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Kolumne

So nicht, liebe Behörde! (1)

In regelmäßigen Abständen wird sich Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern widmen. Dazu eine Vorbemerkung: Diese Kolumne richtet sich nicht gegen „die Behörden“ und „die Behördenmitarbeiter“. Sie bezweckt, Behörden und ihre Mitarbeiter anzuhalten, sich an das Recht zu halten und den Menschen, für die sie – jedenfalls in der Theorie – da sein sollten, zu Ihren oft genug wenigen Rechten zu verhelfen und sie zu unterstützen. Diese Kolumne ist auch offen für die (belegbaren) Berichte anderer Betroffener oder von Anwaltskollegen und Betreuern über ihre Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern in der Region. Bitte schreiben Sie an redaktion@regensburg-digital.de, wenn Sie meinen, das sollten auch andere erfahren. Zum Auftakt zwei Fälle: aus dem Jobcenter und der Ausländerbehörde.

Von Otmar Spirk

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Offenbaren Sie die letzten zehn Jahre ihres Lebens

Das Schreiben des Jobcenter Stadt war für das deutsch-ausländische Ehepaar ein Schock: Unter der Überschrift „Aufforderung zur Mitwirkung“ wurde mitgeteilt, dass zu prüfen sei, ob Leistungen zu Unrecht bezogen worden seien. Dazu seien folgende Unterlagen beizubringen:

  • Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des ausländischen Eheteils – für zehn Jahre rückwirkend
  • Die Kontoauszüge bzw. Umsatzanzeige – und zwar vollständig, fortlaufend, nicht geschwärzt – des deutschen Ehegatten ebenfalls für zehn Jahre rückwirkend.

Wir setzen Ihnen für die Beibringung eine Frist von zwei Wochen, schreibt das Jobcenter.

So versetzt man Menschen in Angst und Schrecken, oder? Ist das nun Ausreizen des maximalen Handlungsspielraums durch das Jobcenter, oder einfach das übliche Abwälzen von Arbeit auf die „Kunden“ des Jobcenters und rechtswidrig?

Der Hintergrund: Von den Eheleuten ist der eine Teil deutscher Staatsbürger, der andere arbeitet und lebt im Ausland und ist regelmäßig zu Besuch in Deutschland. Sozialbetrug steht im Raum. Doch die Vermutung ist falsch. Die Ehe wurde bei der Antragstellung mitgeteilt, die seinerzeit geforderten Angaben über Einkommen und Vermögen des ausländischen Ehegatten wurden gemacht. Der Sachbearbeiter beim Jobcenter sah es sich an, stellte fest, dass der ausländische Teil so wenig verdient, dass er keinen Beitrag zum Unterhalt leisten kann – und beließ es dabei.

Nun bemerkt das Jobcenter: Hoppla, wir haben da nicht weiter nachgefragt – und möchte sein Problem zum Problem der Eheleute machen.

Das Ehepaar liefert brav die Unterlagen über den ausländischen Ehegatten, übersetzt auf eigene Kosten, für zehn Jahre, nach. Und fragen an, wer denn die einige hundert Euro teuren Kosten für den deutschen Eheteil bezahlt, um die für die früheren Jahre nicht mehr vorhandenen Kontoauszüge von den Banken zu bekommen. Sie selber „natürlich“, antwortet das Jobcenter.

Ab hier komme ich ins Spiel und mir fällt unter anderem auf: Das Jobcenter hat die Hälfte aller Kontoauszüge bereits – schließlich mussten bei dem halbjährlichen Weiterbewilligungsantrag immer die Kontoauszüge für das vorherige Vierteljahr mitgeliefert werden. Und: Ungeschwärzt müssen im Normalfall Kontoauszüge schon gar nicht herausgegeben werden. Das Jobcenter hat nur ein Recht auf Auskunft über die eingegangenen Einnahmen, die Ausgaben gehen es nichts an – urteilte das Bundessozialgericht.

Und vor allem: Das Verlangen des Jobcenters scheitert schon am gesetzlichen Vertrauensschutz: Wenn ein Hartz IV-Bezieher korrekte Angaben macht, und das Jobcenter fragt nicht weiter nach, dann ist das der Fehler des Jobcenters. Der Betroffene genießt für die Vergangenheit den sogenannten Vertrauensschutz – sagt das Gesetz.

