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Holocaustleugner scheitert mit Berufung

Niederlage voller Theaterdonner

Erneute Niederlage für den Holocaustleugner Richard Williamson. Das Landgericht Regensburg wies die Berufung des Vagantenbischofs am Montag ab. Zuvor gab es zwei Stunden Plädoyer von Williamsons Verteidiger-Duo.
Edgar Zeiler und Andreas Geipel (v.l.): Notfalls wollen sie für ihren Mandanten bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Foto: Archiv

Edgar Zeiler und Andreas Geipel (v.l.): Notfalls wollen sie für ihren Mandanten bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Foto: Archiv

„Völlig ungeeignet.“ „Keinerlei Sachzusammenhang.“ „Bedeutungslos.“ Immer wieder muss sich Richter Dr. Walter Boeckh am Montag mit Beweisanträgen der Verteidigung befassen (und diese durchweg ablehnen). Sie sind ebenso zahlreich wie vielfältig. Eine kleine Auswahl: Um die Unschuld ihres Mandanten Richard Williamson bei der Berufung vor dem Landgericht Regensburg zu beweisen, wollen Andreas Geipel und Edgar Weiler Richterin und Staatsanwalt der ersten Instanz vernehmen lassen, Geipels Honorarvertrag für Buchveröffentlichungen vorlegen dürfen, der oder die Intendanten des schwedischen Fernsehsenders SVT sollen vorgeladen werden und eine Meinungsumfrage zu den Fernsehgewohnheiten und -kenntnissen der argentinischen Bevölkerung möge in Auftrag gegeben werden.

„Ein mildes Urteil“

Die mittlerweile fünfte Runde im Prozessmarathon gegen den holocaustleugnenden Bischof endet dennoch erneut mit einer Verurteilung des 73jährigen zu 90 Tagessätzen. Dem Richter ist es durchaus anzumerken, dass er nach den stundenlangen Plädoyers der beiden Verteidiger ein klares Zeichen setzen will. In seiner Urteilsbegründung arbeitet er Punkt für Punkt deren Einwände ab. Am Ende spricht Boeckh von einem „milden Urteil“. Doch angesichts der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft selbst keine Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt habe, könne er auch nicht darüber hinaus gehen.

Verteidiger: Der Tatort ist Schweden

2008 hatte Williamson in Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) einem schwedischen Fernsehteam erklärt, dass es keine Gaskammern gegeben habe, dass allenfalls „200.000 bis 300.000 Juden“ in Konzentrationslagern „umgekommen“ seien und dass es eine „massive Ausbeutung der Deutschen“ gegeben hätte, die unter einem „Schuldkomplex“ litten. Die Strategie der Verteidigung kann man recht kurz zusammenfassen. Natürlich habe Williamson diese Aussagen getroffen. Allerdings sei der Tatort Schweden gewesen und nicht Deutschland. Für die darüberhinausgehende Verbreitung – Internet, Empfang über Satellitenfernsehen, Aufbereitung in den deutschen Medien – sei der Bischof nicht verantwortlich und gewollt habe er dies ganz sicher nicht. So kurz sind die Plädoyers indes nicht. Zwei Stunden dauert der Theaterdonner der beiden Strafverteidiger.

Ein jüdischer Jurist muss herhalten

Edgar Weiler bemüht gar Max Alsberg – einen jüdischer Juristen in der Weimarer Republik, der sich 1933 das Leben nahm – um die Unschuld seines Mandanten argumentativ zu untermauern. Schon dessen, Alsbergs, Leitgedanke sei gewesen: „Keine Strafe ohne Gesetz.“ Das unterscheide den Rechts- vom Unrechtsstaat. Und, zu diesem Schluss würde Weiler zufolge eben auch Alsberg kommen, es gebe nun mal kein Gesetz, das Williamson gebrochen habe. Weder habe der Ex-Piusbruder den „unbestreitbaren Massenmord“ an den Juden bestritten, noch habe er ihn verharmlost oder gar gutgeheißen. „Ob die von ihm genannte Zahl stimmt oder nicht stimmt, ist gar nicht die Frage. Die Verteidigung muss sich hier gar nicht äußern“, so Weiler.

Schuld sind die anderen…

Williamson habe seine Aussagen zudem „unbestreitbar nichtöffentlich“ in einer Sakristei in Zaitzkofen getroffen, ohne den Vorsatz dies weiter zu verbreiten. Allenfalls in Schweden. Und dort sei das nunmal nicht strafbar. „Es gibt auch in Europa nur sehr wenige Staaten die Meinungsdelikte unter Strafe stellen“, so Weiler. Dass Williamsons Aussagen im Internet und via Satellit im Fernsehen verbreitet werden würden, habe dieser nicht ahnen können, nicht gewollt und schon gar nicht habe er dem zugestimmt. Täter seien diejenigen, die das Video verbreitet hätten, nicht der vermeintlich arglose Bischof. Wie soll dieser auch gewusst haben, dass Journalisten so etwas tun könnten – ein Interview verbreiten. Was diese getan hätten, sagt später Andreas Geipel, sei „skandalös und nicht mit dem journalistischen Ehrenkodex vereinbar“. Es könne doch nicht jeder Journalist einfach mit einem Interview machen, was er wolle.

