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In eigener Sache: Landgericht Hamburg entscheidet im Rechtsstreit der Diözese Regensburg gegen Spiegel

Im Rechtsstreit der Diözese Regensburg mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel hat das Landgericht Hamburg heute der Diözese in fast allen Punkten recht gegeben. Wir veröffentlichen unten die Pressemitteilung des Gerichts im Wortlaut. Eine Entscheidung in dem ähnlich gelagerten Rechtsstreit der Diözese mit regensburg-digital.de hat das Landgericht Hamburg für den 25. Februar angekündigt. Pressemitteilung des LG Hamburg Das Landgericht Hamburg hat heute einer Unterlassungsklage der Diözese Regensburg gegen den Spiegel Verlag und die Spiegel ONLINE GmbH fast vollständig stattgegeben. Die Klage richtete sich gegen die Berichterstattung der Beklagten über den Umgang der Diözese mit einem Fall von Kindesmissbrauch aus dem Jahr 1999. Der Spiegel berichtete anlässlich der in katholischen Einrichtungen aufgetretenen Missbrauchsfälle u.a. in der Ausgabe vom 8. Februar 2010 unter dem Titel “Die Scheinheiligen” auch über die Klägerin. Dabei ging es um einen Kaplan, der im Jahr 1999 zwei Kinder sexuell belästigt hatte, und den anschließenden Umgang der Klägerin mit diesem Vorfall, insbesondere ihre Verhandlungen mit der betroffenen Familie. Die Klägerin traf damals mit den Eltern der beiden Kinder eine Vereinbarung, in der u.a. die Schadensersatz- und Schmerzensgeldverpflichtung des Kaplans geregelt wurde. Die Vereinbarung enthielt außerdem die Formulierung, dass auf den ausdrücklichen Wunsch der Eltern Stillschweigen gewahrt werden sollte. Die Klägerin wendet sich gegen den in der Berichterstattung enthaltenen Vorwurf, sie habe durch die Vermittlung der Geldzahlung des Kaplans an die Missbrauchsopfer erreichen wollen, dass der Vorfall nicht angezeigt werde oder sonst an die Öffentlichkeit gelange. Dies wird in dem Bericht der Beklagten zwar nicht offen behauptet. Aufgrund der gewählten Formulierungen und der Art der Darstellung gewinnt der Leser aber auch nach der Überzeugung des Gerichts zwingend einen entsprechenden Eindruck. Die Klägerin kann nach dem heutigen Urteil verlangen, dass die Beklagten die Berichterstattung in der bisherigen Form nicht weiter verbreiten. Der Grund hierfür liegt darin, dass nicht fest steht, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Derjenige, der Behauptungen aufstellt, die geeignet sind, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, muss im Streitfall die Richtigkeit seiner Behauptung beweisen. Dieser Nachweis ist den Beklagten nicht gelungen. Nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen über den Verlauf der Verhandlungen mit den Eltern der Missbrauchsopfer spricht sogar einiges dafür, dass die Klägerin sich mit der vereinbarten Schweigepflicht nur absichern wollte, dass sie – dem Wunsch der Eltern entsprechend – selbst keine Strafanzeige erstattete. Erfolglos blieb die Klage, soweit sie sich gegen die in der Berichterstattung enthaltene Äußerung richtete, die Familie habe eine “Schweigevereinbarung” unterzeichnet. Bei dieser Formulierung handelt es sich um eine zulässige Bewertung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Ein Bezug zwischen der Schweigeabrede und der Schmerzensgeldzahlung wird durch die verwendete Formulierung nicht hergestellt. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats nach seiner Zustellung ein Rechtsmittel eingelegt werden. Das Aktenzeichen lautet 324 O 274/10.
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Kommentare (32)

  • domiNO

    |

    Jetzt weiß ich wieder, weshalb ich kein Jurist werden wollte. Ich möchte euch nicht entmutigen, halte deshalb meine Einschätzung nun zurück, wie euer Prozess ausgeht, weil mich die Juristen heute überracht haben.

  • Bernhard Segerer

    |

    Ist so eine Schweigevereinbarung nicht an sich rechtswidrig? Gibt es nicht so was wie eine Anzeigepflicht? Hmmm.. anscheinend nicht. Aber es gibt eine Strafverfolgungspflicht, oder? Also wenn die Staatsanwaltschaft Wind davon bekommt (was sie ja in diesem Fall zwangsläufig hat), müsste sie dann ein Ermittlungsverfahren in eigener Sache anleiern?

  • domiNO

    |

    @Segerer
    Wenig hilfreich, sowas zu konstruieren, die Tatbestände, in denen von Amts wegen ermittelt wird, erstrecken sich gerade nicht auf zivilrechtliche Dinge.

  • luna schneck

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    Viel Glück Stefan Aigner, im Gegensatz zu den Kirchentypen hast du Rückgrat. Wenn Neck so ein Wahrheitsfanatiker ist, sollte er wohl auch bei der Wahrheit bleiben. In meinem Fall wurde öffentlich schriftlich gelogen. Ihr werdet noch von mir hören.
    Woher nimmt dieser Müller eigentlich die ganze Kohle für seine Prozesswut? Soviel Elend auf der Welt und die haben sonst nichts zu tun als unbedingt Recht haben zu wollen.
    Ich fordere eine Offenlegung wer dies alles bezahlt. Die Kirche hortet ihre Reichtümer, als Spenden wird das Geld, welches sie von uns, dem armen Fußvolk einsammeln dann kotzbrockig mit verlogenem Gesülze gespendet. Hat Müller schon jemals etwas von seinem überzogenen, fetten Gehalt gespendet?

    Waren die urteilenden Richter in Hamburg katholisch? Nur so aus Interesse gefragt!

  • Britt

    |

    @Simone

    Das ist tatsächlich interessant. Was das Wochenblatt wohl dadurch suggerieren will?

  • Simone Roth

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    @ Britt
    Wenn ich die etwas holprige Formulierung des Wochenblattes richtig verstehe, so soll die Mutter des damals Geschädigten mit öffentlichen Aussagen über die Straftat an ihrem Sohn Geld verdienen wollen.

    @ Luna
    Für diesen Rechtsstreit braucht Müller keinen nennenswerten Geldbetrag aufwenden. Denn die Kirche hat den Prozess ja “fast vollständig” gewonnen, wenn der obige Beitrag stimmt. Die Zeche aber zahlt bei Gericht immer der Verlierer. Und das ist der Spiegel.

  • Veits M.

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    Zur sog. Verbreiterhaftung siehe Link und dort die Antworten zu Fragen 1 und 3
    http://www.rundumpresse.de/catalog/infopage.php/content/haftung/mid/cms_10076?osCsid=0418d2569d07416479bb81f5eb1cb7c8

    Interessant erscheint mir die Einräumung des Gerichts, dass eine BEHAUPTUNG als solche gar nicht vorliegt. Beanstandet wird ein EINDRUCK.

    (Dies wird in dem Bericht der Beklagten zwar nicht offen behauptet. Aufgrund der gewählten Formulierungen und der Art der Darstellung gewinnt der Leser aber auch nach der Überzeugung des Gerichts zwingend einen entsprechenden Eindruck.)

