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Schlossherr in spe fordert Gegendarstellung und Unterlassung

Nach unserem Artikel über Tierarzt Roland Fechter, das Pürkelgut, die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau und eine von der Regierung angeordnete Überprüfung in Sachen Brandschutz haben wir Anwaltspost bekommen. So schätzen wir die Lage ein.

Ein millionenschweres Unterfangen: die Sanierung des denkmalgeschützten Wasserschlosses Pürkelgut. Foto: as

Es ist ein teures und für uns nicht nachvollziehbares Anliegen, mit dem sich Dr. Roland Fechter (bzw. das Familienunternehmen der Fechters) über einer Berliner Anwaltskanzlei an unsere Redaktion gewandt hat.

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Hintergrund ist ein Artikel vom 24. März, in dem wir uns mit Fechters Plänen für das Pürkelgut beschäftigen, mit seiner Vergangenheit, einer vom Fechter-Unternehmen errichteten Flüchtlingsunterkunft und einer von der Bezirksregierung angeordneten Überprüfung, nachdem sich Ungereimtheiten bei Dokumenten zum Brandschutz in dieser Unterkunft ergeben haben (Hier komplett nachzulesen.).

Unterlassung und Gegendarstellung zurückgewiesen

Als Reaktion flatterten uns zwei Schreiben ins Haus. Gefordert werden eine Gegendarstellung (Streitwert: 15.000 Euro) und mehrere Unterlassungen (Streitwert: 48.000 Euro), die – würden wir sie erfüllen – im Prinzip der weitgehenden Löschung dieses Artikels gleichkämen.

Wir haben diese Forderungen am Donnerstag über unsere Rechtsanwalt Nils Pütz vollumfänglich zurückgewiesen. Es besteht weder ein Anspruch auf Gegendarstellung noch auf Unterlassung noch auf Löschung.

Wir haben nichts Falsches behauptet. Wir haben niemanden etwas unterstellt. Wir haben über Dinge berichtet, die durchweg von öffentlichem Interesse sind.

Es besteht öffentliches Interesse

Von öffentlichem Interesse ist das Pürkelgut, dessen Sanierung Herr Fechter laut bisherigen öffentlichen Bekundungen anstrebt. Es ist der wohl bedeutendste barocke Profanbau von Regensburg, an dessen Zukunft viele Menschen ein Interesse haben.

Von öffentlichem Interesse ist die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau, ein Gebäude, in dem bis zu 150 Menschen untergebracht werden können und das von der Regierung der Oberpfalz angemietet wurde, also mit öffentlichen Geldern.

Gilt als Vorzeigeobjekt: die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau. Foto: as

Gilt als Vorzeigeobjekt: die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau. Zuletzt wurde der Brandschutz überprüft. Aktuell läuft eine Überprüfung der Heizkosten-Abrechnungen. Foto: as

Und von öffentlichem Interesse ist auch Tierarzt und Schlossherr in spe Roland Fechter, der in beide Vorhaben involviert ist und dessen bewegte Vergangenheit nicht – wie nun gefordert – einfach verschwiegen werden kann, auch wenn ihm das nicht gefällt.

Wir betrachten es als journalistische Aufgabe, genau so zu berichten, wie wir es am 24. März getan haben, und wir gedenken auch, diese Berichterstattung fortzusetzen. Transparent, nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Gegendarstellung – und was wir und andere dazu sagen

Genau deshalb – aus Gründen der Transparenz – geben wir auch die Gegendarstellung wieder, die von uns gefordert wird. Allerdings nur so weit, wie wir das für zulässig halten – und mit entsprechender Einordnung. Die darin aufgeführten Zitate aus unserem Bericht wurden zum Teil deutlich gekürzt (hier zum Original-Text).

Über den Wahrheitsgehalt dieser Gegendarstellung, möge sich jeder selbst ein Bild machen.

Den Namen der darin erwähnten Fachfirma haben wir verpixelt. Deren Geschäftsführerin bestreitet nämlich ausdrücklich, etwas mit den Brandschutztüren und deren Einbau zu tun zu haben und hat wegen des besagten Dokuments Strafanzeige erstattet. Wir hatten darüber bereits berichtet. Hier also die Gegendarstellung als Foto.



Als Reaktion auf die Gegendarstellungsforderung der Fechter-Unternehmensgruppe, mit der wir sie konfrontiert haben, schreibt uns die Geschäftsführerin der Fachfirma nun unter anderem:

„Sehr geehrter Herr Aigner,

ich wiederhole nochmals, dass

1 wir diese Art (Muster) von Übereinstimmungserklärung nicht nutzen. Dieses Dokument ist fehlerhaft, unvollständig und als Muster gekennzeichnet. Welche Firma schickt ein Muster an einem Sachverständigen?

2 dieses Dokument nicht von uns ausgestellt wurde.

3 dieses Dokument nicht von unserer Firma oder einem unserer Mitarbeiter unterschrieben wurde.

