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Holocaustleugner scheitert mit Berufung

Niederlage voller Theaterdonner

Erneute Niederlage fĂŒr den Holocaustleugner Richard Williamson. Das Landgericht Regensburg wies die Berufung des Vagantenbischofs am Montag ab. Zuvor gab es zwei Stunden PlĂ€doyer von Williamsons Verteidiger-Duo.
Edgar Zeiler und Andreas Geipel (v.l.): Notfalls wollen sie fĂŒr ihren Mandanten bis vor den EuropĂ€ischen Gerichtshof ziehen. Foto: Archiv

Edgar Zeiler und Andreas Geipel (v.l.): Notfalls wollen sie fĂŒr ihren Mandanten bis vor den EuropĂ€ischen Gerichtshof ziehen. Foto: Archiv

„Völlig ungeeignet.“ „Keinerlei Sachzusammenhang.“ „Bedeutungslos.“ Immer wieder muss sich Richter Dr. Walter Boeckh am Montag mit BeweisantrĂ€gen der Verteidigung befassen (und diese durchweg ablehnen). Sie sind ebenso zahlreich wie vielfĂ€ltig. Eine kleine Auswahl: Um die Unschuld ihres Mandanten Richard Williamson bei der Berufung vor dem Landgericht Regensburg zu beweisen, wollen Andreas Geipel und Edgar Weiler Richterin und Staatsanwalt der ersten Instanz vernehmen lassen, Geipels Honorarvertrag fĂŒr Buchveröffentlichungen vorlegen dĂŒrfen, der oder die Intendanten des schwedischen Fernsehsenders SVT sollen vorgeladen werden und eine Meinungsumfrage zu den Fernsehgewohnheiten und -kenntnissen der argentinischen Bevölkerung möge in Auftrag gegeben werden.

„Ein mildes Urteil“

Die mittlerweile fĂŒnfte Runde im Prozessmarathon gegen den holocaustleugnenden Bischof endet dennoch erneut mit einer Verurteilung des 73jĂ€hrigen zu 90 TagessĂ€tzen. Dem Richter ist es durchaus anzumerken, dass er nach den stundenlangen PlĂ€doyers der beiden Verteidiger ein klares Zeichen setzen will. In seiner UrteilsbegrĂŒndung arbeitet er Punkt fĂŒr Punkt deren EinwĂ€nde ab. Am Ende spricht Boeckh von einem „milden Urteil“. Doch angesichts der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft selbst keine Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt habe, könne er auch nicht darĂŒber hinaus gehen.

Verteidiger: Der Tatort ist Schweden

2008 hatte Williamson in Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) einem schwedischen Fernsehteam erklĂ€rt, dass es keine Gaskammern gegeben habe, dass allenfalls „200.000 bis 300.000 Juden“ in Konzentrationslagern „umgekommen“ seien und dass es eine „massive Ausbeutung der Deutschen“ gegeben hĂ€tte, die unter einem „Schuldkomplex“ litten. Die Strategie der Verteidigung kann man recht kurz zusammenfassen. NatĂŒrlich habe Williamson diese Aussagen getroffen. Allerdings sei der Tatort Schweden gewesen und nicht Deutschland. FĂŒr die darĂŒberhinausgehende Verbreitung – Internet, Empfang ĂŒber Satellitenfernsehen, Aufbereitung in den deutschen Medien – sei der Bischof nicht verantwortlich und gewollt habe er dies ganz sicher nicht. So kurz sind die PlĂ€doyers indes nicht. Zwei Stunden dauert der Theaterdonner der beiden Strafverteidiger.

Ein jĂŒdischer Jurist muss herhalten

Edgar Weiler bemĂŒht gar Max Alsberg – einen jĂŒdischer Juristen in der Weimarer Republik, der sich 1933 das Leben nahm – um die Unschuld seines Mandanten argumentativ zu untermauern. Schon dessen, Alsbergs, Leitgedanke sei gewesen: „Keine Strafe ohne Gesetz.“ Das unterscheide den Rechts- vom Unrechtsstaat. Und, zu diesem Schluss wĂŒrde Weiler zufolge eben auch Alsberg kommen, es gebe nun mal kein Gesetz, das Williamson gebrochen habe. Weder habe der Ex-Piusbruder den „unbestreitbaren Massenmord“ an den Juden bestritten, noch habe er ihn verharmlost oder gar gutgeheißen. „Ob die von ihm genannte Zahl stimmt oder nicht stimmt, ist gar nicht die Frage. Die Verteidigung muss sich hier gar nicht Ă€ußern“, so Weiler.

Schuld sind die anderen…

Williamson habe seine Aussagen zudem „unbestreitbar nichtöffentlich“ in einer Sakristei in Zaitzkofen getroffen, ohne den Vorsatz dies weiter zu verbreiten. Allenfalls in Schweden. Und dort sei das nunmal nicht strafbar. „Es gibt auch in Europa nur sehr wenige Staaten die Meinungsdelikte unter Strafe stellen“, so Weiler. Dass Williamsons Aussagen im Internet und via Satellit im Fernsehen verbreitet werden wĂŒrden, habe dieser nicht ahnen können, nicht gewollt und schon gar nicht habe er dem zugestimmt. TĂ€ter seien diejenigen, die das Video verbreitet hĂ€tten, nicht der vermeintlich arglose Bischof. Wie soll dieser auch gewusst haben, dass Journalisten so etwas tun könnten – ein Interview verbreiten. Was diese getan hĂ€tten, sagt spĂ€ter Andreas Geipel, sei „skandalös und nicht mit dem journalistischen Ehrenkodex vereinbar“. Es könne doch nicht jeder Journalist einfach mit einem Interview machen, was er wolle.

