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Kolumne

Morgen, Regensburg! Transparenz mit Augenmaß

Der Verwaltungseffizienz wegen hat die neue Stadtregierung die Niederschrift von Sitzungen auf das zulässige Mindestmaß zurechtgestutzt. Weniger effizient ist das hiesige Verwaltungsgericht, das fünfeinhalb Jahre für ein Zwischenurteil braucht. Ein anderes Gerichtsurteil sorgte beim Uniklinikum für Einsicht.

1. Streit um Naturfriedhof – kein Ende in Sicht

Das Interesse war groß, als das Verwaltungsgericht Regensburg nach fünfeinhalb Jahren Rechtsstreit erstmals einen öffentlichen Termin zum Naturfriedhof Schlosswald ansetzte. Rund 50 Interessierte kamen – so viele, dass die Verhandlung kurzfristig in den großen Bibliothekssaal verlegt wurde.

Unsere Redaktion hat mehrfach über den Fall berichtet. Hier eine kurze Zusammenfassung:

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2015 gründete der Unternehmer Jürgen Kölbl in Stefling einen der ersten Naturfriedhöfe in Bayern – den Schlosswald bei Nittenau im Landkreis Schwandorf. Er investierte rund 500.000 Euro, finanziert durch Kredite, in Gutachten, Bauleitplanverfahren und die daraus resultierenden Auflagen.

Kölbls Schlosswald GmbH und die Stadt Nittenau schlossen einen Vertrag. Die Stadt ist Trägerin des Schlosswalds, den Kölbl in ihrem Auftrag betreibt. Ein 22 Hektar großes Waldstück, forstwirtschaftlich kaum bedeutend, dafür still und anziehend, pachtete Kölbl vom Grafen Carl von Drechsel – gegen eine Umsatzpacht von 37 Prozent.

Der Schlosswald wurde zum Erfolgsmodell. Fast 500 Menschen aus ganz Deutschland wurden dort bereits beigesetzt. Es gibt über 1.000 Reservierungen und eine lange Warteliste. Die Bayerischen Staatsforsten nahmen sich das Konzept und die im bundesweiten Vergleich moderaten Gebühren zum Vorbild und eröffneten in Mittenwald (2021) und im Königsholz (2023) Naturfriedhöfe nach diesem Modell.

Dann kam 2021. Zunächst blieb die turnusgemäße Überweisung der Gebühren durch die Stadt an Kölbl aus – monatelang. Er wurde mit Begründungen wie „Softwareprobleme“ vertröstet.

Als deutlich über 100.000 Euro an Außenständen aufgelaufen waren, erhielt Kölbl ein Anwaltsfax: Der Vertrag mit ihm sei nichtig. Zeitgleich ging eine Pressemitteilung an die Mittelbayerische Zeitung. Begründung der einseitigen Kündigung: Kritik des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands am Vertrag zwischen Stadt und Schlosswald GmbH.

Jürgen Kölbl traf das ohne jede Vorwarnung. Dass er bis heute durchhalten würde, war nicht zu erwarten. Um seine Ansprüche geltend zu machen, muss er eine GmbH am Leben halten, die seit der Stilllegung des Friedhofs keine Einnahmen hat – und das seit den fünfeinhalb Jahren, die das Verwaltungsgericht für eine Entscheidung braucht.

Einen vorläufigen Rechtsschutz (Eilverfahren), der den Weiterbetrieb bis zur endgültigen Entscheidung ermöglicht hätte, lehnte das Verwaltungsgericht Regensburg im Juli 2021 ab. Ein finanzieller Schaden und Existenzbedrohung reiche dafür nicht aus, heißt es in den Leitsätzen zu dieser Entscheidung.

Nach dem Termin letzte Woche steht fest: Die Hängepartie geht weiter. Nach einem achtstündigen Verhandlungstag fällte das Verwaltungsgericht ein sogenanntes Zwischenurteil. Es fällt grundsätzlich zugunsten Kölbls aus.

Seiner Schlosswald GmbH steht zwar kein Zahlungsanspruch aus dem geschlossenen Vertrag zu. Aber sie hat einen gesetzlichen Erstattungsanspruch für erbrachte Leistungen, die die Stadt Nittenau bislang nicht beglichen hat.

Über die genaue Höhe wird gesondert entschieden.

Zuvor aber können beide Parteien gegen dieses Zwischenurteil vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München vorgehen. Die Stadt Nittenau lässt offen, ob sie das tun wird. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.

Offen bleibt, ob der Vertrag zwischen Stadt und Schlosswald GmbH nun nichtig ist oder nicht. Auch das wird gesondert entschieden. Es dauert also weiter – Monate oder gar Jahre, in denen Kölbl die GmbH irgendwie am Leben halten muss, um überhaupt ein Urteil zu erstreiten.

