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Williamson-Prozess: Bunter Vogel, brauner Schwarm

Bischof Williamson beim Interview mit dem Fernsehsender SVT. Darf ein Brite in Deutschland gegenüber dem schwedischen Fernsehen den Holocaust leugnen?

Er zieht sie an wie die Motten das Licht: Zur Berufungsverhandlung gegen Piusbruder Richard Williamson versammelt sich am Montag ein Grüppchen von Antisemiten, Verschwörungstheoretikern und Holocaust-Leugnern im großen Saal des Regensburger Landgerichts. Im November 2008 hatte der Bischof der ultrakonservativen Piusbruderschaft nach einer Priesterweihe in deren deutscher Dependance Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) gegenüber einem schwedischen Kamerateam die Existenz von Gaskammern bestritten und ausgeführt, dass allenfalls „zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagern umkamen“. Im vergangenen Jahr hatte das Regensburger Amtsgericht Williamson wegen Volksverhetzung zu 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sowohl er wie auch die Staatsanwaltschaft haben dagegen Berufung eingelegt.

„Das Deutsche Reich erhebt sich!“

Wie schon 2010 war auch dieses Mal ein brauner Fanclub angereist, zu dem etwa Sylvia Stolz gehört, Lebensgefährtin des militanten Judenhassers Horst Mahler. Die mehrfach wegen Volksverhetzung vorbestrafte ehemalige Rechtsanwältin aus Ebersberg unterzeichnete Schriftsätze schon mal mit „Heil Hitler“ oder musste in der Vergangenheit unter Rufen wie „Das Deutsche Reich erhebt sich! Das Deutsche Reich erhebt sich!“ aus dem Gerichtssaal getragen werden.

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An Stolzens Seite sitzt Rolf Winkler aus München. Winkler gehört zu den Aktivisten des mittlerweile verbotenen „Vereins zur Rehabilitation der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten”. Immer wieder plauscht er am Montag mit Gerd Walther aus Zossen. Der 65jährige ist mehrfach vorbestraft, Volksverhetzung und Betrug gehören dazu. Seine letzte Verurteilung fuhr Walther vor kurzem in Regensburg ein, weil er sich bei der ersten Verhandlung gegen Williamson vor die Fernsehkameras gedrängt und seinerseits den nationalsozialistischen Massenmord bestritten hatte.

„Ernst-Zündel-Truppe“

Eigens aus Großbritannien angereist ist die 65jährige Michèle Renouf, Jet-Set-Lady mit einem Herz für Holocaust-Leugner, die das Existenzrecht Israels bestreitet, den Judaismus als „Wurzel allen Übels“ bezeichnet und mehrfach angekündigt hat, Bischof Williamson beim Prozess zu unterstützen.

Judenhasserinnen im Plausch: Sylvia Stolz und Michèle Renouf. Foto: as

Etwas verloren im Hintergrund sitzt in blauer Latzhose Andreas Kischka, adipöser Verehrer des Holocaust-Leugners Ernst Zündel und äußerst aktiver Reisender in Sachen Volksverhetzungsprozesse. Entsprechend bezeichnet sich der Berliner als Angehöriger der „Ernst-Zündel-Truppe“. Mit dem Rest der braunen Gesellschaft liegt Kischka etwas im Clinch. Es gibt offenbar Meinungsverschiedenheiten darüber, ob nun allein die Juden oder auch die Freimaurer für die große Weltverschwörung verantwortlich sind.

Auf ihr Idol warten sie indes vergebens: Der 71jährige Williamson bleibt auch der Berufungsverhandlung fern.

Nachdem sein erster Verteidiger Matthias Loßmann das Mandat niedergelegt hatte, fand Williamson nach einem kurzfristigen Engagement des NPD-Anwalts Wolfgang Nahrath schließlich das Rechtsanwalts-Duo Edgar und Benjamin Weiler, Vater und Sohn.

Williamson: Ein Opfer der Journalisten?

Williamsons Rechtsanwälte machten im Rahmen ihres einstündigen Plädoyers zwei Verteidigungsfelder auf, um einen Freispruch für ihren Mandanten zu erreichen und die Frage „Darf ein Brite auf deutschem Boden gegenüber dem schwedischen Fernsehen den Holocaust leugnen, ohne sich strafbar zu machen?“ mit „Ja“ zu beantworten.

