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Mittelständler aufgepasst: Bauinnung warnt vor Abzocke

Nepper, Schlepper, Bauernfänger Auch Betriebe versucht man immer öfter abzuzocken Nicht nur Verbraucher, sondern auch Betriebe werden von unseriösen Anbietern getäuscht, um diese durch getarnte Vertragsangebote um einen drei bzw. vierstelligen Eurobetrag pro Jahr zu „erleichtern“. Vor folgender, leider in jüngster Zeit zunehmend auftretender Masche warnt die Bauinnung Regensburg. Durch unaufgeforderte Faxzusendungen wird Betrieben oftmals vorgegaukelt, durch ein  Rückfax lediglich Bestätigungen für bereits dort erfolgte Eintragungen in Branchen-, Gewerbe- oder Markenverzeichnisse oder entsprechende Datenbanken abgeben zu müssen. Es wird dabei der Eindruck erweckt, als ob es sich um einen Korrekturausdruck handeln würde. Die Folge: Als Unternehmer glaubt man leicht, dass man im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung angeschrieben worden ist. Meist ist bereits alles in der Rückfax-Vorlage fertig vom Absender voreingetragen worden, so dass vom Empfänger nur noch der „Korrekturausdruck“ zur Erledigung der Angelegenheit unterschrieben werden muss. Nach Unterschriftsleistung beginnt dann der Ärger mit Rechnungen sowie Mahnungen durch den unseriösen Anbieter, weil ein Angebot zum Vertragsschluss im Kleingedruckten der Rückfax-Vorlage versteckt war. Hierzu Innungsgeschäftsführer Christian Huber: „Im betrieblichen Alltagsstress kann so ein Fehler bei der Unterschrift schon einmal passieren. In vielen Fällen besteht dennoch trotz Unterschrift keine wirksame vertragliche Pflicht, die Einträge in die entsprechenden Verzeichnisse auch bezahlen zu müssen. Dies hat der Bundesgerichtshof für Grundeinträge erst kürzlich im Urteil vom 26. Juli 2012 – Az. BGH VII ZR 262/11 festgestellt. Man sollte sich daher als Empfänger in solchen Fällen darauf berufen, dass es sich um eine überraschende Klausel handelt und den Vertrag zusätzlich wegen arglistiger Täuschung anfechten, widerrufen und auch vorsorglich kündigen.“ Am besten schützt man sich als Betrieb aber laut Bauinnung Regensburg bereits vor der Unterschrift durch „googlen“ des Absenders, also durch rechtzeitige Internetrecherche über den Faxabsender. In den meisten Fällen ist dort der unseriöse Anbieter durch entsprechende Warnhinweise auf Internetseiten, die vor professioneller Abzocke warnen, schon auf dem ersten Blick erkennbar.
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