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Sitzung am Donnerstag

Zu unbestimmt und rechtswidrig: Regensburgs Stadtverwaltung hält Bürgerentscheid gegen Sallerner Regenbrücke für unzulässig

Die Fragestellung zu unbestimmt, die Zielsetzung rechtswidrig: aus diesen beiden Gründen empfiehlt das Rechtsreferat den Stadträten am kommenden Donnerstag, den Bürgerentscheid gegen die Sallerner Regenbrücke nicht zuzulassen. 

Die BI gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke blitzt mit ihrer Fragestellung beim städtischen Rechtsreferat ab. Foto: Archiv/Herbert Baumgärtner

Das Rechtsreferat der Stadt Regensburg hat das Bürgerbegehren gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke/Nordspange als unzulässig eingestuft. Für die Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag wird daher die Zurückweisung empfohlen.

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Diese Entscheidung geht aus der Beschlussvorlage hervor, die heute auf der städtischen Homepage veröffentlicht wurde. Das Rechtsreferat kam nach eigener Prüfung zu diesem Ergebnis und ließ zusätzlich ein externes Gutachten erstellen.

Rechtsreferat sieht zwei Probleme 

Das Bündnis „Mobilität neu denken – ohne Sallerner Regenbrücke“ wollte folgende Frage zur Abstimmung stellen:

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Regensburg alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um den Neubau der Sallerner Regenbrücke, soweit diese auf städtischem Gebiet errichtet werden soll, samt Ausbau der Nordgaustraße zu verhindern, insbesondere:
a) die Rahmenvereinbarung von 2015 aufzukündigen und
b) keine städtischen Mittel mehr für diese Baumaßnahmen bereitzustellen oder solche städtischen Mittel in den Haushalt einzustellen?“

Obwohl dieses Thema grundsätzlich in den eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg fällt und das notwendige Quorum von knapp 6.000 Unterschriften erreicht wurde, ist die Fragestellung in mehrfacher Hinsicht unzulässig, so das Rechtsreferat.

Fragestellung zu unbestimmt

Das erste Problem liegt in der Formulierung „alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen“, die nach Einschätzung des Rechtsreferats zu unbestimmt ist. Die Nordspange ist bereits rechtskräftig planfestgestellt, was bedeutet, dass eine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegt.

Vor diesem Hintergrund lasse die Fragestellung nicht genau erkennen, welche Maßnahmen vorgenommen werden sollen bzw. ob es überhaupt noch rechtliche Handlungsoptionen der Stadt Regensburg gibt.

Um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen, müssten konkrete Handlungsoptionen benannt werden, die der Stadt überhaupt ermöglichen, rechtlich tätig zu werden, heißt es weiter.

Auch wenn bei Fragestellungen von Bürgerbegehren grundsätzlich ein wohlwollender Maßstab anzulegen ist, lasse diese Fragestellung nicht hinreichend genau erkennen, welche Maßnahmen vorgenommen werden sollen, auch nicht durch Auslegung.

Rahmenvereinbarung kann nicht gekündigt werden

Das zweite Problem betrifft das Ziel des Bürgerbegehrens, das das Rechtsreferat als rechtswidrig beurteilt. Es zielt darauf ab, dass die Stadt die Rahmenvereinbarung mit den übrigen Beteiligten an dem Bauvorhaben – Freistaat, Bund und Markt Lappersdorf – aufkündigt.

Diese Rahmenvereinbarung sieht jedoch ausdrücklich kein ordentliches Kündigungsrecht für eine Vertragspartei vor. Zwar gibt es gemäß BGB ein allgemeines Kündigungsrecht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Diesen Kündigungsgrund würde sich die Stadt Regensburg durch die Durchführung eines Bürgerentscheids selbst schaffen.

Das sei theoretisch möglich, wenn die anderen Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung das Risiko übernommen hätten, dass das Gesamtvorhaben noch durch einen Bürgerentscheid der beiden beteiligten Gemeinden gestoppt werden könnte. Aber, so das Rechtsreferat: „Hierfür fehlen jegliche Anhaltspunkte in der Rahmenvereinbarung. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist mithin zu verneinen.“

Ebenso gebe es keinen Kündigungsgrund wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Das gebe ein Bürgerentscheid nicht her.

Procedere der Koalition vorab vereinbart

Aus all diesen Gründen wird den Stadträten empfohlen, das Bürgerbegehren am Donnerstag zurückzuweisen.

Für die Koalition, in der ÖDP, Grüne und Volt gegen, SPD, Brücke und Freie Wähler für das Verkehrsprojekt sind, dürfte die Beschlussvorlage dennoch nicht zur Nagelprobe werden.

Zwar ist davon auszugehen, dass ÖDP, Grüne und Volt gegen die Beschlussvorlage stimmen werden. Das wurde den Gegnern in den Koalitionsverhandlungen ausdrücklich zugestanden. Allerdings gibt es dann nach wie vor eine Mehrheit für die Zurückweisung des Bürgerentscheids.

Das Bündnis „Mobilität neu denken“ könnte anschließend noch gegen diesen Stadtratsbeschluss klagen.

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