„So blauäugig kann niemand sein.“

Boeckh braucht immerhin eine halbe Stunde, um in seiner Urteilsbegründung mit alledem aufzuräumen. Immer wieder zitiert er dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dass Williamson den Holocaust geleugnet und sich der Volksverhetzung schuldig gemacht habe, könne wohl niemand ernsthaft in Zweifel ziehen. „Wer die Existenz von Gaskammern bestreitet, leugnet einen wesentlichen Teilaspekt. Was braucht es denn sonst noch?“, so Boeckh. Getan habe Williamson dies vorsätzlich und im vollem Bewusstsein der möglichen Folgen. Generell sei ein Interview immer öffentlich und dass Journalisten solche Aussagen aufgreifen und verbreiten würden, sei klar gewesen. „Es ist auch allgemein bekannt, dass Fernsehen über Satellit zu empfangen ist.“ Niemand, auch nicht Williamson, könne so blauäugig sein, nicht zu überblicken, was seine Äußerungen für eine Brisanz gehabt hätten. Dass sie Deutschland verbreitet werden würden – zumal er sie hier getroffen hatte – liege auf der Hand, auch angesichts der gerade anstehenden Wiederaufnahme der Piusbruderschaft in den Schoß der katholischen Kirche. Und es gebe gerade in Deutschland gute Gründe, weshalb Holocaustleugnung strafbar sei. Es gelte, den Anfängen zu wehren. Dass der öffentliche Friede durch Williamsons immer noch „massiv gestört“ sei, liege auf der Hand. „Sonst würden wir hier nicht seit fünf Jahren verhandeln.“

OLG Nürnberg: Hält der Strafbefehl dieses Mal?

Der Prozessmarathon wird indes munter weitergehen. Geipel und Weiler haben angekündigt, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Doch zunächst geht es an das Oberlandesgericht Nürnberg. Dort wird vor allem die Frage entscheidend sein, ob Strafbefehl und Anklage der Staatsanwaltschaft den Rügen der Verteidiger standhalten. Einen ersten Strafbefehl hatte das OLG 2012 wegen formaler Fehler aufgehoben und das Verfahren nach Regensburg zurückverwiesen.
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Kommentare (7)

  • ExRA

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    Anwalt = Mietmaul. Wer zahlt, schafft an, und Kohle hat der Herr Bischof sicherlich genug zur Verfügung, um die Miete für seine Mietmäuler zu bezahlen. Das Verfahren wird sich ziehen, da könnt Ihr Euch drauf verlassen!

  • Student

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    Ich halte es für möglich, dass Mr. Williamson wirklich glaubt, was er in diesem Interview vonsichgegeben hat. Es ist ja auch in einem gewissen Sinn “unglaublich”. Vielleicht wäre es ja eine Möglichkeit, ihn dazu zu verurteilen, sich in Auschwitz mit sämtlichen Dokumenten und sonstigen “Überrestquellen” auseinanderzusetzen. Speziell die bürokratischen und feinsäuberlich dokumentierten Schriftwechsel bezüglich der auftretenden “Probleme” bei der Massenvernichtung kann man nicht im Nachhinein zum Zwecke der Diskreditierung des Deutschen Volkes erfunden haben. Er scheint bis jetzt ja nicht einmal realisiert zu haben, dass die Opfer nicht in bekleidetem Zustand in die Gaskammern geführt wurden! Seine Ausführungen in dem Video zeigen in meinen Augen eher, dass er das Ausmaß und manche Details bezweifelt, als dass er die Tatsache leugnet. Und er fühlt sich seltsamerweise als Anwalt des deutschen Volkes. Das eigentliche Motiv für sein Engagement erschließt sich mir daraus nicht. Warum redet sich da ein Mann aus England um Kopf und Kragen? Naiv erscheint er außerdem, was den Umgang mit Presseorganen betrifft. Dass der öffentliche Friede gestört sein soll, wie das Gericht meint, kann ich nicht nachvollziehen. So leicht lassen wir uns (in dieser Hinsicht zumindest) auch nicht mehr verhetzen! Zuviel Aufmerksamkeit wirkt dabei allerdings am ehesten kontraproduktiv! Konfrontation und Aufklärung täte not. Aber solche “Strafen” gibt es ja nicht in unserem System.

  • Kuno Küfer

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    @ Student: ” Er scheint bis jetzt ja nicht einmal realisiert zu haben, dass die Opfer nicht in bekleidetem Zustand in die Gaskammern geführt wurden!”
    Wie bitte???
    Was meinen Sie mit “nicht realisiert”, das die Opfer unbekleidet gewesen seien?

    Williamsons Überzeugung ist doch nach seinen Worten die hier:
    “I believe there were no gas chambers”
    (0.52)

  • Student

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    Sorry, aber ich habe mir das Interview angehört!

  • NochRA

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    @ExRA:
    nein, wer zahlt, schafft nicht automatisch an. Und nein, Anwalt ist nicht gleich Mietmaul. Anwälte, die halbwegs was drauf haben (nicht nur juristisch), können es sich nämlich leisten (nicht nur finanziell), potentielle Mandate – einfach so übrigens! – abzulehnen. Und ich bin einigermaßen sicher, daß in diesem Fall eine ganze Menge Anwälte die Verteidigung abgelehnt hätte.

  • Strafurteil gegen Bischof Williamson rechtskräftig | Regensburg Digital

    |

    […] Williamson hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Regensburg Berufung eingelegt. Bereits das Landgericht Regensburg hatte die Berufung von Williamson verworfen. Diese Entscheidung bestätigte nun der 1. Strafsenat unter Vorsitz von Dr. Bernhard Wankel mit dem […]

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