Das alles teile ich dem Jobcenter mit, und bekomme heute die Antwort: Wir brauchen die Kontoauszüge nicht mehr, wir haben keine Rückforderungen.

Die Ausländerbehörde und der psychisch kranke Flüchtling

Endlich! Ich halte den Bescheid des Baundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Hand, wonach „mein“ Flüchtling nun ein nach der UN-Konvention anerkannter Flüchtling ist. Ich beantrage parallel bei der Ausländerbehörde der Stadt Regensburg die sogenannte Fiktionsbescheinigung (Arbeitsgestatttung) und die Aufenthaltserlaubnis, beim Jobcenter Hartz IV-Leistungen, und bei der Krankenversicherung die Pflichtversicherung.

Bringen Sie uns die Aufenthaltserlaubnis, schreibt die Krankenversicherung – und lehnt den Antrag zunächst ab, weil von der Ausländerbehörde einfach nichts kommt. Bringen Sie uns endlich wenigstens die Fiktionsbescheinigung , schreibt das Jobcenter – und zahlt zunächst nichts.

Nur von der Ausländerbehörde, da ist – drei Wochen nach meinem Antrag – immer noch nichts da. Ein Anruf ergibt: Man habe nicht geantwortet, weil man ja gar nicht zuständig sei. Zuständig sei die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) bei der Regierung. Einfach einen Antrag nicht beantworten – geht aber nicht. Und: Den Unzuständigkeits-Unsinn hatten wir doch schon mal. Als mir das Gericht vor einem halben Jahr die gesetzliche Betreuung für den jungen Mann übergab, bat ich um Akteneinsicht bei der Ausländerbehörde. Zuständig sei die ZAB , erfuhr ich, aber auch erst, nachdem ich der Behörde hinterhergelaufen war. Daraufhin beantragte ich eine einstweilige Anordnung gegen die Behörde beim Verwaltungsgericht – und zack war die Akte da.

Trotz Aufklärung dieses Sachverhalts kommt weiter – nichts. Nun reicht’s mir. Ich faxe: Entweder kommt binnen kürzester Zeit der Bescheid oder ich reiche – wieder – einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht ein.

Am nächsten Tag kommt eine E-Mail. Die Fiktionsbescheinigung könne ich sofort abholen. Na also, geht doch. Dann schickt mir die Behörde die Antragsformulare zu – einen Monat nach Antragstellung. Und ich müsse mit meinem Flüchtling persönlich bei ihnen erscheinen, heißt es weiter. Warum? Das wird nicht mitgeteilt.

Meine Assistentin bringt die ausgefüllten Formulare und holt die Fiktionsbescheinigung. Obwohl ich die Behörde ausdrücklich informiert habe, dass mein Flüchtling in der Psychiatrie ist, erfahren wir erst jetzt, dass das persönliche Erscheinen dort wegen der Abnahme der Fingerabdrücke Pflicht sei. Ein Termin dafür? Also in einem Monat hätte die Behörde einen Termin für ihn frei. HALLO! Der Mann ist nicht umsonst in der Psychiatrie. Und auch das BAMF war sich nicht zu schade, zur Anhörung mit einem Dolmetscher dort zu erscheinen.

Die Rettung kommt von der Psychiatrie: Der junge Mann wird medikamentös „eingestellt“. Ein Pfleger wird Behörde mit geschickt. Nach einer dreiviertel Stunde meldet meine Assistentin: Fingerabdrücke genommen, nichts schlimmes passiert. Nicht, dass der arme Mensch noch den Geschäftsbetrieb der Ausländerbehörde gestört hätte.

Vor drei Wochen habe ich bei der Ausländerbehörde beantragt, „meinen“ Flüchtling zu seinem Cousin in ein anderes Bundesland „umzuverteilen“. Laut Gutachten ist nämlich die Alternative bei ihm dauerhafte Verwahrung in einem psychiatrischen Pflegeheim oder Zusammenwohnen mit einem Verwandten. Das sei die einzige Chance, dass sich sein traumatisierter Zustand noch bessert. Letzteres wäre nun möglich – wenn die Ausländerbehörden hier und dort mitspielen.

