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Sitzung am Donnerstag

Zu unbestimmt und rechtswidrig: Regensburgs Stadtverwaltung hält Bürgerentscheid gegen Sallerner Regenbrücke für unzulässig

Die Fragestellung zu unbestimmt, die Zielsetzung rechtswidrig: aus diesen beiden Gründen empfiehlt das Rechtsreferat den Stadträten am kommenden Donnerstag, den Bürgerentscheid gegen die Sallerner Regenbrücke nicht zuzulassen. 

Die BI gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke blitzt mit ihrer Fragestellung beim städtischen Rechtsreferat ab. Foto: Archiv/Herbert Baumgärtner

Das Rechtsreferat der Stadt Regensburg hat das Bürgerbegehren gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke/Nordspange als unzulässig eingestuft. Für die Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag wird daher die Zurückweisung empfohlen.

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Diese Entscheidung geht aus der Beschlussvorlage hervor, die heute auf der städtischen Homepage veröffentlicht wurde. Das Rechtsreferat kam nach eigener Prüfung zu diesem Ergebnis und ließ zusätzlich ein externes Gutachten erstellen.

Rechtsreferat sieht zwei Probleme 

Das Bündnis „Mobilität neu denken – ohne Sallerner Regenbrücke“ wollte folgende Frage zur Abstimmung stellen:

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Regensburg alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um den Neubau der Sallerner Regenbrücke, soweit diese auf städtischem Gebiet errichtet werden soll, samt Ausbau der Nordgaustraße zu verhindern, insbesondere:
a) die Rahmenvereinbarung von 2015 aufzukündigen und
b) keine städtischen Mittel mehr für diese Baumaßnahmen bereitzustellen oder solche städtischen Mittel in den Haushalt einzustellen?“

Obwohl dieses Thema grundsätzlich in den eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg fällt und das notwendige Quorum von knapp 6.000 Unterschriften erreicht wurde, ist die Fragestellung in mehrfacher Hinsicht unzulässig, so das Rechtsreferat.

Fragestellung zu unbestimmt

Das erste Problem liegt in der Formulierung „alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen“, die nach Einschätzung des Rechtsreferats zu unbestimmt ist. Die Nordspange ist bereits rechtskräftig planfestgestellt, was bedeutet, dass eine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegt.

Vor diesem Hintergrund lasse die Fragestellung nicht genau erkennen, welche Maßnahmen vorgenommen werden sollen bzw. ob es überhaupt noch rechtliche Handlungsoptionen der Stadt Regensburg gibt.

Um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen, müssten konkrete Handlungsoptionen benannt werden, die der Stadt überhaupt ermöglichen, rechtlich tätig zu werden, heißt es weiter.

Auch wenn bei Fragestellungen von Bürgerbegehren grundsätzlich ein wohlwollender Maßstab anzulegen ist, lasse diese Fragestellung nicht hinreichend genau erkennen, welche Maßnahmen vorgenommen werden sollen, auch nicht durch Auslegung.

Rahmenvereinbarung kann nicht gekündigt werden

Das zweite Problem betrifft das Ziel des Bürgerbegehrens, das das Rechtsreferat als rechtswidrig beurteilt. Es zielt darauf ab, dass die Stadt die Rahmenvereinbarung mit den übrigen Beteiligten an dem Bauvorhaben – Freistaat, Bund und Markt Lappersdorf – aufkündigt.

Diese Rahmenvereinbarung sieht jedoch ausdrücklich kein ordentliches Kündigungsrecht für eine Vertragspartei vor. Zwar gibt es gemäß BGB ein allgemeines Kündigungsrecht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Diesen Kündigungsgrund würde sich die Stadt Regensburg durch die Durchführung eines Bürgerentscheids selbst schaffen.

Das sei theoretisch möglich, wenn die anderen Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung das Risiko übernommen hätten, dass das Gesamtvorhaben noch durch einen Bürgerentscheid der beiden beteiligten Gemeinden gestoppt werden könnte. Aber, so das Rechtsreferat: „Hierfür fehlen jegliche Anhaltspunkte in der Rahmenvereinbarung. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist mithin zu verneinen.“

Ebenso gebe es keinen Kündigungsgrund wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Das gebe ein Bürgerentscheid nicht her.