    Entscheidend ist wohl das Wort “zwingend”.

    Nach der Rspr des BVerfG sind Äußerungen, zu gewinnende Eindrücke etc. stets der Interpretation und Auslegung zugänglich; dabei ist immer zugunsten des (hier) Beklagten (reg-dig) von der Auslegungsvariante auszugehen, die (noch) unter den Schutz des Art. 5 GG fällt.

    Der nachgelassene Schriftsatz wird sich daher mit Schwerpunkt damit zu befassen haben, ob der Eindruck, den sich auch das Gericht gemacht hat, ein “ZWINGENDER” war oder ob dessen zu erkennende Überzeugung durch eine zweite oder dritte Variante zu lelativieren ist.

    Hierbei sollte nach meiner Überzeugung auf die damals gültigen Leitlinien der B-Konferenz eingegangen werden. Sie proklamierten eine Pflicht zum Handeln. Zu untersuchen ist, ob und inwieweit ggf. die in Rede stehende Vereinbarung hierzu im Widerspruch steht, woraus sich u.U. der fragliche EINDRUCK von selbst manifestierte – u. U. durch Unterlassen des gebotenes Tuns (sog. Ingerenz) seiten der kirchlichen Verantwortungsträger.

    Hintergrund:
    Bericht der MZ
    http://www.we-are-church.org/de/index.php?id=129&id_entry=945
    Garantenstellung des Bischofs
    http://www.we-are-church.org/de/index.php?id=311&id_entry=977

  • Veronika

    |

    Na ja, diesen “Sieg” kann man vergönnen! Schliesslich ist die Feststellung dass eine Schweigevereinbarung unterzeichnet worden ist, für die Kath. Kirche in Deutschland kein Ruhmesblatt.

  • wahon

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    Die “Schweigevereinbarung”, die das Bischöfliche Ordinariat Regensburg mit den Eltern abgeschlossen hat, war an sich rechtswidrig. Kindesmissbrauch ist ein Offizialdelikt, d.h. es muss von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden. Weder das Opfer und seine Eltern noch der Täter oder irgendein anderer haben das Recht, diese pflichtgemäße Strafverfolgung zu verhindern. Das Bischöfliche Ordinariat hat mit der “Schweigevereinbarung” nichts anders als eine Straftat nach §258 StGB (“Strafvereitelung”) begangen, die allerdings inzwischen verjährt ist. Das Hamburger Gericht hat sich mit dieser grundlegenden Tat überhaupt nicht befasst und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verwahrlosung unseres Rechtssystems geleistet. Man kann nur hoffen, dass der Spiegel in Berufung geht und die nächste Instanz die Katholische Kirche wieder in die Schranken des Rechtsstaats verweist.

  • Bernadette

    |

    @Karl Murxi

    Interessant, was das Bistum dazu auf seiner Internetseite schreibt. Da wird der Brief eines Rechtsanwalts vom Mai 1999 zitiert (Recht auf Strafanzeige vorbehalten) und die Schweigevereinbarung a la “auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern” und mit Juni datiert. Es wird nicht erwähnt, dass die Vereinbarung von den Eltern erst fünf Monate später unterzeichnet wurde und dass das Recht auf Strafanzeige in der Vereinbarung ausdrücklich nicht vorbehalten wird. Der bereits erwähnte Bericht des BR ist auch recht aufschlussreich. Immerhin sagt die Mutter dort, dass nach 2007, als sich die Opfer-Familie an die Öffentlichkeit gewendet hat, keine Therapiekosten mehr von der Kirche gezahlt wurden.

    @Simone Roth

    Wenn das Wochenblatt schreibt, die Mutter habe Geld von Medienvertretern verlangt und das sei Beleg dafür, dass es mit der Diözese wohl nicht um Schweigegeld gegangen sei, dann ist die Logik dahinter etwas verquer.

    Wenn die Mutter, wie offenbar vom Autor beabsichtigt, als geldgierig dargestellt werden soll, dann wäre Schweigegeld ja noch viel wahrscheinlicher. Das würde ich aber, Gottbewahre, nie behaupten.

    Abgesehen davon halte ich diese Behauptung auch für eine üble Diffamierung der Mutter, die selbst mittelbar Opfer in diesem Fall war. Sollte sie tatsächlich irgendwann in all dem Medienrummel Geld von einer Zeitung etc, vielleicht vom Autor des Wochenblatt-Artikels selbst, für ein Interview/ Gespräch verlangt haben, dann ist das nur nachvollziehbar. 2007 wurde die Familie bundesweit in allen Medien zitiert und eingeladen; das kostet Zeit. Insofern kann ich eine Haltung a la “Ich rede jetzt nur noch mit Ihnen für Honorar” nachvollziehen.

  • W.Müller

    |

    In den Beiträgen von M.Veits und wahon wurde die gesamte Problematik des Urteils bereits eindeutig und kompetent beurteilt..
    a.Kindsmissbrauch ist Offizialdelikt (Unzucht mit Abhängigen) und muss von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.
    b. Das Gericht scheint nach Eindruck zu urteilen und was ist mit den Fakten? Derartige Eindrücke können entstehen, wenn die eigene Karriere gefährdet scheint.
    Man kann überzeugt sein, dass der Schuss im Ganzen, für das erzbischöfliche Ordinariat nach hinten los geht, so wie er schon jetzt nach hinten los gegangen ist, obwohl sie noch jubeln. Der Eindruck in der Bevölkerung ist durch die nochmalige massive Diskussion dieser schweinischen Angelegenheit noch weiter bekannt geworden und äußerst negativ für das erzbischöfliche Ordinariat, da die Bürger sich eine eigene Meinung aus den vorhandenen Tatsachen bilden. Man sollte die Schäflein nicht für allzu dämlich halten. Die Leserzuschriften sprechen eine eigene Sprache.Mit dem Spiegel als Gegner ist nicht zu spaßen, da musste sogar der große Franz Josef mal als Verteidigungsminister in der Spiegelaffäre zurücktreten, die haben keine Angst vorm Bischof Müller.
    Der Mixa hat auch nie gedacht, dass er mal zwangsweise gehen muss.

    Danke fürs Lesen,
    W.Müller

  • Heini

    |

    1. Es gibt in Deutschland keine Anzeigepflicht. Das sollte doch seit der Diskussion im April vergangenen Jahres halbwegs bekannt sein. In Fachkreisen wird sogar angezweifelt, daß ein Staatsanwalt, der in seiner Freizeit Zeuge einer Straftat wird, Anzeige erstatten muß.
    2. Der Spiegel hätte nur Anzeichen für eine Schweigevereinbarung aufzeigen müssen. Oder die Eltern hätten bezeugt, daß die Klausel entgegen ihrem Wortlaut nicht auf Wunsch der Eltern sondern durch Druck des Bistums aufgenommen wurde. Schon hätte der Spiegel gewonnen und es hätte einen eindeutigen Fall der Vertuschung gegeben. Nichts davon konnte bewiesen werden und dann ist es kein Wunder oder besondere Kirchenfreundlichkeit, daß der Prozeß verloren wird. Verleumderische Verdächtigungen müssen durch tatsächliche Anhaltspunkte gestützt sein. Das gilt auch für den Spiegel und gegenüber der katholischen Kirche.

