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Archiv für März, 2024

Mit einer einstweiligen Verfügung versuchte die Geschäftsführung der KDL mbH an der Uniklinik Regensburg, gegen einen weiteren Warnstreik der zu Niedriglöhnen angestellten Beschäftigten vorzugehen – erfolglos.

In der Tarifauseinandersetzung mit den Beschäftigten der KDL mbH, Servicegesellschaft an der Uniklinik Regensburg, greift die Geschäftsführung zu härteren Bandagen. Im Vorfeld eines neuerlichen Warnstreiks am heutigen Mittwoch und am Donnerstag hatte die Arbeitgeberseite versucht, dies per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen.

Engagiert hatte man dafür die auf diesem Gebiet einschlägig bekannte Münchner Sozietät Seufert Rechtsanwälte. Vor dem Arbeitsgericht Regensburg ist man mit dem Verfügungsantrag allerdings krachend gescheitert. Er wurde von der 6. Kammer als unbegründet zurückgewiesen. Die Streikmaßnahme sei nicht rechtswidrig, sondern im Gegenteil nachvollziehbar und verhältnismäßig.

Diskussion

Das Velodrom: der Status Quo Vadis. Ein Gespräch

Das Velodrom liegt den Regensburgern erkennbar am Herzen; schon eine halbe Stunde vor Beginn der Informationsveranstaltung des Architekturkreises Regensburg zur Generalsanierung ist das Degginger gefüllt, als ob es etwas umsonst gäbe. Wobei eines klar ist: wie auch immer letztlich die Pläne für das Velodrom aussehen werden, es wird so ziemlich das Gegenteil von umsonst sein.

Heidenspaß statt Höllenqual

Auf den Küchentisch steigen, um die Sünde besser sehen zu können – Freigeistertanz in Regensburg

Am sogenannten Karfreitag findet ab 21 Uhr in fünf Regensburger Lokalen der sogenannte „Freigeistertanz“ unter dem Motto „Heidenspaß statt Höllenqual“ statt. Möglich macht das ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016, für das der bfg München bis 2016 ein Jahrzehnt vor Gericht gestritten hatte.

Fragwürdiges Vorgehen

Kampf um Naturfriedhof Schlosswald: Will die Stadt Nittenau den Gründer in die Insolvenz treiben?

Seit drei Jahren wartet Schlosswald-Gründer Jürgen Kölbl auf seinen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Es geht um einen Vertrag, den die Stadt Nittenau urplötzlich als nichtig ansieht, und um über 100.000 Euro an offenen Forderungen, die sie zuvor über Monate hat auflaufen lassen. Das Vorgehen der Kommune wirkt wie eine konzertierte Aktion.

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