Procedere der Koalition vorab vereinbart

Aus all diesen Gründen wird den Stadträten empfohlen, das Bürgerbegehren am Donnerstag zurückzuweisen.

Für die Koalition, in der ÖDP, Grüne und Volt gegen, SPD, Brücke und Freie Wähler für das Verkehrsprojekt sind, dürfte die Beschlussvorlage dennoch nicht zur Nagelprobe werden.

Zwar ist davon auszugehen, dass ÖDP, Grüne und Volt gegen die Beschlussvorlage stimmen werden. Das wurde den Gegnern in den Koalitionsverhandlungen ausdrücklich zugestanden. Allerdings gibt es dann nach wie vor eine Mehrheit für die Zurückweisung des Bürgerentscheids.

Das Bündnis „Mobilität neu denken“ könnte anschließend noch gegen diesen Stadtratsbeschluss klagen.

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Kommentare (19)

  • Robert Fischer ÖDP

    |

    Eigentlich müsste jetzt der viel größere Aufschrei kommen.
    Volksvertreter schließen Verträge ab, die nicht mehr aufgekündigt werden können, selbst nicht mehr durch einen Bürgerbescheid, obwohl mit dem Bau noch nicht begonnen wurde. Die Scheuermaut lässt grüßen.

    Komisch, dass man diesen strengen Maßstab der Fragestellung nicht bei Gleisfrei angewendet hat, sondern in vorauseilendem Gehorsam einen Ratsentscheid aufgesetzt hat. (Kennt jemand die Fragestellung von Gleisfrei. Wurde ja immer behauptet, die haben Unterschriften gesammelt, hab aber nie jemanden kennengelernt, der deren Zettel je gesehen hat).

    Da niemand meine PM zitiert hat, sondern nur Herrn Aumer einseitig, darf ich sie hoffentlich wenigstens hier in den Kommentaren reinposten, damits nicht ganz umsonst war:

    Es vergeht gefühlt kein Tag, an dem sich Herr Aumer nicht zur Nordspange und der dazugehörigen Sallerner Regenbrücke äußert. Das Bürgerbegehren ist ihm ein Dorn im Auge – einzelne Wirtschaftsakteure scheinen wohl wichtiger zu sein als Basisdemokratie.

    Befürchtet wird ein Auto-Verkehrsinfarkt, vor allem, wenn der Pfaffensteiner Tunnel renoviert wird. Einerseits ist es gar nicht sicher, dass die Sallerner Regenbrücke vor der Tunnelsanierung fertig wird. Andererseits verschiebt sich der Auto-Verkehrsinfarkt dann einfach in die Nordgaustraße.

    Das ist besonders perfide, weil man als CSU alles verhindert oder verzögert, was den Auto-Verkehrsinfarkt verhindern könnte. Seit 1992 wird darüber gesprochen, die Strecke Regensburg-Hof zu elektrifizieren, was eine wichtige Maßnahme für ein S-Bahn-ähnliches Netz wäre, um die Einpendler noch mehr auf die Bahn umzulenken. Bei der diesjährigen Fulda-Konferenz Anfang Mai wurde bekannt, dass keine Elektrifizierungsmaßnahmen für die nächste Planungsstufe freigegeben werden. So ist das ohnehin schon peinliche Ziel, bis Mitte bis Ende der 2030er Jahre ein Teilstück fertig zu haben, jetzt schon in Gefahr.

    Auch gab es 2016 auf Betreiben der ÖDP-Fraktion den Stadtratsbeschluss, die Reaktivierung des Bahnhofs an der Walhallastraße, die das nördliche Einpendeln vereinfachen würde, zu beschleunigen. Zehn Jahre später ist er immer noch nicht reaktiviert. Angepeilt ist Ende 2027. Wenn man sich aber das Tempo bei der Umsetzung der Beschlüsse ansieht und dass es wohl noch Grundstücksfragen gibt, wird auch dieser Termin nicht zu halten sein.

