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Kolumne

Diskriminiert das Jobcenter Alleinerziehende?

Wie das Jobcenter der Stadt Regensburg einer alleinerziehenden Mutter ihren Umzug erschwert…

Von Rechtsanwalt Otmar Spirk

Über ein gutes Jahr wohnt die alleinerziehende Mutter bereits zusammen mit ihrem Kleinkind in dem kleinen WG-Zimmer, das schon vor der Geburt des Kindes gerade noch groß genug war. Nun hat sie endlich – Hurra! – eine eigene kleine Sozialwohnung gefunden. Alles passt – auch für das Jobcenter der Stadt Regensburg, von dem die Mutter Leistungen erhält. Jetzt muss nur noch der Umzug hinhauen. Aber: Das alte Mietverhältnis ist bis zum 15. des Monats befristet, die neue Wohnung musste sie aber zum 1. des Monats anmieten. Und vor allem: Der Umzug inklusive des Kaufs von Mobiliar wie Küche usw. brauchen Zeit, zumal immer auch das kleine Kind versorgt werden muss.

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Eigentlich etwas völlig normales, dass man nicht von 24 Uhr auf 0 Uhr umziehen kann. Also beantragt die Frau beim Jobcenter Stadt die Übernahme der doppelten Miete für 15 Tage. Die Antwort ist kurz und bündig:

„Wir teilen Ihnen mit, dass doppelte Mieten von uns grundsätzlich nicht übernommen werden.“

Die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung – also dass sie sich gegen diese Ablehnung durch Einlegung eines Widerspruchs wehren kann – fehlt. In meiner menschlichen Naivität denke ich mir, das Jobcenter hätte zum Beispiel auch schreiben können:

„Wir sind uns der besonderen Schwierigkeiten eines Umzugs für sie als Alleinerziehende mit einem Kleinkind bewusst, wir bekommen das gemeinsam hin.“

Tatsächlich ist die Ablehnung des Jobcenters schlichtweg rechtswidrig. Angefangen vom Bundessozialgericht bis runter zu den unteren Gerichten urteilen alle: Wenn es nachweislich notwendig ist, muss vom Jobcenter auch vorübergehend eine doppelte Miete übernommen werden. Und zwar zum Beispiel konkret in den oben genannten Fällen. Ich lege daher Widerspruch ein. Nun teilt mir das Jobcenter kommentarlos mit, dass sie die doppelte Miete doch übernehmen.

Aber die Geschichte geht weiter. Als nächstes wird der Mutter vom Jobcenter zur Unterschrift folgendes vorgelegt:

„Die Wohnung weist (…) für 2 Personen eine sehr geringe Wohnfläche (…) auf. Ich wurde daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein erneuter Umzug auf Grund der zu kleinen Wohnungsgröße nicht genehmigt wird und weder Kautions- noch Umzugskosten vom Jobcenter Stadt Regensburg übernommen werden.“

„Ein erneuter Umzug wird nicht genehmigt.“ Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wurde die lebenslange Wohnungs-Leibeigenschaft für Hartz IV-Bezieher eingeführt? Rechtlich korrekt müsste die Mitteilung des Jobcenters nämlich lauten:

„Ohne eine vorherige Zusage der Kostenübernahme bekommen Sie – mit wenigen Ausnahmen – bei einem weiteren Umzug von uns nur die Miete in Höhe der Miete der alten Wohnung und sonst nichts an Unterstützung.“

Eine tatsächliche Wohnungs-Leibeigenschaft gibt es allerdings für das Kind dieser Frau: Es darf nämlich nicht vor seinem 25. Lebensjahr bei der Mutter ausziehen, sonst bekommt es null Miet-Unterstützung vom Jobcenter. So steht es im § 22 Absatz 4 SGB II: Bei Auszug vor 25 bekommt ein Hartz IV-Empfänger nur noch bei schwerwiegenden Gründen (nachgewiesen kaputte Elternbeziehung, Umzugsnotwendigkeit wegen Arbeitsaufnahme u.ä.) überhaupt Mietkosten vom Jobcenter erstattet…

Nun plant die Mutter einen Billig-Umzug mit privaten Helfern (Wobei ihr nach meiner Einschätzung in ihrem Ausnahmefall auch ein gewerblich organisierter Umzug zugestanden wäre.). Doch die Probleme mit dem Jobcenter gehen trotzdem weiter.