    Die kann sich nun hinstellen und auf die Übertreibungen und “Verfolgung” durch die Medien hinweisen. Das ist zumindest unglücklich, weil es von den eigentlichen Problemen ablenkt und es hier genügend Dreck gibt. Erfinden und Übertreiben muß man da gar nicht.

  • Veits M.

    |

    “Verleumderische Verdächtigungen müssen durch tatsächliche Anhaltspunkte gestützt sein.”
    schreibt @ Heini

    Ja.

    Die Frage bleibt und ich verweise auf meine früheren Postings:

    Gab und gibt es ggf. keinen Raum (mehr) für “Verleumderische Verdächtigungen”, da sich die kirchlichen Verantwortlichen durch Untätigbleiben/Unterlassen des Gebotenen bereits selbst in den sie womöglich schädigenden Ruf gesetzt haben?

    Stichworte: Überholende Kausalität

    War nicht laut einem Zeitungs-Artikel von einer polizeilichen Durchsuchung die Rede und davon, dass man Zeitungsberichte beschlagnahmt hatte, die den Täter nach(!) seiner Verurteilung wieder im Umgang mit Kindern zeigte (Bilder)? Ggf. wäre durch das Datum des Artikels mit den angeblich abgebildeten Kindern/Täter ein zeitlicher Zusammenhang zu den erneuten sexuellen Übergriffen herzustellen …. Eine Akteneinsicht bringt womöglich mehr Klarheit …

    Falls diese Nachricht zutraf: Bestand dann nicht ein entsprechendes Wissen der Verantwortlichen und aufgrund der Leitlinien eine Pflicht zum Handeln?

    Wie wäre der Fall zu beurteilen gewesen, wenn es sich um einen nicht-kirchlichen Arbeitgeber gehandelt hätte?

  • Querleser

    |

    @Simone Roth
    @Bernadette

    Der Artikel im Wochenblatt scheint geändert worden zu sein. Dort steht nichts mehr davon, dass die Mutter Geld von Medienvertretern wollte. So viel dazu.

  • W.Müller

    |

    Verehrte Diskussionsteilnehmer
    Vielen Dank für ihre vielen Infos. Bezüglich der Pflicht für Strafverfolgung habe ich mich informiert.
    Gemäß Prof. Dr. Michael Matzke,
    Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin

    Nach dem Legalitätsprinzip gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, bei Vorliegen eines so genannten Anfangsver-dachts Ermittlungen im Sinne von § 160 Abs. 1 StPO aufzunehmen und
    grundsätzlich (s. auch unter Gesetzliche Durchbrechungen), falls sich der Verdacht zu einem mindestens hinreichenden Tatverdacht hin bestätigt, Anklage zu erheben.
    Dies ist hier eindeutig gegeben. Der Kirche waren diese Tatsachen selbstverständlich bekannt und sie hatten deshalb einen Profi, (Justiziar ) beauftragt, die Sache aus der Welt zu schaffen. Gemäß Spiegelrecherchen wurde ein Vertrag mit der Opferfamilie abgeschlossen bei dem ca 5-6000 € von der Kirche bezahlt wurde. Der Spiegel behauptete, dass es sich bei der Zahlung um Schweigegeld handle, (Streitfall). Ebenso der Bayerische Rundfunk, der nicht im Verdacht steht kirchenfeindlich zu sein.
    Auszug: BR Online Stand: 12.01.2011
    Missbrauchsfall Riekofen Schmerzensgeld oder Schweigegeld?
    Im Streit zwischen der katholischen Kirche und dem Journalisten, der im Internet über die Missbrauchsfälle von Riekofen berichtet hatte, meldete sich erneut die Mutter eines der Opfer zu Wort. Sie habe eine Zahlung der Kirche eindeutig als Schweigegeld empfunden. Das Bistum Regensburg sieht das anders.
    Der Fall Riekofen
    Rückfalltäter missbraucht Ministranten
    Der Fall, der bereits im März 2008 für Aufregung sorgte, kam im Zuge der Enthüllungswelle vom vergangenen Jahr wieder aufs Tapet: Ein Pfarrer aus Riekofen hatte sich seit 2004 über Jahre immer wieder an einem Ministranten vergangen. 2008 wurde der 40-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt.
    Soweit hätte es nie kommen müssen: Der Mann war ein Rückfalltäter. Das Bistum Regensburg verschwieg eine einschlägige Vorstrafe, als sie den Priester 2001 in Riekofen einsetzte. In Riekofen leitete der Mann, der in Viechtach einen Ministranten missbraucht hatte, wieder Ministrantenausflüge.
    Regensburgs Bischof Gerhard Ludwig Müller wurde ein klarer Verstoß gegen die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz vorgeworfen. Doch jegliche Kritik prallte an ihm ab.
    Ende des Zitates aus BR-Online 12.1
    Zusammenfassung: Für Bischof Ludwig Müller gilt offensichtlich nach altrömischer Machtvorstellung : Quot licet Iovi, non licet bovi.
    (Was dem Jupiter erlaubt, ist noch lange keinem Ochsen erlaubt) Dass der Priester Rückfalltäter werden konnte, hat Bischof Müller zu verantworten, denn er hat den schrecklichen Priester nicht entfernt, sondern ihn weiterhin auf die Kinder losgelassen. (Lasset die Kindlein zu mir kommen)
    Erst wenn seine Exzellenz weitgehend alleine in seinem Protzdom predigen muss, wird er bescheidener.
    (In USA kostet ein derartiger Missbrauchsfall das 10 fache, deshalb sind eine große Anzahl katholischer Bistümer und die Jesuiten pleite)
    Helfen sie alle mit
    W.Müller

  • Karl Murxi

    |

    W. Müller schreibt:

    “Das Bistum Regensburg verschwieg eine einschlägige Vorstrafe, als sie den Priester 2001 in Riekofen einsetzte. In Riekofen leitete der Mann, der in Viechtach einen Ministranten missbraucht hatte, wieder Ministrantenausflüge.
    Regensburgs Bischof Gerhard Ludwig Müller wurde ein klarer Verstoß gegen die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz vorgeworfen. Doch jegliche Kritik prallte an ihm ab.”

    Dazu:
    Dazu nur folgende Bemerkung: Bischof Müller wurde erst am 1. Oktober 2002 durch Papst Johannes Paul II. zum Bischof von Regensburg ernannt, und erst am 24.11.2002 feierlich im Regensburger Dom zum Bischof von Regensburg geweiht.
    Nun hier eine Preisfrage an W. Müller: Also wer war Bischof 2001? Und wer war zuständig für die Personalfragen?

    W. Müller schreibt:
    “Regensburgs Bischof Gerhard Ludwig Müller wurde ein klarer Verstoß gegen die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz vorgeworfen. Doch jegliche Kritik prallte an ihm ab.”

