und das nicht erst seit gestern. Aber irgendwie scheint meine Arbeitszeit für die Schreiben völlig verplempert zu sein. Und dem Jobcenter ist das vermutlich herzlich egal.

Gut zwei Monate ist es übrigens her, seit ich den Antrag beim Jobcenter gestellt habe. Ein Verfahren auf Prüfung der Erwerbsfähigkeit hat die Behörde bisher nicht geführt. War man mit dem Androhen und Ankündigen von Sanktionen zu sehr beschäftigt? Und dass dieses Versäumnis das Jobcenter unnötig Geld kostet – für Erwerbsunfähige wäre dann nämlich das Sozialamt zuständig – ist wahrscheinlich auch egal?

***

Erfolgsmeldung

In meiner letzten Kolumne habe ich vom Umgang der Ausländerbehörde mit einem psychisch kranken Flüchtling berichtet. Vor fünf Wochen hatte ich beantragt, „meinen“ Flüchtling zu seinem Cousin in ein anderes Bundesland „umzuverteilen“. Laut Gutachten ist nämlich die Alternative bei ihm dauerhafte Verwahrung in einem psychiatrischen Pflegeheim oder Zusammenwohnen mit einem Verwandten. Nun kam der Bescheid der Ausländerbehörde: Der Umzug ist genehmigt. 

Diese Kolumne ist auch offen für die (belegbaren) Berichte anderer Betroffener. Bitte schreiben Sie dazu an redaktion@regensburg-digital.de.

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Kommentare (33)

  • erik

    |

    der Mietspiegel ist kein Naturgesetz, sondern ein von der Politik, Verbänden und verschiedenen Interessensgruppen geschaffenes künstliches Konstrukt! Hohe Mieten sind nicht immer und unbedingt ein Folge von Angebot und Nachfrage, sondern oft künstlich herbeigeführt, z.B. durch gezielten Leerstand, Gesetzgebung, Förderungspolitik u.a., um andere Ziele zu erreichen! Z.B. die Bevölkerungsstruktur einer Stadt zu steuern und umzuwälzen, alteingesessene Bewohner mit beschränkten finanziellen Mitteln zu deplazieren um Platz für Neue zu schaffen, die z.B. die Sozial- und Einkommensstruktur aufwerten, indirekt zukünftige Wahlergebnisse durch Konzentration und Deplazierung von Gesellschaftsmilieus beeinflussen, potentienlles Protestpotential vertreiben. Denn merke, Mietspiegel wurde ursprünglich eingeführt um Mietwucher zu unterbinden. Mittlerweile dient er Immobilienbesitzern als Garant für stetige Mietzuwächse.

    kürzlich war zu lesen:
    Mieterbund: Zwei Millionen Sozialwohnungen fehlen, jedes Jahr gehen zwischen 60.000 und 80.000 Sozialwohnungen verloren. Aus den Antworten des Bundesbauministeriums auf parlamentarische Anfragen geht hervor.
    In Deutschland fehlen nach Berechnungen des Deutschen Mieterbunds (DMB) mindestens zwei Millionen Sozialwohnungen. „Um genug Wohnraum für einkommensschwache Haushalte, aber auch für Durchschnittsverdiener zu haben, brauchen wir 3,5 bis vier Millionen Wohnungen“, sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Derzeit gebe es aber nur 1,5 Millionen Wohnungen, Tendenz sinkend. „Jedes Jahr gehen zwischen 60.000 und 80.000 Wohnungen verloren“, kritisierte Ropertz. Schuld seien die Länder, die nicht genügend in den Neubau investierten. Tatsächlich ist trotz des Mangels an bezahlbaren Wohnungen besonders in den Ballungszentren die Zahl der öffentlich geförderten Sozialwohnungen in Deutschland auf einen Tiefststand gesunken – im Jahr 2013 um 63.500 Wohnungen auf 1,48 Millionen, das ist ein Rückgang um vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Verglichen mit dem Jahr 2011 sind es sogar 11,2 Prozent weniger.
    Und wer dafür sorgt, das immer mehr Menschen auf günstigen Wohnraum angewiesen sind, aber gleichzeitig dafür sorgt, dass immer weniger günstiger Wohnraum zur Verfügung steht, der schafft absichtlich und gewollt Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit. Somit nur ein weiterer Baustein im Projekt der Prekarisierung von Teilen der Bevölkerung.

  • erich

    |

    hier einige kürzliche Meldungen zu diesem Thema:

    Ex-Jobcenter-Mitarbeiterin: Es geht selten darum, Hartz-IV-Empfängern zu helfen
    “Ich habe noch nie so viel Mobbing und Bossing erlebt, wie im öffentlichen Dienst.”