    Das S-Bahn-ähnliche Netz mit weiteren Halten bei Regensburg-Wutzlhofen und Diesenbach sowie eine Reaktivierung der Strecke nach Burglengenfeld scheint derzeit utopisch. Es wirft sich die Frage auf, ob Herr Aumer und die CSU die Verkehrsprobleme lösen wollen oder nur Partikularinteressen einzelner, weniger Wirtschaftsbetriebe mit Steuergeldern erfüllen wollen.

    “Wenn sich Herr Aumer so leidenschaftlich um die Elektrifizierung Regensburg-Hof, ein S-Bahn-ähnliches Netz und für mehr Regionalisierungsmittel einsetzen würde wie für die Sallerner Regenbrücke und eine völlig utopische dritte Tunnelröhre, gäbe es vermutlich gar keinen Auto-Verkehrsinfarkt, den man jetzt bekämpfen müsste.”

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  • WUZZI

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    Hoffentlich stuft auch der Stadtrat das Bürgerbegehren der NEUdenker als rechtlich unzulässig ein.

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  • Wuzzi

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    @Robert Fischer 27. Juli 2026 um 16:55
    Da scheint jemand den Unterschied zwischen dem Ratsbegehren zur Stadtbahn und dem Bürgerbegehren zur Nordspange nicht zu kennen. Wenn der Stadtrat ein Ratsbegehren sehr frühzeitig mit rechtlich einwandfreier Frage durchführt, ist das in Ordnung.
    Wenn die NEUdenker am Ende eines langen Verfahrens nach Auschöpfung aller rechtlichen Mittel ein Bürgerbegehren mit rechtlich unzulässigen Fragen starten ist das nicht in Ordnung.

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  • Dominik Müller_alt

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    @Robert Fischer, ÖDP
    Kennen Sie den Unterschied zwischen einfacher Unterschriftensammlung und Bürgerbegehren denn so gar nicht? Anders kann ich mir Ihre Angriffe auf Gleisfrei nicht erklären. Und haben Sie auch noch nie in die Gemeindeordnung oder die Satzung der Stadt Regensburg bezüglich Bürgerentscheid geschaut?
    FYI:
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a
    https://www.regensburg.de/sixcms/media.php/140/1.1573078.pdf
    Einfach einen Vertrag aufkündigen wollen per Bürgerentscheid, das ist grotesk.

    Mich wundert, dass fast ein Viertel der gesammelten Unterschriften des Bündnisses ungültig waren, das ist natürlich auch der langen Zeit geschuldet, in der gesammelt wurde, da sind einige verstorben oder verzogen, und andere waren vielleicht nur mit Zweitwohnsitz gemeldet oder haben schriftlich ihre Unterstützerunterschrift zurückgezogen.
    Und ich bin gespannt, ob die Grünen nach diesem externen Gutachten, auf das sich die Stadtverwaltung stützt, wirklich das Bürgerbegehren noch für zulässig hält.
    An sich hat die Kanzlei, welche das Bündnis zu Rate zog, eine hohe verwaltungsrechtliche Kompetenz, wie hat sie die Erfolgsaussicht bezüglich Zulässigkeit bewertet?

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  • Studi

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    @Wuzzi
    27. Juli 2026 um 18:30

    Sie haben Robert Fischer wohl nicht verstanden. Gerade weil ein frühzeitiges Ratsbegehren und ein Bürgerbegehren zwei unterschiedliche Dinge sind erkennt man im Stadtrat die Priorisierung offenkundig. Die Stadtbahn wurde fast schon leichtfertig und ohne Druck eines bevorstehenden Bürgerbegehrens mit einem frühen Ratsbegehren gefährdet, während die Regenbrücke selbst nach erfolgreicher Unterschriftensammlung voraussichtlich möglichst gebaut wird.

