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Archiv für 2. Oktober 2014

Traditionelles Karussell darf nicht auf die Dult

Micky Maus in Lederhosen

Seit 2009 darf das „Kinder-Taxi“ nicht mehr auf die Dult. Die Betreiberin des Fahrgeschäfts unterlag der Stadt heute ein weiteres Mal gerichtlich. Dabei wurde auch die Frage diskutiert, ob Micky Maus oder Goofy besser zur bayerischen Tradition passen. Von David Liese
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Die Stadt findet das “Kinder-Taxi” seit Jahren nicht attraktiv genug für die Dult. Besonders die Micky Mäuse am Dach waren vor dem Verwaltungsgericht Gesprächsthema. Bild: Archiv.

„Was nehmen wir aus dieser Verhandlung mit?“, fragt Rechtsanwalt Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel rhetorisch, nachdem die Richter geurteilt haben. „Goofy ist tief in der bayerischen Tradition verankert.“ Hofmann-Hoeppel hat sich gerade gemeinsam mit seinem Kollegen, Rechtsanwalt Heidenreich, gute zwei Stunden lang die Zähne an der diesjährigen Maidult ausgebissen. Genauer gesagt: An den Vergaberichtlinien der Verwaltung und einem Fahrgeschäft namens „Kinder-Traumschleife“. Auf diesem Fahrgeschäft ist neben „anderen Märchenfiguren“ nämlich auch ein Goofy abgebildet.

Das „Kinder-Taxi“ ist noch immer nicht attraktiv genug

Das ist deshalb für die Verhandlung vor dem Regensburger Verwaltungsgericht relevant, weil es unter anderem um die Frage geht, wie gut die „Kinder-Traumschleife“ die bayerische Tradition widerspiegelt. Hofmann-Hoeppel und sein Kollege vertreten Angelika Fieseler, die Besitzerin des „Kinder-Taxis“, einem Karussell, dass bis 2008 viele Jahre lang zur Regensburger Dult gehörte wie der Steckerlfisch oder das Riesenrad. Zum wiederholten Mal trifft sich Fieseler mit der Stadt Regensburg vor Gericht. Seit nunmehr fünf Jahren wurde die Schaustellerin bei der Vergabe der freien Plätze auf der Dult nicht mehr berücksichtigt. Das „Kinder-Taxi“ sei nicht mehr attraktiv genug, argumentiert die Stadt.
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Schaustellerin Angelika Fieseler will mit ihrem Fahrgeschäft zurück auf die Dult. Foto: ld.

Die Konkurrenz: Dreimal so hoher Stromverbrauch, gleiche Bewertung

Diesmal klagt Fieseler auf die Feststellung, dass ihr der Mitbewerber mit seiner „Kinder-Traumschleife“ rechtswidrig vorgezogen worden sei. Denn im elaborierten Punkte-System, nachdem die mehr als 1000 Bewerber für Mai- und Herbstdult von der Verwaltung verglichen werden, sieht sie nicht nur ihre eigene Bewerbung ungerecht behandelt. Die „Kinder-Traumschleife“ habe zudem in einigen Kategorien zu viele Punkte erhalten. Ihre Anwälte tragen der Kammer des Verwaltungsgerichts zum Beispiel vor, dass Fieselers Fahrgeschäft nur 20 Kilowattstunden Strom verbrauche, während die „Kinder-Traumschleife“ mindestens 60 Kilowattstunden benötige. Dazu komme obendrein, dass der Mitbewerber drei verschiedene Verbrauchsangaben zwischen 60 und 80 Kilowattstunden in seinen Unterlagen gemacht habe. „Hat denn das niemand bemerkt?“, will Hofmann-Hoeppel wissen. Da der „umweltgerechte Betrieb“ ein wichtiges Vergabekriterium sei, wundert sich Fieseler, warum sie und die konkurrierende „Kinder-Traumschleife“ mit gleich vielen Punkten bewertet wurden. Der Vorsitzende Richter Dr. Josef Lohner gibt ihr zumindest eingeschränkt recht. „Das sehen wir auch anders als die Stadt“, sagt er.
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Die Rechtsanwälte Heidenreich (l.) und Hofmann-Hoeppel bissen sich an den Vergabekriterien regelrecht die Zähne aus.