    Quelle:
    http://www.huffingtonpost.de/entry/hartz-iv-jobcenter-helfen_de_5a847409e4b0ab6daf453ba4?uqh

    Wie eine Jobcenter-Mitarbeiterin mich demütigte, weil mein Kind krank ist
    Die Jobcenter-Mitarbeiterin richtete sich mit vor Empörung und Ekel geschwängerten Worten an mich
    Quelle:
    http://www.huffingtonpost.de/entry/jobcenter-demuetigung-kind-krank_de_5a7ac60ce4b07af4e81f57c6

    So willkürlich bestrafen Jobcenter Hartz-IV-Empfänger
    http://www.huffingtonpost.de/2017/05/24/jobcenter-hartz-iv_n_16778946.html

  • xy

    |

    So ganz einfach, wie man sich das vorstellt, ist es mit § 5 Abs. 2 WiStG leider nicht. Es handelt sich um eine relativ komplizierte Norm: “Das Tatbestandsmerkmal der “Ausnutzung eines geringen Angebots” (§ 5 Abs. 2 WiStG) ist nur erfüllt, wenn die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt für die Vereinbarung der Miete im Einzelfall ursächlich war. Dazu hat der Mieter darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, welche Bemühungen bei der Wohnungssuche er bisher unternommen hat, weshalb diese erfolglos geblieben sind und daß er mangels einer Ausweichmöglichkeit nunmehr auf den Abschluß des für ihn ungünstigen Mietvertrages angewiesen war” (BGH, U. v. 28.1.2004 – VIII ZR 190/03). Bei Kostenübernahme durch die öffentliche Hand, wird es noch komplizierter (vgl. OLG Frankfurt, U. v. 16.10.2013 – 2 Ss-OWi 470/12).

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    @ xy: Die Auskunft der Stadt gegenüber rd war nicht, ,wir haben es ja versucht, gegen überhöhte mieten vorzugehen, aber die Rechtslage war so schwierig, dass wir es dann für aussichtslos gehalten haben, bussgelder zu verhängen’. Die Antwort war, die Stadt hat in den letzten drei Jahren überhaupt kein einziges Verfahren wegen überhöhter mieten auch nur eingeleitet.

  • R.G.

    |

    @RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    Sie zitierten
    *Dem Jobcenter Stadt Regensburg ist es ja ein ganz besonderes Anliegen, überhöhte Mieten zu bekämpfen – sagt dessen Geschäftsführerin Birgitt Ehrl. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung hatte sie so auch gerechtfertigt, warum man dem Umzug eines Hartz V-Empfängers bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse nicht zustimme, „Schließlich wollen wir ja Mietwucher bekämpfen…*

    Was würde in der Privatwirtschaft, sagen wir einem Paketzusteller oder einem Portier geschehen , wenn er seine Arbeit nicht mit ganzem Einsatz machte, weil er sich in unregelmäßigem Rhythmus als Bekämpfer von Mietwucher engagierte?

    Bei uns wäre das höchstens den Kommentar wert: ” Sie sind hier nicht der Staatsanwalt, sondern der kleine Angestellte! Haben Sie zu wenig Arbeit, dass Sie sich vor Langeweile ein neues Aufgabengebiet ausdenken müssen?”…

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    @RG : Spannende Frage ! Wofür und bei wem profiliert sich die GF Ehrl, wenn ihr Jobcenter als scheints einziges im Deutschland ,Mietwucher’ bekämpft, indem es seinen eigenen Kunden die Zustimmung zum Umzug verweigert, weil ihr Umzug gegen die mietpreisbremse verstosse,die aber wiederum laut diesem Gesetz nur dem Mieter ein Recht gibt, innerhalb eines mietverhältnisses die miete mindern zu dürfen .Klingt so absurd, dass auch ich nur rätseln kann.

  • ExRA

    |

    Ich werde nicht müde, vorzuschlagen, die Mitarbeiter der Job-Center zu Steuerfahndern umzuschulen und mit dem selben Sendungsbewußtsein auf die tatsächlichen “Sozialschmarotzer” loszulassen. Das bedingungslose Grundeinkommen wäre dann wahrscheinlich locker dreifach finanzierbar.

  • R.G.

    |

    @RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    Die Deutschen und Österreicher hielt ich für nach dem Krieg gut therapierbar, so man sie nicht wieder, NIE WIEDER!, der Denunziation verpflichtete.

    Das ist ihre schwächste Seite, ihre gelernte Unfähigkeit mit Menschen zu erkennen, bevor sie über sie über ihren Wert urteilen.
    Hier brauchen sie Anleitung zum Guten.

    Hartz IV sah ich vom ersten Tag an als die Bemächtigung der Jobcenter zur Denunziation. Jeder kleine Angestellte wird zur Exektutive und oftmals Legislative, jeder zum möglichen Spitzel des Nächsten, und die lieben zum Neid verdonnerten Deutschen aus dem Volk spielen wieder mit, beim Marsch letztlich aller in den Abgrund..

    Deutschland zerstörte sich und halb Europa, als es damals der Denunzitaion und dem Neid lebte, und es stieg erst wieder auf, als es sich anständigere Ziele suchte.

    Ich Laie ohne juristische Kompetenz meine, es sollte eigentlich vielen Juristen eine Verfassungsfrage gewesen sein, ob die Gewaltentrennung noch gegeben ist, wenn …. : siehe Jobcenter!