    Dazu:
    Die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz wurden erst 2002 erlassen worden. Als der mutmaßliche Priester 2001 in Riekofen eingesetzt wurde:
    a.) war nicht Gerhard Müller der Bischof sondern Manfred Müller. Zuständig für die Personalfragen war der damalige Generalvikar Gegenfurtner, siehe oben
    b.) die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz wurden erst 2002 erlassen.

    Interessant auch, daß die Mutter die Zahlung der Kirche auf einmal in der BR-Interwiev “als Schweigegeld ” empfindet, obwohl laut dem Auszug aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern der betroffenen Kinder, dem Täter und dem Bischöflichen Ordinariat vom 30.06.1999 zu lesen ist, daß das Schtillschweigen “im wohlverstandenen Interesse der Kinder und auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern” vereinbart wurde. Quelle: http://www.bistum-regensburg.de/default.asp?op=show&id=4483

    Außerdem ist dort noch zu lesen:
    “Auszug aus einem Schreiben des Rechtsanwalts der Familie an den Justitiar des Bischöflichen Ordinariates vom 18.05.1999:

    „1. Das Bischöfliche Ordinariat hat ausdrücklich bekundet, einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Herrn …. nicht im Wege zu stehen. Die Vorgänge vom 31.03.1999 können und sollen also, wenn dies die betroffenen Kinder und deren Eltern wünschen, von den zuständigen staatlichen Organen umfassend und vollständig aufgeklärt werden. 2. Mit Rücksicht auf das Wohl der Kinder, …, sehen die Ehegatten … im Augenblick von einer Strafanzeige ab. Dies geschieht aus eigenem Wunsch, nicht auf Bitten oder Drängen des Bischöflichen Ordinariates. Das Recht zur Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten…“.

  • Veits M.

    |

    Wie von mir bereits – unten – in Bezug genommen, schrieb die MZ am 31.08.2007:

    “Bereits vor acht Jahren hatte er als Kaplan im niederbayerischen Viechtach (Landkreis Regen) mindestens einen Buben missbraucht. Im Jahr 2000 wurde der Mann deshalb per Strafbefehl zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

    Die Ermittler werfen dem Mann nun vor, sich zwischen 2003 und 2006 immer wieder an seinem neuen Dienstsitz in Riekofen an einem Jungen vergangen zu haben. Seit drei Jahren ist der Priester dort offiziell Ortspfarrer, vorher wurde er bereits als Vertreter in Riekofen eingesetzt. Für die neuen Fälle habe es Hinweise aus der Bevölkerung gegeben, sagte Justizsprecher Andreas Quentin. „Durch intensive Nachforschungen konnte der bestehende Anfangsverdacht konkretisiert und erhärtet werden.“

    Es gilt also – gegen @Murxi – auf die gesamte vorstehende Zeitspanne (2003-2006) abzustellen; in dieser Zeit war GLM Bischof zu Regensburg, die Leitlinien der BK in Kraft.

    Daher bleibt zu fragen:

    Was haben er und seine Vertreter in dieser Zeitspanne aktiv(!) unternommen?
    Welche Schlussfolgerungen sind ggf. daraus zu ziehen – auch für das streitgegenständliche Zivilverfahren?

    Dabei wäre die weitere Medienberichterstattung, wie unten von mir näher beschrieben, im Wege der Einsicht in die Ermittlungsakten näher auszuwerten (Stichwort: Bilder).

  • W.Müller

    |

    @ Murxi
    Den überzeugenden Ausführungen von Veits ist eigentlich Nichts mehr hinzuzufügen. Um nochmals klar zu stellen, meine Ausführungen bezüglich des Missbrauchs sind lediglich (wie dort auch ausdrücklich angeführt) von BR-Online 12.1.2011 übernommen.
    Link dazu: http://www.br-online.de/aktuell/kirche-justiz-missbrauch-ID1294666140909.xml
    Zusätzlich dazu ist festzustellen, dass Bischof Müller seit 2002 genügend Zeit hatte den seit 2004 fortlaufenden Missbrauch des Pfarrers in Riekofen zu unterbinden, bis der Pfarrer 2008 endlich von einem ordentlichen Gericht zu 3 Jahren Haft verurteilt wurde. Jetzt versucht Karl Murxi (wessen Brot isst dieser Herr) die Sache auf 2001 zurück zu verlegen vor dem Amtsantritt von Bischof Müller.
    Da sollte er sich seinen Kollegen Bischof Marx inzwischen Kardinal zum Vorbild nehmen, der nach seinem Amtsantritt als Bischof in München, den Augusstall im Kloster Ettal unverzüglich ausmistete und sogar die Vorwürfe er sei ein Nestbeschmutzer hinnahm, als er hohe Würdenträger dort feuerte. Ebenso hätte Bischof Müller in seiner Diözese für Ordnung sorgen müssen und vor Allem die Opfer seiner Pfarrer entschädigen müssen, sofern solche Schäden an Kindern überhaupt wieder gut zu machen sind. (Die bezahlten Beträge sind ein Witz, Geld ist genügend vorhanden, hier hätte der Justitiar eingreifen müssen, da er die in USA bezahlten Beträge gekannt hat. Missbrauch von Kindern darf in Bayern nicht billiger sein als anderswo)
    Kein Pardon mit Kinderfickern
    M.Müller

  • Veronika

    |

    @ W. Müller:

    Danke Herr W. Müller, für Ihre umfangreichen Ausführungen vor allem auch zu Riekofen! Besonders ist der Hinweis auf die Schadensersatzzahlungen in den USA zu schätzen, denn damit musste die Kath. Kirche in D noch nie rechnen. Alle geringeren Beträge konnten und können ja leicht von dem bezahlt werden, was nahezu täglich reinkommt.
    Ihre Aussage zu Bischof Gerhard Ludwig Müller möchte ich ein wenig relativieren, so ich darf. Zwar ist er als Oberhirte verantwortlich, und die Schuld trifft ihn hier wegen seiner “Vorstandschaft”. Man wird sich hier als Bischof aber auch auf sein Personal verlassen können müssen, bzw. das geistliche Personal welches die Personalangelegenheiten erledigt müsste sich doch “Sünden fürchten”, was hier verbockt worden ist. Wie können solche Leute täglich die Hostie in die Hand nehmen, die Wandlungsworte über Brot und Wein sprechen, dann gem. Glauben der Röm.-Kath. Kirche Leib und Blut Christi vor Augen haben, und schweigend weitermachen? Dies macht die Röm.-Kath. Kirche für mich mittlerweile höchst unglaubwürdig und in dieser Hinsicht mittlerweile auch meiner Meinung nach verfassungsfeindlich!

  • traumatisiert@wolke7.net

    |

    Bei aller Diskussion darum, wer wo wieviel Schuld ist – ich finde viel spannender die Frage, was aus dem missbrauchen Jungen geworden ist, und wie es dem heute geht?

