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Unterbringung in Entzugsklinik angeordnet

Gewaltexzess mit Messer und Hammer: Landgericht Regensburg sieht drogenbedingte Psychose

Wegen versuchten Totschlags verurteilt das Landgericht Regensburg einen 26-Jährigen, der letzten Dezember im Drogenrausch einen jungen Mann fast getötet hatte. Er wird zunächst in einer Entzugsklinik untergebracht.

Der Täter mit seinem Rechtsanwalt Helmut Mörtl. Foto: as

Ein kluger und gutaussehender junger Mann, der allen Grund hatte, optimistisch in die Zukunft zu blicken. So beschreibt Dr. Michael Hammer Vadim D. (Name geändert), das Opfer einer fast tödlichen Attacke in der Frankenstraße. „Dieses Leben fand am 7. Dezember 2022 ein Ende.“ Seit diesem Tag sei das Leben von Vadim D. „von Leid geprägt“.

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Bei seiner Urteilsbegründung im Prozess um das versuchte Tötungsdelikt, begangen von einem Mann im Drogenrausch, widmet sich der Vorsitzende der zweiten Strafkammer am Landgericht Regensburg zunächst ausführlich dem damals 20-jährigen Opfer. Dem „schier unvorstellbaren Überlebenswillen“, mit dem sich der schwerstverletzte Mann noch vor die Wohnungstür schleppte, so dass Nachbarn noch rechtzeitig Polizei und Rettungskräfte alarmieren konnten. Davon, dass er eine Kämpfernatur sei und dass ihm wohl jeder im Saal wünsche, sich in ein Leben zurückzukämpfen, das zumindest halbwegs von Normalität geprägt sei.

Vorsitzender Richter: „Mit das Berührendste gewesen, was ich erlebt habe.“

Hammer spricht von den sichtbaren Narben und bleibenden Schäden, die der junge Mann durch die zahlreichen Stiche, Schnitte und Hammerschläge erlitten hat. Und von den Folgen, „die man nicht sieht“, die aber viel schlimmer als alles andere seien.

Die Aussage des jungen Mannes, der Ende August vom Gericht vernommen wurde, sei „mit das Berührendste gewesen, was ich als Vorsitzender dieser Kammer in den letzten Jahren erlebt habe“, so Hammer. Obwohl Vadim D. die Tat vermeintlich nüchtern geschildert habe, sei das Ausmaß seiner emotionalen Erschütterung überdeutlich geworden. Etwa als er davon berichtet habe, wie es ihn immer noch mitnehmen, dass der Täter ihn wie Müll behandelt habe, so als sei er nichts wert.

Regeln des Strafrechts nicht anwendbar

Was dieser Täter, ein 26-jähriger, der sein Opfer fast eine halbe Stunde mit Messer und Hammer traktiert und beinahe getötet hat, getan habe, wertet das Gericht „in rechtlicher Hinsicht“ als versuchten Totschlag, besonders schweren Raub, schwere Körperverletzung und versuchte schwere räuberische Erpressung. Nach den Regeln des Strafrechts aber könne der Mann nicht verurteilt werden.

Denn das Gericht ist überzeugt, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zur freien Willensbildung in der Lage und damit schuldunfähig war. Bereits sein Handeln während der Tat sei erkennbar irrational gewesen. Das Übermaß an Gewalt, Gerede, davon, dass er Geld brauche, weil sonst seine Mutter sterbe, zusammenhanglose Aussagen, dass er Türke sei (Der 26-Jährige ist Deutscher.). Die Drohung an den jungen Mann, ihn zu töten, wenn er die Polizei rufe, während er ihm zeitgleich tiefe und eigentlich tödliche Schnitte am Hals zufügte. Dann ein Ablassen von ihm, obwohl er erkennbar noch lebte…

Zeugen, mit denen der 26-Jährige kurz nach der Tat sprach, hätten ihn als psychotiosch beschrieben, von Verfolgungswahn geplagt und von der Angst, dass seine Mutter getötet werde. Dazu die hohen Drogenwerte im Blut, Untersuchungen durch Sachverständige und Zeugenaussagen, die alle darauf hindeuten, dass ihm Gewalt „eigentlich wesensfremd“ sei.