Zum Kostenvoranschlag für den Umzugswagen teilt das Jobcenter mit, man werde die Kosten direkt mit dem Vermietungsunternehmen abrechnen. Und:

„Die Mietkaution (für den Umzugswagen) wird nicht übernommen.“

Mal wieder mit Punkt und ohne die vorgeschriebene Widerspruchsrecht-Belehrung. Nun ist es aber branchenüblich, eine Mietkaution zahlen zu müssen. Und zu einer Abrechnung mit dem Jobcenter ist die Verleihfirma auch nicht bereit, dafür gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage.

Im Normalfall wäre der Umzug der Mutter nun schlichtweg gescheitert. Ihre Rettung: Es ist Ende des Monats, der Regelunterhalt vom Jobcenter ist eben auf dem Konto eingegangen. Den setzt sie nun für den Umzugswagen ein…

Diskriminierung statt besonderer Unterstützung: Das finde ich angesichts des Beitrags, den Alleinerziehende mit dem Aufziehen von Kindern für unser Land leisten schlichtweg ungeheuerlich. Statt den 2,17 Millionen alleinerziehenden Müttern und den 407.000 alleinerziehenden Vätern einen roten Teppich auszurollen, sind sie oft der Fußabstreifer dieses angeblich kinderfreundlichen Landes. 40,4 Prozent aller Alleinerziehenden in Deutschland-West sind laut der aktuellen Angaben des Bundesamts für Statistik „armutsgefährdet“(= weniger als 60 Prozent des mittleren Durchschnittseinkommens der Gesamtbevölkerung), im Osten sind es sogar 45,5 Prozent.

In den Jobcentern werden sie systematisch benachteiligt, da sie als „schwer vermittelbar“ wenig zählen, so besagt es unter anderem der 3. Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Kommentare (14)

  • Gondrino

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    Ich wundere mich über mich selbst, dass solche Berichte bei mir noch ohnmächtige Wut auslösen, scheint es doch Alltag in deutschen Behörden zu sein Leistungsempfänger zu schikanieren und rechtswidrig Leistungen vorzuenthalten. Die Häufung dieser Fälle auch in anderen Bezirken Bayerns deuten auf Anweisungen von ganz oben hin. Die Exekutive in Bayern scheint sich aus dem Rechtsstaat verabschiedet zu haben und Bayern wie ein feudales Fürstentum zu verwalten.
    Dazu gibt es jetzt schon einschlägige Dokumentationen. Keiner kann später sagen, wenn die freiheitliche Demkratie ganz verschwunden ist, er hätte nichts gewusst.

  • erik

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    kürzlich war zu lesen:
    “Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen”, sagt Steidl. “Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.”
    https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.ein-tag-im-jobcenter-am-kuerzeren-hebel-der-muenchner-hartz-iv-report.13a86738-f8af-4f1b-b45d-632be007c731.html

    Laut einer Meldung (basierend auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung) verzichten 3.100.000 bis 4.900.000 Antragsberechtigte auf Hartz IV und leben so in verdeckter Armut und erscheinen in keiner Statistik mehr.

  • Eingeborener

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    @ Gondrino, ihre Wut ist eine wichtige Energie , mit der sie entweder hilfreich für sich und andere sein können, oder im Falle ohnmächtiger Wut sich selber schaden. Ich weiss nicht, wer sie sind und was sie machen , aber dem Grunde nach gibt es immer einen Weg, Wut hilfreich einzusetzen. Im konkreten Fall ist es für die Betroffenen gut ausgegangen u für den Ruf des Jobcenters schlecht. Das ist doch zum Beispiel was. Alles Gute für Sie !

  • Mr. T.