Man kann das nun humanitär betrachten und/ oder rein finanziell: Die Kosten seines Psychiatrie-Aufenthalts betragen gut 3.000 Euro im Monat. Und wenn ihm nach Einschätzung der Ärzte bei seinem Cousin geholfen werden kann, dann sollte das doch ein weiterer Grund für zügige Bearbeitung sein. Oder was meint die Ausländerbehörde? Meint sie etwas? Ich warte auf eine erste Reaktion.

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Kommentare (15)

  • erich

    |

    zu So nicht, liebe Behörde! “Offenbaren Sie die letzten zehn Jahre ihres Lebens”

    kürzlich war zu lesen:
    “Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen”, sagt Steidl. “Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.”
    Quelle: Abendzeitung
    Ein Tag im Jobcenter
    Am kürzeren Hebel: Der Münchner Hartz-IV-Report

    kürzlich auf HartzIV org zu lesen, nämlich wie z.B.
    Hartz IV Sanktionen gnadenlos – auch gegen Familien mit Kindern
    oder
    Kein Hartz IV Schonvermögen: Eltern müssen Haus verkaufen
    oder
    Laut einer Meldung (basierend auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung) verzichten 3,1 – 4,9 Millionen Antragsberechtigte auf Hartz IV und leben so in verdeckter Armut.
    oder
    In Deutschland gibt es immer mehr Menschen, die in Armut leben. Dabei sind nicht nur Erwerbslose stark von Armut betroffen, sondern auch immer mehr Alleinerziehende.
    oder
    Nur noch 53 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag: „Gesellschaftlicher Skandal“

  • Else E.

    |

    Knapp erzählt – eigentlich zum Lachen, doch leider wahr – tragisch absurd. Das fällt mir spontan zu den beiden Fallbeispielen ein.
    Wenn es schon für einen engagierten Anwalt so ein ständiges Anschieben und Nachhaken ist, bis die Mandanten ihr Recht bekommen… Wie mag es dann unbedarften Menschen gehen, die gar nicht auf die Idee kommen, sich Rechtsbeistand zu holen?

  • Rosalia Genoveva

    |

    Das war die Aufgabe, nicht wahr?:
    “Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des ausländischen Eheteils – für zehn Jahre rückwirkend”.

    Ja mei, mei Großmutta selig hat no die Herkunft sechs Generationen zruck nachweis müssn, da braucht ma si über die Verbesserung, wo ma nur 10 Jahr alls genau braucht, wirkli net aufregn…

    Als “gschichtsbewusster” Mensch, mein ich.

    Überhaupt sollt keiner nicht ein Deutscher werden, bleiben, oder sein dürfen, der nicht drei Mal im Jahr an der Bürokratie gstorbn is und des überlebt hat.

  • Helmut Bieler-Wendt

    |

    Gut so.
    Weiter so!
    Denn vielleicht ist auch bei Behörden, bei aller hohen Belastungen, doch noch Veränderung möglich…
    Nötig wäre sie; oft!

  • EX REGENSBURGER

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    Hervorragende Idee, hier über dieses Thema kontinuierlich zu berichten. Dann fühlt sich “die Behörde” vielleicht veranlasst, ihre Arbeit etwas genauer und “kundenfreundlicher” zu machen. Ich habe in der Regel gute Erfahrunge mit der Stadtverwaltung etc. gemacht, aber im Bereich Ausländerbehörden und JOBCENTER geht es nicht immer mit rechten Dingen zu. DANK an Otmar für seinen Einsatz, weiter so!