Täter war nicht fähig zur freien Willensbildung

All das belege eine „Intoxikationspsychose“, eine vorübergehende krankhafte psychische Störung. Der Mann sei getrieben gewesen von einer subjektiv wahrgenommenen Bedrohung. Bedingt durch seinen exzessiven Drogenkonsum in Verbindung mit Schlafentzug.

Vor diesem Hintergrund könne man auch nicht mit ausreichender Sicherheit davon ausgehen, dass in diesem Fall die Mordmerkmale erfüllt seien (die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf versuchten Mord). „Wir können nicht wissen, was sich ein Beschuldigter vorstellt, der sich in einem solchen Zustand befindet“, so Hammer. Deshalb: im Zweifel für den Angeklagten.

Auch eine strafrechtliche Verantwortung wegen des Drogenkonsums, der zu der Psychose und damit zu der Tat führte, kommt für die Kammer nicht in Betracht. Eine Bestrafung würde zum einen voraussetzen, dass die Folgen seines Handelns „zumindest ansatzweise absehbar“ waren, erläutert Hammer. Doch der Beschuldigte habe zwar unter Drogeneinfluss schon in der Vergangenheit paranoide Phasen erlebt, doch zu Straftaten oder Gewalt sei es dabei nie gekommen.

Auch müsste der Drogenkonsum Ergebnis einer freien Willensbildung gewesen sein, um eine strafrechtliche Verantwortung feststellen zu können. Doch dieser Konsum sei Ausfluss einer seit Jahren bestehenden Sucht und damit einer Erkrankung.

Gericht entscheidet sich für zweigeteilte Lösung

„Das zentrale Problem dieses Falles“ sei nun die Frage, wie man verhindere, dass so etwas wieder passiere. Die Kammer entscheidet sich für eine zweigeteilte Lösung, die laut Hammer zwar „eher ungewöhnlich, aber hier rechtlich ausnahmsweise möglich“ ist. Zunächst wird der 26-Jährige gemäß § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Und anschließend, falls diese Therapie keinen Erfolg hat, in einer psychiatrischen Einrichtung gemäß § 63.

Trotz mehrerer erfolgloser Entzüge in der Vergangenheit und der langjährigen Drogensucht des Mannes habe sich die Kammer am Ende aus vier Gründen dafür entschieden:

Die aktuell angeordnete Therapie verlaufe positiv. Bereits vor der Tat habe der 26-Jährige versucht, von den Drogen loszukommen, habe Sport getrieben und trotz seines Konsums gearbeitet. Er habe sich in seinem letzten Wort als intelligenter und reflektierter Mensch gezeigt, der sich seiner Schuld bewusst sei. Er wisse, dass nur bei einer erfolgreichen Therapie, die ebenfalls mit dem Urteil angeordnete anschließende Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Er wünsche dem Beschuldigten „in seinem Interesse und im Interesse der Allgemeinheit“, dass seine Therapie erfolgreich verlaufe, so Hammer und schließt mit einem „Das war es, was wir zu sagen haben“ die Verhandlung.

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Kommentare (13)

  • Gast1312

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    Gewalt war zuvor für ihn wesenfremd…, da haben sie sich aber einen ganz schönen Bären aufbinden lassen.

  • MaSlos

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    Hallo!

    Weis bitte jemand für wie viele Jahre (Minimum) ist dieser mehr als sympathische Täter jetzt nicht mehr unter uns?