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    In der Überschrift fehlt ein “auch”!

    Unglaublich, wie eine Behörde so lange so konsequent gesetzeswiedrig handeln kann und niemand wird zur Rechenschaft gezogen. Bei einem privaten Unternehmen wäre da schnell was passiert.

  • highwa

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    Herr Spirk,

    ich hoffe Sie bleiben all denen, die einen Beistand wie Ihren benoetigen und einen, der um das kaempft, was eigentlich Gesetz ist und angewandt werden muesste, noch lange erhalten bleibt! Ich ziehe meinen Hut vor Ihnen und Ihrem Engagement!

    Solche Menschen wie Sie brauchen wir viel mehr in unserer Gesellschaft!

  • R.G.

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    Sehr geehrter Herr Spirk!

    Wer ist für Ihren hier wiederholt gezeigten Umgangston verantwortlich zu machen?
    Ich denke, erstens Ihre Kinderstube, zweitens ZWEI solide Ausbildungen, drittens Ihr Wille sich im beruflichen Bereich verständlich und respektvoll zu äußern.

    Bezüglich des manchmal unsäglichen Umgangstons bei … (vielleicht auch Jobcentern) erwarte ich, dass die Vorgesetzten baldigst klären, welcher Mangel beispielsweise unnötig hart verfasste Schreiben ermöglicht. Fehlt es an Sprachvermögen oder an beruflichen Wissen? Würde ein pubertäres Kind privat so sprechen, wäre das OK oder spräche man dann von einschüchterndem oder rüdem Benehmen? Wecher Maßstab gilt?

    Wenn es ein grundlegendes Sprachdefizit wäre, das in einem Jobcenter ein Mindestmaß an Freundlichkeit und Textverständlichkeit verhinderte, müsste man durch bessere Auswahlverfahren dialogfähigere Mitarbeiter gewinnen können.

    Läge es am prinzipiellen Mangel an Respekt vor den Klienten, weil man etwa unterstellte, jeder wolle das System ausreizen, kann man die Politik dagegen nicht mehr aus der Verantwortung lassen.
    Dann fehlt eine Klarstellung.

  • Hartnäckig

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    Mr. T. schreibt:
    Unglaublich, wie eine Behörde so lange so konsequent gesetzeswiedrig handeln kann und niemand wird zur Rechenschaft gezogen.
    Ja, so ist es leider. !
    Aber es ist da zu kurz gegriffen, nur das Job-Center in die Verantwortung zu nehmen. Da müssen sich die Personalabteilungen der Behörden schon fragen lassen, ob sie fähig sind, die richtigen Leute an den richtigen Platz zu setzen ?
    Und bei konsequenten Fehlverhalten einzelner Beschäftigter würde es auch das Disziplinarrecht geben – wenn man da nur wollte.

  • Piedro

    |

    @R.G.
    Sie verorten da eine persönliche Dysfunktion, was durchaus richtig sein kann. Aber dann ist das nicht nur eine Person, die nachjustiert gehört. Ich gehe davon aus, dass dergleichen in der Behörde erwünscht ist. Da wird gegen grundlegende Regelungen verstoßen, das Kleine Einmaleins dieses Handwerks. Nicht nur manchmal. Und nicht nur, weil man das immer so macht. Aber auch nicht von allen, immer und überall. Die Methode ist trotzdem erkennbar.

    „Wir teilen Ihnen mit, dass doppelte Mieten von uns grundsätzlich nicht übernommen werden.“

    Das machen die immer so. Und das ist rechtswidrig. Da hilft keine Nachschulung in Umgangsformen, da gehören alle Bescheide dahingehend geprüft ob sie überhaupt rechtskonform sind. Es kann doch nicht sein, dass eine Behörde sich “grundsätzlich” nicht an ihre Aufgabenstellung hält, vor allem nicht in der Grundsicherung. Es muss geprüft werden ob eine doppelte Mietzahlung zulässig ist, und hier war das der Fall. Zum Drüberstreuern verweigern sie noch bei einem selbstorganisierten Umzug (hat man hier eigentlich die Helferpauschale berücksichtigt, damit die Freunde auch verköstigt werden können?) noch die Kaution für das Umzugsfahrzeug. Warum? Eine Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht.

