Fall Mollath: So argumentiert die Regensburger Staatsanwaltschaft

Zeuge erschüttert Glaubwürdigkeit der Ex-Frau
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat nun vor knapp zwei Wochen die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Ihren 152 Seiten starken und mit zahlreichen Dokumenten unterfütterten Antrag begründen die Staatsanwälte im Wesentlichen mit neuen Beweisen und einer „unechten“ Urkunde. Vor wenigen Tagen wurde der Antrag durch Mollaths Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate komplett im Internet veröffentlicht. Insbesondere die Glaubwürdigkeit von Mollaths Ex-Frau wird darin angezweifelt. Deren Behauptung, dass Mollath sie am 31. Mai 2002 geschlagen, für rund eineinhalb Stunden eingesperrt und mit dem Tode bedroht habe, sei möglicherweise eine „uneidliche Falschaussage“. Bei dieser Annahme stützt die Staatsanwaltschaft sich auf die Aussage eines gemeinsamen Bekannten der Familie Mollath. Der hatte – belegt durch Aufzeichnungen in seinem Terminkalender – in der Vernehmung durch die Regensburger Staatsanwaltschaft erklärt, just an jenem Tag mit Mollaths Ex-Frau telefoniert zu haben. Dabei habe sie ihm gegenüber geäußert:„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst Du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch schon wie. Wenn der Gustl seine Klappe hält, kann er 500.000 Euro von seinem Vermögen behalten, das ist mein letztes Wort.“Von den angeblichen Misshandlungen durch Gustl Mollath habe sie nichts erwähnt. „Im Hinblick darauf, dass sie ansonsten sehr offen zu mir war, (…), ist es für mich sehr erstaunlich, über diese Tätlichkeiten keine Info von ihr erhalten zu haben“, so der Zeuge.