  • Thik

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    “Das Jobcenter hat nur ein Recht auf Auskunft über die eingegangenen Einnahmen, die Ausgaben gehen es nichts an – urteilte das Bundessozialgericht.”
    Darauf sollte man sich besser nicht verlassen. Das BSG schreibt nämlich
    “§ 67 Abs 12 SGB X nennt als besondere Arten personenbezogener Daten Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Grundsicherungsträgers – Sicherung des Lebensunterhalts und Eingliederung in Arbeit, vgl § 1 Abs 2 SGB II – ist es nicht erforderlich, dass dieser Kenntnis über das Ausgabeverhalten der Grundsicherungsempfänger in den in § 67 Abs 12 SGB X genannten Bereichen erlangt.” https://lexetius.com/2008,3925
    Zwar können einen bei dieser Entscheidung mit Fug und Recht die Haare zu Berge stehen, weil sie eine nahezu unbeschränkt Ausforschung legitimiert. Das Jobcenter muss also nicht wissen, in welchem Sexshop ich kaufe, aber in welchen Geschäften sonst. Wozu soll das gut sein, außer einfach mal ohne konkreten Verdacht im Leben der Anderen zu wühlen in der vagen Hoffnung, es könnte sich etwas finden? https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Leben_der_Anderen Man kann das auch für verfassungswidrig halten, aber solange man keine entsprechende Entscheidung des BVerfG vorlegen kann, hilft das praktisch nichts. Versteift sich ein Jobcenter darauf, so kann es sich ruhig zurücklehnen, schließlich folgt es der höchstrichterlichen Rechtsprechung und hat damit praktisch einen Freifahrtschein durch die Instanzen(*). Sollte tatsächlich ein Betroffener dagegen vorgehen wollen und den Weg zum BVerfG nicht scheuen, so wird er wahrscheinlich schon daran scheitern, hierfür überhaupt Prozesskostenhilfe zu bekommen, da die Rechtsfrage durch das BSG ja “bereits geklärt” ist.
    In der Praxis kommt dazu, dass man auch noch nachweisen muss, dass es sich bei der Ausgabe um eine geschützte Ausgabe handelt, d.h. man ist letztlich meistens gezwungen den ungeschwärzten Kontoauszug vorzulegen, um die Rechtmäßigkeit der Schwärzung zu beweisen.
    (*) Vorsicht. Der Umkehrschluss gilt nicht, dass das Jobcenter der Rechtsprechung folgen müsste. Folgt ein Jobcenter nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, so folgt es nicht. Es fehlt zwar der Freifahrtschein, aber die Fahrt ist meistens durchaus möglich, sie kostet dann eben des Jobcenter ggf. ein kleines bisschen (eigene Mühe).

  • Barnie Geröllheimer

    |

    Das Jobcenter ist dazu da, Hilfen zum Lebensunterhalt zu geben und gleichzeitig den Staat vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme zu schützen. Seine Arbeitsunfähigkeit aus welchen Gründen auch immer muß dabei jeder selbst beweisen.
    Am tollsten ist es aber, dass ein Anwalt hier eine prima Werbeplattform gefunden hat.
    Pfui!

  • Markus Frowein

    |

    @ Barnie Geröllheimer (8. Februar 2018 um 10:46)

    Zitat: “Pfui!”

    Sind sie zufällig ein gefrusteter Jobcenter-Mitarbeiter?

  • Markus Frowein

    |

    @ Barnie Geröllheimer (8. Februar 2018 um 10:46)

    Sorry, ich hatte noch was vergessen:

    Das Jobcenter ist dazu da, die Kosten möglichst niedrig zu halten, koste es, was es
    wolle sowie gleichermaßen die Statistik möglichst niedrig zu halten, koste es, was
    es wolle, Hilfen zum Lebensunterhalt zu geben, wird als unangenehm empfunden.

  • Thik

    |

    “Seine Arbeitsunfähigkeit aus welchen Gründen auch immer muß dabei jeder selbst beweisen.”
    Soviel zu den Grundlagen des Sozialrechts. Der obige Artikel ist da etwas fortgeschrittener, da er an einem Beispiel illustriert, wo die Grenzen der Mitwirkungspflicht liegen.

    “Am tollsten ist es aber, dass ein Anwalt hier eine prima Werbeplattform gefunden hat.”
    Die Werbung ist hier immer rechts von den Artikeln, leicht erkennbar an einem weiß-auf-orange-farbigem Hinweis “WERBUNG”. Außerdem unterscheidet sie sich dadurch, dass es dort keine Kommentarfunktion gibt, in der jeder seine mehr oder weniger fundierte Meinung zum Thema kundtun kann.