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  • Markus Panzer

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    Nachdem dieses Projekt nicht nur die Amberger- oder Lappersdorfer Straße betrifft, wie es von den Befürworten suggeriert wird, sondern in der vorliegenden Planung die gesamte Stadt, wäre eine Abstimmung durch die Bürgschaft richtig. Ich hoffe, dass die BI die Einschätzung der Verwaltung juristisch hinterfragen lässt.
    Die CSU kann jubeln, besseren ÖPNV verhindert, Stadtautobahnen werden weiter gebaut. Voraus in die Vergangenheit.

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  • mrs universa

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    Wuzzi,
    mir sind NEUdenker tausendmal lieber als die schwarzen ALTdenker, die seit 75 Jahren das Auto pushen und zu zukunftsfähigen Konzepten anscheinend nicht in der Lage sind. Sie wollen offenbar so weiter machen, bis ihre geliebten Autos, Flugzeuge und Heizkessel den letzten Tropfen Öl aus der Erde gesaugt haben. Was unsere Urenkel über sie sagen werden, lässt sich leicht erahnen, aber ihnen ist das wahrscheinlich total egal – in 100 Jahren werden sie es nicht mehr hören – und überhaupt: “Nach uns die Sintflut!”

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  • Regine Wörle

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    @Dominik Müller_alt

    Wie kommen Sie denn darauf, dass ein Viertel der Unterschriften ungültig seien?
    Dass die Anzahl der vom Wahlamt überprüften und gezählten Unterschriften von der Zahl der eingereichten Unterschriften deutlich abweicht ist selbstverständlich.
    Im Wahlamt wird so lange geprüft und gezählt bis die Mindestzahl der nötigen Unterschriften erreicht ist. Damit ist das Quorum erreicht. In der Verwaltung muss nicht mehr Arbeit als nötig gemacht werden. Für die Gültigkeit ist nicht wichtig, wie viele Unterschriften tatsächlich gültig und eingereicht wurden, sondern nur ob es ausreichend viele waren. Nebenbei: Es wird auch nicht mitgeteilt, wie viele evtl. ungültige Stimmen dabei waren.
    Ihre Aussage über ein Viertel hat also keinerlei Grundlage.
    Dennoch stehen erheblich mehr Menschen hinter dem Bündnis gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke als für das Quorum nötig waren.
    Bitte bleiben wir bei den Fakten und nicht bei irgendwelchen falschen Verdrehungen.

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  • Dominik Müller_alt

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    @Regina Wörle
    Da irren Sie sich wohl, meine Zahl stammt aus der Sitzungsunterlage in Punkt 2.2, das Quorum lag bei unter 5900, die Zahl der gültigen Eintragungen bei über 6000 Eintragungen. Die Differenz zwischen eingereichten und gültigen Eintragungen habe ich selber ausgerechnet, das könnten Sie auch.

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  • Norbert Hartl

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    Ich habe bereits mehrfach in den vergangenen Jahren geschrieben, dass es im Fall Sallerne Regenbrücke eine höchstrichterliche Entscheidung gibt. Ein Bürgerbegehren ist hier nicht mehr zulässig. Zu dieser Rechtsauffassung kommen nun auch die Gutachter der Stadt. Ich frage mich, warum die Stadt und die Regierung hier nicht von Anfang an Position bezogen haben. Vor der Kommunalwahl wurde der Eindruck erweckt, als wäre ein Bürgerbegehren zum jetzigen Zeitpunkt noch zulässig. Man hätte sich viel Lärm um nichts sparen können.

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  • Dominik Müller_alt

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    Nachtrag:
    Frau Wörle, dass Ihnen am 3.7. das Erreichen des Quorums als Zwischenergebnis mitgeteilt wurde, heißt nicht, dass das Wahlamt nicht weiter gearbeitet hat. Hier die Sitzungsvorlage.
    https://srv19.regensburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22768
    Können Sie die Fakten akzeptieren?

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  • Regine Wörle

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    @Dominik Müller_alt

    Ich muss Ihnen inzwischen recht geben.
    Bei den Unterschriften zum Radentscheid 2019 wurde mir die andere Antwort gegeben und ich ging davon aus. Ich habe dazugelernt.