Mit effektivem Rechtsschutz hat das seit Langem nichts mehr zu tun.

2. Das Uniklinikum hat ein Einsehen

Der Vorstand des Universitätsklinikums Regensburg (UKR) und das politisch verantwortliche Wissenschaftsministerium mussten in der Vergangenheit schon viel Kritik von unserer Redaktion einstecken. Die zunächst unnachgiebige Haltung beim Streik der Servicebeschäftigten vor zwei Jahren und die schlechte Kommunikation zum Personalabbau am UKR seien da nur als Beispiele genannt.

Ich berichtete auch über die Kündigung einer Spitzenmedizinerin wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs – es ging um 80 Minuten. Das Arbeitsgericht Regensburg kassierte diese Entscheidung des UKR Ende Juni. Die Leitende Oberärztin muss weiter beschäftigt werden, sofern eine höhere Instanz nicht anders entscheidet.

Angesichts der unnachgiebigen Haltung vor Gericht, habe ich fest damit gerechnet, dass das UKR und der Freistaat diesen Beschluss nicht akzeptieren würden. Aber ich habe mich getäuscht. Wie ein Sprecher des Klinikums erklärt, befindet sich die Medizinerin wieder normal im Dienst. „Eine zweite Instanz wird von Seiten des UKR nicht angestrebt.“

Auch wenn die Einsicht spät kommt: Das muss man auch mal loben können. Vor allem, wenn man sieht, dass so etwas nicht überall der Fall ist.

Am Campus für präventive Sportmedizin und Sportkardiologie der TU München hatte die dortige Leitung ebenfalls versucht, eine Spitzenmedizinerin mit fadenscheinigen Vorwürfen loszuwerden.

Die Frau klagte und gewann im April auf ganzer Linie – nur um kurz nach ihrer Rückkehr erneut gekündigt zu werden. Der Rechtsstreit läuft weiter. Die Frau solle „zermürbt werden“, sagt eine Kollegin.

Da ist es doch erfreulich, dass man in Regensburg – so wie es sich derzeit darstellt – einsichtiger zu sein scheint.

3. Effizienz vor Transparenz

Zehn Jahre lang war es kein Problem: Die Stadt Regensburg fertigte bei den Sitzungen von Ausschüssen und Stadtrat eine Niederschrift an. Stadträte, Journalistinnen und Interessierte konnten online darauf zugreifen.

Zwar handelte es sich um keine Wortlautprotokolle, aber den Niederschriften konnte man zumindest den groben Verlauf einer Debatte entnehmen. Man konnte nicht nur nachlesen, dass eine Fraktion für oder gegen eine Entscheidung gestimmt hatte, sondern auch warum.

Gerade in Zeiten, in denen immer wieder die Wahrheit verdreht und frühere Aussagen und Entscheidungen von manchen politischen Akteuren verdreht oder gar geleugnet werden, halte ich solche Niederschriften für eine Errungenschaft.

Mehr Effizienz, weniger Transparenz: die neue Rathauskoalition. Foto: Archiv/as

Zwar wäre den Tonaufzeichnungen der Sitzungen noch weit mehr zu entnehmen – doch diese werden regelmäßig nach ein paar Wochen gelöscht.

Mit der Amtsübernahme von OB Thomas Burger und der neuen Rathauskoalition wurden aber diese Niederschriften nun abgeschafft. Am 13. Mai wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen.

Seitdem gibt es nur noch Ergebnisprotokolle – heißt: man kann nur noch nachlesen, wer wie abgestimmt hat. Mehr nicht. Keine Debatte, keine Details, keine berechtigten (oder unsinnigen) Einwände, keine Erläuterungen durch die Verwaltung.

Bemängelt wird das nur von Einzelstadtrat Jakob Friedl (Ribisl). Er sieht darin „keine Errungenschaft, sondern einen massiven Rückschritt für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und demokratische Kontrolle“. An seine Stadtratskollegen schreibt er: „Ein aussagekräftiges Protokoll sollte man sich im Sinne der demokratischen Kultur schon noch leisten können.“

Auf fruchtbaren Boden fällt diese Kritik nicht. Es gehe um die Steigerung der Verwaltungseffizienz, heißt es von der städtischen Pressestelle. Und KI hin KI her: Das Anfertigen von Inhaltsprotokollen sei einfach zu aufwändig. Deshalb: weg damit.

Es mag sicher wichtigere Themen geben. Aber erstaunlich ist es doch, dass dieses Zurechtstutzen der Protokolle auf das zulässige Mindestmaß von einer Stadtregierung auf den Weg gebracht wurde, der zum Beispiel eine Partei wie die ÖDP angehört, deren Leib- und Magenthema insbesondere auch Transparenz war. Aber in einer Koalition muss man eben auch mal was drangeben.

Entspannte Restwoche!

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