  • Christian

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    Unser Strafrecht und im Detail der Mordparagraph (Mordmerkmale) ist zwingend reformbedürftig. Solch einen Vorfall als Totschlag subsumieren zu müssen ist letztklassig für einen Rechtsstaat. Ich halte das angelsächsische Justizsystem und Strafrecht nicht für wünschenswert. Jedoch bei solchen Taten würde ich mir schon ein Strafrecht nach amerikanischen Vorbild wünschen. Vor wenigen Monaten hörte ich von einem Urteil in welchem eine Ehefrau die ihren Ehemann im Schlaf im eigenen Bett erstochen hat 8,x Jahre Haft erhalten hat. Ebenfalls weil es Totschlag gewesen sein soll. Die Mordtatbestände Heimtücke niedere Beweggründe Vorsatz sind scheinbar nicht immer nachweisbar obwohl jeder zivilisiert denkende Mensch solche Taten als Mord bezeichnen würde. Ich denke dass es hier auch eine überbordende Akademisierung und Verwissenschaftlichung der Beweggründe und Antriebe der Täter betrieben wird. Warum setzt man sich bis ins letzte Detail damit auseinander warum der Täter diese Tat begangen hat und ob oder inwieweit er Zurechnungsfähig war oder nicht? Da werden Gutachten erstellt und bis zum Urschleim zurückverfolgt welches Erlebnis den Täter in seiner Kindheit möglicherweise derart traumatisiert und letztendlich zu einer solchen Tat “gezwungen” hat.
    Ich halte das für unmöglich. Und auch wenn er unter Drogeneinfluss stand so hat ihm die Drogen auch niemand unter Zwang verabreicht. Menschen sind aus meiner Sicht für ihre Handlungen haftbar zu machen. Beispiel in den USA Stephanie Melgoza (eine Studentin) hat im Vollrausch 2 Personen überfahren und getötet. Es war Murder 2nd degree. 14 Jahre Haft. Meiner Meinung nach immer noch ein sehr mildes Urteil. Die getöteten können nach 14 Jahren ihr Leben nicht mehr neu beginnen. Es endete in jener Nacht. Und das Leben von Vadim D. endete fast auch an diesem besagten Tag. So oder so wird es nie wieder das alte sein. Meiner Meinung nach war dies versuchter Mord in Tateinheit mit anderen Straftaten. Eine Mindeststrafe von 15 Jahren ist das mindeste.
    Aber die Justiz kümmert sich rührend um die Täter und ihre Rehabilitation sodass sie wieder eingegliedert werden und ein erfülltes Leben haben können. Und das schlimme ist nicht dass die Justiz hier der Schuldige wäre. Nein. Sie ist zwar zu milde aber urteilt nur nach geltendem Recht. Der Gesetzgeber muss den Mordparagraphen ändern und das Straßmaß bei nicht vorsätzlichem Mord deutlich erhöhen.

  • Mr. B.

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    Zu Christian
    13. Oktober 2023 um 22:21 | #

    Bin ganz Ihrer Meinung.
    Sehr gut zusammengefasst.

  • xy

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    Zu Christian 13. Oktober 2023 um 22:21 | #
    Einen „nicht vorsätzlichem Mord“, bei dem man das „Strafmaß deutlich erhöhen“ müßte, gibt es nicht, weshalb man auch nichts „erhöhen“ kann. Wo nichts ist, kann man auch nichts erhöhen. Und was „jeder zivilisiert denkende Mensch als Mord bezeichnen“ würde, darauf kommt es auch nicht an, weil der verfassungsrechtliche Grundsatz „nulla poena sine lege scripta“ erfordert, dass eine Straftat gesetzlich normiert und nicht nur irgendwo bei jedem sich für irgendwie zivilisiert dünkenden Menschen irgendwo in seinem Dafürhalten im Hinterkopf vorgesehen ist.

  • Armin Schöffmann

    |

    “Eine Bestrafung würde zum einen voraussetzen, dass die Folgen seines Handelns „zumindest ansatzweise absehbar“ waren, erläutert Hammer. Doch der Beschuldigte habe zwar unter Drogeneinfluss schon in der Vergangenheit paranoide Phasen erlebt, doch zu Straftaten oder Gewalt sei es dabei nie gekommen.”