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  • Studi

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    Die Beschlussvorlage widerspricht sich in Teilen noch selbst und bleibt deswegen noch angreifbar. Einerseits wird behauptet dass die Handlungsweisung “alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen” zu ergreifen zu schwammig ist, andererseits werden nur die beiden expliziten Handlungsweisen a) und b) als unzulässig begründet. Dies wird durch den Wortlaut “insbesondere” begründet der vermuten lässt dass über a) und b) hinaus noch Handlungen verlangt werden. Dies widerspricht aber der wohlwollenden Interpretation von Bürgerbegehren, die gesetzlich vorgegeben ist. Es dürfen an Bürgerbegehren keine überzogenen, hochwissenschaftlichen Anforderungen gestellt werden, was die Wortklauberei mit “insbesondere” quasi erübrigt. Dem Laien ist klar dass mit a) und b) nur beispielhaft zwei explizite Handlungsweisen vorgebracht werden (die offensichtlichsten und gewichtigsten).

    Des weiteren ist Teil b) im Rahmen eines Bürgerentscheids alleine unproblematisch. Einzelne Sachentscheidungen über den Haushalt dürfen selbstverständlich von Bürgerentscheiden getroffen werden, insbesondere wenn keine zusätzlichen Mittel von Nöten sind wie es hier der Fall ist. Es gibt keine Verpflichtung der Stadt Regensburg bis zum Tag X Mittel bereitzustellen. Schadensersatzzahlungen oder ähnliche Kosten die eine Aufkündigung des Vertrages nach sich ziehen könnten, würden vermutlich geringer ausfallen als die Kosten der Baumaßnahme, daher kann man nicht von einer strafrechtlich relevanten Verschwendung von Geldern der Stadt sprechen. Die handelnden Politiker würden sich also zweifelsfrei im rechtlich erlaubten Rahmen bewegen, sollten sie eine Kündigung erzielen können.

    Zu guter letzt, und das lässt das Gutachten komplett außer acht, kann der Stadtrat selbstverständlich beschließen eine einvernehmliche Kündigung mit den Vertragspartnern erzielen zu wollen. Der Bürgerentscheid fordert selbstredend nicht, dass die Kündigung einseitig sein muss. Wenn man sich anschaut wie die politische Stimmung in Regensburg zu dem Thema ist, halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass die anderen Vertragspartner auch mittlerweile zu einem umdenken bereit sind. Seit 2005 haben sich einige Vorzeichen in der öffentlichen und der politischen Meinung geändert.

    @Dominik Müller_alt
    27. Juli 2026 um 20:25

    Statistisch gesehen sind die wenigsten der ungültigen Stimmen auf Verstorbene oder zurückgezogene Unterstützungen zurückzuführen. Interessanterweise handelt es sich bei den verbleibenden ungültigen Stimmen dann mehrheitlich um Stimmen (von Fortgezogenen oder nicht mit Erstwohnsitz gemeldeten), die aus den Bereichen der anderen Vertragspartner der Rahmenvereinbarung kommen, vornehmlich der Oberpfalz und/oder Lappersdorf, mindestens jedoch Bayern. Diese Stimmen sind also formal ungültig, jedoch gewichtig bei dem Vorhaben.

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  • Bernhardt

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    Mich irritiert der Einwand vom BI-Sprecher, man hätte sich erhofft dass es ‚..vielleicht mal einen Tipp aus der Stadtverwaltung gegeben hätte …‘ (MZ 28.07.2026).
    Ist die Stadtverwaltung in solchen Fällen etwa für eine Rechtsberatung zuständig?

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  • Dominik Müller_alt

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    @Norbert Hartl
    Sie mögen sich auf der richtigen Seite wähnen, die Begründung der Unzulässigkeit ist aber eine komplett andere als Ihre. Es wurde richterlich entschieden, dass jetzt Baurecht besteht, aber bisher nicht, dass gebaut werden muss.