Hier ein Pünktchen mehr, dort ein Pünktchen weniger

Doch selbst eine Negativbewertung des Stromverbrauchs der „Kinder-Traumschleife“ würde noch nicht ausreichen, um Fieselers „Kinder-Taxi“ eine bessere Gesamtpunktzahl zu verschaffen. Darum rechnet sich Hofmann-Hoeppel weiter durch den Punktekatalog. Hier hält er bei seiner Mandantin ein Pünktchen mehr für gerechtfertigt, dort will er der Konkurrenz eines wegnehmen. Auch beim Vergabekriterium „Familiengerechte Preisgestaltung“ müsse Angelika Fieseler beispielsweise eine bessere Bewertung als die „Kinder-Traumschleife“ erhalten. Der Betreiber dieses Geschäfts biete nämlich keine Rabattierungen für Mehrfachfahrten an. Fieseler vermutet sogar, dass er „nichtmal am Kinder- und Familiennachmittag Rabatte gibt.“

Sprechende Autos: „Ich durfte das nicht.“

Der wesentliche Knackpunkt bleibt jedoch auch in dieser Verhandlung die Frage nach der Attraktivität der Fahrgeschäfte. Hier vertritt die Stadt seit Jahren die Auffassung, Fieselers „Kinder-Taxi“ sei nicht mehr so ansprechend wie die Attraktionen der Konkurrenz. Fieseler bestreitet das, zieht sich auf die Vorgabe der „Bewahrung bayerischer Traditionen“ zurück, die ebenfalls in den Vergaberichtlinien der Dult festgeschrieben ist. „Auf bayerischen Festen gibt es immer ein Kinderkarussell“, sagt Fieseler. Und ein Kinderkarussell habe, anders als die „Kinder-Traumschleife“, eine „runde Fahrbahn“.„Man kann aus einem Oldtimer nunmal keinen Mercedes machen.“ Sie habe das „Kinder-Taxi“ 1992 übernommen und von der Stadt die Vorgabe erhalten, keine wesentlichen Modernisierungen wie „Sound-Effekte“ oder „sprechende Autos“ vorzunehmen. „Ich durfte das nicht, um die Traditionalität der Dult zu wahren.“

„Ist Goofy jetzt bayerischer als Micky Maus?“

Hier hakt der Vertreter der Stadt nach. Er zeigt ein Foto des „Kinder-Taxis“. Mit bayerischer Tradition habe das wenig zu tun. „Das passt für mich eher nach Las Vegas als nach Bayern.“ Die Rechtsrätin, die an seiner Seite sitzt, will von Fieseler wissen, was die auf Fieselers Fahrgeschäft abgebildete „Micky Maus denn bitteschön mit bayerischer Tradition zu tun“ habe. Hofmann-Hoeppel hält auf der anderen Seite mit dem Goofy auf der „Kinder-Traumschleife“ dagegen. „Ist Goofy jetzt bayerischer als Micky Maus?“ Der Vorsitzende Richter winkt ab. Stattdessen will er von den Vertretern der Stadt wissen, ob Angelika Fieseler nun an irgendwelche Vorgaben bei der Gestaltung ihres Fahrgeschäfts gebunden sei oder nicht. „Überhaupt nicht“, sagt die Rechtsrätin. Sie „hoffe fast“, dass Fieseler „an ihrem Karussell mal etwas macht. Für nächstes Jahr.“

Klage der Schaustellerin wird abgewiesen

Am Ende weist die Kammer Fieselers Klage ab. Die Frage der Attraktivität ihres Fahrgeschäfts, die trotz aller Jonglage mit Argumenten der Umwelt- oder Familienfreundlichkeit ausschlaggebend sei, läge letztlich im Ermessensspielraum der Verwaltung. „Wir dürfen uns da als Gericht gar keine andere Meinung bilden, selbst wenn wir sie vielleicht haben“, hält der Vorsitzende Richter Lohner fest. „Was gestern mal attraktiv war, ist es heute vielleicht nicht mehr und morgen wieder.“ So bleibt Angelika Fieseler und ihrem „Kinder-Taxi“ nur die Hoffnung auf das „Morgen“ – und vielleicht auf eine Geschmackswende in der Stadtverwaltung. Eine Micky Maus in Lederhosen sähe vielleicht auch ganz witzig aus.
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