  • W.Müller

    |

    traumatisiert@wolke7.net und Veronika
    verehrte Schreiberin (solche menschlichen Fragen kann nur eine Frau stellen ) Sie haben begriffen um was es hier wirklich geht, bei der Kirche niemals um die Opfer. Die kosten nur Geld und das benötigt die Kirche vor Allem selbst um ihre Macht zu demonstrieren und zu erhalten.
    Hierzu den Link für die Folgen des Missbrauches und Erfahrungen von Missbrauchten
    http://netzwerkb.org/2011/01/27/6426/
    Weiterhin ist zu bedenken, dass es bei Missbrauch hauptsächlich um identische Machtdemonstrationen geht, so wie sie schon seit dem Altertum demonstriert werden bei der die Sieger immer die Frauen der Besiegten vergewaltigt und missbraucht haben auch um deren Männer zu demütigen.
    Ganz besonders erstaunt war ich über den Missbrauch durch der Elite der Katholischen Kirche, die Jesuiten. Durch die Missbrauchsdiskussion in der Jesuitenschule Canisiuskolleg ist diese in ganz Deutschland offen gelegt worden.
    http://www.zeit.de/politik/2011-01/canisius-berlin-missbrauch
    Auszug Zeit Online Berlin 28.1.011: Mittlerweile sind mehr als 200 Opfer namentlich bekannt, die an Jesuitenschulen sexuelle Gewalt und Grenzüberschreitungen erfahren haben. Im bayerischen Benediktinerkloster Ettal wurden über 100 Jugendliche massiv misshandelt, Opfer berichten von Prügel mit Skistöcken, geplatzten Trommelfellen. Ende Zitat.
    Warum gerade die Jesuiten, bei dieser Organisation geht es vor Allem um Eines, dem absoluten Gehorsam (gemäß Gründer Ignatius von Loyola) Dass die Ordensbrüder nach eigenen jahrelangem Frust durch ihre vorgesetzten Peiniger auch mal Macht ausüben wollen, ist für jeden normalen Menschen verständlich. Die Opfer sind leider die anvertrauten Kinder, die diesen Psychopathen wie jetzt aufgedeckt, hilflos ausgeliefert sind.
    Danke für ihre Anregungen
    Zum Beitrag Veronika : Wenn ein Fisch stinkt, stinkt dieser zuerst mal am Kopf und dort am meisten.

    Kein Pardon mehr mit Kinderfickern
    W.Müller

  • luna schneck

    |

    Liebe Simone Roth (XXXXX), Müller und seine Mitarbeiter bedrohen unbescholtene Menschen doch etwas öfter. Wie war das noch 2010 mit einer Lehrerin, die bereits vor Jahren auf einen Pfarrer hier im Umkreis aufmerksam machte, der eventuell (nach Aussagen von Leuten die diesen Mann kennen) Kinder missbrauche auch nach Tschechien fahre dort Jungs aufsuche? Bisher nicht nachgewiesen.
    Die Frau, die es gut meinte mit Kindern, diese schützen wollte, hat natürlich auch ein nettes Anwaltsschreiben bekommen, wie manche Andere auch. Erstmal müssen die Rechtsanwälte, die daran ja sehr gut verdienen, bezahlt werden. Woher kommt dieses Geld? Was wenn die Kirche doch mal verlieren sollte, hoffen wir es für die Zukunft. Wer zahlt dann?
    Simone Roth, da sie ja bei der Kirche arbeiten, können sie uns ja genaueste Auskunft geben.
    Durch mein jahrelanges Verhältnis zu einem katholischen Pfarrer hab ich auch ein Insiderwissen, dass ihnen wohl nicht gefallen würde.

    LG

  • traumatisiert

    |

    @W. Müller: Lieber Herr Müller – ich bin keine Frau, sondern ein Mann. Als Junge in einer kirchlichen Einrichtung gefoltert, schwer verletzt, misshandelt und sexuell missbraucht. Ich bin seitdem behindert, bleibende Schäden. Ich kann aus meiner Lebensgeschichte nun auch die Empfindsamkeit aufbringen, solche “menschlichen” Fragen zu stellen.

    Und ich habe auch die Empfindsamkeit, ihren Schmerz aus dem, was Sie hier und an anderer Stelle schreiben, herauszulesen. Ich kann es gut verstehen und nachempfinden. Ich wünsche Ihnen, dass Sie den Weg zu sich selbst finden, der Kirche einfach nur Ihr Leid vorzeigen und um Hilfe bitten. Die werden Sie bekommen – ich habe sie ja auch erhalten. Solange Ihre viele (verständliche) Verbitterung jedoch davon abhält, beharrlich die Hilfe einzuforden, und Sie stattdessen nur anklagen und beklagen, bleiben Sie darin gefangen. Wagen Sie den Schritt raus aus Ihrem Seelengefängnis. Ich drücke Ihnen dazu die Daumen.

  • wurzellicht

    |

    (Version 2011_01_29)

    Wir fordern Presse- und Meinungsfreiheit!
    Gemeinsam http://www.regensburg-digital.de den Rücken stärken!

    Dringliche Einladung zu einer Versammlung in geschlossenem Raum:
    Samstag, 5.2.2011, 16:00 Uhr
    Freigeistiges Zentrum, Hemauerstraße 15, 93053 Regensburg

    Gegen „www.regensburg-digital.de“, einen unabhängigen Blog des Journalisten Stefan Aigner, der kontroverse Themen in Regensburg behandelt, läuft zur Zeit eine Unterlassungsklage der Regensburger Diözese. Grund ist ein Artikel in dem das Vorgehen der katholischen Kirche im Umgang mit den Missbrauchsfällen kritisiert wird. Einen guten Überblick gibt ein Beitrag des Norddeutschen Rundfunks, der auch ein ausführliches Interview mit Stefan Aigner enthält.

    Auf der Versammlung, an der der Vorstand des „bund für geistesfreiheit regensburg“ in beschlussfähiger Anzahl teilnehmen wird, kann besprochen werden inwiefern öffentliche Aktionen zur Unterstützung des Regensburger Bloggers Stefan Aigner in Angriff genommen werden können!

    Diese Einladung ist dringlich, da wir am Besten bereits vor der Veröffentlichung einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg am 25.2.2011 öffentlicher tätig werden sollten. Die Versammlung ist als E-Mail, durch Gespräche, sowie als Veranstaltung auf Facebook zahlreichen Gruppen und Einzelpersonen der Regensburger Zivilgesellschaft bekannt. Alle Interessierten sind entsprechend auch aufgefordert, diese Einladung weiter zu geben und zu veröffentlichen!

    Wenn wir auf dem Treffen eine Publikation beschließen sollten, dann stellt sich wie immer die Frage, ob Logos o.ä. drauf sollen. Überlegt euch bitte in eurer Runde, ob ihr öffentlich damit auftreten wollt. Gebt diese Information auch an andere Gruppen weiter. Es würde sich in dieser Frage sicher gut machen, wenn ganze Verbände dazu öffentlich Stellung beziehen.

