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Unter seiner Verantwortung wurde 1999 der millionenschwere Stadtbau-Deal durchgezogen: Hans Schaidinger. Foto: Archiv/ as

Unter seiner Verantwortung wurde 1999 der millionenschwere Stadtbau-Deal durchgezogen: Hans Schaidinger. Foto: Archiv/ as

Am 25. April stehen sich ein Berliner Immobilienfonds und die städtische Wohnbaugesellschaft vor Gericht gegenüber. Es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag und die Folgen eines fragwürdigen Vertrags aus der Schaidinger-Ära.

24 Millionen Euro – so viel hätte die Stadtbau GmbH dem Immobilienfonds Okeanos freiwillig bezahlt, um vorzeitig aus einem Nießbrauchvertrag für rund 700 Wohnungen aussteigen zu können. Doch den Berlinern ist das zu wenig. Sie haben Klagen eingereicht. Nach monatelangem Schriftverkehr zwischen den Rechtsanwälten stehen sich die städtische Tochter und der Immobilienfonds nun am 25. April vor Gericht gegenüber. Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen.

Mieterbund kritisiert "System der Mietervertreibung"

„Ein Sicherheitsrisiko für den sozialen Frieden“

Anfang des Jahres machte ein Gebäude der Stadtbau GmbH Schlagzeilen. Zum Teil seit drei Jahren steht in der Alfons-Bayerer-Straße ein Großteil der 57 Wohnungen in einem 14stöckigen Hochhaus leer. Geschäftsführer Joachim Becker sprach gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung damals von einem nicht vermeidbarem Leerstand. Die städtische Tochter wolle das Gebäude sanieren und vermiete deshalb keine leer werdenden Wohnungen neu. Es seien aber einige „Hartleibige“, die in den Wohnungen blieben und sich nicht zum Auszug bewegen ließen. Im Februar wurde den sechs verbliebenen Mietparteien „modernisierungsbedingt gekündigt“, wie es in einer Pressemitteilung der Stadtbau heißt. Für Werner Hinreiner und Kurt Schindler vom Mieterbund Regensburg steckt dahinter ein System zur Mietervertreibung.

„Destruktive Politik“

Jobcenter kehrt zu rechtswidriger Praxis zurück

Mehrere Urteile von Sozialgericht und Landessozialgericht interessieren das Jobcenter Regensburg ebenso wenig wie eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts: Trotz eindeutiger Rechtslage wird Forensik-Insassen die Wiedereingliederung und Resozialisierung erschwert, indem die Behörde ihnen Leistungen verweigert. Vor Gericht unterliegt man regelmäßig – auf Kosten der Steuerzahler.

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