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Gustl Mollath bleibt in der Psychiatrie

Paukenschlag im Fall Mollath: Gericht lehnt Wiederaufnahme ab

Das Landgericht Regensburg sieht die Anträge zur Wiederaufnahme des Falls Gustl Mollath als unzulässig an. Mollath Buch-CoverNach den Diskussionen der vergangenen Wochen und Monate hatten wohl nur die wenigsten eine solche Entscheidung erwartet: Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge im Fall Gustl Mollath abgelehnt. Weder im Antrag der Regensburger Staatsanwaltschaft noch in dem von Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate finde sich ein zulässiger Wiederaufnahmegrund, so das Gericht (das komplette Urteil als PDF). Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte im August 2006 Mollaths Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Es attestierte Mollath hingegen, gewalttätig zu sein, unter wahnhaften Vorstellungen zu zu leiden und damit eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darzustellen. Der 56jährige soll seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben. Der damalige Prozess unter Vorsitz von Richter Otto Brixner wird von mehreren Zeugen als höchst zweifelhaft beschrieben. Das Landgericht Regensburg sieht allerdings keine wesentlichen Verfahrensfehler.

 Glaubwürdigkeit der Ex-Frau wird nicht bezweifelt

Die Feststellungen in diesem Urteil enthielten zwar Sorgfaltsmängel, „für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergeben sich aber keinerlei Anhaltspunkte“, so nun das Landgericht Regensburg. Die Glaubwürdigkeit von Mollaths Ex-Frau, auf deren Aussagen sich das Gericht bei seinem Urteil von 2006 gestützt hatte, sei auch durch einen neuen Zeugen nicht zu erschüttern gewesen. Der gemeinsame Bekannte der Mollaths hatte – belegt durch Aufzeichnungen in seinem Terminkalender – in der Vernehmung durch die Regensburger Staatsanwaltschaft erklärt, am Tag der angeblichen Misshandlungen mit Mollaths Ex-Frau telefoniert zu haben. Dabei habe sie ihm gegenüber geäußert:
„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst Du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch schon wie. Wenn der Gustl seine Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.“
Das Landgericht Regensburg sieht darin keinen stichhaltigen Grund für eine Wiederaufnahme
„Mit der Motivlage der ehemaligen Ehefrau des Untergebrachten – und nur in diesem Zusammenhang ist die Aussage des Zeugen B. überhaupt von Bedeutung – hat sich bereits das damals erkennende Gericht auseinandergesetzt. Die Aussage steht damit nicht im Widerspruch zur Beweiswürdigung des Ausgangsgerichts.“  

Bericht der Hypovereinsbank „nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern“

Ebensowenig sei der Revisionsbericht der Hypovereinsbank von Belang, in dem es zu Mollaths Schwarzgeldvorwürfen, die ihm 2006 noch als Wahn ausgelegt wurden, heißt „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.“ Dieser Bericht, so hält das Landgericht Regensburg fest, sei „nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern, da es im Urteil bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit von Herrn Mollath explizit für möglich gehalten wird, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat“.

Es bleibt noch die Beschwerde vor dem OLG Nürnberg

Dass Mollath mit dieser Entscheidung weiter in der Psychiatrie bleibt ist indessen nicht sicher. Bei der Entscheidung in Regensburg sei es nicht darum gegangen, ob die Unterbringung Mollaths noch verhältnismäßig sei, noch habe man seine vermeintliche Gemeingefährlichkeit geprüft. Hierfür sei das Landgericht Bayreuth zuständig. „Vor dem Landgericht Regensburg ging es ausschließlich um die Frage, ob das Verfahren gegen Herrn Mollath, das durch Urteil rechtskräftig abgeschlossen wurde, im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erneut durchzuführen ist“, so der Pressesprecher des Landgerichts, Johann Piendl. Gegen die Entscheidung kann nun noch Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Nürnberg eingereicht werden. Sowohl Mollaths Verteidiger Gerhard Strate wie auch Bayerns Justizministerin Beate Merk haben dies bereits angekündigt.
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Kommentare (25)

  • rausgeschmissener regensburger

    |

    adressen der verantwortlichen veröffentlichen sag ich da nur.