    @Studi
    Ihre Spekulationen bezüglich der ungültigen Unterschriften sind reine Spekulation und nicht schlüssig, nebenbei bin ich mir sicher, dass Lappersdorf in der Oberpfalz liegt.

    Ihre Ausführungen zum Gutachten teile ich nicht, denn Sie beschreiben einen Widerspruch, den ich nicht sehe. Sie schreiben, dass man keine ‘Wortklauberei betreiben soll mit dem “insbesondere”, wo “über a) und b) hinaus noch Handlungen verlangt werden”, führen aber selber aus, dass die genannten Punkte a und b nur Beispiele für die geforderten Handlungen seien.

    Das Gutachten stützt sich bezüglich der Gültigkeit der Rahmenvereinbarung, soweit richtig zitiert, nicht auf Landes-, sondern auf Bundesrecht, was ok ist, weil ja der Bund über die Autobahn-GmbH Vertragspartner ist.

    Nicht eingegangen wurde auf die Bestimmungen in der Satzung zu Bürgerbegehren und
    Bürgerentscheid der Stadt Regensburg, dort in §10 Absatz 1 Nummer 5 findet sich ein weiterer Grund für die Unzulässigkeit, nämlich “das verfolgte Ziel angesichts bestehender Rechtsvorschriften rechtswidrig ist oder vertraglichen Bindungen widerspricht”.
    Also eine Aufhebung von Verträgen erfüllt ganz sicher diese Bedingung. Darauf kam es aber gar nicht mehr an. Egal, wie wenig da hier einige Kommentatoren verstehen wollen.

    Auf das Abstimmverhalten der Grünen im Plenum bin ich gespannt, da die Rahmenvereinbarung 2016 (und nicht etwa 2005) vom damaligen OB Wolbergs unterschrieben wurde zu einer Zeit, als die Grünen mit Huber den “Umweltbürgermeister” stellten und die oben genannte Satzung gerade in dieser Zeit auch die immer noch gültige Fassung bekam.
    Da hat es einen fahlen Beigeschmack, wenn sie plötzlich auch die Satzung und die Rechtsgrundlagen für die Satzung in Frage stellen oder gar gerichtlich prüfen lassen sollten.

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  • Bürgerblick

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    Norbert Hartl
    Herr Hartl als Fraktionsvorsitzender der SPD
    hat das Wahlversprechen imWahlkampf von 1990 : „Mit der SPD keine Sallerner Brücke“ bestimmt nicht vergessen – meint aber nach 36 Jahren haben das die Bürger vergessen. Er ist der Judas der SPD. Wenn er und seine Freunde in der CSU jetzt wieder einen 4spurigen Autostraßenbau im Stadtgebiet befürworten dann sieht man dass sie heute noch nicht verstehen was der Verkehr ausgeleitet aus der A93 mit unserer Stadt bewirken wird. Aller Verkehr der von Norden kommt und nach Osten will ( Gewerbegebiete der Stadt) und dort zurückfährt wird diese Straßentrasse befahren weil das GPS und die LKWmaut ihm aufzeigt dass er sich dort 10 km Fahrstrecke einspart anstelle über das Autobahnkreuz am Ziegetsberg zu fahren. Deshalb ist geboten gegen den Beschluss zu stimmen den die Verwaltung dem Stadtrat am Donnerstag den 30.7. 26 vorlegt. Der Vorteil für die Stadt bei der Ablehnung werden Einparungen von 100 Millionen an Investitionen und eine Verkehrspolitische Verbesserung der Stadtstraßen sein , was ja alle Bürger wollen außer diejenigen die dem Sallerner Brücken und Straßen Projekt zustimmen. An vorderster Stelle Herr Hartl ehemaliger SPD Fraktionsvorsitzender wie er in seinem Kommentar ( siehe oben) nochmals unterstreicht. Die SPD als Zerstörer der eigenen Versprechen sollte in ihren Wahlaussagen von 1990 und 1996 mal nachlesen. Einsicht wäre dann auch Weitsicht für die Stadt.