Williamson sei zum einen „Opfer“ der schwedischen Journalisten geworden. Diese hätten ihn nach einem längeren Gespräch über ausschließlich theologische Dinge mit einer „themenfremden Fangfrage“ aufs Glatteis geführt. Seine „nicht-öffentlich gemachte Aussage“ hätte von dem Fernsehteam nicht verbreitet werden dürfen.

Für die Verbreitung von Williamsons Aussage in Deutschland – wo Holocaust-Leugnung im Gegensatz zu Schweden strafbar ist – sei zudem nicht Williamson selbst, sondern das schwedische Fernsehen verantwortlich, von dem das Interview ohne die Zustimmung des 71jährigen ins Internet gestellt worden sei. Hier sei sogar die Frage zu stellen, ob sich nicht vielmehr die Journalisten – als Verbreiter der Aussagen – strafbar gemacht hätten und nicht Williamson als deren geistiger Urheber.

Ein Journalist, kein Priester

„Er wusste, dass er das Interview einem Journalisten gibt und nicht einem Priester, der dem Beichtgeheimnis unterliegt“, meint dagegen Oberstaatsanwalt Edgar Zach. Williamson habe einem öffentlich-rechtlichem Fernsehsender ein Interview gegeben, damit erreiche er potentiell ein Millionenpublikum. „Mehr Öffentlichkeit geht kaum.“ Zach fordert eine Geldstrafe von 12.000 Euro für den 71jährigen.

Pius-Brüder gehen auf Distanz

Die Pius-Bruderschaft ist indessen bemüht, immer mehr auf Distanz zu ihrem berühmt-berüchtigtem Bischof zu gehen. Der als Zeuge geladene Rechtsanwalt der Pius-Brüder Maximilian Krah bezeichnet Williamson als einen Menschen, dem „die Vorstellung, dass etwas Positives passieren könnte, generell fremd“ sei. Er sei ein „bunter Vogel“ ohne besondere Funktion oder herausgehobene Stellung, der vor allem „aus Gründen der Barmherzigkeit“ nicht aus der Bruderschaft geworfen werde.

Das Urteil wird am kommenden Montag verkündet.

 

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Kommentare (11)

  • solomon

    |

    “Eigens aus Großbritannien angereist ist die 65jährige Michèle Renouf”

    auf den jet-set ist einfach verlass! schon mal scheute eine aus england keine mühen, ihrem helden in bayern zu huldigen: Unity Mitford.

  • Systemling

    |

    Ihr sei zugegeben, dass dieser Leugner-Sekte nicht gerade Humor entbehrt. Wenn auch unfreiwilliger. Jedes Mal aufs Neue geben sich die Letzten von gestern, die unbelehrbaren Judenhasser der Lächerlichkeit preis.

    Ich kann nur hoffen, dass die Strafe gegenüber der ersten Instanz erhöht wird.

  • Joachim Datko

    |

    Was ist eigentlich Volksverhetzung? Ein Bischof einer kleinen Glaubensgemeinschaft hat wohl wenig Einfluss!

  • Kurzer Einspruch

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    Ich lese die Kommentare von Herrn Datko eigentlich nicht gerne, weil diese immer zu kurz gedacht sind, aber in diesem Fall hat er mal Recht. Ich traue Williamson als Volksverhetzer nicht all zu viel zu. Einfach weil der dumm ist. Jeder Rechte der den Holocaust leugnet ist Dumm. Das weiss jeder normale Mensch mittlerweile auch und darum muss man diese Dummreden von diesen dummen Menschen nicht ernst nehmen.