  • R.G.

    |

    @ R.G.
    Schreibe zur Strafe für oben 100 x “Exekutive!” und “Denunziation”:

    ; )
    Exekutive
    Exektutive
    Exdetektive
    Exdeduktive
    Exdidaktikive

    Denunziation
    Remuneration
    Demineralisation

    Sorry, Ik nicht gut Deutsch, schlecht schreiben ; )

  • Piedro

    |

    Es ist nicht Aufgabe und nicht Auftrag der JC gegen Miethaie vorzugehen. Aber wenn es Kenntnis von unrechtmäßigen Forderungen hat, es es auch noch selbst begleicht, müsste es tätig werden. Wenn nicht mal die rechtlichen Eckdaten bekannt sind sollte sich Frau Ehrl besser die Blamage ersparen und sich nicht mehr öffentlich zu diesem Thema äußern. Sie sollte genug damit zu tun haben Sorge zu tragen, dass in ihrer Zuständigkeit rechtmäßig gearbeitet wird. Die Mietpreisbremse hat genau gar nichts mit der Angemessenheit der Wohnung zu tun. Es steht dem JC nicht zu weitere Parameter beizubringen, um über einen Anspruch der Existenzsicherung zu entscheiden.

    Immerhin ist das JC Regensburg das erste und bisher einzige, das die Kaution für Wohnungen nicht mehr als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt. Das ist eine bemerkenswerte Entscheidung. Die überbezahlten Mieten zurück zu fordern und dafür zu sorgen, dass weitere Forderungen nicht nur angemessen im Sinne des SGB, sondern auch zulässig nach Zivil- und Strafgesetz sind, wäre schlüssig. Aber da würden sie wohl er eine hauseigene Mitwirkungspflicht draus machen. Zeigen Sie ihren Vermieter an oder die Sozialleistung wird eingestellt.

  • Piedro

    |

    @ Herr Spirk

    “Gut zwei Monate ist es übrigens her, seit ich den Antrag beim Jobcenter gestellt habe. Ein Verfahren auf Prüfung der Erwerbsfähigkeit hat die Behörde bisher nicht geführt. War man mit dem Androhen und Ankündigen von Sanktionen zu sehr beschäftigt? Und dass dieses Versäumnis das Jobcenter unnötig Geld kostet – für Erwerbsunfähige wäre dann nämlich das Sozialamt zuständig – ist wahrscheinlich auch egal?”

    Drei Monate räumt der Gesetzgeber zur Antragbearbeitung ein. In diesem Fall ist der “Kunde” wenigstens existentiell versorgt. Es klingt brutal, aber ohne Psychiatrie kann es dem “Kunden” weit schlimmer gehen. Allerdings müsste hier erkannt werden, dass die ärztliche Begutachtung stattfinden muss. Das JC hat hier gar keine Wahl. Es müsste also einen vorläufigen Bescheid erlassen – und entsprechend zahlen, bis der zuständige Sozialleistungsträger festgestellt wurde. Das ist zwar glasklar, aber die Umsetzung muss nicht im Interesse einer Geschäftsführung sein. Schließlich ist der “Kunde” nicht in einer Behörde, sondern in einem Konglomerat aus Zuständigkeiten Antragsteller. Er hat klare Rechte, der Gesetzgeber schustert anhaltend an diesen Gesetzbüchern. Es gibt einen Verfassungsauftrag, Erfolgsquoten, Einsparungen, jede Menge harte Zahlen.

    Binnen drei Monaten muss entschieden sein. Vorher mag sich der “Kunde” und wer sonst noch mag halt aufregen. Für Härtefälle bietet das SGB Möglichkeiten, sich dem Ermessen seines Sachbearbeiters und damit den internen Vorgaben der Geschäftsführung anzuvertrauen. Wenn dann noch andere Behörden zuliefern müssen… nun, das dauert extra. Wenn in diesen drei Monaten nicht entschieden wird entstehen JC keine vorläufigen Kosten, und es spart sich die Mühe die Posten von anderen Trägern einzufordern. Und die Rechnung geht auf, wenn es dem Antragsteller schnell genug gelingt in eine andere Zuständigkeit zu kommen. Ich hoffe ihm sehr, dass er sich weiterhin an Sie wenden kann, wenn ihm Bürokraten die Existenzsicherung verbauen.

    Eine schnelle Entscheidung rechnet sich nicht, Herr Spirk. Dringlichkeit kann der “Kunde” nicht einfordern, er ist untergebracht und ihm droht offenbar nicht von der Unterbringung ausgeschlossen zu werden. Wenn er den Wohnort wechselt wird ein anderer Grundsicherungsträger zuständig, es wäre klug schon vorab Verbindung aufzunehmen. Vielleicht braucht dieser Mensch dann auch Unterstützung vor Ort.

    In anderen Städten kämpfen andere Menschen gegen diesen Behördenwahnsinn, der es oft gar nicht erlaubt von Anfang an schlicht rechtmäßig zu entscheiden. Es kann schon strittig sein, ob der “Kunde” einen Beistand mit zum Gespräch bringt. Gern will man da mal gleich dein Ausweis sehen. Oder man versucht den Beistand aufs Glatteis zu führen, weil sein Vortrag schließlich dem des “Kunden” gleich zu setzen wird. Der Beistand soll Blödsinn erzählen, damit der dem “Kunden” angelastet werden kann. Ein billiger Trick.

    Die Billanz des Hartz-System ist erbärmlich, unterm Strich sind die tatsächlichen Kosten ein Staatsgeheimnis, Jahr für Jahr wieder. Aber aus der überschaubaren Buchführung eines JC kann sich durchaus ergeben, dass die eine oder andere Mühle besonders langsam mahlt.