    ———————————————————————————————–

    Natürlich werden die Forderungen und alles weitere erst gemeinsam auf der Versammlung festgelegt. Hier folgen nun einige Anregungen:

    Vorschlag für eine Tagesordnung:

    1. Vorstellungsrunde
    2. 7 min. Referat zum Vorfall und zum Prozess (Peter Sturm spricht für die Personengruppe Selbstständige von ver.di Oberpfalz)
    3. Ideensammlung für Aktionen
    4. Diskussion
    5. Beschlussfassungen
    6. Vergabe der Aufgaben

    Wir fordern:

    – von der Diözese Regensburg, die Rücknahme der Unterlassungsklage!
    – von den deutschen Justizbehörden, den Fall von Hamburg nach Regensburg zu verlegen!
    – von der katholischen Kirche, eine Ende der Vertuschung von sexuellen Missbrauchsfällen!

    Wir ersuchen Unterstützung:

    – von Journalisten, sich solidarisch zu zeigen und ausführlich über den Prozess zu berichten!
    – von den Regensburger Justizbeamten, sich öffentlich dazu zu äußern, dass der Prozess der interessierten Öffentlichkeit in Regensburg entzogen wird!
    – von der Zivilgesellschaft, sich auf eine erneute Spendenkampagne einzustellen, um die Klage der Diözese im Fall einer Verurteilung durch weitere Instanzen überprüfen zu lassen!

    ———————————————————————————————–

    Als eine mögliche Aktionsidee steht bereits eine Demonstration mit anschließendem gemeinsamen Verteilen von Flugblättern und Briefen im Raum. Hier folgt nun eine genauere Erläuterung der Idee:

    – Als Termin würde sich der Sonntag Nachmittag 20.2.2011 anbieten. (Am Samstag ist in Dresden die Nazi-Blockade, zu der aus Regensburg zwei Busse fahren sollen.) Eine erste Entscheidung des Hamburger Gerichts wird für Freitag 25.2.2011 erwartet.
    – Zum Verbreiten der Forderungen wäre ein Flugblatt notwendig, mit oben stehenden Forderungen, Hintergrundinformationen zum Vorfall und Prozess, sowie einer Erläuterung der Aktionsidee.
    – Ein Aufzug z.B. vom Bismarckplatz über die Ludwigstraße, Haidplatz, Altes Rathaus, Krauterer Markt zur Diözese (Niedermünstergasse/Kornmarkt) oder zum Dom. Auf dem Aufzug werden kleine Pappkartonkärtchen, gleichmäßig beschriftet mit den Zahlen 1-10, unter den Teilnehmern verteilt.
    – Eine Kundgebung mit z.B. zwei Redebeiträgen beim Dom bzw. Kornmarkt. Um die Gesamtdauer der Aktion nicht über zu strapazieren, sollten es wenige und kurze Reden sein.
    – Durch die Kärtchen werden die Teilnehmer am Ende der Kundgebung in z.B. zehn Gruppen aufgeteilt. Dazu gehen die einzelnen Gruppenleiter mit einem Schild, auf dem die jeweilige Nummer ist, an das Mikrofon, geben den Einsatzort bekannt und nehmen nacheinander ihre Gruppen mit zum Infostand neben dem Podium. Dort erhält jeder Gruppenteilnehmer z.B. 25 Flugblätter und 1 Brief.
    – Jede Gruppe geht auf den ihr zugewiesenen Platz in der Innenstadt und verteilt dort noch ca. 1 Stunde gemeinsam die Flugblätter um die Regensburger Bevölkerung über den Fall aufzuklären. Briefe könnten u.a. beim Rathaus, Justizgebäude, der Mittelbayerischen Zeitung, dem Studio des BR, der Diözesanverwaltung und allgemein bei den Kirchen eingeworfen werden.

    Bedarf zur Umsetzung:

    – Flugblatt (Wenn es geht für die Ankündigung und die Demo das gleiche?)
    – Presseerklärung
    – ca. 300 Teilnehmer auf der Demonstration
    – 10 Gruppen a 30 Pappkartonkärtchen ergeben 300 mit Nummern 1-10 versehenen Pappkartonkärtchen
    – Bei 150 Teilnehmern, die anschließend verteilen, wären das ca. 15 Teilnehmer je Gruppe
    – Je Teilnehmer 25 Flugblätter und 1 Brief ergeben 3750 Flugblätter und 150 Briefe
    – Inklusive der Flugblätter zum Verteilen während der Demo wäre eine Anzahl von 5000 Flugblättern empfehlenswert
    – 10 Schilder mit Nummern 1-10 für die Gruppenleiter
    – Armbinden für Demoordner
    – mobile Lautsprecheranlage und Mikrofon

    Werden wir gemeinsam tätig und handeln wir solidarisch im Sinne unserer Gesellschaft!

    Rückmeldungen bitte an: bfg_regensburg@yahoo.de

    Mit freundlichen Grüßen,

    Barbara Bachl (Mitglied der Bunten Liste Uni Regensburg)
    Armin Schmid (Mitglied im bund für geistesfreiheit regensburg)

  • W.Müller

    |

    Guten Tag Wurzellicht
    Das ist zu schön um wahr zu sein, was da unternommen werden soll und noch dazu im bigotten Regensburg. ” Temora mutantor,nos et mutamur in illis”. Aber daß sich die Menschen auch in Niederbayern gleich dermaßen ändern, noch dazu in so kurzer Zeit und so massiv , ist erstaunlich und erfreulich. Die Herde ( der Schafe) wird kleiner, schrieb ein Bischof. Die Aufklärung hat ein zweites Mal begonnen und wird diesmal begünstigt durch das Internet viel massiver ausfallen, da auch einfache Menschen ständig aktuelle unzensierte Informationen erhalten und nicht weiter in Unwissenheit leben müssen wie im Mittelalter, wo praktisch jedes Schreiben von der Kirche kontrolliert wurde Das Einzige was noch übrig bleibt, sind die verzweifelten Abmahn-Aktionen der Diözese in fast 800km entfernten Gerichten um die Kritiker mundtot zu machen durch hohe Kosten. Ich hätte niemals geglaubt, dass sich in Regensburg ein derart massiver Protest unter den Bürgern gegen die angewandten juristischen Tricks der katholischen Kirche erhebt Das Votum geht auch zur Unterstützung des mutigen Herrn Aigner.
    Verehrter Herr Bischof Müller, diesmal ist der Schuss nach hinten los gegangen. In ganz Deutschland spricht man über die unglaublichen Trixereien der Diözese Regensburg, die in den Zeitungen ausführlichst beschrieben werden. Die Herde wird dadurch noch kleiner, dies stört sie offensichtlich nicht weiter, da ihr üppiges Gehalt (über 10.000€ + sonstige Vergünstigungen) vom Steuerzahler trotzdem weiterhin pünktlich auf ihrem Konto eingeht. In jeder anderen Firma als der Christus AG würde man sie sofort feuern. Wem Gott gab ein Amt, dem gab er auch Verstand, benutzen sie ihn und treten selbst zurück, dann müssen sie die täglich wachsende Kritik an ihrer Person nicht täglich lesen.
    Den Kollegen Mixa würde es sicher trösten, mit ihnen über die vergangenen goldenen bischöflichen Amtszeiten in Augsburg und Regensburg zu diskutieren.
    Danke fürs Lesen
    W. Müller

    .