    Dieser Argumentation kann ich nicht folgen: Wer im Erleben von paranoiden Phasen nicht “ansatzweise” erkennt, daß ein derartiger Zustand sehr leicht in Gewalttaten umschlagen kann, zeigt meiner Meinung nach nicht die Voraussetzungen für eine Strafunfähigkeit. Mir fehlt an diesem Urteil die abschreckende Wirkung. Zu einem bestimmten Zeitpunkt ist der Drogenkonsum mit wenigen Ausnahmen immer ein bewußter Vorgang. Auch wenn der diese Tat auslösende Konsum die Folge einer Abhängigkeit war, die die freie Willensentscheidung einschränkte, muß Menschen klar sein, daß die Abgabe der Steuerungsfähigkeit ein großes persönliches Risiko bedeuten kann.
    Welches Risiko gehe ich als erwachsener Mensch denn beim Konsum einer Droge ein, wenn die Gesellschaft die möglichen Folgen unter “nicht ansatzweise absehbar” subsumiert?

  • Daniela

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    @Armin Schöffmann
    14. Oktober 2023 um 14:59 | #

    Ich stimme Ihnen zu. Ich dachte mir auch, dass es im Vorfeld doch schon zu drogeninduzierte Psychosen kam. Diese müssen in der Vergangenheit mehreren Personen aufgefallen sein. Sicher werden auch ÄrzteInnen involviert gewesen sein, die im Nachgang des Drogenentzug mit dem Täter die Auswirkungen der Psychosen auf sein Verhalten reflektierten. Also muss dem Täter klar gewesen sein, dass er während einer Psychose nicht mehr steuerungsfähig war. (Wäre es die erste drogeninduzierte Psychose gewesen, hätte ich die Argumente nachvollziehen können.)
    Zudem bleibt Sucht Sucht. Es folgt der Entzug, dann die Langzeit -Entwöhnung, Garant ist es jedoch nicht, dass der Täter nie mehr rückfällig werden kann.

    Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass ein Entzug nur wenige Tage bis Wochen dauert, dann die Langzeit -Entwöhnung vielleicht bis 2 Jahre Dauer geht. Das Ganze unter klinischen Bedingungen offiziell nach 2 Jahren durch ist, sehe ich vielleicht die versuchte Rehabilitation des Täters, aber keine Sicherheit gg. Rückfälle in den Drogenkonsum.
    Und bei dem Ganzen fehlt mir komplett die Wiedergutmachung der Schädigung des Opfers.
    Wo bleibt da die Entschädigung des Opfers? Das muss dann wieder das Zivilrecht über Jahre klären?! Falls überhaupt das Opfer jemals durch den Täter entschädigt wird! Das Opfer hat womöglich sein Leben lang mit den Folgen der Tat zu kämpfen. Ich werde das Gefühl nicht los, wenn ich das lese, der Täter kommt in Watte, das Opfer ist irgendwann auf sich gestellt, muss sehen, wie es klar kommt.

  • Christian

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    @xy
    Ich denke sie haben nicht verstanden was ich meine bzw. geschrieben habe. Genau darum geht es ja. Dass die Mordmerkmal (u. a. auch Vorsatz) erfüllt sein müssen um die Mindeststrafe für MORD zur Anwendung zu bringen. Ich bin der Meinung (wie ich bereits ausgeführt habe) dass die Mordtatbestände im Strafgesetzbuch geändert werden sollten.
    Ich weiß nicht was sich die Nationalsozialisten damals dabei gedacht haben als sie den Mordparagraphen so geändert haben. Ich bin der Meinung dass es schon mal wichtig ist Mord auch als Mord zu bezeichnen. Meiner Meinung nach dann eben 1. und 2. Ordnung wie in den USA. Aber auch die Strafbeimessung für Totschlag ist absolut unverhältnismäßig weil zu gering.
    Warum ist es denn so wichtig ob der Täter durch eigene Handlung keine Kontrolle mehr über seine Handlungen hatte und warum sollte er deswegen nicht mit voller Härte bestraft werden? Er muss keine Drogen konsumieren die ihn gewalttätige Psychosen treiben. Reicht es denn schon sich einen anzusaufen um nahezu straffrei eine Person töten zu können? Dieses Gesetz ist nahezu 100 Jahre alt und sollte endlich reformiert werden.
    Die Allgemeinheit muss vor solch labilen Straftätern geschützt werden. Einmal reicht.