    Ich wünsche Ihrem Klienten viel Glück, wo immer er hin kommt.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    @ Piedro:
    Ganz so ausgeliefert ist man den Sozialleistungserbringern auch nicht. Ein Beispiel: Nach Paragraf 42 Sozialgesetzbuch Band 1 – Vorschuss – muss eine Behörde binnen eines kalendermonars nach Antragstellung einen Vorschuss zahlen, wenn jemand dem Grunde nach einen Anspruch auf eine Geldleistung hat und den Vorschuss beantragt.
    Es war übrigens nicht das Jobcenter Stadt, sondern das Jobcenter Landkreis Regensburg, das meinen Mandanten gegenüber darauf verzichten hat, mietkautionsdarlehen weiter mit dem regelunterhalt zu verrechnen.
    Alles Gute wünsche ich Ihnen.

  • Mathilde Vietze

    |

    Bei aller berechtigten Kritik am Jobcenter würde
    ich Herrn Spirk gern die Frage stellen, wie das
    Jobcenter mit Leuten verfahren soll, die z.B.
    Termine nicht einhalten und auch ansonsten in
    keinster Weise kooperativ sind.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    @ Vietze : Das Bizarre hier ist, dass das Jobcenter, anstatt das Schreiben der Psychiatrie zu prüfen, dass mein Betreuter dauerhaft erwerbsunfähig ist, ihm aufforderungen schickt, persönlich zu erscheinen, ” um mit Ihnen über Ihre aktuelle berufliche Situation zu reden ” (O-Ton Jobcenter).
    Und ganz allgemein erwarte ich vom Jobcenter, dass es sich – anstatt standardmäßig Menschen wegen nicht-erscheinen zu Terminen zu sanktionieren, und sie in irgendwelche Jobs reinpressen zu wollen (Erfolgsquoten-Erfüllung) – ernsthaft mit der Verfassung dieser Menschen beschäftigt und mit ihnen zusammen überlegt, was sie wirklich brauchen, um wieder auf die Füße zu kommen .

  • R.G.

    |

    Der Wetterbericht für Regensburg nennt wegen des Windes eine gefühlte Temperatur von -10 bis -16 Grad.
    Wenn sie heute nacht unterwegs sind, achten Sie darauf, ob irgendwo ein Obdachloser draußen nächtigen muss.
    Sorgen Sie dafür, dass er Hilfe bekommt!

  • Markus Frowein

    |

    @ R.G. (25. Februar 2018 um 20:28)

    Ich möchte noch etwas ergänzen:

    Falls Sie ein leerstehendes Haus in der Nähe haben, gehen Sie ruhig mal hinein, wenn
    es begehbar ist. Machen Sie sich unbedingt bemerkbar, damit Sie keine potentielle Ge-
    fahr darstellen. Suchen Sie den Kontakt zu evtl.dort lebenden Obdachlosen und fragen
    Sie nach, was gebraucht wird. Oft ist es nur eine Decke, ein heißer Kaffee oder etwas
    Kleingeld und das hat doch wohl jeder von uns allen übrig. Also, dann mal los … ;-)

  • Mathilde Vietze

    |

    Sehr geehrerter Herr Spirk, Sie sind meiner Frage ausgewichen
    und haben sie so beantwortet, wie sie in Ihr Weltbild paßt.
    Es leuchtet doch jedem ein, daß ein psychisch Kranker, solang er
    in stationärer Behandlung ist, nicht vermittelbar ist.
    Eine weitere Frage an Sie: Unabhängig davon, daß Sie mit dem
    Jobcenter (auch) schlechte Erfahrungen gemacht haben, sind
    Sie wirklich der Meinung, daß dort nur miserable Arbeit gemacht
    wird? Und – können Sie sich nicht vorstellen, daß es neben den
    vielen Arbeitswilligen auch schwarze Schafe gibt? Und wie sol
    dann IhrerMeinung nach das Jobcener mit diesen verfahren?

  • Mr. T

    |

    Frau Vietze, es gibt hier kaum einen Artikel über benachteiligte Menschen, unter dem Sie nicht nach der Mitschuld der Opfer fragen.
    Sie schreiben selbst “Es leuchtet doch jedem ein, daß ein psychisch Kranker, solang er in stationärer Behandlung ist, nicht vermittelbar ist.”
    Dem Jobcenter leuchtet das ja wohl nicht ein, was auch der Anlass für Herrn Spirks Tätigkeit ist. Hier behauptet niemand, dass das Jobcenter nur miserable Arbeit macht, aber wenn das passiert, muss den dadurch benachteiligten geholfen werden. Wenn das Jobcenter etwas richtig macht, ist das der Sollzustand. Erwarten Sie jetzt, dass auch ein Artikel zu jedem richtigen Bescheid geschrieben wird? Der Lokalreporter von der Mittelmäßigen schreibt auch nur über jeden Unfall und nicht jede erfolgreich angekommene Fahrt. Hier berichtet jemand über nicht nachvollziehbare Benachteiligungen nahezu wehrloser Menschen aus seiner beruflichen Erfahrung. Damit soll die Bevölkerung über Machenschaften aufgeklärt werden, die schon teilweise systematisch erscheinen. Alleine die Tatsache, dass mehr als ein Drittel aller Widersprüche gegen Leistungskürzungen erfolgreich sind, ist ein Skandal. Darauf kommt noch die Dunkelziffer derjenigen, die nicht in der Lage sind, sich dagegen zu wehren. Das wäre sicher nicht so, wenn das alles gerechtfertigt wäre weil die Menschen “selber schuld” sind.
    Und hier berichtet jemand, der die Früchte seiner Ausbildung lieber solchen Menschen zu Gute kommen lässt, als lukrative Mandate aus der Wirtschaft zu übernehmen über seine Erfahrungen, und muss sich über eine Mitschuld seiner Mandanten befragen lassen und nicht über die Schuld derjenigen, die hier wirklich was falsch machen. An anderer Stelle wurde sogar sein Engagement hier nur als Reklame für sich selbst abgewertet.
    Immer nur Deckel drauf und Augen zu so lange es einen nicht selbst betrifft, ist keine Lösung für die sozialen Probleme in unserem Land.

