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E.ON Bayern: Petitesse um Aufsichtsrat Schaidinger

Mit dickem Fell und Sitzfleisch durch die BayernLB-Affäre: Hans Schaidinger.
Ist Hans Schaidinger als Aufsichtsrat der E.ON Bayern AG fehl am Platz? Ja, meint ein Aktionär, der darüber seit mehreren Monaten im Clinch mit dem Energiekonzern liegt. Der Regensburger (Name der Redaktion bekannt) spricht Schaidinger jegliche Qualifikation ab, um Mitglied in einem Aufsichtsgremium sein zu können. Angesichts seiner Rolle als Verwaltungsrat der BayernLB habe er dies „mehrfach dokumentiert“. Ein Verbleib des Regensburger Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der E.ON Bayern AG stelle für das Unternehmen ein „erhebliches Haftungsrisiko“ dar.

Bayern LB: Mangelnde Sorgfaltspflicht, Fahrlässigkeit, Desinteresse

Im Zusammenhang mit der BayernLB ging Schaidinger über Monate durch die Schlagzeilen. Als Mitglied des – als Kontrollorgan gedachten – Verwaltungsrats segnete er Oberbürgermeister 2007 den Kauf der maroden und in kriminelle Machenschaften verwickelten Hypo Group Alpe Adria (HGAA) mit ab, in dessen Folge ein Schaden von mindestens 3,7 Milliarden Euro entstand. Juristisch gesehen ist Schaidinger zwar – das ergab schließlich der Untersuchungsbericht des Bayerischen Landtags – aus dem Schneider, allerdings wird ihm eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und Fahrlässigkeit bescheinigt. Unter anderem heißt es in dem Bericht: „Er (Schaidinger) sitzt bis heute im Verwaltungsrat der Bayern LB, wusste aber selbst Ende 2010 noch nicht, was die Bank (die HGAA) wirklich gekostet hat. Hier offenbart sich ein Desinteresse (…), dass das seiner Kollegen aus dem Verwaltungsrat noch übersteigt.“

Gefahr für Aktionäre?

Diese und andere Passagen zitiert der E.ON-Aktionär in mehreren Schreiben an den Vorstand des Unternehmens und fordert, Schaidinger aus dem Aufsichtsrat abzuberufen. „Durch sein fahrlässiges Handeln und seine Versäumnisse sind bereits erhebliche Schäden für den Freistaat Bayern eingetreten“. Dies gelte es für die Aktionäre der E.ON Bayern zu vermeiden. Entsprechend sei Schaidingers Verbleib im Aufsichtsrat weder mit dem Aktienrecht noch mit den Richtlinien des Unternehmens vereinbar. Bei der E.ON AG ist der kritische Aktionär vorerst abgeblitzt. Die Aufsichtsräte würden regelmäßig auf ihre Eignung hin überprüft und müssten darüber hinaus versichern, dass sie die Voraussetzungen für eine solche Position erfüllen, heißt es in einer knappen Antwort. Anhaltspunkte für eine mangelnde Eignung Schaidingers seien „nicht ersichtlich“. Als der Aktionär nachhakt, wird im mitgeteilt, dass man zu Schaidingers Eignung als Aufsichtsrat „keine weiteren Ausführungen“ treffen werde. Klein beigeben will der Aktionär noch nicht. „Es kann wohl kaum sein, dass für diese Position im Aufsichtsrat niemand zur Verfügung steht, der in der Lage ist, die Aufgaben eines Mitglieds eines Aufsichtsorgans zu begreifen und diese auch im Sinne der Anteilseigner wahrzunehmen.“ Bei der Aktionärshauptversammlung im kommenden Jahr will er seine Fragen nun öffentlich diskutieren lassen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Aktionäre keine Gefahr sehen, dass durch weitere Fahrlässigkeiten dieser Person dem Unternehmen Schaden zugefügt wird.“
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Kommentare (15)

  • domiNO

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    Na der anonyme Aktionär weiß hoffentlich, dass die Aktionäre den Aufsichtsrat wählen und der Aufsichtsrat nicht vom Vorstand eingesetzt wird. Daraus ergibt sich auch, wie ein Aufsichtsratsmitglied ausgetauscht werden kann, auch wenn es öffentlichkeitswirksamer ist, dem Vorstand und der Presse zu schreiben.
    Kurz: es geht ihm NICHT um das Unternehmen, sondern um seine politischen Spielchen, also Stimmungmache gegen den derzeitigen regensburger OB.

  • Masr-i-Fakir

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    Klar wählt die Hauptversammlung den Aufsichtsrat. Das ändert nichts daran, dass der Aufsichtsrat die Eignung für diese Funktion besitzen soll. Das ist eine Frage der best practice in der Corporate Governance, wie wir Freunde der BWL gerne sagen. Und wenn sogar ein Parlament feststellt, dass ein Mitglied eines Aufsichtsgremiums nicht nur komplett versagt hat, sondern dieses Mitglied auch noch mitteilt, dass es seine Aufgabe eh nicht verstanden hat geschweige denn ernst nimmt, könnte der ansonsten fast nie vorkommende Fall eintreten, dass ausnahmsweise sogar die Aktionäre haften.