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  • Studi

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    @Dominik Müller_alt
    28. Juli 2026 um 18:58

    “Ihre Spekulationen bezüglich der ungültigen Unterschriften sind reine Spekulation” –> Sehen wir uns das ganze nochmal an. Verstorben: Die Sterberate in Regensburg liegt bei etwa einem Prozent pro Jahr. Dabei muss man beachten, dass es sich in den meisten Fällen bereits um kranke Personen handelt, mindestens jedoch um ältere Menschen. Beide Gruppen sind statistisch gesehen politisch deutlich weniger aktiv. Das ergäbe also maximal eine zweistellige Zahl an Stimmen. Zurückgezogene Unterschrift: Das ist extrem selten. In Augsburg gab es mal einen härtefall bei denen zur Unterschriftensammlung absichtlich Falschinformationen verbreitet wurden. In der Folge zogen 12 Personen ihre Unterschrift zurück. Anderen Berichten zufolge handelt es sich oft um null bis einer Hand voll Stimmen die tatsächlich zurückgezogen werden. Zweitwohnsitz und Auswärtige: Das ist ja genau mein Punkt. Im Ausschlussverfahren sind der Großteil der ungültigen Stimmen auf Auswärtige zurückzuführen. Diese sind im allgemeinen aus dem unmittelbaren Umland. Das kann man zum Beispiel daran erkennen wenn man die Studierendenstatistik der Uni Regensburg anschaut. Studierende bzw Akademiker gehören zu dem Bevölkerungsteil der im Allgemeinen am häufigsten und am weitesten umzieht. Dennoch sind in diesem Personenkreis über ein Drittel aus der Oberpfalz, und etwa 90% aus Bayern, was meine Behauptung weiter stützt, dass diese Gruppe über die anderen Beteiligten Oberpfalz und Freistaat mitbetroffen sind.

    “nebenbei bin ich mir sicher, dass Lappersdorf in der Oberpfalz liegt” –> Deswegen schreibe ich “Oberpfalz und/oder Lappersdorf”. Eine Stimme kann aus Lappersdorf ODER dem Rest der Oberpfalz außerhalb Lappersdorfs kommen, andererseits kann eine Stimme aus der Oberpfalz UND Lappersdorf kommen. Beide Konjuktionen sind korrekt, eine alleine wäre missverständlich, wie sie selbst anmerken. Das “oder” des alltäglichen Sprachgebrauchs ist im allgemeinen inklusiv zu verstehen.

    “Sie schreiben, dass man keine ‘Wortklauberei betreiben soll mit dem “insbesondere”, wo “über a) und b) hinaus noch Handlungen verlangt werden”, führen aber selber aus, dass die genannten Punkte a und b nur Beispiele für die geforderten Handlungen seien. ” –> Das Gutachten greift explizit den wortlaut “insbesondere” auf. Im Gutachten steht dass konkrete Handlungsoptionen gegeben sein müssen. Diese sind mit a) und b) prinzipiell gegeben. Einzig der Zusatz “insbesondere” lässt die Vermutung der Gutachter zu, dass es noch weitere explizite rechtliche Mittel gibt, die nicht genannt werden und deshalb sei die Fragestellung nicht hinreichend bestimmt. Diese Begründung legt nahe dass ein Weglassen des Wortes “insbesondere” dieses Problem ausräumen würde. Dass a) und b) trotzdem nur Beispiele sind und es darüber hinaus noch weitere geben kann, kann wiederum damit begründet werden, dass an die Antragsteller “keine überzogenen, hochwissenschaftlichen Anforderungen gestellt werden” dürfen. Insbesondere kann man von den Antragsstellern keine lückenlose Rechtsberatung erwarten, mit welchen rechtlich erlaubten Tricks man zum Beispiel Möglichkeiten hat, aus der Rahmenvereinbarung auszusteigen. Des weiteren müssen die Antragsteller bei der Formulierung auch darauf achten, den Bürgerwillen unmissverständlich auszudrücken. Ohne den allgemeinen ersten Teil wäre dies deutlich schwieriger zu bewerkstelligen, da nicht jeder sofort die Konsequenzen von a) und b) erkennen kann wenn er mal schnell eine Unterschriftenliste unter die Nase gehalten kriegt, oder beim Entscheid im Wahllokal steht.