  • Markus Frowein

    |

    Die investigativ arbeitende M. Vietze wird am Ende doch noch herausfinden, dass
    der psychisch Kranke selbst Schuld war und alle Leistungen zu Unrecht bezieht …
    Damals, als ich noch in Kassel wohnte, sagte man: Die hat ‘ne Schallplatte gef…sen.

    Frau Vietze, es langweilt langsam wirklich. Legen Sie mal eine andere Platte auf.

  • Markus Frowein

    |

    @ Mathilde Vietze (26. Februar 2018 um 10:27)

    Ich kann Ihnen ja mal kurz aus meinen Erfahrungen mit dem Jobcenter berichten:

    Als ich damals aus “meinem Loch” gekrochen kam, um nach 6 Jahren Aussteigerleben
    wieder ins “normale” Berufsleben einzutreten, bin ich auch zum Jobcenter gegangen,
    um den Wiedereinstieg zu wagen. Dort bekam ich leider keinen Job, sondern lediglich
    gefühlt ein Kilogramm Papier zum Ausfüllen und einen Zettel für die Anmeldung bei
    einer Zeitarbeitsfirma, wo es angeblich eine Arbeit auf einem Bauernhof geben sollte.
    Für mich als ausgelernter Landwirt war das natürlich ein verlockendes Angebot, wes-
    halb ich geradewegs dort hin ging, weil ich auch schnellstens wieder arbeiten wollte.
    In dem Zeitarbeitsbüro fand dann so eine Art Hütchenspiel statt, bei dem die Sach-
    bearbeiterin den Zettel mit dem Bauernhof mit den Worten “Ach, das ist schon weg”
    unter ihrem Tisch verschwinden ließ und einen anderen Zettel herausholte und den
    darauf beschriebenen Job (ausschließlich Nachtschicht bei einem BMW-Zulieferer zu
    einem Bruttolohn von etwa 7,- €, es gab auch keine Zulagen …) anpries, obwohl ich
    – aus gutem Grund – noch nie im Leben nachts in einer Plastikbude gearbeitet hatte.
    Als ich dankend ablehnte, wurde mir seitens der Zeitarbeitsfirma mit Sanktionen
    gedroht, die mir durch die Ablehnung sicher wären.
    Nur weil ich fit und motiviert war, habe ich dann auf eigene Faust sehr schnell etwas
    besseres gefunden, doch nicht jeder ist fit und motiviert und ich glaube, dass derlei
    Methoden, zum Einen mit Lockangeboten die Menschen in die Irre führen und zum
    Anderen, eine stetige Drohkulisse aufzubauen, jeden Menschen kaputt machen kann.
    Diese Begebenheit war nicht die einzige, die ich mit dem Jobcenter erlebte und ich
    kann aus eigener Erfahrung nur sagen, dass es erstens keine vernünftigen Jobs beim
    Jobcenter gibt und zweitens, dass der überwiegende Teil der Sachbearbeiter arbeitet,
    als wenn sie die Chefs einer Drückerkolonne wären. Fördern und Fordern geht anders.

    Jemand, der diese Zustände von seinem gemütlichen Sofa aus beurteilt, so wie Sie
    das ständig tun, trägt nur dazu bei, dass diese Zustände sich niemals ändern werden.

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Frau Vietze, Danke.
    In den Augen der Vorschreiber gibt es keine schwarzen Schafe. Es sind alles Opfer des Liberalismus und der Globalisierung. Das Job-Center ist der Buhmann, obwohl es nur seiner gesetzlichen Aufgabe nachkommt. Die zur Arbeit Angehalten sind Verfolgte des Hartz IV-Regimes.

    Es ist doch schön, schon mit einem Besuch bei der Drückerkolonne so motiviert zu sein, sich selbst Arbeit zu suchen, anstatt zuweisen zu lassen. Hilfe zur Selbsthilfe. Wirkt doch.

    Manche haben ein dermaßen hohes Trägheitsmoment, die brauchen halt den Druck, der sie motiviert, seinen Mitmenschen -nicht Staat, der verteilt nur- nicht überlang auf der Tasche zu liegen. Vor sechzig Jahren gingen die Arbeitslosen einen Tag in der Woche den Stempel holen, den anderen Tag fürs Geld. Das war unangenehm, da ist die heutige Erscheinensfrequenz beim Job-Center doch äußerst kundenfreundlich.

  • Bert

    |

    @Frau Vietze
    @Geröllheimer

    Sie lenken vom eigentlichen Thema ab. Ein Psychiatrie-Patient wird immer wieder zu Terminen geladen und mit Sanktionen bedroht, obwohl dem Jobcenter Belege und Schriftstücke dafür vorliegen, dass er keine Termine wahrnehmen kann. Darum geht es in dem oben veröffentlichten Text.