  • erik

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    “Das Jobcenter ist dazu da, Hilfen zum Lebensunterhalt zu geben ”

    – der Bürger aus der Unter- bzw. Mittelschicht als potentieller Schmarotzer und Parasit bzw. “Wohlstandsmüll” (siehe Unwort des Jahres 1997) denn man kriminalisieren, drohen, gängeln und einschüchtern muss, damit der von Natur aus faule deutsche Wohlstandsmüll der aus welchen Gründen auch immer, nicht in Beschäftigung bzw. Arbeit steht, seinen ständig betrunkenen, ungewaschenen fetten Arsch in die Gänge bringt, das ist das in meinen Augen von den Parteien SPD, CSU, CDU, Wirtschafts- und Industrieverbänden, Gewerkschaften geprägte Menschenbild in diesem Land was so Ausdruck in der Agenda 2010 bzw. Hartz-Reformen gefunden hat. Man wirft es lieber aus den Fenster siehe Landesbankskandale quer durch Deutschland und verbundene Milliardenschäden oder verteilt es in der ganzen Welt siehe Scheckbuchdiplomatie.
    Aufgabe der Arbeitsagentur ist es schon lange nicht mehr Hilfe für den Lebensunterhalt zu geben und Menschen in Arbeit zu bringen, sondern finanzielle Mittel frei zu machen die für andere Zwecke verwendet werden können (zB. eine Summe von 1,5 Milliarden Euro, die die Jobcenter in den letzten drei Jahren aus dem Hartz IV Fördertopf umgeschichtet haben um damit ihre eigenen Verwaltungskosten und Tariferhöhungen ihrer eigenen Mitarbeiter zu finanzieren.) und der Politik und ihren Rattenschwanz lukrative (Tarif, Urlaubs- Weihnachtsgeld, Altesversorgungen Vermögenswirksame Leistungen) Posten zu verschaffen.

    ich erinnere an die Vorgänge die vor einiger Zeit zu lesen waren:
    z.B. die vom Rechnungshof beanstandete Mauschelei bei der Arbeitsagentur selbst, bei der nach Gutdünken des Vorstandes Gehälter bis zu 200.000 Euro im Jahr für Behördenmitarbeiter festgelegt wurden und weder habe die BA das zuständige Arbeitsministerium über die Gehälter informiert noch die Stellen ausgeschrieben. Die Bewerberauswahl habe sich nach “Einzelfallentscheidungen des Vorstandes” gerichtet. Auch vor skurrilen Konstruktionen schreckte die BA nicht zurück, was in einem Brief monierte wurde. Demnach versetzte die Behörde einen außertariflich Beschäftigten für eine “logische Sekunde” in ein Beamtenverhältnis, um ihm eine Pension zu sichern. Anschließend wurde er beurlaubt und mit einem übertariflichen Privatgehalt ausgestattet.

  • Rosalia Genoveva

    |

    Barnie Geröllheimer hat in schönschter Herrli Art zum Herrn Spirk hin Pfui gruafen.
    Das hilft bestimmt, dass der nicht mehr rumschnüffelt!
    Ganz gwiss!

  • Piedro

    |

    Barnie Geröllheimer
    8. Februar 2018 um 10:46 | #
    “Seine Arbeitsunfähigkeit aus welchen Gründen auch immer muß dabei jeder selbst beweisen.”

    Nö. Das JC ist nur für erwerbsfähige Leistungsberechtigte zuständig. Hält man den “Kunden” für nicht oder eingeschränkt erwerbsfähig ist die Begutachtung durch den ärztlichen Dienst zu veranlassen. Dies hat auch zu geschehen, wenn der “Kunde” Zweifel an der Erwerbsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Wegen Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit darf ein Antrag aber nicht abgelehnt werden, weil das JC vor allem den Verfassungsauftrag der Existenzsicherung zu erfüllen hat. Vor der Feststellung einer möglichen Erwerbsunfähigkeit ist keine andere Stelle zuständig, also muss die Leistung vom JC erbracht werden und kann dann von einem anderen Grundsicherungsträger (Sozialamt, Rentenversicherung) erstattet werden.

    “Am tollsten ist es aber, dass ein Anwalt hier eine prima Werbeplattform gefunden hat.
    Pfui!”