    In Gerichtsschreiben verwenden Juristen dann den Begriff schadwillig. Und das ist nicht persönlich gemeint. Es ist ein Büttelsystem, in dem die größte Fluktuation aller Behörden herrscht, mit einer beispiellosen Personalpolitik, die Angst regiert auf beiden Seiten des Schreibtischs. NIcht bei allen. Manche fühlen sich auf ihrem Sessel sicher, überlegen und berufen, und vergessen dabei sogar aufs Grüßen wenn “Kunden” den Raum betreten. Der Gesetzgeber bleibt dabei sowieso auf der Strecke, und der “Kunde”, wie bedürftige Mitbürger inzwischen genannt werden, muss sich gegen den Rechtsbruch durch die Behörde wehren. Gut, wenn man dann einen motivierten Anwalt zur Seite hat.
    Es ist beschämend, dass dieser Umgang mit geltendem Recht für viele Mitbürger alltäglich ist. Die meisten werden gar nicht erkennen, dass ihnen Ansprüche willkürlich verweigert werden. Einige sind vielleicht auch schon zu eingeschüchtert oder mutlos um sich zu wehren. Von manchen erfahren wir, immer wieder mal, und der Tenor ist immer der gleiche. Die Behörde agiert rechtswidrig. Einmal mehr “grundsätzlich”.

  • thorstenv

    |

    @Mr. T. 24. September 2019 um 18:57
    “Unglaublich, wie eine Behörde so lange so konsequent gesetzeswiedrig handeln kann und niemand wird zur Rechenschaft gezogen. Bei einem privaten Unternehmen wäre da schnell was passiert.”

    Das bezweifle ich. Für was sollte man einen Mitarbeiter zur Verantwortung ziehen, der viel Geld gespart hat? Warum soll man das Recht nicht brechen, wenn man allenfalls Vorteile davon hat?

    Wenn Sonderbedarf außerhalb des Regelbedarfs verweigert werden, kann das ja dazu führen, dass sich der Hilfebedürftige das nicht leisten kann. Allein das führt schon zur Vernichtung des Anspruchs. Insofern ist dieser Fall ein glücklicher Zufall, da der Bedarf vorübergehend durch Zweckentfremdung der Regelbedarfszahlung gedeckt werden konnte.

    Sonst gilt nämlich Folgendes

    “Wurde hingegen die aus krankheitsbedingten Gründen erforderliche besondere Ernährung in der Vergangenheit nicht durchgeführt, kann sie auch im Nachhinein nicht mehr nachgeholt werden. Die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung dient nicht der nachträglichen Entschädigung.”
    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164667

    “Entsprechendes gilt für die Frage eines Anspruchs wegen Mehrbedarfs für Hygieneartikel und Medikamente.”
    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188140

    Wäre der Umzug tatsächlich gescheitert, kann man leider Gottes nichts mehr machen, also verschwindet auch die Rechtswidrigkeit der Verweigerung.

  • Thik

    |

    @Piedro 25. September 2019 um 12:54

    “„Wir teilen Ihnen mit, dass doppelte Mieten von uns grundsätzlich nicht übernommen werden.“

    Das machen die immer so. Und das ist rechtswidrig.”

    Verzeihung, aber kann es wirklich sein, dass hier die spezielle juristische Bedeutung von “grundsätzlich” nicht bekannt ist? “Grundsätzlich” heißt nämlich eigentlich gar nix. Es heißt “wir tendieren in einem unbestimmten Sinn dazu, das so zu machen”. Insbesondere heißt es weder, dass sie es immer so machen, noch dass sie es meistens so machen. Man hat irgendeinen bisher noch nicht genau bekannt gegebenen Grundsatz nach dem man das so macht. Davon weicht man ab, wann man meint, abweichen zu sollen.