    “dort in §10 Absatz 1 Nummer 5 findet sich ein weiterer Grund für die Unzulässigkeit, nämlich “das verfolgte Ziel angesichts bestehender Rechtsvorschriften rechtswidrig ist oder vertraglichen Bindungen widerspricht””–> Das einseitige aufkünden seitens der Stadt wäre rechtswidrig, das wird so aber auch nicht im Bürgerbegehren gefordert. Eine einvernehmliche Auflösung der Rahmenvereinbarung zusammen mit den anderen Vertragsparteien erzielen zu wollen, wäre jedoch ein absolut zulässiger Stadtratsbeschluss.

    “die Rahmenvereinbarung 2016 (und nicht etwa 2005)” –> Die Rahmenvereinbarung stammt von 2016, sofern richtig, die Planungen die darin festgehalten werden stammen jedoch aus dem Jahr 2005.

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  • Winny

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    Das kann doch nur ein Schildbürgerstreich sein

    Ein Bürgerbegehren als rechtswidrig zu erklären, welches die Zustimmung von über 6000 Menschen der Stadt hat, nur weil in einem Rahmenvertrag keine Kündigungsklausel enthalten ist, finde ich schon fragwürdig. Ich meine niemand soll sich über Verträge hinwegsetzen, wenn diese Klausel fehlt, dann gilt das BGB und da sagt zumindest die KI, dass unbefristete Rahmenverträge gekündigt werden können. Also diese Rechtsauffassung sollte sich ein Richter mal genauer anschauen. Dass die Fragestellung nicht eindeutig ist, klingt auch interpretationswürdig. Hier versucht die Stadtverwaltung die Bürger fernzuhalten.

    Fakt ist aber, das Ausmaß, dass diese gigantische Brücke, die auch noch gigantisch teuer wird, 30000 Autos täglich mitten auf die DEZ-Kreuzung bringt, jeglicher gesunde Menschenverstand würde meinen, dass das nicht funktionieren kann. Auf der anderen Seite habe ich gelernt, am Lappersdorfer Kreisel soll an 8 Kreuzungen mit über 20 Ampeln der Verkehr geregelt werden, das riecht nach Stau bevor es fertig ist. Man spricht von einem Spaghetti-Knoten, da muss man sich doch ernsthaft fragen, ob die Entscheider sich hier die Sachlage wirklich genau angeschaut haben. Geschweige denn die Auswirkungen auf Natur und Klima.

    Dabei gibt es eine Brücke ein paar 100 Meter weiter, die müsste man halt mal vierspurig ausbauen um dann über die B16 mit einer vernünftigen Anbindung auf die Pilsen Allee und dem Odessa-Ring nach Osten zu kommen, eben eine echte Ostumfahrung, aber doch nicht mitten in die Stadt hinein.

    Die Sallerner Brücke ist für mich ein echter Schildbürgerstreich und ich lach mich tot.

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  • Studi

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    @Winny
    29. Juli 2026 um 10:07

    Die Bezeichnung Lappersdorfer “Kreisel” hat sich nach dem Umbau wohl sowieso erübrigt. Nach dem Umbau kann man buchstäblich nicht mehr im Kreis fahren. Um nach Lappersdorf zu kommen von der Autobahn aus muss man nun auch mehrere Ampeln nehmen. Es ist also weder für Lappersdorf, noch ein Kreisel.

    Ironischerweise wirbt das Projekt explizit damit eine Kreuzungsfreie Anbindung an die B16 zu liefern… zumindest von Süden aus kommend. Von Norden kommend kriegt man zwei Ampeln vor die Nase gesetzt, damit man ja nicht auf die Idee kommt die Ostumgehung zu nutzen.

    PS: Bei diesem Wirrwarr kann man schon gespant sein wie oft sich Leute falsch einordnen und dadurch Stau verursachen.

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