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Erneute Schlappe für die Regensburger Abmahn-Kanzlei Urmann und Collegen (U+C). Eine Einstweilige Verfügung, die eine Betroffene gegen den „Porno-Pranger“ der Kanzlei erwirkt hatte, bleibt in Kraft. Das entschied das Landgericht Essen am Mittwochnachmittag (Az. 4 O 263/12) und wies eine Klage von U+C ab. Die Kanzlei hat angekündigt in Berufung zu gehen. Mit der Entscheidung dürften weitere Abmahnungen gegen U+C folgen.

Strafe im Mittelalter, Jetzt Druckmittel der Abmahn-Kanzlei U+C: der Pranger. Foto: nomo/michael hoefner http://www.zwo5.de

Wie berichtet, hatte die Kanzlei Anfang August angekündigt, ab September im Internet eine „Gegnerliste“ veröffentlichen zu wollen. Darauf sollten die Namen von Betroffenen veröffentlicht werden, die von der Kanzlei abgemahnt wurden, weil sie angeblich illegal Filme – vornehmlich Pornos – aus dem Internet herunter- bzw. hochgeladen haben. Einem Bericht des Regensburger Wochenblatts zufolge sei aus Kreisen der Kanzlei die Zahl von 150.000 Betroffenen „durchgesickert“. Der „Porno-Pranger“ sorgte für breite mediale Berichterstattung. Am Ende schob nicht nur das Bayerische Landesamt für Datenschutz dem Ganzen einen Riegel vor. Bereits im Vorfeld hatten Rechtsanwälte für ihre Mandanten am Landgericht Essen und Amtsgericht Regensburg Einstweilige Verfügungen erwirkt.

U+C: “Pranger als Werbung”

„Verbraucher müssen sich nicht durch die Androhung eines Prangers unter Druck setzen lassen”, erklärte damals der Dortmunder Rechtsanwalt Hendrik Peters, der nach eigenen Angaben eine dreistellige Zahl von Mandanten vertritt. Er sieht das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die Pranger-Drohung verletzt. Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht Hessen bereits in der Einstweiligen Verfügung und nun auch in seinem Urteil vom Mittwoch an. Zwar sei es Rechtsanwälten grundsätzlich erlaubt, mit einer Gegnerliste im Internet zu werben. „Das Gericht konnte aber nicht feststellen, wo bei der Veröffentlichung des Namens einer Privatperson ein Werbeeffekt liegen soll“, so Gerichtssprecher Vorsitzender Richter am Landgericht Wolfgang Schmidt. Tatsächlich hatte sich U+C bei seiner Ankündigung einer Prangerliste auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen. Darin ging es allerdings um eine Kanzlei, die die Namen von Unternehmen aus der Finanzbranche veröffentlichen wollte, mit denen man gerichtliche Auseinandersetzungen führt, um entsprechende Kompetenz zu belegen.

Nötigung beweist Kompetenz?

Inwiefern es Kompetenz beweisen soll, die Namen von Abgemahnten zu veröffentlichen, denen ein illegales Handeln gerichtlich noch überhaupt nicht nachgewiesen wurde, bleibt das Geheimnis von U+C. Betrachtet man das Gebahren der Kanzlei in der Vergangenheit, so ist die Drohung mit dem Porno-Pranger nur eine weitere Eskalation bei der Anwendung dubioser Praktiken, die an Nötigung und Erpressung heranreichen.
Ostermeier-Areal wird bebaut

Das neue Reichen-Viertel am Donaumarkt

Überraschend ist es nicht: Der Donaumarkt wird ein Viertel der Reichen und Schönen. Am Dienstag stellte die Unternehmensgruppe Trepnau ihren Entwurf für das Ostermeier-Areal vor und nun ist endgültig klar: Im Umfeld des „Museums für Bayerische Geschichte“ wird der Quadratmeter nicht unter 4.000 Euro zu haben sein.

Tagungszentrum oder Kulturhalle?

Schlachthof-Nutzung: Abnicken erwünscht

Tagungszentrum oder Kunsthalle? Am Mittwoch diskutiert der Stadtrat die Nutzung der Schlachthof-Gebäude. Die Linken kritisieren Demokratie-Defizite beim Oberbürgermeister, die Grünen fordern, die Hallen wieder zurückzukaufen. Hans Schaidinger kann sich dagegen zurücklehnen: Die Beschlussvorlage fürs Tagungszentrum soll nämlich nur „begrüßt und zur Kenntnis genommen“ werden.

Sonstiges vom Tage (24. September)

Veranstaltungen, Skurilles und Interessantes: An dieser Stelle weisen wir auf die besten Pressemitteilungen und Fundstücke des Tages in und um Regensburg hin. Eine streng subjektive Auswahl der Redaktion. Für weitere Linktipps sind wir stets dankbar.

Kämpferische Kanalarbeiten

Zitiert nicht, baggert!

Kampfesmut braucht es nicht nur als Soldat bei Wehrmacht und Bundeswehr, sondern auch bei der tagtäglichen Arbeit – zum Beispiel auf einer Baustelle in Regensburg. Da überschneiden sich auch die Durchalteparolen.

Die CSU wählt Wahlmänner

Ein doppelter Rudolf, kein OB-Kandidat

Der zwischenzeitlich heiße CSU-Krieg ist derzeit wieder kalt geworden. Bei der Aufstellung der Wahlmänner für die Bundes-, Land- und Bezirkstagskandidaten bleiben die üblichen Wortgefechte aus. Auch wenn klar ist, wo die Fronten verlaufen. Immer mehr Sorgen macht sich die Parteibasis angesichts eines fehlenden OB-Kandidaten.

Tumulte im Runtingersaal

Der antinapoleonische Befreiungskrieg des Heinrich Wanderwitz

„Ich bin begeistert. In einer Dreiviertelstunde beginnt eine Champions-League-Spiel und ich konstatiere doch eine sehr, sehr zahlreiche Besucherschaft“. Freudig gestimmt begrüßt Heinrich Wanderwitz etwa 70 Zuhörer, die letzten Mittwoch der Einladung des „Historischen Vereins“ (HV) in den Runtigersaal gefolgt sind. Der programmatische Titel des Vortrags lautet „Über Napoleon kann man streiten.“ Und tatsächlich: Im Laufe des Abends entbrennt ein Streit, der sich gewaschen hat.

Kirchenrechtler: "Es geht nur ums Geld."

Kirchensteuer-Dekret der Bischofskonferenz: „Weniger wert als Klopapier“

Was für ein Zufall: Wenige Tage, bevor das Bundesverwaltungsgericht die Frage entscheidet, ob man katholisch bleiben kann, ohne Kirchensteuer zu zahlen, hat die Deutsche Bischofskonferenz ein Dekret erlassen, das Gläubigen mit Konsequenzen bis hin zur Verweigerung des Begräbnisses droht. Ein Kirchenrechtler sagt nun: „Das Papier hat keinen Rechtscharakter. Es ist inhaltlicher Murks und weniger wert als Klopapier.“

Theaterfest mit dem neuen Intendanten

Ein Kessel Buntes für die Provinz

Jens Neundorff von Enzberg hat in der Vergangenheit subtil betont, dass er Regensburg und sein Stadttheater für eher provinziell hält. Da man aber offenbar verkrustete Strukturen nur nach und nach aufbrechen kann, war das gestrige Theaterfest eine Mischung aus Altbewährtem und Unkonventionellem.

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