    Es gibt ein Bonmot, um sich dies zu merken. Leider kenne ich den Urheber nicht.

    “Ich lernte, dass Gerichte grundsätzlich zur Wahrheitsfindung verpflichtet sind. Dann lernte ich die Bedeutung von >>grundsätzlich<<."

  • Piedro

    |

    @thorsenv
    “Allein das führt schon zur Vernichtung des Anspruchs.”

    Nein, ein rechtmäßiger Anspruch wird nicht “vernichtet”, weil eine rechtswidrige Ablehnung erfolgt. Dafür gibt es die Rechtsmittel. Wird der Bedarf notwenigerweise aus dem Schonvermögen gedeckt besteht der beantragte Anspruch weiter und kann eingeklagt werden.
    Das SG Braunschweig hat dazu gerade geurteilt: https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-urteil-jobcenter-muss-umzugskosten-a-rueckwirkend-zahlen

    @Thik
    Grundsätzlich sollte man das Gesetz als Grundsatz anerkennen. Aber “das machen wir immer so” wurde mir schon sehr oft als Grund für ein rechtswidriges Vorgehen genannt. Auch in Regensburg. Im Gesetz und in den Fachlichen Hinweisen der Arbeitsagentur steht zwar was anderes, aber wir machen das immer so. Soll wohl heißen: dann kann das gar nicht falsch sein.

  • Thik

    |

    @Piedro 25. September 2019 um 21:08
    Die Mitteilung ist nicht rechtswidrig, sondern überflüssig, da bedeutungslos. Die Behörde hat darzulegen, warum sie in diesem Fall nicht übernimmt.

  • Piedro

    |

    @Thik
    Bedeutungslos? Nicht für Betroffene, die sich gegen einen rechtswidrigen Bescheid wehren müssen, was leicht mal Jahre dauern kann. Rechtswidrig weil es gegen geltendes Recht verstößt. Aber das muss erst festgestellt werden, weil die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs im Sozialrecht abgeschafft wurde müssen Betroffene mit den Folgen leben, bis die Korrektur erfolgt ist. Oder sich gleich damit abfinden, was die meisten tun. Schließlich obliegt der Behörde, die sie entrechtet, die Pflicht zur Aufklärung.

  • Thik

    |

    @Piedro 28. September 2019 um 16:26
    Nicht der Bescheid ist bedeutungslos, sondern diese Formulierung darin. “grundsätzlich” heißt nur “soweit wir nichts über den Fall wissen”. Das Jobcenter ist aber informiert und hat daher Ermessen auszuüben und darzulegen. Den Bescheid mit nichtssagenden aber bedeutendem klingendem Pomp aufzublasen ist bürgerunfreundlich, aber nicht unbedingt rechtswidrig,

    “Schließlich obliegt der Behörde, die sie entrechtet, die Pflicht zur Aufklärung.”

    Das Sozialgesetzbuch ist voll edler Pflichten für die Ämter aber Regelungen was bei Pflichtverletzungen passiert sind entweder nicht vorhanden oder ermutigen sogar zum Rechtsbruch. Das wurde irgendwann sogar dem Bundessozialgericht suspekt, so dass es einen sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch erfunden hat, der manchmal greifen kann.

    Man könnte ganz einfach eine Qualitätsverbesserung bei den Bescheiden erreichen, etwa mit der Methode, die man in der EDV als “bug bounty” bezeichnet. Für jeden Fehler im Bescheid, gibt es 1000 Euro für den Melder. Selbst wenn man mit dem Bundesverfassungsgericht davon ausgehen will, dass der Regelbedarf “noch” verfassungsgemäß ist, müsste man eigentlich daraus schließen, dass das ein sensibler Bereich ist, in dem man sich Fehler schon von vorneherein nicht erlauben kann. Ich weiß nicht, wie ich die Tatsache, dass trotzdem einfach nichts unternommen wird, um die Qualität der Entscheidung zu verbessern, damit in Einklang bringen kann, dass die Menschenwürde das höchste zu schützende Gut des Staates ist.

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drin