4 dieses Dokument nicht von mir oder einen Mitarbeiter unsere Firma von unserem Fax an den Sachverständigen geschickt wurde.“

Sie habe zwischenzeitlich einen Anwalt eingeschaltet, um eine Unterlassung von dem Fechter-Unternehmen zu erwirken. Wir werden berichten, ob und wie sich die Ungereimtheiten mit den besagten Dokumenten auflösen werden.

Gutachten zum Brandschutz steht noch aus

Aber immerhin waren diese Ungereimtheiten Anlass genug für die Regierung, um eine Überprüfung anzuordnen – nichts anderes haben wir berichtet und das lassen wir auch so stehen.

Tatsächlich fand laut Auskunft der Regierung der Oberpfalz Anfang April, also fast zwei Wochen nach unserem Bericht, eine Begehung der Flüchtlingsunterkunft „durch Mitarbeitende eines Sachverständigenbüros“ statt. Laut dem aktuellen Eigentümer der Unterkunft, eine Grünwalder Immobiliengesellschaft, welche das Gebäude Mitte 2021 für 6,5 Millionen Euro erworben hat, habe es keine Beanstandungen gegeben.

Ein schriftliches Gutachten liegt bislang nicht vor. Entsprechend zurückhaltend bleibt auch die Regierung, von der es lediglich heißt: „Ein Ergebnis wurde uns bislang noch nicht übermittelt.“

Sobald uns das (vom Eigentümer mündlich zugesagte) Gutachten zugeht, werden wir selbstverständlich darüber berichten. Wir werden aber nicht irgendetwas kolportieren, für das uns keine Belege vorliegen.

Weitere Überprüfung läuft

Selbstverständlich werden wir auch über das Ergebnis einer weiteren Überprüfung berichten, die laut einer Auskunft der Regierung der Oberpfalz derzeit läuft. Dieses Mal geht es um die Wärmeversorgung der Unterkunft durch ein direkt dahinter stehendes Blockheizkraftwerk, das nach wie vor von einem Fechter-Unternehmen betrieben wird.

Im Spätherbst 2022, also fast sechs Jahre nach Inbetriebnahme der Unterkunft, sei „ein hoher Energieverbrauch“ festgestellt worden, so die Regierung gegenüber unserer Redaktion. Weiter heißt es:

„Bei einer daraufhin anberaumten Kontrolle durch Regierung der Oberpfalz und Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach im November 2022 wurde festgestellt, dass der Verbrauch ab der Heizzentrale gemessen wurde und nicht über einen geeichten Wärmemengenzähler am tatsächlichen Abnahmepunkt. Dieser wurde daraufhin vom Betreiber des Biomasse-Heizkraftwerks umgehend nachgerüstet. Es läuft aktuell eine Überprüfung der Abrechnungen der letzten Jahre.“

Wir sind nicht an einem Rechtsstreit interessiert, fürchten ihn aber auch nicht

Wir sind nicht an einem Rechtsstreit interessiert. Wir sind jederzeit offen – das haben wir wiederholt angeboten – für eine Stellungnahme von Herrn Fechter oder der Fechter-Unternehmensgruppe. Deshalb fragen wir ja auch nach.

Unser Rechtsanwalt Nils Pütz macht aber auch deutlich: „Wenn es sein muss, dann werden wir eine juristische Auseinandersetzung nicht scheuen, weil es hierbei auch um übergeordnete wichtige Fragen der Pressefreiheit geht.“


Und P.S., das sei mal wieder erwähnt: Wem eine solche Berichterstattung gefällt und wer das unterstützen möchte, der findet direkt unter dem Artikel oder hier unsere Konto- und PayPal-Daten.


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Kommentare (7)

  • strategos

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    Ich hatte den eingangs verlinken Bericht bisher nicht gelesen. Jetzt habe ich ihn gelesen. Wenn es das war, was der vorbestrafte Dr. Roland Fechter mit seinem Rechtsanwaltsschreiben erreichen wollte, dann hat er das geschafft.
    Drücke Regensburg-digital die Daumen!

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  • Mr. B.

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    RD – das beste Medium bei Bausachen in Regensburg und Umgebung!
    Bleibt weiter dran! Das könnt nur ihr!

    Und… bei der Flüchtlingsunterbringung habe ich vor einigen Jahren, zusammen mit meiner Familie, von Amts wegen genau aufgezeigt bekommen, wer Flüchtlinge unterbringen darf und wer nicht.
    War sehr interessant und nicht nachvollziehbar.

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  • Alex

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    Frage an die Juristen im Forum: darf man Herrn Dr. Fechter auf Grund seiner öffentlich bekannten Vorgeschichte als Verbrecher oder Kriminellen bezeichnen?

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  • Günther Herzig

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    @Alex:
    Man könnte es etwas gekonnter formulieren, dann geht alles.
    Ist das der vorbestrafte Fechter, von dem vor Jahren in den Medien die Rede war?

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  • Mr. B.

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    Zu Anwohner
    26. April 2023 um 08:57 | #

    Habe es gerade durchgelesen. Ohne Worte!!
    Einfach ekelig!

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Kommentare sind deaktiviert

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