  • wurz

    |

    Wir fordern Presse- und Meinungsfreiheit!
    Gemeinsam http://www.regensburg-digital.de den Rücken stärken!

    Protokoll der Versammlung vom Samstag, 05.02.2011, 16 – 18:30 Uhr

    *Ergebnisse in Kurzfassung:*

    – Angesetzt ist eine 3-fache Aktion, bestehend aus kurzem Aufzug, Kundgebung mit Kunstaktionen und öffentlichem Flyer verteilen für Freitag, den 25.02. (Vorbehaltlich einer reibungslosen Anmeldung!)
    – Die Anmeldung erfolgt am Freitag, den 11.02. um 9 Uhr beim Amt für öffentliche Ordnung, Johann-Hösl-Straße 11.
    – Das Flugblatt und die Presseerklärung werden gemeinsam in einem Etherpad, erreichbar unter http://www.typewith.me/r-digital, erarbeitet.
    – Das nächste Treffen ist am Samstag, den 12.2. ab 16 Uhr im freigeistigen Zentrum, Hemauerstraße 15. Dort sollen nach Möglichkeit das Flugblatt und die Presseerklärung beschlossen, sowie die Ergebnisse der Anmeldung besprochen werden.
    – Die Aktion soll dann mit den genauen Informationen ab nächsten Samstag öffentlich beworben werden können.

    1. Vorstellungsrunde:

    – 24 TeilnehmerInnen
    – 7 StudentInnen
    – VertreterInnen von BI Asyl, Die Linke, Piratenpartei Oberpfalz und Bayern, LEDERER e.V., SPD und bfg
    – RentnerInnen
    – weitere Interessierte

    2. Input-Referat zum Vorfall und zum Prozess (Peter Sturm sprach für die Personengruppe Selbstständige von ver.di Oberpfalz) mit Diskussion

    – In Regensburg gibt es keine DJU (Deutsche Journalisten – und Journalistinnen Union), soll aber gegründet werden um Journalisten besser zu vertreten.
    – Selbstständige Journalisten ver.di kümmern sich im Moment in erster Linie um Angriffe auf die Pressefreiheit.
    – Die Angriffe gehen nicht mehr nur auf den Verlag, sondern direkt auf die einzelnen JournalistInnen und auch auf Auszubildende.
    – Das Internet fördert nicht nur die Pressefreiheit, sondern ist auch ein Angriffsportal für „martialische Angriffe“.

    – Am 7.3.2010 erschien ein Kommentar auf regensburg-digital
    – Kurz darauf kam ein Schreiben der RA der Diözese: Eine Unterlassungserklärung sollte unterzeichnet werden.
    – Es gab ein Angebot zu einer neuen Formulierung, die abgeschwächt war und eindeutig als Meinung gekennzeichnet (“Beigeschmack”).
    -statt einer Antwort folgte eine einstweilige Verfügung für regensburg-digital.
    – der Spiegel wurde wegen einer ähnlichen Formulierung verklagt und hat in erster Instanz vor dem LG Hamburg verloren, diskutiert noch darüber in die zweite Instanz zu gehen.
    – regensburg-digital will auf jeden Fall in die zweite Instanz gehen, falls nötig.
    – Die bisherigen Kontrahenten bei einstweiligen Verfügungen gegen regensburg-digital blieben weitgehend sachlich auf ihrem Standpunkt.
    – „Kriminalität“ der Diözese Regensburg, mehrfache Lügen während des Prozesses
    – Hamburg als Standort ist presserechtlich (Ländersache) fraglich.
    – Die Behauptung der Kirche, dass nach dem Bruch der Vereinbarungen zum Stillschweigen Therapien nie verwehrt bzw. Zahlungen eingestellt wurden, lässt sich widerlegen.
    – Der Prozess läuft noch, der nächste Termin ist der 25.02.2011.

    *Diskussion*

    – Der Begriff Schweigevereinbarung ist o.k., XXX nicht. Die Frage ist, ob die zweite Instanz notwendig ist.
    – Freie Meinungsäußerung ist wichtig. Die Diözese muss bei Abweisung der Klage in der zweiten Instanz die Gerichtskosten zahlen.
    – Das Schweigen/Vertuschen der Kirche muss unterbunden werden, der Vorfall des mehrfachen sexuellen Missbrauchs und der Umgang damit von Seiten der Kirche ist das eigentlich Schlimme an der Geschichte.
    – Das Landgericht Hamburg begründete seine Zuständigkeit damit, dass das Internet überall einsehbar ist, daher darf jeder überall klagen.
    – Die entsprechende Kammer des Hamburger Landgericht ist bekannt für rigide Verurteilungen von Bloggern, das soll gewürdigt werden, indem man dagegen vorgeht.
    – Die Kosten der Gerichtsverfahren dürfen wir nicht scheuen, da sonst das Spiel der Kirche aufgeht.
    Unsere Aufgabe ist das Politisch-Öffentliche, nicht das Rechtlich-Juristische.

    3. Ideensammlung für Aktionen

    (1) Thesen/Forderungen ans Domtor machen.
    (2) Meinungsfreiheit ans Kreuz nageln.
    (3) Infostand mit öffentlichen Unterschriften-Listen.
    (4) Demo mit Aktion und gemeinsamem öffentlichen Flyer verteilen.
    (5) Meinungsfreiheit per Trauermarsch beerdigen.
    – Aktion soll so groß sein, dass es die MZ und das Wochenblatt nicht mehr ignorieren können.
    – Jeder ist angehalten, bekannte Organisationen zur Unterstützung von regensburg-digital, sowie zu öffentlichen Stellungnahmen, zu ermuntern.