    Ich bin früher als Betreuer öfter mal mit rechten, straffällig gewordenen Jugendlichen in die KZ´s gefahren um Ihnen mal zu zeigen, was Sie für eine Ideologie vertreten. Wir haben auf der Fahrt dahin nicht mit den Jugendlichen geredet, während wir dort waren nicht und auch nicht bei der Heimfahrt. Die müssen sich selber ein Bild machen, ausserdem waren wir keine Erzieher sondern nur Betreuer. Die sollten halt nicht aus dem Bus fallen. Es war aber interessant zu beobachten, welche Lautstärken am Anfang der Fahrten in den Bussen herrschte, wie ungehobelt und cool man sich vor dem Besuch gab. Wie dieses Verhalten sich allerdings bei allen im Laufe des Besuchs geändert hat und wie die Rückfahrt ausgesehen hat. Da waren nur noch ein paar Dumme übrig die es nicht kapierten. Nicht mein Problem. Sie waren aber isoliert durch Ihre eigenen Leute. Wer also Wahrheit will, muss Sie nicht suchen. Die liegt immer direkt vor der Tür. Darum nehm ich Linke und Rechte Propaganda nicht ernst. Sie wissen nicht wovon Sie sprechen. Sie sind dumm.

  • Pragmatiker

    |

    Gut gesprochen. Auch ich tendiere dazu, die Dummen einfach dumm sein zu lassen. Künstliche Empörung und Rufe nach staatlichem Einschreiten überhöhen doch nur deren Sache.

    Um es mit Karl Valentin zu sagen: „Gar net erst ignorieren“.

  • Wolfgang

    |

    Williamson leugnet, es habe einen “Holocaust” gegeben.

    Ich leugne, es hat nie einen Jesus gegeben und einen christlichen Gott schon gar nicht.

    Welche Leugnung wiegt jetzt schwieriger? Was ist Tatsache? Es kommt hier sicherlich
    auf die Sichtweise des Betroffenen an, wer hat nun recht?

    Wenn jemand sagt, es gibt keine Sonne, so wäre das dumm. Dummheit wird auch nicht
    gerichtlich bestraft.

    Wenn jemand sagt, es gibt keinen Gott, wenn es tatsächlich einen geben würde,
    wäre das auch dumm.
    (Die Aussage “es gibt keinen Gott” endete für den Betroffenen immer auf dem Scheiterhaufen.)

    Wenn aber jemand behauptet, es gäbe einen Gott, weil der Staat diese Aussage schützt,
    besteht noch lange keine Veranlassung, das zu glauben. Wir haben das Grundgesetz,
    der Staat aber schützt die Kirche und nicht den, der nicht an das Christentum glaubt. Und
    hier beginnen die beruflichen, privaten und unchristlichen Schwierigkeiten.

  • Veronika

    |

    Ich kann mir nicht helfen, aber so ein Geistlicher ist eine SCHANDE FÜR DIE GESAMTE RÖM.-KATH. KIRCHE!
    Wenn hier der Chef (S. H. BXVI.) nicht weiss, was er eigentlich längst hätte tun müssen, dann weiss ich auch nicht mehr.
    Endlich habe ich den Link zum Bild gefunden, welches den von mir recherchierten KMD Georg Friedrich Zimmermann, den ehem. Vorgesetzten eines G. Ratzinger mit seinen ersten Schützlingen nach Abschiebung in seine Heimat zeigt.
    http://img.fotocommunity.com/photos/15528732.jpg

  • Regensburg Digital

    |

    […] er dafür einen Strafbefehl (12.000 Euro), der 2010 vom Amts- (10.000 Euro) und im vergangenen Jahr in zweiter Instanz vom Landgericht Regensburg (6.500 Euro) bestätigt wurde. Williamson ging dagegen in Revision. Das Oberlandesgericht Nürnberger hat die […]

  • Schlechte Nachricht für Williamson-Fans | Regensburg Digital

    |

    […] in Nazi-Konzentrationslagern umkamen“. Während er zunächst vom Amtsgericht und anschließend vom Landgericht Regensburg zu Geldstrafen verurteilt wurde, hob das Oberlandesgericht Nürnberg diese Urteile wegen […]

  • Und täglich grüßt der Antisemit | Regensburg Digital

    |

    […] wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe. Das Landgericht bestätigte dieses Urteil weitgehend im Juli 2011. Im Februar 2012 hingegen stellte das Oberlandesgericht Nürnberg das Verfahren wegen Mängeln im […]

Kommentare sind deaktiviert

drin