  • Gondrino

    |

    Eine weitere Kapriole in dieser traurigen Posse.

    Gerechtigkeit für einen Menschen ist anscheinend sehr schwer herzustellen in diesem Land der unfehlbaren Justiz.

  • Walter Keim

    |

    Die Bayerische Justiz -vom CSU Justizministerium angestellt, befördert und ihrer Dienstaufsicht unterworfen – ist eine Schande für den Rechtsstaat und die zivilisierte Welt. Deshalb die CSU abwählen: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/CSU-abwaehlen.htm und hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Bayern wieder dem Recht und der Zivilisation unterwirft.

  • Steffi

    |

    Juristisch absolut korrekt. Die wiederaufnahme ist gesetzlich an so enge Voraussetzungen geknuepft. Da konnte das lg gar nicht anders entscheiden.

  • Steffi

    |

    @ rausgeschmissener…wer ist denn verantwortlich und fur was ihrer meinung nach? Der verteidiger für einen unzulässigen antrag? Mollath für therapieverweigerung und fehlende mitwirkung beim gutachten? Brixner für zynische verhandlungsfuehrung?

  • Naumann Reinhold

    |

    Herr Mollath hat das Pech ein ganz stinknormaler Bürger
    zu sein. Keine Partei oder Bürgerrechtsgruppe interessierte
    sich dafür. Der Fall wirbelt nicht genug Staub auf!
    Jemand, dessen Wahrheit niemand hören darf, einfach
    in der Psychiatrie verschwinden zu lassen, gibt es schon
    sehr lange.
    In diesem Zusammenhang dachte man allerdings immer an KGB, Stasi und Konsorten.
    Und ich gehe jede Wette ein, dass all jene Politiker und
    Bürgerrechtler, die sich jetzt nach der “Staubaufwirbelung”
    für den “Fall” interessieren, es nur deshalb tun um in den
    Medien pressend zu sein.
    Es dürft jedermann klar sein, dass ohne politischem
    Interesse wegen eines solchen Delikts kein Mensch viele,
    viele Jahre ohne Aussicht auf ein gerechtes Urteil in der
    Psychiatrie verschwindet.
    Eine forensische Klinik ist natürlich auch dazu da, die
    Öffentlichkeit vor gefährlichen Kranken zu schützen.
    Ob Herr Mollath jemals gewalttätig war ist unklar, die
    Anschuldigung kommt von seiner Exfrau und ist nicht
    bewiesen. Aber selbst wenn es wahr wäre, eine so lange
    “Einkerkerung” ist damit auch nicht zu begründen.
    Dieser Fall gehört vor das Menschenrechtstribunal in
    Den Haag – aber nicht mit Herrn Mollath als Angeklagten!

  • Dubh

    |

    @ Steffi

    Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag also nur gestellt, weil sie rein gar nichts Besseres zu tun hatte, um die Zeit totzuschlagen?

  • wahon

    |

    Das LG Regensburg hat mit der ausführlichsten Rechtsverdrehung in der bundesdeutschen Geschichte deutlich gemacht, dass es nicht (mehr) auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Wer, wie das LG Regensburg, behauptet, die “Rechtssicherheit” sei wichtiger als die “Gerechtigkeit gegenüber jedermann”, argumentiert wie das Reichsgericht 1933, als es Adolf Hitler zum “Obersten Gerichtsherrn” erklärte, weil der die “Rechtssicherheit” für das Deutsche Volk garantiere, demgegenüber die kleinlichen Rechtsansprüche des einzelnen zurücktreten müssten.

  • Richard Spieß

    |

    Jetzt wird sich unsere Justizministerin als die Retterin von Mollath aufspielen. Die Regensburger Richter haben ihr den Gefallen getan, dass sie Anweisung geben konnte, dagegen Beschwerde einzulegen. Kurz vor der Landtagswahl wird sie sich als die präsentieren die für Mollath Gerechtigkeit einfordert. Ein durchsichtiges Spiel, das aber von vielen goutiert werden wird. Gustl Mollath wird vom Justizopfer zum Spielball im Wahlkampf.