  • domiNO

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    und was sollte Ihrer Meinung nach der Vorstand tun, an den sich der einsame Aktionät gewendet hat? Er kann den Aufsichtsrat nicht absetzen (hieße ja,er könne sich selber aussuchen, von wem er sich beaufsichtigen lassen möche), und damit bleibts bei meinem Vorwurf, dass es nur öffenliche Schaumschlägerei ist.

  • Masr-i-Fakir

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    Die Hauptversammlung kann aus wichtigem Grund abberufen.

  • domiNO

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    Und der Vorstand ist die Hauptversammlung???

  • Veits M.

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    Die Abberufung eines Aufsichtsrats geschieht durch Gericht auf Beschluss des Aufsichtsrats,
    § 103 Abs. 3 Aktiengesetz.
    Dort heißt es:
    “Das Gericht hat auf Antrag des Aufsichtsrats ein Aufsichtsratsmitglied abzuberufen, wenn in dessen Person ein wichtiger Grund vorliegt.”

    Einzelheiten und Rechtsgrundlagen sind anschließend verlinkt; daran anknüpfend kann der Bericht weiters kompetent vertieft werden.

    mkv

    LINKS:

    Mitglieder des Aufsichtsrats
    http://www.eon-bayern.com/pages/eby_de/Unternehmen/Management/Aufsichtsrat/index.htm

    Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodices vom 26. Mai 2010
    http://www.corporate-governance-code.de/ger/kodex/index.html
    3.8
    Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung. Verletzen sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters bzw. Aufsichtsratsmitglieds schuldhaft, so haften sie der Gesellschaft gegenüber auf Schadensersatz. Bei unternehmerischen Entscheidungen liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn das Mitglied von Vorstand oder Aufsichtsrat vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln (Business Judgement Rule).

    Aktiengesetz
    http://dejure.org/gesetze/AktG
    § 103 Abs. 3
    Das Gericht hat auf Antrag des Aufsichtsrats ein Aufsichtsratsmitglied abzuberufen, wenn in dessen Person ein wichtiger Grund vorliegt. Der Aufsichtsrat beschließt über die Antragstellung mit einfacher Mehrheit. Ist das Aufsichtsratsmitglied auf Grund der Satzung in den Aufsichtsrat entsandt worden, so können auch Aktionäre, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von einer Million Euro erreichen, den Antrag stellen. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zulässig.

    Satzung e.on AG, Stand Juni 2011
    http://apps.eon.com/documents/110607_Satzung_DE_06_11.pdf
    § 8 Abs. 4
    Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu richtende schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen niederlegen.

  • Dubh

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    Und dich geht es auch nur das Geringste an, wann, wo und wem gegenüber der Aktionär anfängt für seine Belange zu Trommeln, um sie auf der Hauptversammlung vorbereitet einzubringen?

    Es ist wirklich unerhört für eine Dame nach Thanksgiving noch weiße Schuhe zu tragen!

  • domiNO

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    Warum biste denn so aggressiv? Derart persönlich werden doch meist nur Leute, die keine saclichen Argumente haben. Jedenfalls stimmst du ja mit mir überein, dass dieser Aktionär wohl sehr genau weiß, dass der Vorstand gar nicht die gewünschte Handlung (Abberufung) durchführen kann.

  • Nordmann

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    Hallo,

    EON, Bayern LB, ist doch egal, jetzt fährt er gerade die Sparkasse an die Wand.

  • domiNO

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    Ich nehme an, Sie spielen auf die geplante Fusion an, und auch da ignorieren Sie hartnäckig, dass es nicht an Schaidinger allein liegt, ob diese Fusion zustande kommt.

  • Nordmann

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    Hallo,

    hartnäckig ist das richtige Wort.
    Hartnäckig werden die anderen, die nicht gefügig sind, unter Druck gesetzt, bis die Mehrheitsgrenze erreicht ist.

  • Veits M.

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    Größenwahn?

    Altkanzler Schmidt:
    “Aus den Girozentralen haben sich im Laufe der Jahrzehnte die Landesbanken entwickelt. Die Landesbanken sind mit ihren »Kreditersatzgeschäften« fast alle größenwahnsinnig geworden. Einige von ihnen mussten gerettet werden … “
    http://www.zeit.de/2011/29/01-Deutsche-Bank

  • Dobernudler

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    Zum entgültig an die Wandfahren hats der Schaidinger nicht mehr im Kreuz,csuler sind derart verunsichert siehe Seehofer.Fremdschämen is angesagt.

  • CSU-Mitglied

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    Warum ist Herr OB Schaidinger im Aufsichtsrat der E.ON Bayern AG? Aufgrund seiner technischen und wirtschafltichen Kompetenz, die er als Verwaltungsratsmitlgied der LB bayern bewiesen hat?

Kommentare sind deaktiviert

drin