Zu unbestimmt und rechtswidrig: Regensburgs Stadtverwaltung hält Bürgerentscheid gegen Sallerner Regenbrücke für unzulässig
Die Fragestellung zu unbestimmt, die Zielsetzung rechtswidrig: aus diesen beiden Gründen empfiehlt das Rechtsreferat den Stadträten am kommenden Donnerstag, den Bürgerentscheid gegen die Sallerner Regenbrücke nicht zuzulassen.

Die BI gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke blitzt mit ihrer Fragestellung beim städtischen Rechtsreferat ab. Foto: Archiv/Herbert Baumgärtner
Das Rechtsreferat der Stadt Regensburg hat das Bürgerbegehren gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke/Nordspange als unzulässig eingestuft. Für die Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag wird daher die Zurückweisung empfohlen.
Diese Entscheidung geht aus der Beschlussvorlage hervor, die heute auf der städtischen Homepage veröffentlicht wurde. Das Rechtsreferat kam nach eigener Prüfung zu diesem Ergebnis und ließ zusätzlich ein externes Gutachten erstellen.
Rechtsreferat sieht zwei Probleme
Das Bündnis „Mobilität neu denken – ohne Sallerner Regenbrücke“ wollte folgende Frage zur Abstimmung stellen:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Regensburg alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um den Neubau der Sallerner Regenbrücke, soweit diese auf städtischem Gebiet errichtet werden soll, samt Ausbau der Nordgaustraße zu verhindern, insbesondere:
a) die Rahmenvereinbarung von 2015 aufzukündigen und
b) keine städtischen Mittel mehr für diese Baumaßnahmen bereitzustellen oder solche städtischen Mittel in den Haushalt einzustellen?“
Obwohl dieses Thema grundsätzlich in den eigenen Wirkungskreis der Stadt Regensburg fällt und das notwendige Quorum von knapp 6.000 Unterschriften erreicht wurde, ist die Fragestellung in mehrfacher Hinsicht unzulässig, so das Rechtsreferat.
Fragestellung zu unbestimmt
Das erste Problem liegt in der Formulierung „alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen“, die nach Einschätzung des Rechtsreferats zu unbestimmt ist. Die Nordspange ist bereits rechtskräftig planfestgestellt, was bedeutet, dass eine rechtskräftige Baugenehmigung vorliegt.
Vor diesem Hintergrund lasse die Fragestellung nicht genau erkennen, welche Maßnahmen vorgenommen werden sollen bzw. ob es überhaupt noch rechtliche Handlungsoptionen der Stadt Regensburg gibt.
Um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen, müssten konkrete Handlungsoptionen benannt werden, die der Stadt überhaupt ermöglichen, rechtlich tätig zu werden, heißt es weiter.
Auch wenn bei Fragestellungen von Bürgerbegehren grundsätzlich ein wohlwollender Maßstab anzulegen ist, lasse diese Fragestellung nicht hinreichend genau erkennen, welche Maßnahmen vorgenommen werden sollen, auch nicht durch Auslegung.
Rahmenvereinbarung kann nicht gekündigt werden
Das zweite Problem betrifft das Ziel des Bürgerbegehrens, das das Rechtsreferat als rechtswidrig beurteilt. Es zielt darauf ab, dass die Stadt die Rahmenvereinbarung mit den übrigen Beteiligten an dem Bauvorhaben – Freistaat, Bund und Markt Lappersdorf – aufkündigt.
Diese Rahmenvereinbarung sieht jedoch ausdrücklich kein ordentliches Kündigungsrecht für eine Vertragspartei vor. Zwar gibt es gemäß BGB ein allgemeines Kündigungsrecht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Diesen Kündigungsgrund würde sich die Stadt Regensburg durch die Durchführung eines Bürgerentscheids selbst schaffen.
Das sei theoretisch möglich, wenn die anderen Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung das Risiko übernommen hätten, dass das Gesamtvorhaben noch durch einen Bürgerentscheid der beiden beteiligten Gemeinden gestoppt werden könnte. Aber, so das Rechtsreferat: „Hierfür fehlen jegliche Anhaltspunkte in der Rahmenvereinbarung. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist mithin zu verneinen.“
Ebenso gebe es keinen Kündigungsgrund wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Das gebe ein Bürgerentscheid nicht her.
Procedere der Koalition vorab vereinbart
Aus all diesen Gründen wird den Stadträten empfohlen, das Bürgerbegehren am Donnerstag zurückzuweisen.
Für die Koalition, in der ÖDP, Grüne und Volt gegen, SPD, Brücke und Freie Wähler für das Verkehrsprojekt sind, dürfte die Beschlussvorlage dennoch nicht zur Nagelprobe werden.