  • Christian

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    @ Daniela
    100% Zustimmung.

  • Luck

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    Punitivität und Abschreckung sind keineswegs kennzeichnende Lösungsoptionen für wirklich mit solchen Dingen “vertraute” Personen.
    Philister-Logik ohne Tatkraft und Analysebemühen ist nur vordergründig Opferschutz, solange Schein und Sein identischen Charakter aufweisen.

    Für das Opfer war es mit das schlimmste, wie der letzte Dreck und ohne jegliche Empathie behandelt zu werden, wenn man den Tötungswahn beseite lässt.

    Der nicht hinreichend zurechnungsfähige Täter könnte aber für den Rest seines Lebens beweisen, wie er wirklich tickt, indem er seine ganze Kraft zum Wohle des Opfers einsetzt. Das heißt dann unter anderem, ohne Urlaub zu arbeiten und jeden Überschuss, der für mehr als ein bescheidenes Leben reicht, dem Opfer zu geben – und zwar für immer und ohne aufgrund irgendeiner Auflage, sondern aus freiem Antrieb.
    Wenn es eine bessere Möglichkeit gibt, welche dem Opfer seine Würde zurück gibt und dessen Wunden heilt, kann auch diese zu realisieren versucht werden.
    Mit den eungangs erwähnten Lösungsansätzen werden sie aber wenig zu tun haben.

  • Anatol

    |

    Nur so ein Gedanke:
    Ich fände es nicht nur interessant, sondern auch der Sache angemessen, wenn man erfahren würde was denn das für Drogen gewesen sind.
    So dass der unwissende Laie mit diesem Sammelbegriff nicht darin bestätigt sieht,
    dass Droge X doch total gefährlich sei, auch wenn es vielleicht Droge Y war.

  • Nesrin

    |

    @Anatol: Neben substanzspezifischen Folgeschäden können so gut wie alle gängigen Betäubungsmittel – legal wie illegal – Psychosen auslösen. Es gibt bei keiner Substanz ungefährlichen Konsum, nur einen risikoarmen. An anderer Stelle las ich, dass der Täter polytox ist, d.h. er konsumiert mehrere Substanzen gleichzeitig. Ihre Frage dürfte daher nicht beantwortbar sein.

    Nutt et al. haben wiederholt ein Ranking erstellt, welche Betäubungsmittel am meisten Schaden an Konsument*innen und an der Gesellschaft im vereinigten Königreich anrichten (Drug harms in the UK: a multi-criterion decision analysis). Die Studie wurde auch in anderen Ländern repliziert, mit ähnlichen Ergebnissen.

    Ich wünsche dem Opfer alles erdenklich Gute.

  • Daniela

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    @Anatol
    17. Oktober 2023 um 00:18 | #

    Die Masse macht das Gift! Altbekannte Weisheit in der Pharmazie.

    Also prinzipiell Finger weg von jeglichen Mitteln, welche Auswirkungen auf das Nervensystem und die Psyche haben. Es sei, es wird ärztlich zur Anwendung und Therapie verordnet und die Einnahme regelmäßig ärztlich überwacht.

    Alles andere ist gefährlich und hat ggf. erhebliches Suchtpotenzial, kann Psychosen ect. auslösen und auch zum Tode führen.

    Und ich bin prinzipiell gg jegliche Verharmlosung der Einnahme von Drogen. Grund: Es ist nie auszumachen, welche “Schalter” es im Hirn umlegen kann und mit welchen Auswirkungen. Ob nun vorübergehend oder dauerhaft.

    Ich empfehle daher jeden, der auch nur ansatzweise über den Konsum von Rauschmitteln nach denkt, die Beipackzettel von Psychopharmaka ein- mal im Internet zu lesen und sich dann zu überlegen, ob er/sie diesen Kontrollverlust über die eigene Persönlichkeit in Anspruch nehmen möchte.

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drin