Bewährung wegen Betrugs: LG Regensburg verurteilt Betreiber des Handwerker‑Engels
Weil er ein System schuf, „das darauf angelegt ist, in einer Vielzahl von Fällen überhöht abzurechnen“, verurteilt das Landgericht Regensburg den Unternehmer Thomas M. zu einer Bewährungsstrafe. Er habe bei der Vermittlung von Handwerkern den Betrug mit überhöhten Rechnungen zumindest billigend in Kauf genommen.

Thomas M. will das Urteil nicht hinnehmen. Foto: as
Noch im Gerichtssaal kündigen Thomas M. und Strafverteidiger Michael Haizmann Revision beim Bundesgerichtshof an. Am Freitag verurteilte die fünfte Strafkammer am Landgericht Regensburg den 58-Jährigen wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Bemerkenswert: Im Zentrum der zweistündigen Urteilsbegründung stehen weniger die einzelnen Fälle als das System zur Handwerkervermittlung, das der Unternehmer aufgebaut hat.