    Die Pauschalurteile und -unterstellungen kommen von Ihnen, auf den konkreten Fall gehen Sie nicht ein. So etwas nennt man Trolle.

    @Redaktion

    Löschen wäre bei so etwas sicher nicht verkehrt.

  • Mathilde Vietze

    |

    Zu “Markus Frohwein” – Der psychisch Kranke ist weiß Gott nicht selbst schuld
    und es soll ihm jegliche Hilfe zuteil werden, um wieder auf die Beine zu kommen.
    Im übrigen wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Kommentare lesen
    und nicht in Ihrem Sinne interpretieren würden.

  • Markus Frowein

    |

    @ Barnie Geröllheimer (26. Februar 2018 um 15:48)

    “Es ist doch schön, schon mit einem Besuch bei der Drückerkolonne so motiviert zu sein, sich selbst Arbeit zu suchen, anstatt zuweisen zu lassen. Hilfe zur Selbsthilfe. Wirkt doch.”

    Ich bin dort nicht hingegangen, um “motiviert” zu werden, sondern um eine Arbeit zu
    bekommen, die sowohl meinen Fähigkeiten als auch meinen Anforderungen genügt.
    Diese gibt es dort definitiv nicht und das ist auch vielfach der Grund für das von Ihnen
    besagte Trägheitsmoment, denn gäbe es gescheite Jobs, wäre auch kaum jemand träge.
    Und selbst gefunden habe ich einen Job, weil ich äußerst fleißig und hartnäckig bin,
    wenn ich etwas unbedingt möchte und nicht, weil jemand mich zu etwas zwingen will.
    Teilen Sie Ihre neoliberalen Ansichten bitte mit Frau Vietze, die hat da offene Ohren …

  • R.G.

    |

    @Mathilde Vietze

    Zu Beginn verwende ich einen Vergleich.
    Wenn auf der Autobahn mehrere Helfer in Aktion sind, sodass man entnehmen kann, da geht es um eine schwer verletzte Person, und jemand geht dann hin, stellt den sanitätern Fragen über Sozialschmarotzer und sich krank stellende Typen, dann ist das entweder ein freches, verrücktes oder niederträchtiges Diskutieren.
    Auf jeden Fall ist dort nicht der richtige Ort, um allgemeine seelische Blähungen loszuwerden, Allgemeines zu diskutieren, oder anderen eins reinzuwürgen.

    Nun zum Konkreten:
    Wenn in diesem Forum ausgerechnet unter Beiträgen über konkrete Personen in äußerst verzwickter, teils offensichtlich lebensbedrohlicher Lage, von Usern konsequent allgemeine Diskussionen über Sozialschmarotzer oder sich krank Stellende provoziert werden, ist das für mich gleich einzuordnen wie im obengenannten Beispiel.

  • Piedro

    |

    RECHTSANWALT OTMAR SPIRK
    24. Februar 2018 um 10:07 | #

    @ Piedro:
    Ganz so ausgeliefert ist man den Sozialleistungserbringern auch nicht. Ein Beispiel: Nach Paragraf 42 Sozialgesetzbuch Band 1 – Vorschuss – muss eine Behörde binnen eines kalendermonars nach Antragstellung einen Vorschuss zahlen, wenn jemand dem Grunde nach einen Anspruch auf eine Geldleistung hat und den Vorschuss beantragt.

    ***

    So viel zur Theorie, und: ja, manchmal funktioniert das auch so. Manchmal nicht. Zum einen ist längst nicht allen Antragstellern bekannt, dass es diese Möglichkeit gibt. Die Informationspflicht liegt beim JC, aber diese Pflicht erschöpft sich oft in – für viele unverständlichen (und oft unzutreffenden) – Rechtsfolgenbelehrungen. Und mit einem Antrag auf Vorschuß wird oft ebenso verfahren wie in anderen Belangen: Unterlagen verschwinden, obwohl nachweislich eingereicht, weitere Unterlagen werden angefordert um zu bestreiten, dass “dem Grund nach” ein Anspruch besteht. Der Gang zum SG kann oft Abhilfe schaffen, aber in einigen Regionen der Republik braucht selbst eine EA einige Wochen, weil die Gerichte überlastet sind. Es gibt JC, in denen der Sicherheitsdienst auf den Plan tritt sobald das Wort Barauszahlung fällt.

    *****
    “Es war übrigens nicht das Jobcenter Stadt, sondern das Jobcenter Landkreis Regensburg, das meinen Mandanten gegenüber darauf verzichten hat, mietkautionsdarlehen weiter mit dem regelunterhalt zu verrechnen.”

    ***

    Entschuldigung, da habe ich mich unklar ausgedrückt. Trotzdem ist diese Entscheidung bemerkenswert und schlägt in D-Land hohe Wellen. Bisher versucht lediglich Die Linke zu bewirken, dass die Kaution für Wohnungen den Kosten der Unterkunft zugesprochen wird und nicht mit der Folge einer anhaltenden Unterdeckung vom Regelsatz abgestottert werden muss. Vielleicht war der Vorfall wegen der Mietpreisbremse – und die Berichterstattung dazu – Anlass für diese Entscheidung. Wie auch immer: der Landkreis Regensburg ist in diesem Punkt sozialer und gerechter als der Rest der Republik.