    Selber pfui, Kollege. Herr Spirk kann sich nicht über einen Mangel an Klienten beklagen. Seine Artikel sind immer informativ und sachlich, das hat mit Werbung nix zu tun. Wer meint, jemand sollte nicht journalistisch tätig sein, Mißstände, von denen er Kenntnis hat nicht bekannt machen, weil er vielleicht davon profitieren könnte hat irgendwas nicht verstanden. Aber dieser dümmliche Ausspruch passt zu vielen anderen Beiträgen, die ich bisher von hnen lesen durfte und ziemlich deutlich zeigen, dass Sie sich gern zu Sachverhalten äußern von denen Sie keine Ahnung haben, und gern gegen andere Personen schießen, denen Sie irgendwas blödsinniges unterstellen.

    Ich werte das als Beleg dafür, dass die Meinungfreiheit funktioniert. Wobei eine Meinung an sich durchaus wertlos sein kann, wie man zB bei krakelenden Kindern im Supermarkt sieht.

  • Piedro

    |

    Markus Frowein
    8. Februar 2018 um 12:31 | #

    Sorry, ich hatte noch was vergessen:

    Das Jobcenter ist dazu da, die Kosten möglichst niedrig zu halten, koste es, was es
    wolle sowie gleichermaßen die Statistik möglichst niedrig zu halten, koste es, was
    es wolle, Hilfen zum Lebensunterhalt zu geben, wird als unangenehm empfunden.

    Schön wär’s. Tatsächlich schreibt das SGB den JC vor, mit dem geringsten Aufwand und möglichst kostengünstig zu arbeiten. Trotzdem erlegen inkompetente Sachbearbeiter und rechtswidrige, interne Vorgaben der Allgemeinheit enorme Kosten auf, nicht nur durch den unnötigen, bürokratischen Aufwand, vor allem durch Gerichtsverfahren. Seit Jahren liegt die Erfolgsquote von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren bei ca. 50%. Da nur ein Bruchteil der Betroffenen gegen rechtswidrige Bescheide klagt dürfte die tatsächliche Bezifferung von Rechtsbruch und -beugung in den Sozialbehörden weit höher liegen.

    In den Optionskommungen liegt der Verdacht jedoch nahe, dass hier auf Weisung und auf Kosten von bedürftigen Mitbürgern “gespart” wird.

    Lange Jahre wurde bestritten, dass “Geschäftsführer” von JC Bonuszahlungen für “Einsparungen” erhalten, dann wurden solche Fälle (und die Lüge dazu) öffentlich. Die GF gaben vor, wie viel sie an “Aktiva” einsparen wollten und kassierten, wenn sie diese Vorgaben einhielten. Aktiva sind hier entweder Förderleistungen oder der Regelsatz bedürftiger Mitbürger. Mit rechtskonformen Mitteln ist sowas kaum möglich, also wurden die Mitarbeiter angewiesen rechtswidrige Bescheide zu erstellen oder sinnvolle Förderungen nach Ermessen zu veragen.

    Gespart wird auch nicht bei sinnlosen Förderungen, was der Rechnungshof seit Jahren dauerhaft kritisiert.

    Auch werden seit Jahren Mittel, die zur Förderung von Erwerbslosen bestimmt sind, in die Verwaltung oder Kosten der Infrastruktur gesteckt, was in Optionskommunen sogar legal ist.

    All das lässt sich leicht nachprüfen, theoretisch sogar von den Geröllheimern der Nation.

  • Piedro

    |

    Günther Herzig
    8. Februar 2018 um 15:00 | #

    Also, wenn er es nicht verraten hätte, das mit der Werbeplattform, keiner hätte es bemerkt.
    Das ist so fürchterlich, wenn man eigentlich richtig vom Leder ziehen will und dann fällt einem nichts geeignetes ein.

    Und jetzt stellen Sie sich mal vor Sie fühlten sich ständig gedrängt vom Leder zu ziehen und Ihnen fiele nie was geeignetes ein, oder noch schlimmer: Sie hielten alles, was Ihnen durchs Hirn schießt für geeignet andere damit zu beglücken respektive zu diskreditieren. Gruselig, gelle? Sie würden Pfui schreiben. Mit einem !. Weil ein sachlich einwandfrei schreibender Autor auf diesem Weg Mandanten finden könnte, weil er sich als kompetent und engagiert erwiesen hat.

    Ich finde das putzig, und es ist prima, dass solche Gestalten das Niveau dieser Plattform nicht mal ansatzweise bestimmen können.

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