Zwar ist davon auszugehen, dass ÖDP, Grüne und Volt gegen die Beschlussvorlage stimmen werden. Das wurde den Gegnern in den Koalitionsverhandlungen ausdrücklich zugestanden. Allerdings gibt es dann nach wie vor eine Mehrheit für die Zurückweisung des Bürgerentscheids.
Das Bündnis „Mobilität neu denken“ könnte anschließend noch gegen diesen Stadtratsbeschluss klagen.
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Robert Fischer ÖDP
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Eigentlich müsste jetzt der viel größere Aufschrei kommen.
Volksvertreter schließen Verträge ab, die nicht mehr aufgekündigt werden können, selbst nicht mehr durch einen Bürgerbescheid, obwohl mit dem Bau noch nicht begonnen wurde. Die Scheuermaut lässt grüßen.
Komisch, dass man diesen strengen Maßstab der Fragestellung nicht bei Gleisfrei angewendet hat, sondern in vorauseilendem Gehorsam einen Ratsentscheid aufgesetzt hat. (Kennt jemand die Fragestellung von Gleisfrei. Wurde ja immer behauptet, die haben Unterschriften gesammelt, hab aber nie jemanden kennengelernt, der deren Zettel je gesehen hat).
Da niemand meine PM zitiert hat, sondern nur Herrn Aumer einseitig, darf ich sie hoffentlich wenigstens hier in den Kommentaren reinposten, damits nicht ganz umsonst war:
Es vergeht gefühlt kein Tag, an dem sich Herr Aumer nicht zur Nordspange und der dazugehörigen Sallerner Regenbrücke äußert. Das Bürgerbegehren ist ihm ein Dorn im Auge – einzelne Wirtschaftsakteure scheinen wohl wichtiger zu sein als Basisdemokratie.
Befürchtet wird ein Auto-Verkehrsinfarkt, vor allem, wenn der Pfaffensteiner Tunnel renoviert wird. Einerseits ist es gar nicht sicher, dass die Sallerner Regenbrücke vor der Tunnelsanierung fertig wird. Andererseits verschiebt sich der Auto-Verkehrsinfarkt dann einfach in die Nordgaustraße.
Das ist besonders perfide, weil man als CSU alles verhindert oder verzögert, was den Auto-Verkehrsinfarkt verhindern könnte. Seit 1992 wird darüber gesprochen, die Strecke Regensburg-Hof zu elektrifizieren, was eine wichtige Maßnahme für ein S-Bahn-ähnliches Netz wäre, um die Einpendler noch mehr auf die Bahn umzulenken. Bei der diesjährigen Fulda-Konferenz Anfang Mai wurde bekannt, dass keine Elektrifizierungsmaßnahmen für die nächste Planungsstufe freigegeben werden. So ist das ohnehin schon peinliche Ziel, bis Mitte bis Ende der 2030er Jahre ein Teilstück fertig zu haben, jetzt schon in Gefahr.
Auch gab es 2016 auf Betreiben der ÖDP-Fraktion den Stadtratsbeschluss, die Reaktivierung des Bahnhofs an der Walhallastraße, die das nördliche Einpendeln vereinfachen würde, zu beschleunigen. Zehn Jahre später ist er immer noch nicht reaktiviert. Angepeilt ist Ende 2027. Wenn man sich aber das Tempo bei der Umsetzung der Beschlüsse ansieht und dass es wohl noch Grundstücksfragen gibt, wird auch dieser Termin nicht zu halten sein.
Das S-Bahn-ähnliche Netz mit weiteren Halten bei Regensburg-Wutzlhofen und Diesenbach sowie eine Reaktivierung der Strecke nach Burglengenfeld scheint derzeit utopisch. Es wirft sich die Frage auf, ob Herr Aumer und die CSU die Verkehrsprobleme lösen wollen oder nur Partikularinteressen einzelner, weniger Wirtschaftsbetriebe mit Steuergeldern erfüllen wollen.
“Wenn sich Herr Aumer so leidenschaftlich um die Elektrifizierung Regensburg-Hof, ein S-Bahn-ähnliches Netz und für mehr Regionalisierungsmittel einsetzen würde wie für die Sallerner Regenbrücke und eine völlig utopische dritte Tunnelröhre, gäbe es vermutlich gar keinen Auto-Verkehrsinfarkt, den man jetzt bekämpfen müsste.”
WUZZI
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Hoffentlich stuft auch der Stadtrat das Bürgerbegehren der NEUdenker als rechtlich unzulässig ein.