  • Bernd Henneberg

    |

    Das hat mit Rechtsprechung nichts zu tun, es ging offensichtlich darum eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Freistaat zu verhindern!

  • Johannes Urban

    |

    @ExRA:
    Den Zeit-Artikel kann ich nicht empfehlen.
    Dort heißt es, dass die Rechtskraft eines Urteils “heilig” sei. Die Rechtskraft eines Fehlurteils!

    Dort heißt es, dass Verwahren dann wieder aufgenommen werden können, wenn Zeugen bewusst falsch ausgesagt haben.
    Ist das nicht geschehen? Hat nicht Mollaths Exfrau falsch ausgesagt? Ist es vielleicht momentan nur nicht glasklar nachweisbar?

    Sie wünschen Mollath, dass er frei kommt. Das wünsche ich ihm nicht, ich wünsche ihm, dass er rehabilitiert wird! Wenn dieses Fehlurteil Bestand haben sollte, dann ist das eine Schande!

    Mollath wird vor der Wahl von der Justizministerin vorgeführt werden wie weiland Alex in diesem Film:

  • Johann Waas

    |

    @Steffi

    Schön, wenn sich Menschen selbst einen guten Sachverstand zuschreiben und davon unerschütterlich überzeugt sind.
    Leider vergessen Sie dabei jedoch vollkommen, dass schon das erste “Urteil” in Sachen Mollath mit dem deutschen, und insbesondere mit dem bayerischen Rechtssystem absolut nichts zu tun hat(te)…

    Hier wird von Richtern verschleiert und vertuscht, was das Zeug hält. Inkompetenz und Befangenheit hat in Richtersesseln nichts zu suchen – ist aber (wie in der Politik) mittlerweile der traurige Standard in der Bananenrepublik Deutschland.

  • lex suprema salus populi esto

    |

    @ wahon 24.07.2013, 20:13h

    Ihre Behauptung “das LG Regensburg argumentiere wie das Reichsgericht 1933, als es Adolf Hitler zum ‘Obersten Gerichtsherrn’ erklärte” ist von einer Faktenkenntnis, die für die unzensiert bleibende Kommentatorenschaft dieses Blogs typisch ist.
    Nicht jede “Reductio ad Hitlerum” ist aus sich heraus zielführend; ich würde das gerne auf Sie und Ihresgleichen hier anlaßbezogen ausweiten, tue es aber der Zensur vorauseilend nicht.
    Der Reichskanzler A. H. (30.01.1933-01.08.1934) sprach öffentlich lediglich einmal von sich aus seiner Sicht als oberstem Gerichtsherrn, nämlich am 03.07.1934. Da war er zwar schon Diktator, jedoch kein oberster Gerichtsherr, weil zu seinem Unwillen ab und an einer funktionierenden Jurisdiktion weithin ausgeliefert: Volksgerichtshöfe gab’s noch nicht, die zweckentsprechende “Nazi-Gesetzgebung” zur Umschaffung/Neuschaffung materiellen und formellen Rechtes lief erst an.
    Der Führer und Reichskanzler A. H. (02.08.1934-30.04.1945) mußte sich offiziell zu seiner obersten Gerichtsherrenschaft bis zum 26.04.1942 (Beschluß des Großdeutschen Reichstages) gedulden: “… der Führer muß daher … als oberster Gerichtsherr … jederzeit in der Lage sein, nötigenfalls jeden Deutschen … mit allen ihm geeignet erscheinenden Mitteln zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten und bei Verletzung dieser Pflichten … ihn ohne Rücksicht auf sogenannte wohlerworbene Rechte mit … Sühne … belegen … ihn insbesondere ohne Einleitung vorgeschriebener Verfahren aus Amt … Rang und … Stellung zu entfernen”.
    Daß vor diesem Datum Karriereinteressierte schon publizistisch vom Führer und Reichskanzler als einer Rechtsquelle sprachen und schrieben hatte keine normative Kraft.
    Welche gesellschaftlichen Gruppen in unserer “Bevölkerung” mittlerweile schon wieder in diese Richtung lebhaft agieren, benenne ich der Blog-Zensur vorauseilend nicht: man lese die Kommentare auf diesem Blog.

