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Archiv für 27. Oktober 2014

UPDATE: Im Berufungsverfahren der KVR-Massenabmahnungen sollte am Dienstag das Urteil fallen. Doch nun wurde der Verkündungstermin kurzfristig verschoben. Offenbar hat Urmann einen Ablehnungsantrag gestellt, über den das Gericht erst entscheiden muss. Zuvor hatte Urmann bereits erfolglos Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt.

Thomas Urmann bleibt mit seiner Verzögerungstaktik erfolgreich: Durch einen Ablehnungsantrag fiel das Urteil im Abzock-Prozess am Dienstag aus. Foto: Archiv

Thomas Urmann bleibt mit seiner Verzögerungstaktik erfolgreich: Durch einen Ablehnungsantrag fiel das Urteil im Abzock-Prozess am Dienstag aus. Foto: Archiv

UPDATE am 28. Oktober: Thomas Urmann bleibt sich selber treu. Der ursprünglich für Dienstag anberaumte Urteilstermin im Abzock-Prozess musste kurzfristig verschoben werden, weil nun ein Ablehnungsantrag gegen das Gericht vorliegt, über den erst entschieden werden muss. Wann es weitergeht steht bislang nicht fest. Es folgt unser Artikel vom 27. Oktober.

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