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Archiv für 4. April 2014

Schlampereien am Rande eines Mietprozesses

Gutachter droht schwerkranker Frau mit Zwangsvorführung

Ein Richter weigert sich über einen Antrag zu entscheiden, ein anderer ordnet versehentlich Zwangsunterbringung an und ein Gutachter macht sich die Welt wie sie ihm gefällt. Schlampereien am Rande eines Mietprozesses.

Markus Bauer kümmert sich seit Jahren um seine Mutter Christa. Nicht "sozialadäquat" meint dazu ein Regensburger Rechtsanwalt, der die Frau aus ihrer Mietwohnung klagen will.

Markus Bauer kümmert sich seit Jahren um seine Mutter Christa. Nicht “sozialadäquat” meint dazu ein Regensburger Rechtsanwalt, der die Frau aus ihrer Mietwohnung klagen will.

„Die Vorgehensweise dieses Gutachters ist schlichtweg ein Skandal.“ Auch wenn Markus Bauer ansonsten ruhig und besonnen auftritt, wirkt er jetzt ein wenig aufgebracht. In einem Zivilverfahren – es geht um eine Mietstreitigkeit – hat ein gerichtlich bestellter Gutachter seiner schwerkranken Mutter damit gedroht, sie zwangsweise zur Untersuchung vorführen zu lassen. Und auch mit dem Datenschutz der 72jährigen Dame scheint es der Facharzt für Psychotherapie nicht all zu genau zu nehmen. Er hat ihre Unterlagen einfach an – das überhaupt nicht zuständige – Betreuungsgericht weitergeleitet.

1. Akt: Der rüde Rechtsanwalt

Im September 2013 hatte Regensburg Digital zum ersten Mal über das Verfahren berichtet. Mit recht rüden Methoden versucht ein Regensburger Rechtsanwalt die 72jährige Christa Bauer aus ihrer Mietwohnung zu bekommen und den angeblichen Eigenbedarf seiner Tochter durchzusetzen.

Die schwerkranke Frau lebt seit über 40 Jahren in ihrem angestammten Viertel am Gries. Wegen einer Herzerkrankung und nach mehreren schweren Krebsoperationen ist Christa Bauer seit einigen Jahren schwerbehindert und auf Unterstützung durch ihren Sohn Markus angewiesen, der auch über eine umfassende Vorsorgevollmacht für seine Mutter verfügt.

Rechtsanwalt L. kümmert das recht wenig. In Schriftsätzen wird L. schon mal beleidigend. Das Verhalten von Markus Bauer, sich um seine Mutter zu kümmern, bezeichnet er etwa als nicht „sozialadäquat“. In Schriftsätzen aus seiner Feder heißt unter anderem auch, dass es das Beste sei, Christa Bauer doch in ein Pflegeheim zu stecken. „Meine Mutter hat sich mehrfach in den Schlaf geweint“, so Markus Bauer damals.

2. Akt: Ein seltsamer Gutachter-Auftrag

Mit ein Punkt, um den es bei dem Verfahren geht, ist der Gesundheitszustand von Christa Bauer. Dazu sollte ein Gutachten erstellt werden – übrigens sowohl auf Betreiben der Bauers wie auch der Klägerin bzw. deren Vater, Rechtsanwalt L.. Freilich mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Während Rechtsanwalt L., wie schon erwähnt, argumentiert, dass Christa Bauer doch in einer Pflegeeinrichtung weit besser aufgehoben sei, geht es den Bauers darum, festzustellen, ob Christa Bauer einen Auszug aus ihrer angestammten Wohnung überhaupt verkraftet. Körperlich wie geistig. 1.500 Euro an Kostenvorschuss zahlte Christa Bauer für diesen Gutachterauftrag bei der Gerichtskasse ein.

Doch schon bei der Erteilung des Auftrags gab es Probleme. Der zuständige Richter am Amtsgericht will lediglich prüfen lassen, ob Christa Bauer in der Lage ist, allein in ihrer Wohnung zu leben. Das kann sie schon seit einigen Jahren nicht. Zusätzlich soll Christa Bauer noch auf ihre Verhandlungsfähigkeit untersucht werden. Dafür dass sie nicht verhandlungsfähig ist gibt es ein umfassendes Attest des Universitätsklinikums Regensburg. Insofern erscheint der Auftrag also nicht besonders zielführend. Aber: Über einen Antrag auf Erweiterung des Gutachtens durch Bauers Rechtsanwalt Johannes Luft hat der Richter seit über einem Jahr nicht entschieden. Trotz Beschwerden und trotz eines (abgelehnten) Befangenheitsantrags gegen ihn.