    ****
    “Alles Gute wünsche ich Ihnen.”

    ***

    Danke vielmals. Menschen wie Sie sind ein Lichtblick für mich und viele andere. Dafür danke ich. Wir müssen denen helfen, die in die Mühlen einer absurden Bürokratie geraten, um sie zu entrechten. Wir müssen denen entgegen treten, die wohlfeile Urteile absondern und es für Christenpflicht halten Menschen zu verachten. Ohne Solidarität wird dieses Land keine gute Entwicklung nehmen. Je mehr Menschen dem Gutdünken eines Sesselwärmers ausgeliefert sind, der unzureichend geschult und durch interne Weisungen gegängelt wird, um die Verlängerung seiner befristeten Anstellung fürchtet und einem Arbeitsdruck ausgesetzt wird, der mit keinem anderen Verwaltungsjob zu vergleichen ist, um so mehr Menschen werden den Glauben an Sozial- und Rechtsstaat verlieren, sich aus dem gesellschaftlichen und politischen Geschehen zurück ziehen oder Akteuren den Rücken stärken, die Wut, Verweiflung, Angst und Erniederigung des Einzelnen auszunutzen verstehen.

  • Piedro

    |

    Mathilde Vietze
    25. Februar 2018 um 17:22 | #

    Bei aller berechtigten Kritik am Jobcenter würde
    ich Herrn Spirk gern die Frage stellen, wie das
    Jobcenter mit Leuten verfahren soll, die z.B.
    Termine nicht einhalten und auch ansonsten in
    keinster Weise kooperativ sind.

    ***

    Ich bin zwar nicht Herr Spirk, aber ich erlaube mir trotzdem zu antworten.

    Zum einen hat der Fallmanager/Sachbearbeiter einen Ermessenspielraum. Theoretisch. Praktisch hat er interne Weisungen, so viel zu sanktionieren wie überhaupt möglich. Es lässt sich belegen, dass Optionskommunen meist mehr sanktionieren als JC der Agentur für Arbeit. Angestellte, die ihr Ermessen zugunsten der “Kunden” ausüben, werden meist aus dem Dienst entfernt, sobald das möglich ist.

    Gesetzliche Regelungen und die Rechtsprechung werden oft ignoriert. Darum sind gerade bei Sanktionen wegen Meldeversäumnissen die Erfolgsquoten auf dem Rechtsweg so hoch. Aber den muss ein “Kunde” erst mal beschreiten. Drei Monate Frist für die Widerspruchsbearbeitung, danach eventuelle Jahre bis zu einem Urteil des SG. Die Kosten für die richterliche Korrektur trägt die Allgemeinheit, nicht der Verursacher, der rechtswidrig beschieden hat.

    Der Anteil der Menschen, die in keiner Weise kooperativ sind (“Leistungsverweigerer”) wurde von Frau von der Leyen auf etwa 3% beziffert, von Herrn Weise auf unter 5%.

    Es gibt immer wieder Stellungnahmen und Vorschläge von JC-Mitarbeitern, es gibt etliche Erfahrungsberichte ehemaliger Angestellter. Dergleichen ist gefährlich, wenn man noch im Dienst ist, vor allem mit einem befristeten Vertrag. Arbeitsagentur und JC mögen keine Kritiker, gleich wie konstruktiv sie sind. Auch in den Behörden herrscht ein Klima der Angst und Frustration. Es hat Gründe, warum der Krankenstand in diesen “Ämtern” höher ist als bei allen anderen Arbeitgebern der Republik.

    Wie das zu behandeln ist gibt das SGB ganz klar vor, da gibt es kein Ermessen. Ob das so richtig ist kann man dahin gestellt lassen. Bei Menschen unter 25 Jahren bedeuten geringe Versäumnisse schon ein Totalentzug des Existenzminimums. Dabei spielt es keine Rolle warum sie nicht kooperiert haben, welche Problleme dem entgegen stehen, welche Unterstützung sie vielleicht brauchen. Sie sind raus und das spart Geld.

  • Piedro

    |

    RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    25. Februar 2018 um 18:06 | #
    @ Vietze : Das Bizarre hier ist, dass das Jobcenter, anstatt das Schreiben der Psychiatrie zu prüfen, dass mein Betreuter dauerhaft erwerbsunfähig ist, ihm aufforderungen schickt, persönlich zu erscheinen, “ um mit Ihnen über Ihre aktuelle berufliche Situation zu reden “ (O-Ton Jobcenter).

    ***

    Ein sehr schönes Beispiel für rechtswidriges Arbeiten. Bestehen Zweifel an der Erwerbsfähigkeit eines Antragstellers oder “Kunden” MUSS eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst erfolgen. Das JC ist nur für erwerbsfähige Leistungsberechtigte zuständig. Hier gibt es kein Ermessen, hier muss begutachtet werden. Aus die Maus.

    Wenn obendrein die Unterbringung in der Psychiatrie bekannt ist gibt es keine Rechtsgrundlage für eine “Einladung”, egal welcher Meldegrund angeführt wird. Wer das kleine 1×0,5 dieses Handwerks beherrscht weiß das. Wer sowas mehrfach rausschickt ist entweder absolut unqualifiziert oder handelt als Erfüllungsgehilfe einer Norm, die von der Geschäftsführung durchgesetzt werden soll.