  • Dubh

    |

    @ Raphael

    Auf Weisung der Politik ja, auch dann, wenn die StA selbst nicht die geringste Chance für eine Wiederaufnahme gesehen hätte, das allerdings steht in dem von Ihnen verlinkten Artikel.

    Das belegt dann wohl ganz klar unabhängige Justiz und einwandfreie Rechtsstaatlichkeit?
    Oder nur, saudumm, dass das jetzt hochkocht wo doch Wahlkampf ist, da lassen wir mal was machen……….

    Rechtsstaatlichkeit interessiert die liebe Steffi ja ohnehin nicht wie wir aus diversen anderen Beiträgen wissen.

    Mollath hätte ja nur den Weg des geringsten Widerstandes gehen müssen, alles zugeben, was ihm vorgeworfen wurde, und im allerschlimmsten Fall hätte ihm Bewährung gedroht.

    Mehr, wenn überhaupt, gibt es nämlich praktisch nicht für jahrelang nachgewiesene häusliche Gewalt, er wäre niemals eingesperrt worden, geschweige denn unbegrenzt in der Psychatrie.

    Drohte allen Beziehungsgewalttätern und Stalkern, zumal so “eindeutig” nachgewiesen wie bei Mollath die Psychatrie, müsste sich jedes Kuhdorf umgehend eine solche zulegen.

    Allerdings landen solche Täter üblicherweise auch dann nicht in der Psychatrie, wenn sie die Taten nicht zugeben.

    Insbesondere weibliche Gewaltopfer sind ja eigentlich längst wieder selber schuld oder gleich Täterinnen, weil sie generell lügen – außer eigenartigerweise Frau Mollath! Deren Aussagen werden nicht angezweifelt, obwohl sie im Gegensatz zu den meisten anderen Gewaltopfern mehr als einen handfesten Grund zu lügen hat.

    Das ist halt “Rechtsstaat”, in dem man grundsätzlich von der Nichteinhaltung irgendwelcher rechtsstaatlicher Prinzipien ausgehen muss.

  • Tony Mach

    |

    Mal sehen was die Gerichte auf Bundesebene zu dem Fall sagen werden.

    Würde mich nicht überraschen wenn es eine schallende Ohrfeige sein wird gegenüber denen an diesem Urteil direkt oder indirekt mitgewirkt haben (und sei es das sie bei selbstgefälligen Nichtstun in Ministerstühlen ihr Hinterteil breitgesessen haben).

    Und ebenso würde es mich nicht im geringsten überraschen wenn diese Ohrfeige keinerlei Konsequenzen haben wird (außer das Mollath endlich frei kommt).

    PS: Wer glaubt das in der BRD jemals eine “freiheitlich demokratische Grundordnung” geherrscht hat, oder das es hier irgendwann mal einen “funktionierenden Rechtsstaat” gab (Wann? In den 50ern? Den 60ern? Oder danach?), der glaubt auch an den Weihnachtsmann und das Christkind.

  • wahon

    |

    @lex suprema salus populi esto

    Was wollen Sie eigentlich sagen? Dass das Reichsgericht bis 1942 den “Rechtsstaat” erfolgreich gegen den Nationalsozialismus verteidigt hat? Anders kann ich Ihre Aussage “… Da war er zwar schon Diktator, jedoch kein oberster Gerichtsherr, weil zu seinem Unwillen ab und an einer funktionierenden Jurisdiktion weithin ausgeliefert …” nicht verstehen.
    Was meinen Sie mit “funktionierender Jurisdiktion”?

    Ihre offen zur Schau gestellte Bildungshuberei mit der Vorliebe für gewundenen Satzbau und Merksätze aus dem Lateinischen erinnert sehr an den früheren Bayer. Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (06. 09.1915 – 03. 10.1988), der schon in den 50er-Jahren energisch darauf hin gearbeitet hat, dass die Jurisdiktion in Bayern im Sinne der herrschenden Partei “funktioniert”.