3. Akt: Ein überarbeiteter Gutachter

Der vom Richter eingesetzte Gutachter indes lehnte den Auftrag zunächst „aufgrund der extremen Arbeitsbelastung“ ab. Erst nach einem Telefonat unbekannten Inhalts mit dem Richter erklärte er sich schließlich bereit, das Gutachten doch zu erstellen. Bei dem eingesetzten Gutachter handelt es sich übrigens um einen Facharzt für Psychotherapie, also jemanden, der schon rein fachlich nicht in der Lage ist, den körperlichen Gesundheitszustand von Christa Bauer zu untersuchen.

Aber irgendwie scheint in so einem Verfahren so Einiges egal zu sein. Zum Beispiel auch das Verhalten des Gutachters.

Der schrieb Christa Bauer Ende Februar an und bat um eine Terminvereinbarung zwecks des vom Gericht erteilten Auftrags. Markus Bauer antwortete drei Tage nach Eingang des Schreibens und machte mehrere Terminvorschläge. Wieder drei Tage später meldete sich der Gutachter erneut und bittet Christa Bauer „zum wiederholten Male“ darum, einen Termin zu vereinbaren. „Zudem möchte ich Sie, im Falle einer Ablehnung, auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Vorführung zur Untersuchung hinweisen.“ Zusätzlich leitete er die Akten von Christa Bauer an das gar nicht zuständige Betreuungsgericht weiter.

Tatsächlich ist eine zwangsweise Vorführung zur Untersuchung bei einem solchem Zivilverfahren juristisch überhaupt nicht möglich. Bauers Rechtsanwalt Johannes Luft bezeichnet den ganzen Vorgang entsprechend als „unsäglich“. Nicht nur er, sondern auch Markus Bauer, der über eine umfassende Vorsorgevollmacht für seine Mutter verfügt, seien vom Gutachter einfach übergangen worden. „Ein derartiges Vorgehen, das man schon als aggressiv bezeichnen kann, dient einzig und allein der Einschüchterung“, so Luft. Er und Bauer haben den Gutachter jetzt wegen „Besorgnis der Befangenheit“ abgelehnt. Eine Entscheidung darüber steht seit mehr als drei Wochen aus.

Epilog: Eine versehentliche Zwangsunterbringung

Dass der Gutachter die Akten zudem an das Betreuungsgericht weitergeleitet hat, macht Markus Bauer auch darüber hinaus stutzig. Liegt hier mehr als nur schlampiges Verhalten des Gutachters vor? Läuft hier, „versehentlich“ irgendein Betreuungs- oder Unterbringungsverfahren gegen Christa Bauer?

Als seine Mutter nach ihrer Krebsoperation im Krankenhaus lag und sich – geistig noch nicht wieder auf der Höhe – im Reflex den Ernährungsschlauch aus der Speiseröhre zog, musste sie vorübergehend fixiert werden, um eine Wiederholung zu verhindern. Dazu braucht es eine richterliche Anordnung.

Doch der damals zuständige Richter ordnete neben der vorübergehenden Fixierung gleich noch eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung von Christa Bauer in der geschlossenen Psychiatrie an. Stress? Unaufmerksamkeit? Erst als Bauer seinerzeit mehrfach nachhakte, wurde eingeräumt, dass der Richter vergessen habe, eine Passage in dem Formular zu streichen. Gut, dass Christa Bauer eine Sohn hat, der das nicht ausnutzte, sondern sich „nicht sozialadäquat“ verhält.

Trotz Verbot

Guerilla-Sammlung pro Stadtpass

Zuletzt durfte das Bündnis Pro Stadtpass keine Unterschriften vor dem Jobcenter Regensburg sammeln. Die Begründung: Das Gebäude befinde sich auf Privatbesitz. Am Donnerstag sammelten Aktivistinnen der FAU trotzdem. „Es kann nicht sein, dass durch Privatisierung von öffentlichem Raum die Meinungsbildung behindert wird“, so FAU-Sekretärin Bettina Moser.

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