    In der freien Wirtschaft wäre das ein Kündigungsgrund, wenigstens eine Abmahnung wäre fällig. In einem JC führt das eventuell zu einer Verlängerung des befristeten Vertrages oder zur Anerkennung des Teamleiters.

  • Piedro

    |

    Mathilde Vietze
    26. Februar 2018 um 10:27 | #

    Es leuchtet doch jedem ein, daß ein psychisch Kranker, solang er
    in stationärer Behandlung ist, nicht vermittelbar ist.

    ***

    Wurden diese sanktionsbewehrten “Einladungen” deshalb mehrfach verschickt, obwohl die Situation bekannt war? Weil das jedem klar ist, also auch dem Sachbearbeiter?

  • Piedro

    |

    Barnie Geröllheimer
    26. Februar 2018 um 15:48 | #

    Manche haben ein dermaßen hohes Trägheitsmoment, die brauchen halt den Druck, der sie motiviert, seinen Mitmenschen -nicht Staat, der verteilt nur- nicht überlang auf der Tasche zu liegen.

    ***

    Bei manchen mag das so sein, aber der Sanktionsdruck ist nachweislich kontraproduktiv. Dazu gibt es zahlreiche Studien und Erhebungen. Und etwas bedeutendes lassen Sie ausser acht: abhängig von den Qualifikationen gibt es schlicht und einfach gar nicht genug Stellen für alle Arbeitssuchenden. Da hilft auch der brutalste Druck nicht.

    *****
    Vor sechzig Jahren gingen die Arbeitslosen einen Tag in der Woche den Stempel holen, den anderen Tag fürs Geld. Das war unangenehm, da ist die heutige Erscheinensfrequenz beim Job-Center doch äußerst kundenfreundlich.

    ***

    DER war gut! Noch ein paar Jahrzehnte vorher gab es den Reichsarbeitsdienst für “asoziales Gesindel”.

    Kaum ein JC-Mitarbeiter würde sich erblöden seinen Arbeitbeger als kundenfreundlich zu bezeichnen, von den “Kunden” ganz zu schweigen. Beschäftigen Sie sich doch mal ein wenig mit der Materie, sprich: mit der Realität. Diese “Kundenfreundlichkeit” kostet uns alle Abermillionen an juristischen Folgekosten, um rechtswidrige “Kundenfreundlichkeit” zu korrigieren. Sie treibt Menschen in Verzweiflung, Obdachlosigkeit, Depression und in die Arme von Ausbeutern, die Bewerbern mit Sanktionen drohen können.

    Ich weiß ja inzwischen, dass Sie unter Realität das verstehen was Sie dafür halten, aber das muss doch nicht so sein! Die Informationen sind frei zugänglich. Es gibt zahlreiche Portale, wo Betroffene von ihren Problemen berichten und sich beraten lassen. Schauen Sie da doch einfach mal rein. Gehen Sie mal auf die Seite der Arbeitsagentur und suchen Sie da nach der Statistik über Widersprüche und Klagen. Sie werden die JC nie wieder mit dem Vorwurf der “Kundenfreundlichkeit” verunglimpfen.

  • RECHTSANWALT OTMAR SPIRK

    |

    Lieber @ Pedro, ich erinnere mich an den Satz von BA Chef Weise über die 5 % Leistungsverweigerer unter den Erwerbslosen, finde aber die Quelle, auch zu Leyen, nicht mehr . Falls Sie die noch wissen ?
    Schöner Sonntag noch !

  • Piedro

    |

    @Herr Spirk,

    das sagte sie in einer Talk-Show zum Thema, ehe ihr die Bundeswehr anvertraut wurde. Mehr kann ich dazu nicht sagen, ausser, dass deshalb nur wenige Sanktionen verhängt werden, die meisten davon betreffen den Nichtantritt oder den Abbruch von Maßnahmen. Was deren Qualität und Sinnhaftigkeit angeht gibt es regelmäßig Stellungnahmen vom Rechnungshof.

    Das Bild vom arbeitsverweigernden Leistungsberechtigten wurde von den Medien gezeichnet, besonders zur Einführung der Hartz-Reform. Es dient als Argumente restriktiv gegen Millionen vorzugehen. Es dient als Pseudoargument sobald es um Erwerbslose geht, interessanterweise auch immer wieder gern von Personen vorgetragen, die eigentlich in der Lage wären sich über die Situation zu informieren, ehe sie jedes Thema mit dieser Sicht der Dinge belasten. Naja, wem sage ich das…

    (Bitte vergessen Sie das i in meinem Namen nicht, sonst nenne ich Sie Herr Sprk. ;) )

  • Piedro

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    Herr Weise sagte es wären keine 5%. Vielleicht waren ihm 3% viel zu wenig um sie zu benennen, man hat das, was er in dieser Diskussion zum Besten gab, sowieso schon nicht mehr ernst nehmen können. Schon damals begründete er die hohe Zahl der aufgehobenen Bescheide – und den damit verbundenen Aufwand – als Folge unzureichend geschulter Mitarbeiter. Diese Behauptung hält sich bis heute. Sie ist ja auch nicht falsch. Allerdings ist diese unzureichende Schulung ganz offensichtlich gewollt, sonst hätte man zB die Praxis, eingearbeitete Mitarbeiter nach zwei, drei Jahren auszutauschen, was ja von Insidern vieler JC und der Arbeitsagentur anhaltend beklagt wird, aufgegeben.

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