  • Bürgerblick

    |

    Wenn die 3 Richter 115 Seiten(Schock für mich!!!) für die Ablehnungsbegründung vortragen müssen, um der Justizministerin zuträglich zeigen zu können wie man bei einer “Justizmannschaft” in der BRD (Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaften, LGe,OLG, den Ball (Fall) von einer Ecke in die andere schießen kann ohne dass sich die Zuschauer über das “abgesprochene Spiel” beschweren können, so sieht der Bürger deutlich, dass es einer “Justizmannschaft” darauf ankommt zu zeigen-bei uns können keine “Fehlpässe” passieren-, logisch, weil es bislang keine Mannschaft (niemanden) gibt, der unser internes “Spiel” stören kann.
    Der Bürger wendet sich mit Grauen ab von einem solchen abgekartetenSpiel. Er sieht hier deutlich wie sich in der BRD ge”Rechtes” abspielt, wenn es einmal so wie dieser Fall (Ball)bei den Medien ankommt.

    Die beiden SZ Journalisten haben sich selbstlos vorgenommen eine tiefgehende Recherche zu diesem “Spiel” anzustellen. Dass sie sich dabei für ihren weiteren Berufsfortgang vielleicht selbst Hand- und Fussfesseln angelegt haben wird später keiner der Zuschauer(Bürger) mehr nachfragen. Deshalb gilt diesen beiden von mir aus höchster Respekt.
    Diese Herren (Ritzer, Przybilla) sollten den Schlagzeilenjournalisten ein Vorbild sein.

    Aber bald wird unsere Oberscheidsrichterin “Beate die Kühle” das Spiel abpfeifen, den Ball (Fall) ganz fest an sich klammern und den Zuschauern(Bürgern) erklären, dass deren Eintrittsgelder (Steuern) nicht verloren sind, sondern einem Hilfskonto zufließen werden, das bei allen Banken und dem Finanzministerium mit dem Namen “Gustl” aufliegt. Daraus werden künftig dann neue Bälle (weitere Fälle) gekauft (entschädigt) werden können.
    Wenn dann viele Bälle (Fälle) im Spiel wären könnte solch ein Spiel nicht mehr laufen. Die Fifa (Politik) hat dann eine überfällige Spielregel einzuführen worin mit “Foul” geahndet wird wenn einer auf Zeit spielt oder es wird mit “Roter Karte” geahndet, wenn einer einen Fehlpass ohne Fremdeinwirkung zeigt.

  • erik

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    für mich steht fest, Willkür und Rechtlosigkeit wenn der Bürger dem Wasserkopf auf den Schwanz tritt. Da sieht man wie schädlich Erbhöfe für die Politik sind und wie zersetzend sie sich auf die Rechtsstaatlichkeit, die in Bayern eh nur ein zartes Pflänzchen auf einer Kuhweide ist, auswirken. Aber mir scheint, in einem Land in dem eine Partei über 50 Jahre immer an der Regierung ist, ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt, der oft an der Armutsgrenze lebt und einem Richter oder Staatsanwalt mit üppiger finanzieller Ausstattung die nähe zu dieser Partei.

  • lex suprema salus populi esto

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    @ wahon 26.07.2013, 12:06h

    “Was ich eigentlich sagen wollte”, habe ich geschrieben: zeit- und justizgeschichtliche Fakten (tut Bildung not?!); einfach mal lesen, Buchstaben für Buchstaben.
    Mit dem mutmaßlichen ehemaligen “Offizier für wehrgeistige Führung” an der Heeres-Flakartillerie-Schule IV (lt. Bernt Engelmann), der dann ruck-zuck zur amerikanischen Besatzungsmacht als Landrat überwechselte, als Militärminister während der Kuba-Krise angeblich betrunken im Gebüsch lag, verbindet mich wenig, eher mit Marcus Tullius Cicero, der hat auch zu seiner Zeit die funktionierende Jurisdiktion seines Regimes beschrieben, idealistischer als sie indes funktionierte, siehe “Merksatz”.
    Nicht nur im Frei-statt-Bayern “wurde/wird energisch daraufhingearbeitet, daß die Jurisdiktion im Sinne der herrschenden Partei(en) ‘funktioniert'”; das gilt für alle überlebenswilligen Regime, nirgendwo fallen RichterInnen an politisch relevanten Foren vom Himmel.