    4. Ausgestaltung einer gemeinsamen Aktion (alle Infos vorbehaltlich einer reibungslosen Anmeldung!)

    – Aktionstag wäre Freitag, der 25.02.2011, Tag der Entscheidung/Urteilsverkündung in Hamburg.
    – Treffpunkt wäre um 15 Uhr am Bismarkplatz.
    – Aufzug mit Kreuz über die Drei-Mohren-Straße, Ludwigstraße, Haidplatz, Rathaussplatz, Goliathstraße, Krauterer Markt.
    – 16 Uhr wäre die Aktion mit dem Kreuz am Westportal.
    – 2 Teilnehmer fragen einen bekannten Schreiner nach einem Kreuz.
    – Ein Teilnehmer kümmert sich um ein „Art. 5 GG Meinungsfreiheit“ Banner.
    – Die mobile Soundanlage (Auto, Anlage, Abspielgeräte) für Musik und Rede wird von zwei Teilnehmern vorbereitet.
    – Während dem Aufzug soll es auch Live-Musik geben.
    – Ein Teilnehmer wird vor dem Dom eine Rede halten.
    – Die Forderungen werden evtl. an das Tor des Doms mit rückstandslos entfernbaren Klebestreifen geklebt.
    – Gemeinsames Flugblatt verteilen, GruppenleiterInnen gehen nacheinander mit ihrer Tafel, auf der die jeweilige Nummer steht, kurz auf das Podium und nehmen ihre Gruppe mit zum Infostand neben dem Podium und ziehen zum Verteilen zu verschiedenen Plätzen aus.
    – Es haben sich bereits sieben GruppenleiterInnen gefunden. Drei weitere werden noch gesucht.
    – Der Presseversand wird von drei Teilnehmern übernommen, die ihre Presseverteiler aufeinander abstimmen.
    – Ein Teilnehmer bereitet die Pappkärtchen vor, je 30 Stück der Nummern 1-10.
    – Die Tafeln werden nächsten Samstag gebaut.
    – Die Anmeldung beim Ordnungsamt erfolgt Freitag, den 11.02. um 9 Uhr beim Ordnungsamt. Zwei TeilnehmerInnen haben fest zugesagt, es sind aber alle herzlich eingeladen hin zu kommen um gemeinsam anzumelden.
    – Das Flugblatt und die Presseerklärung werden im Etherpad unter http://www.typewith.me/r-digital erarbeitet und nach Möglichkeit auf dem nächsten Treffen am Samstag, den 12.02., 16 Uhr beschlossen.
    – Die Aktion soll dann mit den genauen Informationen ab nächsten Samstag öffentlich beworben werden können.

    Allen TeilnehmerInnen einen herzlichen Dank für das schöne und vor allem konstruktive Treffen! Ich denke, wie freuen uns Alle schon jetzt auf eine tolle Aktion.

    Viele Grüße!

  • alf.einstein

    |

    Für mich ist die (Sach-)Lage völlig eindeutig und klar.

    Wenn jemand eine Straftat (im Amt/Arbeit) begeht, dass Opfer (oder Vertreter)von diesem oder seinem Arbeitgeber, mit Geld/geldwerten Sachleistungen “bedacht” wird, zudem noch mit einem Vertrag (was immer da auch drin stehen mag), dann hat der Straftäter oder sein straftatwissender Arbeitgeber trotzdem unverzöglich, nach Bekanntwerden der Straftat, eine Strafanzeige zu stellen!

    Auch die Kirche samt ihrem kriminellem Gesindel und ebensolche Mitwissern müßen sich diesem Rechtsstaat- (man mag immer weniger daran glauben)Vorgaben beugen, bedingungslos!

    Unterlassen es diese, dann ist es schlichtweg eine Abmachung von Stillschweigen-Erkaufen!

    Welche Schande für die Eltern, die sich das “kirchlich-geile-Priester-Sex-Vergnügen” bezahlen lassen – ist doch schon Kinderprostitution-Lotto, bei Entdecken, wenn Glück, gibs Geld später.
    Opfer müssen nicht nur soweit wie möglich angemessenes Schmerzensgeld UND Therapie-,Anwalt-, ect. bekommen!

    Was nun das LG HH angeht, so ist es nicht gerade für demokratische Pressefreiheitsgedanken sonderlich bekannt und Staranwalt Bossi hats ja schon treffend gesagt Staatanwälte-/Richtertum ist von Arroganz, Überheblichkeit, Ignoranz, etc. durchsetzt. Viele lesen nicht einmal die Akten, nachdem Motto schnell weg mit dem Fall.

    Warum können sie das? Weil sie einmal Richter immer Richter bleiben und ihnen niemand etwas Reinreden kann (Sie sind nur dem Gewissen und dem Gesetz verpflichtet, beides legen sie stets so aus wie es ihnen mehr oder weniger genehm ist.

    Man erkennt es schon an all die Fehlurteile und Unschuldigen in jahrelanger Haft, welche so gut wie keine Chance einer Wiederaufnahme, selbst bei noch so guten, entlastenden Beweisen. Wer will schon sich oder Kollegen in die “Pfanne hauen”? Und Arbeit gibt es genug.

    Noch ein Wort zu der “linken” Tour der Organisation Kirche das Verfahren von Süd nach Nord zu “verlagern”.
    Schon an diesem hinterhältigem Zug ist klar erkennbar, dass etwas “Faul” ist und die kriminelle Energie der Kirche möglichst im Verborgenem bleiben soll.

    Da liegt sie beim LG HH ja nicht gerade verkehrt.
    Im Erzkatholischem Süddeutschland könnte man doch viel eher an ein Gerichtserfolg denken, warum dann Hamburg?
    Die Wege des Herren sind unergründlich, nur leider ist die Kirche der Herr. Zumindest hält sie sich dafür und die Politiker fallen auf den Betrug rein.

    Dieses ermuntert auch die Behörden, sogenannte RECHTS-Sprechungs-Organe, etc. mit der kriminellen Kirchensippschaft (von den denkverwirrten Päpsten bis hin zu den Pfaffen) ganz besonders “sanft” behandelt.

    Spätestens seit Gründung der Republik hätte die Kirch total vom Staat abgetrennt werden müssen, OHNE jegliche Privilegien, Sonderrechte, Staatsgelder, etc. Maximal als eingetragener Verein, wenn überhaupt.

    Je grösser, mächtiger eine Organistation/Person, umso “abgesegneter”
    von Politik, Behörden(somit auch Gerichte) sind auch die aller schlimmsten Verbrechen!

  • neuhamsterdam

    |

    [quote=wahon]Die “Schweigevereinbarung”, die das Bischöfliche Ordinariat Regensburg mit den Eltern abgeschlossen hat, war [u]an sich rechtswidrig[/u]. […] Weder das Opfer und seine Eltern noch der Täter oder irgendein anderer haben das Recht, diese pflichtgemäße Strafverfolgung zu verhindern. Das Bischöfliche Ordinariat hat mit der “Schweigevereinbarung” [u]nichts anders als eine Straftat[/u] nach §258 StGB (“Strafvereitelung”) begangen[/quote]
    [quote=www.bistum-regensburg.de]Auszug aus einem Schreiben des Rechtsanwalts der Familie an den Justitiar des Bischöflichen Ordinariates vom 18.05.1999:

    „1. Das Bischöfliche Ordinariat hat ausdrücklich bekundet, einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Herrn …. nicht im Wege zu stehen. Die Vorgänge vom 31.03.1999 [b]können und sollen also[/b], wenn dies die betroffenen Kinder und deren Eltern wünschen, von den zuständigen staatlichen Organen umfassend und vollständig aufgeklärt werden.[/quote]

    *grübel*

    [quote=alf.einstein]dann hat der Straftäter oder […] trotzdem unverzöglich, nach Bekanntwerden der Straftat, eine Strafanzeige zu stellen![/quote]

    Das ist in der Lebenswirklichkeit selten zu erwarten.

    [quote=alf.einstein]oder sein straftatwissender Arbeitgeber[/quote]

    Bis zur Verurteilung ist der Angeklagte als unschuldig anzusehen, der Arbeitgeben kann also von der Straftat eines Unschuldigen unmöglich wissen. Ausserdem: Meist gibt es erstmal Gerüchte und diese werden oft abgestritten und das ist alles andere als Wissen.

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drin