„So blauĂ€ugig kann niemand sein.“

Boeckh braucht immerhin eine halbe Stunde, um in seiner UrteilsbegrĂŒndung mit alledem aufzurĂ€umen. Immer wieder zitiert er dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dass Williamson den Holocaust geleugnet und sich der Volksverhetzung schuldig gemacht habe, könne wohl niemand ernsthaft in Zweifel ziehen. „Wer die Existenz von Gaskammern bestreitet, leugnet einen wesentlichen Teilaspekt. Was braucht es denn sonst noch?“, so Boeckh. Getan habe Williamson dies vorsĂ€tzlich und im vollem Bewusstsein der möglichen Folgen. Generell sei ein Interview immer öffentlich und dass Journalisten solche Aussagen aufgreifen und verbreiten wĂŒrden, sei klar gewesen. „Es ist auch allgemein bekannt, dass Fernsehen ĂŒber Satellit zu empfangen ist.“ Niemand, auch nicht Williamson, könne so blauĂ€ugig sein, nicht zu ĂŒberblicken, was seine Äußerungen fĂŒr eine Brisanz gehabt hĂ€tten. Dass sie Deutschland verbreitet werden wĂŒrden – zumal er sie hier getroffen hatte – liege auf der Hand, auch angesichts der gerade anstehenden Wiederaufnahme der Piusbruderschaft in den Schoß der katholischen Kirche. Und es gebe gerade in Deutschland gute GrĂŒnde, weshalb Holocaustleugnung strafbar sei. Es gelte, den AnfĂ€ngen zu wehren. Dass der öffentliche Friede durch Williamsons immer noch „massiv gestört“ sei, liege auf der Hand. „Sonst wĂŒrden wir hier nicht seit fĂŒnf Jahren verhandeln.“

OLG NĂŒrnberg: HĂ€lt der Strafbefehl dieses Mal?

Der Prozessmarathon wird indes munter weitergehen. Geipel und Weiler haben angekĂŒndigt, notfalls bis vor den EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte zu ziehen. Doch zunĂ€chst geht es an das Oberlandesgericht NĂŒrnberg. Dort wird vor allem die Frage entscheidend sein, ob Strafbefehl und Anklage der Staatsanwaltschaft den RĂŒgen der Verteidiger standhalten. Einen ersten Strafbefehl hatte das OLG 2012 wegen formaler Fehler aufgehoben und das Verfahren nach Regensburg zurĂŒckverwiesen.

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Kommentare (7)

  • ExRA

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    Anwalt = Mietmaul. Wer zahlt, schafft an, und Kohle hat der Herr Bischof sicherlich genug zur VerfĂŒgung, um die Miete fĂŒr seine MietmĂ€uler zu bezahlen. Das Verfahren wird sich ziehen, da könnt Ihr Euch drauf verlassen!

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  • Student

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    Ich halte es fĂŒr möglich, dass Mr. Williamson wirklich glaubt, was er in diesem Interview vonsichgegeben hat. Es ist ja auch in einem gewissen Sinn “unglaublich”. Vielleicht wĂ€re es ja eine Möglichkeit, ihn dazu zu verurteilen, sich in Auschwitz mit sĂ€mtlichen Dokumenten und sonstigen “Überrestquellen” auseinanderzusetzen. Speziell die bĂŒrokratischen und feinsĂ€uberlich dokumentierten Schriftwechsel bezĂŒglich der auftretenden “Probleme” bei der Massenvernichtung kann man nicht im Nachhinein zum Zwecke der Diskreditierung des Deutschen Volkes erfunden haben. Er scheint bis jetzt ja nicht einmal realisiert zu haben, dass die Opfer nicht in bekleidetem Zustand in die Gaskammern gefĂŒhrt wurden! Seine AusfĂŒhrungen in dem Video zeigen in meinen Augen eher, dass er das Ausmaß und manche Details bezweifelt, als dass er die Tatsache leugnet. Und er fĂŒhlt sich seltsamerweise als Anwalt des deutschen Volkes. Das eigentliche Motiv fĂŒr sein Engagement erschließt sich mir daraus nicht. Warum redet sich da ein Mann aus England um Kopf und Kragen? Naiv erscheint er außerdem, was den Umgang mit Presseorganen betrifft. Dass der öffentliche Friede gestört sein soll, wie das Gericht meint, kann ich nicht nachvollziehen. So leicht lassen wir uns (in dieser Hinsicht zumindest) auch nicht mehr verhetzen! Zuviel Aufmerksamkeit wirkt dabei allerdings am ehesten kontraproduktiv! Konfrontation und AufklĂ€rung tĂ€te not. Aber solche “Strafen” gibt es ja nicht in unserem System.

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  • Kuno KĂŒfer

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    @ Student: ” Er scheint bis jetzt ja nicht einmal realisiert zu haben, dass die Opfer nicht in bekleidetem Zustand in die Gaskammern gefĂŒhrt wurden!”
    Wie bitte???
    Was meinen Sie mit “nicht realisiert”, das die Opfer unbekleidet gewesen seien?

    Williamsons Überzeugung ist doch nach seinen Worten die hier:
    “I believe there were no gas chambers”
    (0.52)

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  • Student

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    Sorry, aber ich habe mir das Interview angehört!

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  • NochRA

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    @ExRA:
    nein, wer zahlt, schafft nicht automatisch an. Und nein, Anwalt ist nicht gleich Mietmaul. AnwĂ€lte, die halbwegs was drauf haben (nicht nur juristisch), können es sich nĂ€mlich leisten (nicht nur finanziell), potentielle Mandate – einfach so ĂŒbrigens! – abzulehnen. Und ich bin einigermaßen sicher, daß in diesem Fall eine ganze Menge AnwĂ€lte die Verteidigung abgelehnt hĂ€tte.

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