  • Burkhard Lenniger

    |

    Der Glaube an die gesetzestreue bundesdeutsche Justiz ist bundesweit noch immer nahezu ungebrochen und das ist überhaupt nicht gut und vor allen Dingen nicht gerechtfertigt.

    Es wurde versäumt, die bundesdeutsche Justiz nach 1949 sauber zu halten, nach kurzer Zeit waren überall die Verbrecher in Gestalt willfähriger Nazirichter wieder auf ihren alten oder sogar neuen Dienstposten und haben dafür Sorge getragen, dass es mit dem Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland bis heute nichts geworden ist. Das die Rechtsprechung unverbrüchlich an die Rechtsbefehle des Bonner GG gebunden ist, dass die unverletzlichen Grundrechte unmittelbar geltendes Recht gegenüber auch der Rechtsprechung bilden und das Gesetze aus dem NS-Terrorregime mit dem Ende des Systems am 09.05.1945 ersatzlos untergegangen sind, kommt diesen Personen, die sich “göttlich” einstufen, nicht in den Sinn. Sie haben sich das Recht genommen bis heute, verfassungswidrig überpositives Richterrecht zu sprechen, selbst der wortlaut und Wortsinn des Gesetzes etwas völlig anderes vorschreibt.

    Es mangelt an einer wirksamen Kontrolle solchen verfassungswidrigen Tuns. Unabhängig kann nicht heißen ohne jede Kontrolle. Da aber die Rechtsprechung sich selbst kontrolliert, geht es da zu wie bei er Mafia. Es ist die soziale Koordinate, das wir-Gefühl, dass diese Berufsgruppe gemeingefährlich für die Bevölkerung hat zusammenwachsen lassen nach 1949. Empathielos schalten und walten diese Urteilsautomaten ergebnisorientiert gegen die Bevölkerung, gegen die sich die Gesetze richten und immer mehr zur unausweichlichen Klammer werden. Auch wenn das alles mit den unverletzlichen Grundrechten unvereinbar ist, so kommt es den drei Gewalten immer weniger in den Sinn, die Grundrechte des einzelnen nicht sogar vorsätzlich zu verletzen. Amtsmissbrauch ist immer kein Straftatbestand im bundesdeutschen StGB und keiner will es wissen.

    Wie es derzeit um die Bundesrepublik Deutschland bestellt ist, kann jeder einzelne für sich beantworten, wenn er sich die folgenden 30 Fakten vor Augen führt:

    http://grundrechtepartei.de/Wussten_Sie_schon

    So lange Richter ungestraft urteilen dürfen im Namen des Volkes, dass sich z.B. Beamte zwar an das Recht zu halten haben, ohne dass dieses jedoch ihre vordringlichste Aufgabe ist oder, dass auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden können, da hat das alles mit einem auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes stehenden Rechtsstaat nichts zu tun, oder…

    Ebenso verwerflich ist die bundesrichterliche Entscheidung in der es heißt, dass ein Verwaltungsakt nicht schon deshalb nichtig ist, weil er der Gesetzesgrundlage entbehrt.

    Wer sich jedoch mit der Vergangenheit Deutschlands befasst, wird schnell erkennen, wesen Geistes Kind man hier vielerorts heute noch immer oder schlimmer noch, längst wieder ist.

  • Mollath frei | Regensburg Digital

    |

    […] hatte das Landgericht Regensburg einen Wiederaufnahmeantrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgelehnt. Nun greifen die Richter des 1. Strafsenats in Nürnberg durch: Sie ordnen nicht nur die Erneuerung […]

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